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Bezirk Affoltern

Dienstag, 4. Juni 2013

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Wohlbefinden im Fokus der Ausstellung Lehrreicher und vielfältiger Gesundheitstag 2013 in Ottenbach Rund um die Gesundheit, welche als wertvollstes Gut des Menschen gilt, organisierte die Abteilung Gesundheit und Soziales der Gemeinde Ottenbach auch dieses Jahr den bereits mehrmals durchgeführten Gesundheitstag. In einer Reihe von Ausstellungen, Vorführungen und Informationen konnten sich die Besucher im wahrsten Sinne des Wortes auf Herz und Nieren testen. ................................................... von martin mullis Gemeinderätin und Vorsteherin der Abteilung Gesundheit und Soziales, Rita Ackermann und ihre Helfer, organisierten auch dieses Jahr wieder eine umfassende vielfältige und äusserst interessante Ausstellung rund um das Wohlbefinden der Bevölkerung. Fast 20 Stationen orientierten mittels spielerischen Tests, Vorträgen und Vorführungen über die vielfältigen Möglichkeiten und Massnahmen zur Förderung der Gesundheit. Neben einer ganzen Reihe von Organisationen, Vereinen und Fachgeschäften stellte sich der Rettungsdienst des Spitals Affoltern, die Dorfpraxis von Ottenbach, die Spitex und der Samariterverein den zahlreichen Besuchern vor. In der mobilen Ausstellung rund um das Gehirn, im sogenannten Brain

Die mobile Ausstellung im Brain Bus rund ums Hirn fand in Ottenbach ein grosses Interesse. (Bilder Martin Mullis)

Bus zeigten Fachpersonen die Funktionen des Gehirns. Dabei kamen verschiedene Störungen des Hirns wie Burnout, Depressionen, Parkinson und Alzheimer zur Sprache. Eingelegt in Formalin fand ein echtes menschliches Hirn ganz besondere Aufmerksamkeit. Mit den verschiedenen Broschüren sowie den Ausstellungs- und Infotafeln war es das Ziel des Experten Dr. Vincent Tchang, den Besuchern eine Plattform über die Funktion und Störungen des Hirns sowie der ver-

schiedenen menschlichen Sinne zu bieten.

Wann macht Stress krank? Der Brainbus versuchte die Fragen, «Wie entsteht Schmerz», «Wann macht Stress krank» und «Was passiert im Gehirn bei Sucht» mit verständlichen Erklärungen zu beantworten. Die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz thematisierte die Probleme rund um invasive Pflanzen,

welche Allergien und Asthma erzeugen können. Die Dorfärzte Dr. Eveline Breidenstein und Dr. Erich Villiger referierten über das Thema «Patientenverfügung» und beantworteten eine ganze Reihe Fragen der zahlreich erschienenen und interessierten Einwohnern. Der Gesundheitstag in Ottenbach fand nicht nur bei der Dorfbevölkerung grosses Interesse, auch aus den umliegenden Gemeinden fanden einige Personen den Weg nach Ottenbach.

Grosses Engagement: Rita Ackermann, Tom Keller, Annemarie Heinrich. (v.l.) So durfte die Gesundheitsvorsteherin Rita Ackermann mehrere ihrer Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbargemeinden als Gäste begrüssen. Die Organisatorinnen und Organisatoren des Gesundheitstages in Ottenbach leisteten mit dieser informativen und umfassenden Ausstellung hervorragende Arbeit. Sie wurden trotz der misslichen Wetterverhältnisse für ihr riesiges Engagement durch einen beachtlichen Aufmarsch der Bevölkerung belohnt.

Krankenschwester rastete an Geburtstag aus Herausgeberin: Weiss Medien AG, Obere Bahnhofstrasse 5, 8910 Affoltern a. A. Geschäftsführerin: Barbara Roth Redaktion: Werner Schneiter, Chefredaktor Thomas Stöckli, Redaktor Uschi Gut, Redaktionsassistenz Redaktion@affolteranzeiger.ch Copyright: Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Gesamtauflage: 23 532 Beratung und Verkauf Inserate: Elisabeth Zipsin/Tiziana Dinisi Telefon 058 200 5700, Fax 058 200 5701 inserat@weissmedien.ch Sonderseiten: Kurt Haas, Mediaberatung Telefon 058 200 5718, M 079 270 35 67 info@mein-mediaberater.ch Tarife: www.affolteranzeiger.ch Annahmeschluss: Dienstagsausgabe: Montag, 8.00 Uhr Freitagausgabe: Mittwoch, 16.00 Uhr Todesanzeigen: 11.00 Uhr am Tag vor Erscheinen Aboservice: abo@affolteranzeiger.ch Telefon 058 200 5700, Fax 058 200 5701 Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter vorname.name@azmedien.ch Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner, www.azmedien.ch

Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG

Pflegeassistentin aus dem Amt wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt Ausgerechnet an ihrem Geburtstag ist eine Krankenschwester ausgerastet und hat in einer Discothek einer anderen Frau ein Cocktailglas gegen den Kopf geschlagen. Am Donnerstag wurde die geständige Frau wegen versuchter schwerer Körperverletzung anklagegemäss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. ................................................... von attila szenogrady

Eigentlich sollten Krankenschwestern verletzten und kranken Patienten helfen und nicht irgendwelche Personen spitalreif prügeln. Es war in der Nacht auf den 15. Januar 2012, als eine über

30-jährige Krankenschwester aus dem Bezirk Affoltern in der Zürcher Discothek Zodiac zusammen mit Freunden und Bekannten ihren Geburtstag feierte. Die Pflegeassistentin stiess dabei immer wieder auf ihre Gesundheit an. So lange bis sie gemäss ihrem Verteidiger Valentin Landmann kurz nach Mitternacht hagelvoll war.

schied. So schlug sie ein Cocktailglas gegen den Kopf ihrer Gegnerin, die zu Boden ging. Durch die Glassplitter hatte die Geschädigte drei Rissquetschwunden an der linken Schläfe, am Oberlid sowie an der linken Augenbraue erlitten. Dort sollen heute noch feine bleibende Narben zu sehen sein.

Einmaliger Ausraster Kampf auf der Tanzfläche Trotz ihren hohen Stöckelschuhen wagte sich das Geburtstagskind auf die dicht bevölkerte Tanzfläche. Dort verlor sie schon bald das Gleichgewicht und fiel gegen eine italienische Besucherin, die sich sogleich über die unerwünschte Berührung lauthals beschwerte. Zuerst gab ein Wort das andere. Dann folgte auf der Tanzfläche der offene Kampf, den die Krankenschwester schon bald für sich ent-

Am Donnerstag musste sich die Schweizerin albanischer Abstammung wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Die Beschuldigte rang sich zu einem Geständnis durch, erklärte aber, dass sie nicht mit voller Wucht zugeschlagen habe. Während Staatsanwalt Matthias Stammbach eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten forderte, setzte sich Verteidiger Landmann im Hauptantrag für eine bedingte Geldstrafe

Mehr als die Hälfte der Schüler fuhr verbotenerweise auf dem Trottoir Polizeikontrolle auf den Schulwegen in Bonstetten Am Donnerstagmorgen, 30. Mai, hat die Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit der Gemeindepolizei Affoltern am Albis auf den Schulwegen in Bonstetten eine Fahrradkontrolle vorgenommen. Es resultierten zahlreiche Bussen. Dabei wurden insgesamt 90 Schülerinnen und Schüler kontrolliert. Mehr als die Hälfte der Schülerschaft fuhr mit dem Fahrrad verbotenerweise auf dem Trottoir und musste daher gebüsst, bzw. mit entsprechendem Schülerrapport dem örtlichen Verkehrsinstruktor

zur Nachschulung gemeldet werden. Kinder unter zehn Jahren, die ebenfalls mit dem Fahrrad unterwegs waren, wurden an Ort und Stelle belehrt und deren Eltern telefonisch über das Fehlverhalten des Kindes orientiert. Gerne ruft die Kantonspolizei Zürich wieder einmal in Erinnerung: – Art. 19 Abs. 1 SVG: Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren. – Art. 42 Abs. 1 VRV: Kinder dürfen ein Fahrrad nur benützen, wenn sie die Pedale sitzend treten können. – Art. 43 Abs. 2 SVG: Das Trottoir

ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten.

Vermittlung der Verkehrsregeln im Elternhaus Da die Eltern für den Schulweg ihrer Kinder die Verantwortung tragen, rät die Polizei, den Kindern das sichere Radfahren und die korrekte Einhaltung der Verkehrsregeln im Elternhaus zu vermitteln und damit ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit ihres Kindes zu leisten. Kantonspolizei Zürich, Verkehrsinstruktion

von 300 Tagessätzen zu 30 Franken ein. Ankläger Stammbach verwies immerhin darauf, dass die Beschuldigte anfänglich noch ein Unfallgeschehen geltend gemacht habe. Landmann ging von einem einmaligen Ausraster einer erheblich angetrunkenen Frau aus. Nach dem Vorfall sei ein Katzenjammer kosmischen Ausmasses gefolgt.

Keine Strafsenkung Das Gericht ging zum Schluss von einer Impulshandlung der Beschuldigten aus. Dennoch kam es nicht zu einer Strafsenkung. «Es hätte ganz anders ausgehen können», erklärte dazu der Gerichtsvorsitzende Weber. So wurde die Pflegeassistentin antragsgemäss wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

wir gratulieren Zur diamantenen Hochzeit Am kommenden Donnerstag, 6. Juni, dürfen Elisabeth und Alfred HurterMeier in Obfelden das Fest der diamantenen Hochzeit feiern. Zum Ehrentag gratulieren wir herzlich. anzeige


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