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Extra

Freitag, 22. Juni 2012

zwischen-ruf

Volg-Rezepte

Ich sage Ja

Antipasti Türmchen

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Auf dem Weg vom Parkplatz zum Coop kommt man an einer Boutique vorbei. Was manchmal Auswirkungen hat. Wie zum Beispiel vor wenigen Tagen, weil: Da sah ich am Ständer draussen ein hübsches Teil. Teil ist der richtige Ausdruck, denn ich wusste nicht recht, was das war: Langes TShirt oder kurzes Kleid? Und orange war es, was mir laut Farbberatung nicht stehen sollte, aber: Es stand mir ausnehmend gut, wie ich im Spiegel des Umkleideraumes feststellen konnte. Weicher Stoff, gestreifte Ärmelchen, fröhlich – aber zu eng. Nein, kein grösseres da. Huhu. Die Verkäuferin telefoniert in die Filiale. Die haben meine Grösse und schicken es. Haha.

Antipasti Türmchen. Es passt! Drei Tage später. Es passt! Grössenmässig und farbmässig und preismässig! Was ist es eigentlich, T-Shirt oder Kleid? Das sei eine Tunika, wird zu Leggins getragen. Okay, ich kaufe schwarze Leggins, meine alten sind zu alt für so ein neues Kleidungsstück. Da – die Verkäuferin hält mir nun ein graues Etwas hin – ich solle das probieren. Und was soll ich sagen: Noch haben wir nicht Herbst, aber fast sehne ich mich danach, denn das graue Herbstkollektionsteil – ebenfalls eine Tunika – umschmeichelt meinen Corpus auf ungeahnte Weise.

Leggins für die 92-jährige Mutter Als ich damit im Laden herumstolziere, treffe ich auf ein blaues Trägerkleidchen mit zwei Taschen, so was Flottes! Ich sehe mich auf dem Kreuzfahrtschiff damit, obwohl, es ist keine geplant, aber wer weiss, wer weiss. Und: Es passt! Wie angegossen kann man nicht sagen, denn es hängt. Aber es hängt super. Die Taschen sind nur Deko, denn man müsste sich bücken, um etwas darin zu versorgen. Ich sage also Ja zu oranger und grauer Tunika, Ja zu schwarzen Leggins und Ja zu blauem Hängerchen und – oh wie hübsch – diese dunkelblauen Leggins. Wahnsinn, was für einen Lauf ich heute habe: Die sind das Geburtstagsgeschenk für meine Mutter! Heute wird sie 92. Ute Ruf

Für 4 Personen

Franz Gasche und Gäste bei Eichhof in Luzern: In den Tanks den Entstehungsprozess des Bieres beobachten. (Bild -ter.)

Zum 40-Jahre-Wirtejubiläum in die Brauerei Eichhof Mägi und Franz Gasche von der Hedinger «Krone» luden Gäste ein Sie sind seit 40 Jahren verheiratet und führen die Hedinger «Krone» seit 40 Jahren: Dieses Jubiläum feierte das Wirte-Ehepaar Mägi und Franz Gasche zusammen mit rund 50 Gästen – nicht mit einem rauschenden Fest in Hedingen, sondern mit einer Exkursion in die Brauerei Eichhof in Luzern. Per Car gings am Dienstag in die Zentralschweizer Metropole zu den Bierbrauern. Ein vorausgehender Film

und Rundgang durch Produktionsund Lagerungsräume offenbarte einen Einblick in die Produktion, angereichert durch Informationen von charmanten Damen, die den Betrieb à fond kennen und die Bierproduktion vom Brauwasser (ab Pilatus!) über Schroten, Maischen, Abläutern über Filtrieren bis zum Palettisieren erklärten. Bei einem Essen im Schalander (Kantine) konnten die «Krone»-Gäste

gedankensprünge

ratgeber

die zahlreichen Biersorten ausgiebig testen. Eichhof in Luzern beschäftigt rund 340 Mitarbeitende. Die Brauerei gehört seit 2008 zu Heineken, die seit 1984 mit einer eigenen Tochtergesellschaft in der Schweiz vertreten ist. Die Marke zählt weltweit zu den bekanntesten. Mit 140 Brauereien in 70 Ländern ist Heineken weltweit die Nummer drei. (-ter.)

2 Tomaten Salz, Pfeffer aus der Mühle 1 Aubergine 1 Zucchetti 1 Peperoni, rot Olivenöl Aceto Balsamico Basilikumblätter

Zubereitung Tomaten würfeln und mit Salz und Pfeffer würzen. Aubergine und Zucchetti in Scheiben schneiden. Aus der Peperoni Rondellen ausstechen. Gemüsescheiben würzen und mit Öl bestreichen. Beidseitig ca. 5 Min. grillieren und zusammen mit Tomatenwürfeln zu vier Türmchen aufschichten. Aceto darüber träufeln und mit Basilikum garnieren. – Zubereitung ca. 20 Minuten.

Gefüllte Koteletts

Abpfiff Vor Jahren hielt der Theodor Jeden Ball vor seinem Fussballtor Heute hält er am Spielfeldrand Nur noch ein Bierglas in der Hand

Missbräuchliche Kündigung?

Martin Gut

................................................... von alexandra imhof*

wetter Mein Arbeitgeber kündigte mein Arbeitsverhältnis am 30. Mai 2012 per Ende Juli 2012. Als Kündigungsgrund wurde mir mitgeteilt, dass man mir aus finanziellen Gründen kündigen müsse. In Tat und Wahrheit war es jedoch so, dass mir gekündigt wurde, weil ich von einer Arbeitskollegin gemobbt wurde. Obwohl ich mehrfach ein Gespräch mit meinem Chef verlangt habe, wurde ich nie angehört, sondern habe jetzt einfach die Kündigung erhalten. Kann ich die Kündigung als missbräuchlich anfechten?

bauernregel «Johannisnacht: Vor Johanni (24. Juni) bitt um Regen, hernach kommt er ungelegen.»

Antwort: Im Arbeitsrecht ist es grundsätzlich so, dass es für die Rechtmässigkeit einer Kündigung keines besonderen Grundes bedarf, da nach schweizerischem Recht Kündigungsfreiheit besteht. Missbräuchlich ist eine Kündigung nur, wenn sie aus bestimmten unzulässigen Gründen ausgesprochen wird. Diese missbräuchlichen Kündigungsgründe sind in Art. 336 OR umschrieben, wobei die im Gesetz enthaltene Aufzählung nicht abschliessend ist. Damit eine Kündigung als missbräuchlich angefochten werden kann, muss gegen die Kündigung schriftlich Einsprache beim Arbeitgeber erhoben werden, und zwar vor Ablauf der Kündigungsfrist (Art. 336b OR). Diese Formvorschrift ist zwingend. Wird die Frist verpasst, sind die Ansprüche verwirkt. Sodann ist innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

eine Klage beim zuständigen Gericht einzuleiten (Art. 336b Abs. 2 OR). Kann die Kündigung erfolgreich als missbräuchlich angefochten werden, ist es jedoch nicht etwa so, dass Alexandra Imhof. dies zur Ungültigkeit der Kündigung führt, sondern der Arbeitnehmer kann lediglich eine Entschädigung von bis zu maximal sechs Monatslöhnen für die missbräuchliche Kündigung verlangen (Art. 336a OR). In Ihrem Falle müssten Sie beweisen können, dass der vom Arbeitgeber angegebene Kündigungsgrund vorgeschoben war und Sie gemobbt wurden. Ich würde Ihnen empfehlen, einstweilen eine schriftliche Einsprache gegen die Kündigung an Ihren Arbeitgeber zu richten, damit Sie die Frist gewahrt haben. Falls Sie keine Einigung mit ihrem Arbeitgeber erzielen können, müsste eine Klage eingeleitet werden. Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, hängt vor allem auch von der Beweislage ab. Ich würde Ihnen empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie eine Klage einleiten. *Alexandra Imhof ist Inhaberin einer Anwaltskanzlei in Bonstetten. Rechtsfragen können direkt an sie gestellt werden. E-Mail: info@kanzlei-imhof.ch oder schriftlich an Anwaltskanzlei Imhof, Stallikerstrasse 1b, 8906 Bonstetten.

Gefüllte Koteletts. (Bilder zvg.) Für 4 Personen 4 Schweinskoteletts Marinade: 2 EL Olivenöl 4 EL Marsala 4 EL Aceto balsamico, rosso 1 Stk. Knoblauchzehe gepresst Pfeffer aus der Mühle Füllung: 50 g getrocknete Tomaten in Öl 4 EL Pinienkerne 1 Bund Peterli gehackt 1 Bund Basilikum gehackt Salz

Zubereitung Für die Marinade alle Zutaten gut mischen. Eine Tasche in die Koteletts schneiden. Fleisch in der Marinade zugedeckt im Kühlschrank 1 Std. ziehen lassen. Für die Füllung die Tomaten abtropfen lassen und fein hacken. Die Pinienkerne ohne Fettzugabe in einer Bratpfanne rösten, auskühlen lassen. Gehackte Kräuter mit Tomaten und Pinienkernen mischen, salzen. Marinade vom Fleisch streifen und auffangen. Füllung in den Koteletts verteilen und die Tasche mit Zahnstocher schliessen. Bei starker Hitze beidseitig je ca. 2 Min. über starker Glut braten und bei mittlerer Hitze fertig grillieren.


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