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REINACH Amtliche Publikationen

REINACH

www.reinach-bl.ch info@reinach-bl.ch (Fortsetzung von Seite 8)

Kantonale Abstimmungen vom 8. November 2015 / ev. Nachwahl Ständerat Am 8. November werden folgende kantonale Vorlagen zur Abstimmung gelangen: a) die formulierte Gesetzesinitiative vom 2. Februar 2012 «Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» und das Gesetz vom 21. Mai 2015 über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEBGesetz, Gegenvorschlag); b) die formulierte Gesetzesinitiative vom 2. Mai 2014 «Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen»; c) ELBA, Entwicklungsplanung Leimental Birseck - Allschwil; Stossrichtungsentscheid und Planungs- und Projektierungskredit vom 4. Juni 2015. Eidgenössische Wahl: d) Ev. Nachwahl Ständerat Die geplante Abstimmung vom 29. November 2015 entfällt.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via eMail bis Freitag, 18. September 2015 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politi¬sche Gruppierungen sich an den Abstimmungen beteiligen. Gemäss geltender Praxis werden die Plakatständer den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 22. September 2015. Die Ständer stehen in der Zeit vom 19. Oktober bis 8. November 2015 zur Verfügung. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden informiert. Alle übrigen Vereine und Organisa¬tionen bitten wir um Verständnis, dass wir für diese Periode nur in eingeschränktem Umfang Plakatständer¬reservationen genehmigen können. Es ist zu beachten, dass zu kantonalen Abstimmungen, gemäss kommunalem Wahl- und Abstimmungsreglement, kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird. Da erst am 18. Oktober 2015 be-

kannt sein wird, ob es eine Nachwahl für den Ständerat gibt, kann auch dafür ausnahmsweise kein Versand von Wahlempfehlungen angeboten werden.

Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen: 1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Amt für Wald beider Basel

NACHRUF

Mathias Knecht verstorben WoB. Am 12. August verstarb Mathias Knecht im Alter von 85 Jahren. Der Reinacher war einer der erfolgreichsten Läufer des Baselbiets. Der gelernte Zimmermann nahm an Hunderten von internationalen, nationalen und regionalen Laufanlässen teil und konnte während seiner Karriere nicht weniger als 333 Siege feiern. Er trug über 3000 Meter Steeple sowie als Crossläufer achtmal den Dress der Nationalmannschaft des Schweizerischen Katholischen Turn- und Sportverbandes und vertrat

unser Land ehrenvoll an Länderkämpfen. Weitere Highlights waren mehrere Podestplätze an Schweizer Meisterschaften. Mathias Knecht wurde dreimal kantonaler Meister über 5000 und 10 000 Meter. Ausserdem bestritt er als Rekordteilnehmer 30-mal den Augusta-Raurica-Lauf, 26-mal startete er beim Gedenklauf Murten-Fribourg. 1959 gewann Mathias Knecht den Strassenlauf von Basel nach Strassburg in überragender Weise in 9:35,9 Stunden. Seine Wettkampfkarriere beendete er 1987. Der Verstorbene startete für den KTV Reinach, TV Liestal sowie für den Läuferverein Baselland, bei dem er Ehrenmitglied war.

Donnerstag, 27. August 2015 Nr. 35

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50 JOHR STADT RYNACH – DAS OK INFORMIERT

«Wir wünschen allen viel Vorfreude auf den tollen Event» In einer Woche geht’s los. Seid Ihr bereit? Roland Fischer: Wenn wir jetzt Nein sagen müssten, wäre das fatal. Selbstverständlich sind wir bereit. Vieles wurde in die WeRoland Fischer ge geleitet und (OK-Präsident) trotzdem ist es wie an jedem Anlass: Vor Ort muss in manchen Situationen improvisiert werden. Aber das ist courant normal. Wenn Sie jetzt so zurückschauen, was hat Sie bewegt? Roland Fischer: Wir wurden häufig belächelt und man hörte «die schaffen das eh nie». Wir liessen uns nicht beirren, an Stammtischen wird bekanntlich viel geredet (schmunzelt). Spätestens seit der Präsentation unseres line-ups mussten einige ihr Urteil revidieren. Wir wurden effektiv von positiven Feedbacks überhäuft. Was gibt es eine Woche vor Festbeginn noch Neues zu berichten? Roland Fischer: Es ist toll, dass neben dem Stadtfest noch viele Side-Events entstanden sind. Als Beispiele können genannt werden (Aufzählung ist nicht abschliessend): – der Tag der offenen Tür der Gemeinde am Samstag von 10 bis 17 Uhr öffnet die Gemeinde ihre Türen und alle sind herzlich eingeladen, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen; – im Heimatmuseum kann die Ausstellung «50 Jahre Stadt Reinach» und

«200 Jahre Birseck zur Eidgenossenschaft» bestaunt werden. – BlackBoxMusic Reinach, die kleine feine Brass Band aus der Region hat tolle Spez-Proben-Spots gedreht, die auf youtube.com zu sehen sind (Stadtfest Reinach eingeben) und sie werden musizierend durchs Festgelände ziehen. – die Handelsfirma Petrofer in Zusammenarbeit mit dem neuen ARCADEWirt auf dem Arcade-Platz wird ein Festzelt mit Bühne entstehen und an den drei Tagen werden insgesamt 9 Acts ein abwechslungsreiches Musikprogramm anbieten. Es wird aber nicht nur musikalische Leckerbissen geben, auch kulinarische Highlights und köstliche Drinks werden angeboten. Was möchten sie sonst noch los werden? Roland Fischer: Speziell möchten wir noch erwähnen, dass in Zusammenarbeit mit dem Klushof Koellreuter ein Reinacher Festwein angeboten wird. Diesen kann man auf unserer Homepage bestellen (stadtfest-reinach.ch) oder auch am Fest an diversen Ständen geniessen. Zudem wird am Sonntag im Hauptzelt auf dem Ernst Feigenwinter-Platz ein Burebrunch angeboten, der jedes Herz höher schlagen lässt. Eintrittsbändeli dazu können in sieben Reinacher Geschäften oder am Freitag/Samstag am Fest (solange Vorrat) am Infostand des OKs sowie im Hauptzelt selber noch bezogen werden. Musikalisch konnten wir noch einen drauflegen. Am Sonntag wird auf dem Angensteinerplatz Jeb Rault mit Band auftreten. Eine absolute Koriphäe in Sachen Blues, direkt aus New Orleans.

Wird es auch Erinnerungen ans Stadtfest geben? Roland Fischer: Ja selbstverständlich. Das OK wird eingangs Kirchgasse, zwischen der Migros-Bank und dem SwisscomShop einen Infostand mit Merchandising-Ecke betreiben. Dort können unsere poppigen Stadtfest-Sonnenbrillen, Jubiläums-T-Shirts und tolle Rynacher-Lanyards als Bhaltis kostengünstig erworben werden. Und ebenso selbstverständlich hoffen wir, dass das Stadtfest «50 Johr Stadt Rynach» vielen Besuchern auch sonst noch lange in positiver Erinnerung bleiben wird. Wenn man dereinst sagen wird: Weisch no, am 4., 5. und 6. September 2015… Nun wünschen wir allen noch viel Vorfreude auf den tollen Event. Geniessen Sie den Anlass und nehmen Sie Ihre Bekannten, Verwandten und Freunde mit. Stadtfest Reinach: 3 Tage, 3 Bühnen, über 40 Acts…

An dieser Stelle informierte das Organisationskomitee die Bevölkerung während eines Jahres monatlich über Neuigkeiten und Wissenswertes zum dreitägigen Fest «50 Johr Stadt Rynach» vom 4. bis 6. September 2015.

AUS DER GEMEINDE

Kommen Sie, schauen Sie, staunen Sie: Am 5. September öffnen wir unsere Türen! Die Gemeinde Reinach öffnet im Rahmen des Stadtfestes «50 Jahre Reinach» einen Tag lang die Türen im Gemeindehaus. Am Samstag, 5. September, kann die Bevölkerung von 10 bis17 Uhr hinter die Kulissen schauen. Die letzten Vorbereitungsarbeiten sind derzeit in vollem Gange.

cherinnen und Besucher das Modell von Reinach aus der Vogelperspektive betrachten, Selfies mit Blaulicht machen, Büchsen mit der Feuerwehrkesselpumpe abschiessen, erfahren, wieviel jemand, der von der Sozialhilfe unterstützt wird, pro Tag zur Verfügung hat, erfahren, warum in der Politik alles so lange dauert, dass hinter den weltweiten Migrationsströmen Gesichter stecken, welche einschneidenden Konsequenzen ein Stromausfall hat und wer dem PopcornDuft im Haus folgt, wird im 2. Stock Infos über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Gemeinde Reinach finden. Und: Die Besucherinnen und Besucher werden am Tag der offenen Tür mit einem Wettbewerb durchs ganze Haus geführt. Zu gewinnen gibt es viele attraktive Preise und für alle, die mitmachen, ein Bhaltis. Kommen Sie, schauen Sie, staunen Sie! Gemeinderat Reinach

Mit viel Schweiss und Herzblut hat das OK der Gemeinde Reinach einen bunten Strauss an Aktivitäten zusammengestellt, die in irgend einer Weise mit der alltäglichen Arbeit im Gemeindehaus, im Werkhof, bei der Feuerwehr, im Asylheim und im Palais noir zu tun haben. Nun ist der rote Teppich, der zum Königssessel führt, frisch gesaugt, das Ortsmodell bereitgestellt, die Waage für die Gegenüberstellung von Steuereinnahmen und Gemeindeausgaben beim Heimatmuseum ausgeliehen, das Bier für den Ausschank im Hopfenkeller bestellt, die Plakate fürs ganze Haus gedruckt, ein Notvorrat zusammengestellt, ein Workshop für Recycling-Kunst organisiert – um nur einige Beispiele zu nennen. Ein Plakat im Eingang zeigt dem Publikum, was auf welchem Stock im Gemeindehaus zu finden ist und was rund ums Haus. Nur an diesem Tag können die Besu-

AUS DER GEMEINDE LESERBRIEF

Parteiische Schiedsrichter Was ist die Aufgabe eines Schiedsrichters während eines Fussballspiels? Er soll das Spiel vor allem unparteiisch leiten. Wäre es hierbei aber denkbar, wenn eine der beiden Mannschaften ihren eigenen Schiedsrichter mitbringen würde? Nein, natürlich nicht! Diese Logik muss auch für das Verhältnis Schweiz zur Europäischen Union gelten. Dies soll sich in Zukunft aber komplett ändern, wenigstens wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht. Denn wie der Bundesrat verlauten liess, soll in

einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehen werden, dass die Schweizer Regierung die bilateralen Verträge in Zukunft der Auslegungskompetenz des Europäischen Gerichtshofs unterstellen will. Und sollte die Schweiz Entscheide des EU-Gerichtshofes nicht übernehmen, soll die EU gemäss Bundesrat das ausdrückliche Recht erhalten, Sanktionen gegen die Schweiz aussprechen zu dürfen. Jonathan Schwenter, SVP Reinach

Zur Abstimmung über die Initiative zum kommunalen Kabelnetz Am 28. Juni 2015 wurden zwei «Stimmrechtsbeschwerden an den Regierungsrat» eingereicht: Die eine richtet sich gegen die Vorlage 1106/15 zum Postulat 456 «Ausstieg aus der InterGGA» an den Reinacher Einwohnerrat (das Postulat wurde in der Sitzung vom 29. Juni 2015 abgeschrieben); die andere richtet sich gegen die Vorlage 1114/15 «Initiative zum kommunalen Kabelnetz, Providerwahl durch die Einwohner».

Die Initiative «Providerwahl im kommunalen Kabelnetz durch die Einwohner» wurde am 23. Dezember 2014 eingereicht. Der Einwohnerrat hat die Initiative in seiner Sitzung vom 29. Juni 2015 abgelehnt. Gemäss den Bestimmungen im Gemeindegesetz muss daher innert eines Jahres seit Einreichen der Initiative eine Urnenabstimmung durchgeführt werden. Wegen der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden kann die Urnenabstimmung über die Initiative «Provider-

wahl im kommunalen Kabelnetz durch die Einwohner» erst durchgeführt werden, wenn ein abweisender Entscheid der Beschwerdeinstanz in Rechtskraft erwachsen ist. Der Gemeinderat geht deshalb davon aus, dass die Abstimmung nicht mehr in diesem Jahr stattfinden wird. Er wird zu gegebener Zeit über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens sowie über die nächsten Schritte und den Abstimmungstermin informieren. Gemeinderat Reinach


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