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Donnerstag, 10. März 2016 Nr. 10

Amtliche Publikationen

DORNACH GEMPEN HOCHWALD DORNACH

Keine «Lex Coop» in Dornach

www.dornach.ch info@dornach.ch

Beschlüsse aus dem Gemeinderat Anlässlich der Sitzung vom 7. März 2016 hat der Gemeinderat • die Teilsanierung der Badewassertechnik für das Gartenbad «Glungge» an die Firma Bafilco vergeben. • das Ingenieurbüro Probading mit der Planung für die Erneuerung der Badewassertechnik und die Bäderplanung für das Gartenbad «Glungge» beauftragt. • die Anpassung von §18 «Ruhetagregelung» der Polizeivorordnung abgelehnt. • die Wahl des Vize-Gemeindepräsidenten validiert. • zur Kenntnis genommen, dass die Beschwerde von Herrn Max Rumpel gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 9.2.12 (Budget 2016) vom Regierungsrat abgewiesen wurde. • die Anträge auf Kostengutsprache für das 10. Schuljahr von 7 Schüler/innen genehmigt. Gemeindepräsidium

Baupublikationen Dossier-Nr.: 2016/0013 Bauherr: Müller Franz – Adresse: Birsweg 13a, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Gesuchsteller – Bauobjekt: Erstellen Stützmauer und Anbau Vordach – Bauplatz: Birsweg 13a / 15a – Parzelle GB Dornach Nr.: 2045 – Projektverfasser: Seiberth + Moser Architekten, Mattenhofweg 3, 4144 Arlesheim Dossier-Nr.: 2016/0015 Bauherr: Schäfer Kundenmaurer GmbH – Adresse: Lohweg 3, 4146 Hochwald – Grundeigentümer: Gesuchsteller – Bauobjekt: Erstellen von zwei Parkplätzen – Bauplatz: Friedensgasse 8 – Parzelle GB Dornach Nr.: 9 – Projektverfasser: Birs Bau Architektur GmbH, Gempenweg 3, 4144 Arlesheim Dossier-Nr.: 2016/0016 Bauherr: Fabian Heidolf – Adresse: Kirschgartenweg 23, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Gesuchsteller – Bauobjekt: Neugestaltung Umgebung, Erneuerung Stützmauer, Umverlegung Parkplätze und neuer Gartenhag – Bauplatz: Kirschgartenweg 23 – Parzelle GB Dornach Nr.: 689 – Projektverfasser: Gesuchsteller Dossier-Nr.: 2016/0017 Bauherr: Doris Thoma-Erbacher – Adresse: Amthausstrasse 30, 4143 Dornach – Grundeigentümer: Gesuchsteller – Bauobjekt: Raucherzelt 3m × 3m – Bauplatz: Amthausstrasse 30

– Parzelle GB Dornach Nr.: 1324 – Projektverfasser: Enrico Thoma-Erbacher, Amthausstrasse 30, 4143 Dornach

Publiziert am: 10. März 2016 Einsprachefrist bis: 24. März 2016 Die Pläne zu diesem Bauvorhaben können auf der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33, Parterre, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind zu begründen und innerhalb der Einsprachefrist im Doppel per eingeschriebenem Brief an die Bau-/Werk- und Planungskommission der Einwohnergemeinde Dornach zu richten. Bauverwaltung Dornach

Öffentliche Mitwirkung Raumkonzept Birsstadt Die sieben Birsstadtgemeinden haben ein Raumkonzept für die Region ausgearbeitet: Wie soll die Birsstadt in 20 Jahren aussehen? Reden Sie mit – Mitwirkung bis 31. März 2016. Weitere Details, das Raumkonzept und Angaben zur Mitwirkung können hier eingesehen werden: www.reinach-bl.ch/de/bauen-und-stadt entwicklung/aktuelle-projekte/RaumkonzeptBirsstadt.php Öffentliche Begehung: Spaziergang Reinach-Dornachbrugg mit den Gemeindepräsidenten Reinach und Dornach am Samstag, 12. März 2016, 10 Uhr. Treffpunkt: Bahnhof Dornach-Arlesheim Spaziergang Gstad-Schoren am Montag, 14. März 2016, 17 Uhr, Treffpunkt: Bahnhof Münchenstein

Kartonabfuhr Am Mittwoch, 16. März 2016 wird die Kartonsammlung, Haus-zu-Haus, in Dornach durchgeführt. Bitte deponieren Sie den Karton an der gleichen Stelle, wo normalerweise auch der Hauskehricht zur Abfuhr bereit steht. Der Karton muss gebündelt am Mittwochmorgen, d. h. bis spätestens um 7.00 Uhr, bereitgestellt werden. Bauverwaltung Dornach

Über die Ostertage weiterhin geschlossen: Der Gemeinderat will die kommunale Ruhetagregelung für Grossverteiler nicht FOTO: EDMONDO SAVOLDELLI aufweichen.

Der Kanton Solothurn hat die Ruhetage Ostermontag und Pfingstmontag aufgehoben. Für den Dornacher Gemeinderat ist das aber kein Grund, zugunsten von Grossverteiler Coop die kommunale Ruhetagregelung anzupassen. Lukas Hausendorf

A

n Ruhetagen dürfen in Dornach Lebensmittelgeschäfte nur geöffnet haben, wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden. An Ruhetagen haben also Familienbetriebe das Monopol über die Kundschaft, der Güter des täglichen Bedarfs ausgegangen sind. Dies ist den grossen Detailhandelsketten gewiss ein Dorn im Auge. Mindestens seit der Kanton Solothurn Ostermontag und Pfingstmontag im revidierten Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (RTG) im Mai 2014 zu kommunalen Ruhetagen erklärt hat. Damit sind die Gemeinden frei, selbst zu bestimmen, ob sie diese Ruhetage zugunsten des Detailhandels aufheben können. Coop klopfte in der Folge in Dornach an und erkundigte sich nach einer entsprechenden Möglichkeit. Dafür müsste das kommunale Polizeireglement geändert und von der Gemeindeversamm-

lung abgesegnet werden. Im Gemeinderat stiess diese Idee auf wenig Begeisterung. «Entweder es ist ein Feiertag oder nicht», eröffnete Roger Dahinden (CVP) die Debatte. Er vertrat damit eine klare CVP-Position, die keinen Bedeutungsverlust christlicher Feiertage duldet. Thomas Gschwind (Freie Wähler) gab zu bedenken, dass vielerorts im Kanton die Läden ebenfalls geschlossen sind. Auch in Städten wie Olten. Von der geltenden Praxis abzuweichen, wäre in Solothurn wohl ein Novum. «Wollen wir eine solche Pioniergemeinde sein?», fragte er. Das Verdikt des Gemeinderats war klar Nein. Auch dem Freisinn sind die Feiertage zu heilig, um sie einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu opfern. «Wir sollten nicht einem Grossunternehmen nachgeben», sagte Urs Bendel (FDP). Der Beschluss zum Nachteil von Coop fiel einstimmig. Konkurrent Denner wird es dem Gemeinderat danken. Der Satellit in Oberdornach ist ein Familienbetrieb und als solcher von der im Arbeitsgesetz verankerten Ruhetagregelung ausgenommen. Beschwerde abgewiesen Die Beschwerde von Max Rumpel gegen den Budgetentscheid der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember wurde vom Solothurner Regierungsrat in allen Punkten abgewiesen. Rumpel monierte, dass es nicht rechtens sei, ein Budget zu verabschieden, in dem ein noch nicht verabschiedetes Projekt enthalten sei. Konkret ging es um den Sanierungskredit Apfelseestrasse über drei

Millionen Franken, der am 28. Februar vom Dornacher Stimmvolk angenommen wurde. Die Tempo-30-Zone im Gebiet Apfelseestrasse wurde übrigens an selbiger Abstimmung verworfen. Das Amt für Gemeinden bescheinigte dem Gemeinderat schon im Vorfeld, dass das Vorgehen rechtens sei. Dies wurde nun am 28. Februar auch durch den Regierungsrat unterstrichen. Bis dahin hatte Dornach aufgrund der Beschwerde kein gültiges Budget und konnte keine nicht-gebundenen Ausgaben tätigen. Gegen den Entscheid der Regierung kann Rumpel vor Bundesgericht rekurrieren. Täte er das, hätte die Beschwerde aber keine aufschiebende Wirkung mehr. Lw-Verbot an Hochwaldstrasse Die Gemeinde Dornach will sich für ein talwärts geltendes Fahrverbot für Lastwagen auf der Hochwaldstrasse starkmachen. Am 5. Februar krachte ein Tanklastwagen von Hochwald kommend in einer scharfen Rechtskurve in die Leitplanke und kippte beinahe die Böschung hinunter. Die Leitplanke, die nach einem früheren Lw-Unfall verstärkt wurde, hielt aber. Diese soll zusätzlich mit Stahlseilen verstärkt werden. Das geht der Gemeinde nicht weit genug. Sie will mit einem Brief in Solothurn vorstellig werden, um ein talwärts geltendes Lw-Verbot durchzusetzen. Im Kantonsrat erwägen Daniel Urech (Dornach) und Bruno Vögtli (Hochwald) derweil, eine entsprechende Anfrage beim Regierungsrat zu deponieren.


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