Lenzburger Bezirks-Anzeiger

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Amtliches

Donnerstag, 14. März 2019

Auto Germann News Auto Germann mit breiter Opel- und Nissan-Fahrzeugpalette Opel und Nissan sind die erfolgreichen Hausmarken von Auto Germann. Bei der AGVS Auto Ausstellung Aarau West vom 15. bis 17. März 2019 im Tenniscenter in Oberentfelden zeigt das Traditionsunternehmen die aktuellen Modelle.

Apotheke im Kantonsspital Aarau (beim Haupteingang/Haus 1)

Ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen die Apotheke im Hauptgebäude des Kantonsspitals Aarau an 365 Tagen ohne Voranmeldung zur Verfügung (Tel. 062 824 41 11).

Für Ihre Inserate

Zwei weitere Opel-Highlights Besonders erwähnenswert ist auch der Combo Life mit seinem riesigen Platzangebot mit fünf oder sieben Sitzen, cleveren Ablagemöglichkeiten und intelligenten Sicherheitsfunktionen. Der beliebte Opel Grandland X ist jetzt in einer zusätzlichen Variante erhältlich: Neu überzeugt der SUV mit Achtstufenautomatikgetriebe und einem noch leistungsfähigeren Benzinmotor mit 180 PS. Nissan mit viel Liebe zum Detail Umweltbewusste Automobilisten sind dank des smarten Elektrofahrzeugs Nissan Leaf völlig emissionsfrei unterwegs. Der Leaf ist das weltweit meistverkaufte Elektrofahrzeug und überzeugt durch seine ausgereifte Technologie. Auch der Nissan Micra steht in der Gunst der Autofans weit oben. Neu ist der Cityflitzer mit Automatikgetriebe und 117 PS starkem Motor erhältlich. Wer mehr Platz benötigt, wählt den beliebten Nissan Qashqai mit neuem Design. Dank 4x4Antrieb ist man mit diesem SUV auf allen Strassen zu Hause, und dies erst noch mit Automatikgetriebe. Nutzfahrzeuge Auch im Bereich der Nutzfahrzeuge für Gewerbe, Industrie und Bau ist Auto Germann seit Jahren der kompetente Ansprechpartner in der Region. Denn: Sowohl bei Opel als auch bei Nissan stehen leistungsfähige, robuste und zuverlässige Nutzfahrzeuge im Angebot. Im Aussenbereich der AGVS Auto Ausstellung präsentiert Auto Germann von beiden Marken je drei Nutzfahrzeuge für den Einsatz im anspruchsvollen Alltag. Die Besucher haben die Möglichkeit, an der Ausstellung einen Termin für eine Probefahrt zu vereinbaren. Weitere Details auf www.autogermann.ch. Öffnungszeiten AGVS Auto Ausstellung: Freitag, 15. März: 17 bis 21 Uhr Samstag, 16. März: 10 bis 18 Uhr Sonntag, 17. März: 10 bis 17 Uhr Kontakt: Auto Germann AG Hauptstrasse 37 5502 Hunzenschwil Tel. 062 889 22 22 www.autogermann.ch

Baugesuch

Susanne Basler Verkauf Aussendienst susanne.basler@chmedia.ch oder über 058 200 58 28

Bauherrschaft:

AlpenPlakat AG Roger Giger Bösch 80A 6331 Hünenberg

Bauobjekt:

Werbeträger Format F12

Bauplatz:

Aarauerstrasse (Stadtausgang) Parzelle 2551

Zus. Bewillig.:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau

Bauherrschaft:

Stadt Lenzburg Abt. Tiefbau & Verkehr Kronenplatz 24 5600 Lenzburg

Planverfasser:

Fahrgrund AG Stefano Baldelli Bahnhofstrasse 20 5600 Lenzburg

Bauobjekt:

Gehwegverlängerung Lenzhardstrasse

Bauplatz:

Lenzhardstrasse Parzelle 739

Zus. Bewillig.:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau

Öffentliche Auflage im Försterhaus am Kronenplatz 24 vom 15. März bis 15. April 2019.

Impressum

Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben und möglichst mit E-MailAdresse) einzureichen.

Gegründet 1901

Der Stadtrat Gegründet 1866

Gegründet 1922

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Meisterschwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen. Zusatzverteilung: Beinwil am See, Leutwil und Veltheim. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Lenzburger Bezirks-Anzeiger / Der Seetaler / Lindenberg Adresse Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg Erscheinungsweise 1 x wöchentlich, jeweils Donnerstag Auflage 35 327 Ex. (Wemf-beglaubigt 2018) 36 471 Ex. Streuung aktuell Verlagsleitung Stefan Biedermann stefan.biedermann@chmedia.ch Telefon 058 200 58 10 Redaktion E-Mail: redaktionLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Fritz Thut (tf) fritz.thut@chmedia.ch Redaktorin: Carolin Frei (cfr) carolin.frei@chmedia.ch Freie Mitarbeiter: Ruedi Burkart (rubu), Alfred Gassmann (AG), Larissa Hunziker (LH), Stefanie Osswald (StO), Alexander Studer (ASt), Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi) Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr Eingesandtes: Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandte Unterlagen und Beiträge Inserateabteilung E-Mail: inseratLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28 Telefax 058 200 58 21 Verkaufsleitung: Susanne Basler susanne.basler@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28 Verkaufsmitarbeiter: Dominique Althaus dominique.althaus@chmedia.ch Telefon 058 200 58 27 Fabian Engesser fabian.engesser@chmedia.ch Telefon 058 200 58 18 Inserateannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr (Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr) Abo-Service und Zustellung E-Mail: abo@chmedia.ch / Stichwort LBA Telefon 058 200 55 55 Telefax 058 200 55 56 Zustellung: Die Post Druck Mittelland Zeitungsdruck AG, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.chmedia.ch Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch

Geschwindigkeitsmessungen

Im Auftrage des Gemeinderates führt das Raum- und Verkehrsplanungsbüro Belloli, Brugg, an sechs verschiedenen Stellen im Dorf Geschwindigkeitsmessungen durch. Diese Erhebungen finden in diesem Frühjahr statt und stehen im Zusammenhang mit der Prüfung des Antrages auf Einführung von Tempo-30-Zonen. 5704 Egliswil, 12. März 2019 Der Gemeinderat

S T R A S S E N B A U P R O J E K T (§ 95 BauG)

Optimale Leistung zum besten Preis?

Der neue Opel Combo Life

An der Ausstellung können sich die Kunden über die 120-Jahre-Modelle informieren und die äusserst vorteilhaften Jubiläumspakete kennen lernen, die für lediglich Fr. 120.– Aufpreis erhältlich sind. Je nach gewähltem Modell enthalten sie unterschiedliche Komponenten wie z. B. IntelliLink 900, Lenkradheizung, Sichtpaket usw. Die Jubiläumspakete entsprechen einem tatsächlichen Wert von bis zu Fr. 1290.–. Und bei ausgewählten Lagerfahrzeugen profitieren die Kunden von der 120-Jahre-OpelPrämie bis zu Fr. 2500.–.

Der Seetaler

Der Lindenberg

Notfall-Apotheke Region Lenzburg

Ich berate Sie gerne für Ihre Inserate-Werbung im Lenzburger Bezirks-Anzeiger und im Seetaler/Lindenberg.

Opel feiert in diesem Jahr sein grosses Firmenjubiläum. Deshalb hat der deutsche Autobauer im Jubiläumsjahr die Sonderausstattungslinie «120 Jahre Opel» für die Erfolgsmodelle Grandland X, Mokka X, Crossland X, Insignia, Astra, Corsa, Adam und Zafira lanciert.

Lenzburger Bezirks-Anzeiger

Baugesuch

Bauherrschaft:

Monika Nyffenegger Färberweg 4 Lenzburg

Bauvorhaben:

Umbau EFH und Anbau Aussenlift

Ortslage:

Parz. Nr. 393 Rebrainstrasse 14

Öffentliche Auflage vom 15. März 2019 bis 15. April 2019 in der Gemeindekanzlei Ammerswil und auf der Bauverwaltung Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel dem Gemeinderat einzureichen. Ammerswil, 12. März 2019 Gemeinderat Ammerswil

Gemeinde Auenstein / Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung Abbaugebiete

Öffentliche Auflage von – Situationsplan 1:5000, Teilnutzungsplan Kulturlandplan / datiert mit 05. 03. 2019 – Teilnutzungsordnung Kulturland / datiert mit 05. 03. 2019 Orientierungshalber liegen weiter auf: – Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV / datiert mit 05. 03. 2019 – Mitwirkungsbericht / datiert mit 16. 11. 2018 – Privatrechtlicher Vertrag zwischen der EWG Veltheim, der EWG Auenstein und der JCF AG betreffend Materialabbauzone Jakobsberg/Egg zur Begrenzung der Immissionen von Erschütterungen, Lärm und Staub vom 06.11.2017 – Privatrechtlicher Vertrag zwischen der EWG Auenstein, der EWG Veltheim, der Ortsbürgergemeinde Auenstein, der Ortsbürgergemeinde Veltheim und der JCF AG sowie der Jura-Holding AG betreffend Materialabbau in den Gebieten Oberegg, Jakobsberg, Steinbitz/Winkelmatt und Unteregg vom 15. 06. 2018 – Abschliessender Vorprüfungsbericht des DBVU vom 28. 02. 2019 – Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle vom 26. 02. 2019 – Umweltverträglichkeitsbericht Stufe Voruntersuchung (ilu AG, Horw/Uster sowie Geotest AG, Zollikofen / Stand März 2019) inkl. Fachberichte und Rodungsgesuch (ilu AG, Horw/Uster sowie Geotest AG, Zollikofen / Stand März 2019) – Abbau- und Rekultivierungskonzept inkl. Entwässerungskonzept (ilu AG, Horw/ Uster sowie Geotest AG, Zollikofen / Stand März 2019) Betrifft Gemeinden Auenstein und Veltheim (Koordinatenangabe Strassenverbindung Auenstein – Veltheim Bereich Brücke Oberegg/Unteregg – Koordinaten 2653520/1252700). Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 18. 03. 2019 bis 16. 04. 2019 in der Gemeindeverwaltung Auenstein auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Baugesuch

Bauherrschaft:

Meyer Simon Buchacker 10 5606 Dintikon

Grundeigent.:

Meyer Simon Buchacker 10 5606 Dintikon

Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH Wantelweg 16 4655 Stüsslingen Bauobjekt:

Neubau Pferdestall

Standort:

Buchacker 10, Parz. Nr. 429

Zus. Bewillg.:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Baubewilligungen

Bemerkungen:

Baute ausserhalb Baugebiet

Öffentliche Auflage vom 15. März 2019 bis 16. April 2019 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat

Sämtliche Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Auenstein unter www.auenstein.ch / Aktuelles / Rohstoffsicherung JCF aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat (Adresse: Gemeinderat Auenstein, 5105 Auenstein) einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zusätzlich zur öffentlichen Auflage stehen Vertreter des Gemeinderates und der Gesuchstellerin JCF AG für Erläuterungen und der Präsentation von 3D-Modellen zur Verfügung am: – Montag, 18. 03. 2019, 17.00 bis 19.00 Uhr in der Aula Schulhaus Bündte, Auenstein – Donnerstag, 28. 03. 2019, 17.00 bis 19.00 Uhr, in der Aula Schulhaus Bündte, Auenstein Auenstein, 12. 03. 2019 Gemeinderat Auenstein

Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2018/2021, 2. Wahlgang am 19. Mai 2019; Anmeldeverfahren ■

Bei der Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 vom 10. März 2019 wurde kein Gemeinderat gewählt. Deshalb wird für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden, sofern keine stille Wahl zustande kommt. Der zweite Wahlgang findet am 19. Mai 2019 statt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises (Gemeinde Dürrenäsch) angemeldet wird. Ein Rückzug dieser Anmeldung ist nicht zulässig. Wahlvorschläge (Anmeldungen) sind gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Mittwoch, 20. März 2019, 12.00 Uhr einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der oder die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Dürrenäsch, 11. März 2019 Wahlbüro

Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Stille Wahl

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurden während der Anmeldefrist gleich viele Kandidaturen eingereicht, als Sitze zu vergeben sind. Entsprechend wurde gemäss § 33c des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Innert dieser Nachmeldefrist gingen keine neuen Anmeldungen ein. Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der vergebenden Sitze nicht übertrifft, hat das Wahlbüro gestützt auf § 33c Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt: • Spring, Michael, 1978, Stockackergasse 9, parteilos Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. 5615 Fahrwangen, 11. März 2019 Wahlbüro Fahrwangen

Häckseldienst

Für diejenigen Einwohner von MörikenWildegg, die das Baum- und Strauchschnittmaterial im eigenen Garten wiederverwenden möchten, stellt die Gemeinde einen Häckseldienst zur Verfügung. Das Häckselgut muss in jedem Fall zurückgenommen werden. Es sind dafür genügend grosse Behälter bereitzustellen. Der Häckseldienst findet statt am Donnerstag, 28. 3. 2019, ab 7.30 Uhr. Anmeldungen für diesen Häckseldienst sind bis Dienstag, 26. 3. 2019, 12.00 Uhr an die Regionalen Technischen Betriebe, Hardring 12, 5103 Wildegg, Telefon 062 887 80 60, zu richten. Das Häckselgut ist an einem für die Maschine gut zugänglichen Platz an der Strasse zu deponieren. Nach Möglichkeit ist das Material nach der Dicke der Äste aufzuteilen, da dies die Arbeit erleichtert. Bei regnerischem Wetter ist das Material etwas abzudecken. Die Bevölkerung wird eingeladen, von dieser Dienstleistung regen Gebrauch zu machen. Möriken, 18. Februar 2019 Regionale Technische Betriebe


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