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Todesfälle

Einbürgerungen Mit Beschluss vom 11. Dezember 2018 hat der Stadtrat Affoltern am Albis, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung, in das Bürgerrecht der Stadt Affoltern am Albis aufgenommen: - Andreas Gilbert, 1968, Staatsangehöriger von Deutschland - Yvonne Gilbert, 1971, Staatsangehörige von Deutschland - Kai Gilbert, 2009 Staatsangehöriger von Deutschland - Annalia Gilbert, 2015 Staatsangehörige von Deutschland - Fofo Hattor, 1967 Staatsangehöriger von Togo - Adjoh Ayaovi, 1971 Staatsangehörige von Togo - Stephanie Hattor, 2005 Staatsangehörige von Togo - Antonia Nardone, 1979 Staatsangehörige von Italien - Francesco Lore’, 2016 Staatsangehöriger von Italien Des Weiteren hat der Stadtrat zwei Einbürgerungsgesuche abgelehnt. 18.12.2018 Stadtrat Affoltern am Albis

Öffnungszeiten der Bezirksverwaltung über den Jahreswechsel 2018/2019

Die Kirchgemeindeversammlung vom 9. Dezember 2018 fasste folgende Beschlüsse: 1. Das Budget 2019 wird genehmigt und der Steuerfuss für das Jahr 2019 um 1 % gesenkt und auf 12 % festgelegt. 2. Die Abrechnung Kredit von Fr. 46 000.-- zur Weiterentwicklung der Audio/Video-Installationen wird genehmigt. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 18. Dezember 2018, im Sekretariat der reformierten Kirchgemeinde, Zürichstrasse 94, zur Einsicht auf. Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Herrn Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen. Reformierte Kirchenpflege Affoltern am Albis

Feiertage und Jahreswechsel 2018/2019, Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben ab Montag, 24. Dezember 2018 bis und mit Mittwoch, 2. Januar 2019 geschlossen. Für Todesfälle steht folgende Telefonnummer täglich von 13.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung: 078 656 11 31. Gemeindewerke Die Gemeindewerke sind am Donnerstag und Freitag, 27. und 28. Dezember 2018, zu den normalen Arbeitszeiten erreichbar. Über die Festtage können die Gemeindewerke in dringenden Fällen über Telefon 044 761 15 21 erreicht werden. Sammelstelle Brunnmatt Die Sammelstelle Brunnmatt ist an den Samstagen, 29. Dezember 2018 und 05. Januar 2019, von 09.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Der Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und der Gemeindewerke wünschen frohe Festtage und alles Gute im Neuen Jahr!

Am 24., 27., 28. und 31. Dezember 2018 ist das Bezirksgericht für dringende Notfälle jeweils zwischen 09.00 und 10.00 Uhr unter der Nummer 044 763 17 00 erreichbar. Die Büros der folgenden Amtsstellen der Bezirksverwaltung Affoltern, die sich im Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, befinden, bleiben über den Jahreswechsel ab Montag, 24. Dezember 2018, bis und mit Freitag, 4. Januar 2019, geschlossen:

vom 13. Dezember 2018

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Statthalteramt Bezirksratskanzlei Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und ein glückliches Neues Jahr.

Bonstetten, 18. Dezember 2018

Die Bezirksverwaltung

1. Genehmigung des Voranschlages 2019 und Festlegung des Steuerfusses auf 8 % Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herrn Martin Billeter, Präsident, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Das Protokoll liegt für die Stimmberechtigten auf den Gemeinden Stallikon und Wettswil, ab 18. Dezember 2018, zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen die Richtigkeit des Protokolls müssen innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herrn Martin Billeter, Präsident, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, eingereicht werden. Ev. ref. Kirchenpflege

Sekundarschulgemeinde Bonstetten Beschlüsse der Kreisschulgemeinde Bonstetten, GemeindeStallikon, Wettswil a. A. versammlungen Beschlüsse der vom 12.12.2018 Gemeindeversammlung

Rechtsmittel Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. - wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs.1 Verwaltungsrechtspflegegesetz - und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Bezirksgericht Mietgericht Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen

Die Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 11. Dezember 2018, fasste folgenden Beschluss:

Stallikon Wettswil

1. Genehmigung der Stelle «Betriebsleitung» 60 %-100 % 2. Genehmigung (nach § 119 Gemeindegesetz) bereinigtes Budget 2019 und Festsetzung des Steuerfusses auf 16 %

Die Büros der folgenden Amtsstellen der Bezirksverwaltung Affoltern, die sich im Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, befinden, bleiben über den Jahreswechsel ab Montag, 24. Dezember 2018, bis und mit Mittwoch, 2. Januar 2019, geschlossen:

Beschlüsse der ev. ref. KirchgemeindeVersammlung Stallikon Wettswil

Sekundarschulpflege Bonstetten

Erscheinungweise während der Weihnachtsfeiertage Weihnachtswoche 2018 Der Anzeiger erscheint in der Woche 52 am Freitag, 28. Dezember 2018. Inserateannahmeschluss für die Freitagsausgabe: Donnerstag, 27. Dezember, 8.00 Uhr Todesanzeigen: Donnerstag, 27. Dezember, 11.00 Uhr Der Schalter und die Büros der Weiss Medien AG bleiben am Dienstag, 25. Dezember und Mittwoch, 26. Dezember geschlossen. Obere Bahnhofstrasse 5 • 8910 Affoltern a. A. Telefon 058 200 57 00 • inserat@weissmedien.ch

Politische Gemeinde Das Budget 2019 wurde genehmigt und der damit verbundene Steuerfuss festgesetzt (106 %). Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Das Budget 2019 wurde genehmigt und der damit verbundene Steuerfuss festgesetzt (14 %). Rechtsmittel Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, bzw. bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Präs. Martin Billetter, Püntenstr. 16, 8932 Mettmenstetten, - wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 19 b Abs. 2 lit c sowie § 21 a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2) - und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d in Verbindung mit § 19 b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2) Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Rifferswil, 18.12.2018 Gemeinderat Rifferswil Evang.-ref. Kirchenpflege Rifferswil

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Affoltern am Albis Am 14. Dezember 2018 ist in Rämismühle ZH gestorben:

Elise Höppli geb. Büchi geboren am 1. Mai 1927, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH. Die Beerdigung findet statt am Donnerstag, 20. Dezember 2018, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Zell ZH, die Trauerfeier findet anschliessend um 14.45 Uhr im Zentrum Rämismühle, 8487 Rämismühle, statt. Das Bestattungsamt

Bonstetten Illi-Christener, Helena geboren am 25. Oktober 1931 in Lützelflüh BE, von Bonstetten ZH, wohnhaft an der Oberdorfstrasse 12 in Bonstetten. Sie verstarb am 11. Dezember 2018 in Zürich. Bestattungsamt Bonstetten

Zweckverband Feuerwehr Unteramt; Revision Entschädigungsverordnung Gemäss Art. 15 lit. a Ziffer 8 der Zweckverbandsvereinbarung wurde die neue Entschädigungsverordnung des Zweckverbands Feuerwehr Unteramt von den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden erlassen (Gemeinde Bonstetten; Beschluss vom 23. Oktober 2018; Gemeinde Wettswil a.A.; Beschluss vom 22. Oktober 2018; Gemeinde Stallikon; Beschluss vom 9. Oktober 2018). Sie tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die Entschädigungsverordnung vom 1. Januar 2009. Die Entschädigungsverordnung liegt während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Stallikon während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen diese Entschädigungsverordnung kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Bezirk Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d und Abs. 4 i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. d VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Stallikon, 18. Dezember 2018 Feuerwehrkommission Unteramt


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