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Bezirk Affoltern

Dienstag, 26. Februar 2019

Hat er die minderjährige Freundin seines Sohnes verführt? Das Bezirksgericht Affoltern befasst sich mit einem nicht alltäglichen Fall War sie minderjährig, und hat sie der wesentlich ältere Mann zum Geschlechtsverkehr gezwungen – oder hat dieser freiwillig stattgefunden, zwei Wochen nach ihrem 16. Geburtstag? Nach einer eintägigen Verhandlung muss nun das Bezirksgericht ein Urteil fällen. Eine nicht alltägliche Geschichte – auch, weil das Mädchen die Freundin des Beschuldigten-Sohnes war.

«Der Schwiegervater – mehr nicht» Allein die gerichtliche Einvernahme der heute 21-jährigen Frau beanspruchte mehr als drei Stunden. In ihre Aussagen mischten sich mehr als einmal Tränen. «Ich kann nicht mehr lachen nach diesen Vorfällen», beteuerte sie. Nun, das damals 14-jährige Mädchen war oft zu Besuch beim Beschuldigten, ihren Aussagen zufolge aber nur, um seinen Sohn zu sehen, in den sie sich verliebt hatte. Der Beschuldigte habe ihr versichert, sie könne bei ihm auf den Sohn warten, wobei die Wartezeit auch am Fernsehen, bei Essen und Trinken beim Beschuldigen verstrich. Der auch telefonisch avisierte Sohn verspätete sich regelmässig. Viel Zeit verbrachte das Mädchen also allein beim Beschuldigten, der sich stets fürsorglich zeigte uns Wünsche erfüllte. «Am Anfang war das gut. Für mich war er sozusagen der Schwiegervater – mehr aber nicht», sage sie, auch mit Blick auf den grossen Altersunterschied. Doch er habe mit der Zeit mehr gewollt. Er habe anzeige

Keine kantonale Volksabstimmung Am 19. Mai findet keine kantonale Volksabstimmung statt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen, weil keine abstimmungsreife Vorlage ansteht. Auf eidgenössischer Ebene wird über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (StAF) sowie die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht abgestimmt. Auf Bezirksebene geht es zudem um die Auflösung des SpitalZweckverbands. Dazu braucht es Einstimmigkeit aller Ämtler Gemeinden. anzeige

Spital retten Wir suchen einen Mäzen oder eine Mäzenin, die uns beherzt 15 000 Franken überweisen, damit wir die Stimmberechtigten richtig informieren können.

................................................... von werner schneiter «Sexuelle Handlungen mit Kindern», heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft fordert für einen heute 53-jährigen Mann aus einer Ämtler Gemeinde eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten – dies bei einer Bewährungsfrist von drei Jahren. Ob der Beschuldigte vom Bezirksgericht verurteilt wird, ist offen – nicht zuletzt, weil in solchen Fällen kaum «wasserdichte» Beweise bestehen, sondern Aussage gegen Aussage steht. Es geht in erster Linie um deren Glaubwürdigkeit. Keine einfache Sache für das Gericht also, zumal hier diametral auseinanderklaffende Aussagen bestehen, auch bei den zeitlichen Abläufen.

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Sex vor oder nach vollendetem 16. Altersjahr? Über einen nicht alltäglichen Fall muss nun das Bezirksgericht (Gebäudeteil im Hintergrund) nach eintägiger Verhandlung entscheiden. (Bild Werner Schneiter) am Fernseher auf dem Sofa ihre Hand halten wollen, auch die Beine gestreichelt und sie geküsst – nach ihren Aussagen wurde er immer waghalsiger; er habe mit kindlicher Stimme gesprochen und nur von sich erzählt. «Ekelhaft, er stank nach Zigarettenrauch und Energiedrink. Ich hatte keine Gefühle für diesen Mann», betonte die junge Frau. Gemäss Anklage kam es Zeitraum April/Mai 2012, nachdem der Mann das Mädchen aufs Zimmer getragen hatte, zum Geschlechtsverkehr. Sie sei geradezu paralysiert und schockiert gewesen, sie habe nicht gewusst, was tun und habe sich auch geschämt. Rund 14 Tage später sei es zu einem zweiten Geschlechtsakt gekommen. Sie habe sich aus Scham nicht getraut, selbst ihrer Mutter von den Vorfällen zu erzählen. Warum sie denn wiederholt zu ihm nach Hause gegangen sei?, wollte Verhandlungsleiter Andreas Huber wissen. «Weil ich seinen Sohn, meine erste grosse Liebe, sehen wollte. Dabei hat sein Vater die Situation ausgenutzt», antwortete sie und schob nach, dass der Sohn nichts wusste über die Vorfälle. «Ich habe alles in mich hineingefressen und mache mir Vorwürfe, mich nicht gewehrt zu haben», ergänzte sie. Scham war nach ihren Worten auch der Grund für die späte, aber auf eigenen Antrieb gemachte Anzeige, mehr als fünf Jahre nach den Vorfällen. Der späteren

Freundin des Angeklagten habe sie davon erzählt, und die habe die Anzeige begrüsst.

Sex zwei Wochen nach ihrem 16. Geburtstag Bei seiner Befragung offenbarte der Beschuldige grosse Erinnerungslücken, vor allem in zeitlicher Hinsicht. Er verneinte, dass sie nur wegen seines Sohnes zu ihm gekommen sei. Sie habe ihn auch telefonisch aufgefordert, sie abzuholen. Während sie sich einen Horrorfilm anschauten, habe sie selber seine Hand genommen und ihm offenbart, dass sie sich in ihn «verguckt» habe. Den Geschlechtsverkehr bestritt der Beschuldigte nicht, betonte aber mit Nachdruck, der sei erst etwa zwei Wochen nach ihrem 16. Geburtstag einvernehmlich erfolgt – nachdem er für sie in einer Waldhütte eine Party organisiert und dazu Kolleginnen und Kollegen eingeladen habe. An diesen Zeitpunkt erinnere er sich genau. Zum Akt kam es nach dem Verweilen am Fernseher; er habe sie gefragt ob das in Ordnung sei – und sie habe klar Ja gesagt. Er habe sie nicht aufs Zimmer getragen, was aus räumlichen Gründen gar nicht möglich sei. Den Geschlechtsakt habe er jedoch abgebrochen, weil ihm plötzlich hochgekommen sei, dass das eben nicht in Ordnung ist, sie viel zu jung

sei. «Es war mir danach peinlich», schob er nach und sagte auch, dass sie danach immer noch zu ihm gekommen sei. «Zu einem zweiten Akt ist es aber nicht mehr gekommen. Da lügt sie», sagte der Beschuldigte. Und er glaubt auch, dass die späte Anzeige gegen ihn aus Eifersucht und Rache erfolgt ist, unter anderem, weil er ihr die von ihr verlangten 600 Franken nicht gegeben hat.

Machtgefälle ausgenützt oder Kaskade von Lügen? Die Anwältin des Opfers sprach von stimmigen, glaubhaften und realitätsnahen Schilderungen. «Auch ihre Emotionen haben die Authentizität der Aussagen deutlich gemacht», hielt sie fest. Kontakt habe seit 2012 bestanden, sie war bei den Vorfällen 14-jährig – daran gebe es keine Zweifel. Der Mann berufe sich auf seine schlechte Erinnerungsfähigkeit, glaube dann aber zu wissen, dass der Akt zwei Wochen nach ihrem 16. Geburtstag erfolgt sei. Er habe das Machtgefälle ausgenutzt; sie wollte seinen Sohn sehen und sei gezwungen gewesen, Zeit allein mit dessen Vater zu verbringen – ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis. Dass eine 14-jährige ein Verhältnis zu einem 46-Jährigen suche, sei unwahrscheinlich. Die Anwältin forderte eine angemessene Bestrafung und eine Genugtuung für ihre Mandantin von 12 000 Franken. Der Anwalt des Beschuldigten sprach hingegen von einer Lügenkaskade der Frau, von konstruierten, im Verlauf der Einvernahmen mehrfach geänderten Aussagen und davon, dass sie die Zeitangaben mutwillig «nach hinten» verlegt habe. Es sei nicht möglich, dass der Geschlechtsverkehr im Zeitraum April/Mai 2012 stattgefunden habe, weil das Mädchen den Sohn des Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gekannt habe. Eine so junge Frau wisse genau, wann sie zum ersten Mal Sex hatte. Und das sei vorliegend klar nach dem 16. Geburtstag gewesen. Der Anwalt bezeichnet ihre Aussagen als oberflächlich, absurd und nicht belegbar. Der erwähnte zweite Geschlechtsakt sei frei erfunden. Die Anzeige sei aus Rache und Eifersucht auf die neue Freundin des Beschuldigten erfolgt sei. Der Anwalt fordert einen Freispruch und eventualiter eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken. Die Genugtuung sei abzulehnen. Das Bezirksgericht Affoltern will das Urteil den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich eröffnen.

Finanzkräftige Kreise und die Baulobby sperbern auf unser Spitalland. Das Spital soll durch die AG privatisiert werden. Sie wollen destruktiv unser Spital spalten, zwei teure Verwaltungsräte mit hohen Honoraren beglücken und Häuser des Spitals mit guter Substanz im Millionenwert abbrechen – und uns als Stimmberechtigte schnöde ausschalten. Dass sich das demokratisch gewählte Behördenmitglieder getrauen, der Demokratie derart in die Knie zu sägen? Geldmenschen und alle Parteien behaupten, dass der demokratische Zweckverband aufgelöst werden müsse. Er verlangsame die Entscheidungswege und behindere den Wettbewerb. Das ist eine krasse Lüge, denn das Spital in Urdorf und das grosse Spital in Uster sind auch Zweckverbände und bringen Gewinne, und beide haben gross gebaut. Nur in Affoltern, wo Egomanen, hilflose Versager und Geldsperber am Drücker gewesen sind, geht das nicht. Wir haben die Hoffnung, dass die jetzige BK besser arbeite, aber wir finden es nicht richtig, dass auch sie diese brandgefährliche Abstimmung derzeit nicht absagt. Diese Abstimmung kommt zum absolut falschen Zeitpunkt. So kann unser Spital nur gerettet werden, wenn drei mal Nein gestimmt wird. Das möchten wir den Stimmberechtigten ausführlich begründen. Demokratie ist leider nur dann möglich, wenn auch die finanziellen Mittel vorhanden sind. So benötigen wir viel Geld, um die Stimmberechtigten umfassend zu informieren. Wir bitten um eine grosszügige, beherzte Spende von 15 000 Franken, oder um namhafte Teilbeträge. Wir möchten unsere Zeit nun aktiv nutzen und nicht weiter betteln müssen. Die Lage ist sehr ernst. Wir haben grosse Gewinnchancen, wenn wir nun eingreifen und zusammenhalten. Entgegen frivoler Behauptungen geht es mit unserem Spital nach dem 19.5.19 positiv weiter! Aber das anhaltende Leiden der Langzeitpatienten muss durch einen Leiterwechsel und durch mehr Fachkräfte-Stellen sofort beendet werden! Wenn da auch die jetzige BK weiterhin nur zuschaut, macht sie sich mitschuldig. Wir bleiben dran, Dank Ihrer Mithilfe! Martha Huwyler, Remo Illi, Michael Haas, Hans Roggwiler Pro Zweckverband Spital Affoltern, Ottenbacherstrasse 21, 8909 Zwillkon, IBAN CH27 0900 0000 6156 7330 7 sonne7@gmx.ch, 079 406 37 90, www.verein-zweckverband.ch


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