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Sekundarschulgemeinde Hausen am Albis Kappel am Albis Rifferswil

Beschluss der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2017 1. Genehmigung des Voranschlages 2018. 2. Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern. Rechtsmittelbelehrung: Beim Bezirksrat Affoltern am Albis, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können – von der Veröffentlichung an gerechnet – schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden: – innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über die politischen Rechte). – innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz). – innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gem. § 151 Gemeindegesetz). Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das Protokoll liegt zu den Schalteröffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle der drei Kreisgemeinden zur Einsicht auf. Sekundarschulpflege Hausen am Albis

Gemeinde Hedingen

Gemeinde Stallikon

Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom Donnerstag, 7. Dezember 2017

Festsetzung der Liegenschaftenabgaben 2018

Reformierte Kirchgemeinde 1. Der Voranschlag 2018 der reformierten Kirchgemeinde, der einen Aufwandüberschuss von 8400 Franken ausweist, wurde genehmigt und der Steuerfuss bei 12 % belassen. Politische Gemeinde 1. Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Spitalzweckverband Affoltern per 31. Dezember 2020 wurde zuhanden der Urnenabstimmung vorberaten. 2. Die Gebührenverordnung der Gemeinde Hedingen wurde festgesetzt. 3. Der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbands Affoltern a.A. wurde zugestimmt. 4. Der Voranschlag des Politischen Gemeindegutes für das Jahr 2018, welcher einen Aufwandüberschuss von 498 600 Franken aufweist, wurde genehmigt und der Steuerfuss bei 105 % belassen. 5. Die Bauabrechnung über den Ersatzbau Bibliothek Hedingen in der Höhe von 2 408 412 Franken wurde genehmigt. 6. Die Bauabrechnung über den Anbau an den Sek-Spezialtrakt in der Höhe von 750 205.80 Franken wurde genehmigt. 7. Die Bauabrechnung über die Erneuerung der Sportanlage Schachen in der Höhe von 551 757.15 Franken wurde genehmigt. 8. Die Anfrage gemäss §51 Gemeindegesetz des Komitees für eine sichere Arnistrasse wurde beantwortet. Protokollauflage und Rechtsmittel Die Protokolle können während 30 Tagen von dieser Publikation an gerechnet in der Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, eingesehen werden. Gegen die von den Versammlungen gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden.

1. Genehmigung des Budgets 2018 und Festsetzung des Steuerfusses auf 17 % 2. Genehmigung Totalrevision Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern 3. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung Lehrerzimmer Trakt B Das Protokoll liegt ab 13. Dezember 2017 bei den Gemeindeverwaltungen von Bonstetten, Stallikon, Wettswil a.A. sowie der Schulverwaltung zur Einsicht auf. Rechtsmittel Stimmrechtsrekurs: Im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte spätestens innert 5 Tagen, ab dieser Publikation, geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz).

Fr. 2.00 je m³ Frischwasserverbrauch (2017: Fr. 1.30 je m³) Als Berechnungsgrundlage gilt der abgelesene Wasserverbrauch des Vorjahrs.

Abfallgrundgebühren Gestützt auf Art. 11 und 12 der Abfallverordnung vom 16. April 2014 und Art. 6 der Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung werden die Grundgebühren für 2018 wie folgt festgesetzt (Beträge je zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer): Wohnungen bis 2½ Zimmer Wohnungen ab 3 Zimmer Gewerbebetriebe Kleingewerbe Gewerbecontainer-Leerung (inkl. MwSt.)

2018 Fr. 78.– Fr. 120.– Fr. 120.– Fr. 60.– Fr. 35.–

2017 Fr. 90.– Fr. 144.– Fr. 144.– Fr. 72.– Fr. 35.–

Wassergebühren Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 die neue Tarifordnung zum Reglement der Wasserversorgung (T RWV, KRS 95.11) mit folgenden jährlich wiederkehrenden Gebühren erlassen (Beträge je zuzüglich 2.5 % Mehrwertsteuer).

Rechtsmittel: Gegen die hier publizierten Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen.

Reformierte Kirchenpflege und Gemeinderat Hedingen

Fr. 250.– pro Einfamilienhaus, Wohnung oder Betrieb

Mengengebühr: Fr. 2.00 je m³ (2017: Fr. 2.50 je m³) Löschgebühr:

Fr. 187.50 pro Liegenschaft gemäss Art. 62 RWV.

Als Berechnungsgrundlage gilt der abgelesene Wasserverbrauch des Vorjahrs.

Die Beschlüsse liegen im Gemeindehaus (Schalter Einwohnerkontrolle) auf und können unter www.stallikon.ch eingesehen werden. Stallikon, 12. Dezember 2017

EDV-Umstellung in der Gemeindeverwaltung Die Büros der Gemeindeverwaltung und des Betreibungs- und Gemeindeammannamtes Hausen a.A. (zuständig für die Gemeinden Aeugst a.A., Hausen a.A., Kappel a.A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten und Rifferswil) bleiben am Freitag, 15. Dezember 2017 den ganzen Tag geschlossen. Bei Todesfällen erhalten Sie unter der Telefonnummer 044 764 80 20 Auskunft über den Pikettdienst. Wir danken für Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung Hausen am Albis

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2017 1. Genehmigung Voranschlag 2018 der Politischen Gemeinde und Festsetzung des Steuerfusses auf 85 % 2. Genehmigung Totalrevision Statuten Schulzweckverband Bezirk Affoltern 3. Erlass Gebührenverordnung Politische Gemeinde 4. Genehmigung Totalrevision Reglement Wasserversorgung Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab heutiger Publikation im Gemeindehaus (Schalter EG) zur Einsicht auf. Rechtsmittel

Rekurse oder Beschwerden sind beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen. Die Eingaben müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die Gebührenverordnung und das Reglement der Wasserversorgung liegen auf der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Für die Rechtsmittelbelehrung wird auf die separate amtliche Publikation der Beschlüsse der Gemeindeversammlung verwiesen.

Bonstetten, 12. Dezember 2017

Stallikon, 12. Dezember 2017

Stallikon, 12. Dezember 2017

Sekundarschulpflege Bonstetten

Gemeinderat Stallikon

Gemeinderat Stallikon

Protokollberichtigung: Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, erhoben werden (§ 54 Abs. 3 Gemeindegesetz).

Fr. –.15 je m² gewichtete Fläche (2017: Fr. –.10 je m²)

Mengenpreis:

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

1. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz, LS 131.1). 2. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz, LS 131.1). 3. Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung mit Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) spätestens innert 5 Tagen, ab dieser Publikation, beim Bezirksrat Affoltern geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz, LS 131.1).

Gemeindebeschwerde: Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz).

Grundgebühr:

Grundgebühr:

Kreisschulgemeinde Bonstetten, Stallikon, Wettswil a. A. Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017

Abwassergebühren Gestützt auf Art. 3.6 der von der Gemeindeversammlung am 17. September 2003 erlassenen Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen werden die Benützungsgebühren für die Siedlungsentwässerung (Kanalisation) für 2018 wie folgt festgesetzt (Beträge je zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer):

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Hedingen, 12. Dezember 2017

Sekundarschulgemeinde Bonstetten

Gestützt auf das Budget 2018 hat der Gemeinderat die Tarife für die Abwasserentsorgung und das Abfallwesen überprüft und sie mit Beschlüssen vom 26. September 2017, bzw. 7. Dezember 2017, für die nächste Verrechnung der Liegenschaftenabgaben wie folgt festgesetzt:

Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2017 Erlass und Inkraftsetzung Gebührenverordnung und Reglement der Wasserversorgung Die Gemeindeversammlung hat am 6. Dezember 2017 die Gebührenverordnung (GebVO, KRS 80.10) und das Reglement der Wasserversorgung (RWV, KRS 95.10) erlassen. Diese treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

Gemeinderat

Erlass und Inkraftsetzung Einbürgerungen Gebührentarif Unter dem Vorbehalt der Die Gemeindeversammlung hat am 6. Dezember 2017 die Gebührenverordnung (GebVO, KRS 80.10) erlassen. Auf Grundlage der Gebührenerhebung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 den Gebührentarif (GebT, KRS 80.11) erlassen und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden. Der Beschluss und der Gebührentarif liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Stallikon, 12. Dezember 2017 Gemeinderat

Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Ottenbach mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 ins Bürgerrecht der Gemeinde Ottenbach aufgenommen: – Tan, Hock Ann, geb. 1972, Staatsangehöriger von Singapur – Tan, Joel Jia Le, geb. 2004, Staatsangehöriger von Singapur – Tan, Sarah Jia Ai, geb. 2006, Staatsangehörige von Singapur Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Ottenbach, 12. Dezember 2017 Gemeindeverwaltung Ottenbach


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