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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 20. Juni 2013 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches HENDSCHIKEN

Baugesuch

Baugesuche

Bauherrschaft: Renold Esther und René Heerenweg 1, Fahrwangen Projektverf.: Renold Esther und René Heerenweg 1, Fahrwangen Grundeigent.: Renold Esther und René Heerenweg 1, Fahrwangen Bauobjekt: Gerätehaus, Sichtschutzwand Heerenweg, Sichtschutzwand Terasse Lage: Parzellen Nr. 1703 Heerenweg 1, Fahrwangen Dieses Baugesuch liegt vom 21. Juni 2013 bis 22. Juli 2013 in der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Eventuelle Einwendungen sind dem Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Fahrwangen, 19. Juni 2013 Gemeinderat

Bauherr:

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Sommerferien

Öffentliche Auflage des Gesuchs bei der Gemeindeverwaltung, Schulweg 3, vom 21. Juni bis und mit 22. Juli 2013 während der üblichen Schalteröffnungszeiten der Kanzlei oder nach Absprache.

Während der Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August 2013 bleibt die Gemeindeverwaltung nachmittags geschlossen. Morgens sind die Büros der Verwaltung zu den gewohnten Zeiten von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Termine können in Einzelfällen nach telefonischer Vereinbarung für den Nachmittag vereinbart werden. Fahrwangen, 19. Juni 2013 Gemeinderat

Beschlüsse Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 13. Juni resp. 14. Juni 2013 veröffentlicht. Einwohnergemeinde 1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2012 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2012 der Einwohnergemeinde Fahrwangen 3. Genehmigung Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012 der Einwohnergemeinde Fahrwangen 4. Genehmigung Gemeinderatsbesoldung für die Amtsperiode 2014–2017 5. Genehmigung Vertrag über die Veräusserung der Parzelle Nr. 797 zum Preis von Fr. 509 850.– Ablehnung Rückkommensantrag 6. Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 936 300.– (inkl. MwSt) für die Erweiterung Holzschnitzelheizung im Bauamt 7. Genehmigung der Kreditabrechnungen: 7.1 Projektierung Sanierung Primarschulhaus; Verpflichtungskredit von Fr. 300 000.– (inkl. MwSt) 7.2 Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges der Regionalen Feuerwehr Oberes Seetal; Kredit von Fr. 251 000.– 8. Folgenden Personen wurde das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Fahrwangen zugesichert: a) Janknecht, Hans-Hermann und Gabriele mit Tochter Sarah b) Janknecht, Rebecca c) Janknecht, Vanessa Ortsbürgergemeinde 1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2012 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2012 der Ortsbürgergemeinde Fahrwangen 3. Genehmigung Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012 der Ortsbürgergemeinde Fahrwangen und Kenntnisnahme Verwaltungsund Bestandesrechnung 2012 Forstbetrieb Lindenberg 4. Genehmigung Beschriftung Waldstrassen mit Holzwegweisern; Kredit von Fr. 5060.– (exkl. MwSt) 5. Genehmigung Erweiterung Holzschnitzelheizung im Bauamt; Verpflichtungskredit von Fr. 936 300.– (inkl. MwSt) Die Beschlüsse des Traktandums 8 der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Alle übrigen Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann während der Referendumsfrist vom 20. Juni bis 22. Juli 2013 von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Fahrwangen, 19. Juni 2013 Gemeinderat

Härri Patrick und Marianne Dintikerstrasse 16, Hendschiken Grundeigent.: Härri Patrick Dintikerstrasse 16, Hendschiken Bauobjekt: Einbau Einliegerwohnung in Gebäude AGV Nr. 48 Bauplatz: Dintikerstrasse 16, Parzelle116 Weitere Bew.: Abteilung für Baubewilligungen Kanton Aargau Bauherr:

Franke Immobilien AG Franke-Strasse 2, Aarburg Grundeigent.: Franke Immobilien AG Franke-Strasse 2, Aarburg Bauobjekt: Projektanpassung/-ergänzung Parkierung und öffentliche Unterflur-Sammelstelle Hochwasserschutz Bauplatz: Dintikerstrasse 4a, 4b, 4c Parzelle157 Weitere Bew.: Abteilung für Baubewilligungen Kanton Aargau

Einwendungen sind dem Gemeinderat innerhalb der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich mit Begehren und Begründung einzureichen. Hendschiken, 19. Juni 2013 Gemeinderat

Ankündigung der Gesamterneuerungswahlen vom 22. September 2013 für die an der Urne für die Amtsperiode 2014–2017 zu wählenden Behörden und Kommissionen Die laufende Amtsperiode geht am 31. Dezember 2013 zu Ende. Es sind darum von Gesetzes wegen die Mitglieder des Gemeinderats (5 Mitglieder), der Schulpflege (5 Mitglieder), der Finanzkommission (3 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied), die Stimmenzähler (2) und die Ersatz Stimmenzähler (2) sowie der Gemeindeammann und der Vizeammann neu zu wählen. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass der erste Wahlgang am 22. September 2013 stattfinden wird. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Recht (GPR) und gemäss § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) rechtsgültig von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Hendschiken) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Hendschiken bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 9. August 2013, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Jedem Wahlvorschlag müssen ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beiliegen. Im ersten Wahlgang gilt der Grundsatz, dass jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Gemeinderatswahlen gilt, dass die fünf Mitglieder des Gemeinderates sowie der Gemeindeammann und der Vizeammann in einem Wahlgang gewählt werden. Eine stille Wahl ist im ersten Wahlgang nicht möglich. Stimmen für den Gemeindeammann und den Vizeammann sind gültig, wenn diese gleichzeitig auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten. Für die übrigen Wahlen gilt, dass stille Wahlen möglich sind, sofern bis zum Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind. Ergäbe sich diese Ausgangslage, würden die Namen der Vorgeschlagenen publiziert und gleichzeitig würde eine fünftägige Nachmeldefrist angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden könnten. Hendschiken, 19. Juni 2013 Gemeinderat

HALLWIL

Schuljahresschluss 2013 Oberstufe: Schlussfeier: Freitag, 28. Juni 2013 Sekundar-, Realschule auf dem Schiff nach Anmeldung Mittwoch, 3. Juli 2013 Bezirksschule um 18.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Haus 2 Letzter Schultag: Freitag, 5. Juli 2013 1. und 2. Lektion (7.30–9.05 Uhr): Unterricht nach Stundenplan 3. und 4. Lektion (9.15–11.00 Uhr): Unterricht bei der Klassenlehrperson 11.00 Uhr: Schulschluss

Schuljahresbeginn 2013/2014 Erster Schultag: Montag, 12. August 2013 Die Klassen der Real-, Sekundar- und Bezirksschule starten um 8.20 Uhr bei der Klassenlehrperson. Hallwil, 19. Juni 2013 Gemeindekanzlei

Gräberräumung auf dem Friedhof Hallwil Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit von 25 Jahren erfolgt auf dem Friedhof Hallwil folgende Gräberräumung: Urnengräber Gräber der Jahre 1976 bis 1984 (Nrn. 18 bis 34) Gemäss Art. 17/18 des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Hallwil wird die Gräberräumung bekannt gegeben und die Angehörigen ersucht, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen usw. bis Ende September 2013 (vorzugsweise in der Zeit vom 15. bis 30. September 2013) besorgt zu sein und auf eine Winteranpflanzung zu verzichten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung durch die Gemeinde unter Verrechnung der Kosten erfolgen. Gleichzeitig erlischt zu diesem Zeitpunkt jeglicher Anspruch auf Grabmäler, Pflanzen usw. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der ersten Bestattung richtet. Allfällige später erfolgten Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss. Hallwil, 19. Juni 2013 Gemeinderat

Baugesuch Bauherren:

Art 7 Immobilien AG Heuweg 6, Rupperswil Frei Immo-Bau AG Kantonsstrasse 64, Freienbach Projektverf.: Architekturgruppe Bircher Roth von Arx AG, Stritengässli 24, Aarau Bauobjekt: Zentrumsüberbauung «Juraweg»; Neubau 5 Mehrfamilienhäuser und Abbruch der Gebäude Nrn. 98 und 668 Ortslage: Juraweg Parz. Nrn. 97, 894 und 895 Öffentliche Auflage vom 20. Juni bis 22. Juli 2013 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Huntenschwil, 19. Juni 2013 Gemeinderat

Baugesuch Bauherr:

Coop Genossenschaft, Direktion Immobilien, Kasparstrasse 7 Bern-Bethlehem Planverfasser: IE Industrial Engineering Zürich AG, Wiesenstrasse 7, Zürich Bauobjekt: Nachtrag zur Baubewilligung vom 7. 1. 2013 bestehend aus: Ausfahrt Südwest, techn. Aufbauten auf bestehender Verteilzentrale und bewilligtem Anbau Süd, Anpassungen Gebäude A, Umbau Werkstatt, Neubau Tankstelle, Container-Abstellplätze Bauplatz: Rupperswilerstrasse 5, angrenzend an Aarauerstrasse/Unter Schoore (Hunzenschwil), Parzellen Nrn. 925, 926, 930, 1504 Zus. Bewillig.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei Schafisheim vom 21. Juni bis 22. Juli 2013. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Hunzenschwil, 19. Juni 2013 Gemeinderat

Entsorgungsstelle «Schulgasse» vorübergehend beim Holzschopf Die Entsorgungsstelle «Schulgasse» wird – infolge Platzbedarfs für das Jugendfest – vom 21. Juni bis 5. Juli 2013 beim Holzschopf platziert. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis. Hunzenschwil, 19. Juni 2013 Gemeindeverwaltung

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr und die Fussgänger nicht beeinträchtigen. Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 m und über Gehwegen mind. 2, 5 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2,0 m, gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden. An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen. Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln und Verkehrssignale müssen freigelegt werden. Das Zurück- und Aufschneiden hat bis Ende Juli 2013 zu erfolgen. Falls die Beseitigung nicht durch die Grundeigentümer/Mieter erfolgen kann, wird empfohlen, einen Gärtner aufzubieten. Andernfalls müsste der Gemeinderat eine Fremdvergabe des Auftrages, mit Kostenfolge zulasten des Grundeigentümers, in Erwägung ziehen. Die Eigentümer privater Liegenschaften werden indessen auch auf die nachbarrechtlichen Bestimmungen hingewiesen und ersucht, Bäume und Sträucher entsprechend der Bestimmungen des ZGB innert gleicher Frist zurückzuschneiden. Der Gemeinderat freut sich zudem, wenn Sie Ihre Vorplätze, Rabatten etc. – im Hinblick auf das herannahende Jugendfest – herausputzen. Hunzenschwil, 19. Juni 2013 Gemeindeverwaltung

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