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Bezirk Affoltern

Freitag, 26. Januar 2018

«Krass rücksichtsloses Verhalten» im Islisbergtunnel Das Bezirksgericht Affoltern erhöhte die Strafe für einen 45-jährigen PW-Lenker Zu wenig Abstand, rechts überholt: Mit waghalsigen Manövern hat ein 45-Jähriger im Islisbergtunnel eine Kollision verursacht. Seine Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft dürfte der Versicherungsvertreter bereuen: Vom Bezirksgericht Affoltern hat er nun eine wesentlich härtere Strafe kassiert. ................................................... von werner schneiter Dem Mann, ein Schweizer mit spanischen Wurzeln, wird vorgeworfen, im Islisbertunnel bei dichtem Verkehr mit rund 100 km/h in ungenügendem Abstand – zum Teil weniger als 0,6 Sekunden – hinter einen PW gefahren zu sein. Dann habe er auf die rechte Seite geschwenkt und den vor ihm Fahrenden rechts überholt. Als er auf die Überholspur wechselte, kam es zur Kollision mit erheblichem Sachschaden. Wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln wurde der Mann per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bei einer Probezeit von drei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken und zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt. publireportage

Nicht vorsätzlich gehandelt Gegen diesen Strafbefehl erhob er Einsprache und bestritt vor Bezirksgericht namentlich den Vorsatz. Er habe die Situation falsch eingeschätzt und versucht, diese zu korrigieren. Der geringe Abstand sei ihm nicht bewusst gewesen; das Fahrzeug vor ihm habe grundlos wechselweise gebremst und wieder beschleunigt. Sein dadurch provozierter Mandant habe rechts überholt, um einer «Sandwichsituation» und letztlich einer Kollision zu entgehen, sagte der Anwalt. Er sei erschrocken, als er die Videoaufzeichnung gesehen habe, räumte der Beschuldigte ein und betonte, gewissermassen «im Affekt» gehandelt zu haben, weil vor ihm gebremst wurde. Als er nach dieser Provokation die Spur gewechselt habe, sei der andere PW, der die Spur ebenfalls gewechselt habe, plötzlich neben ihm gefahren. Dann habe es «geklöpft». Das alles habe sich sehr schnell abgespielt. Fehler habe er hier unbewusst begangen – ohne jeglichen Vorsatz, betont der Beschuldigte und verwies auf seine langjährige Fahrpraxis. Auch der Anwalt stellte den Vorsatz in Abrede, räumte aber ein, dass sein Mandant die Situation im Tunnel falsch eingeschätzt hat. Er plädierte

für eine grobe, fahrlässige Verletzung von Verkehrsregeln und beantragte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken – dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu eine Busse von 600 Franken.

Nur mit Glück keine Toten oder Schwerverletzten Das Bezirksgericht Affoltern beurteilte den Fall völlig anders. Die Videoaufzeichnung lasse keinen Zweifel am Vorsatz aufkommen, sagte die vorsitzende Richterin Margrit Meuter. Sie sprach von einem «krass rücksichtslosen» Verhalten, von einem schweren Verschulden und bezeichnete das Strafmass der Staatsanwaltschaft als «unverständlich». Nur mit sehr viel Glück habe es nach dieser Kollision in dichtem Verkehr (als der Wagen des Beschuldigten an der Tunnelwand aufgestellt stand) keine Toten oder Schwerverletzten gegeben. Der Abstand sei viel zu gering gewesen, eine Reaktion damit unmöglich. Zudem habe der Beschuldigte rechts überholt – in dem Moment, als sich das andere Auto auf dieser Spur befunden habe. Vor einem Spurwechsel müsse man sich doch versichern, ob diese Spur frei sei. Wer so vorgehe, gehöre nicht hinters Steuer, befand die Richterin. Sie kritisierte, dass der Mann

stets nach Ausflüchten sucht, immer nur das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer kritisiert und keine Einsicht zeigt, obwohl er nach eigenen Worten beim Betrachten der Videoaufzeichnung erschrocken ist. «Jemandem wie Ihnen möchte ich auf der Strasse nicht begegnen. Sie haben Glück gehabt, dass die Staatsanwaltschaft keine weitere Punkte eingeklagt hat», sagte sie und sprach mehrmals von einem schweren Verschulden. Nach eineinhalb Stunden dauernder Beratung befand das Gericht denn auch, dass vorliegend keine bedingte Geldstrafe auszufällen ist – auch, weil der Mann Schulden hat und über keine liquiden Mittel verfügt, also zahlungsunfähig ist. Aus diesem Grund wird auf eine Verbindungsbusse verzichtet. Er wurde wegen mehrfacher grober, fahrlässiger und vorsätzlicher Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Probezeit erhöhte das Gericht auf vier Jahre. Dazu werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt. Ob Berufung gegen das Urteil erhoben wird, liess sein Anwalt nach Verhandlungsschluss offen. Fest steht: Ohne Einsprache gegen den Strafbefehl wäre der Verkehrssünder erheblich besser davongekommen …

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Post Ottenbach schliesst im Spätsommer Die Post ersetzt ihre Filiale in Ottenbach im Spätsommer durch eine Partnerlösung im Volg. Postdienstleistungen sind so während deutlich längeren Öffnungszeiten erhältlich. Die Post hatte im Frühjahr 2017 informiert, wie das künftige Postnetz im Kanton Zürich aussehen wird. Sie hatte dabei auch kommuniziert, dass sie alternative Lösungen für die Postversorgung in Ottenbach prüft. Die Post hat dazu in den vergangenen Monaten Gespräche mit den Gemeindebehörden geführt. Nun steht fest, dass die Post ihre Dienstleistungen in Ottenbach voraussichtlich ab Spätsommer im Volg-Laden am Dorfplatz 3 anbietet. Mit der neuen Lösung bleibt weiterhin eine breite Palette von Postdienstleistungen an einem zentralen Standort im Dorf erhältlich. Das Angebot der neuen Filiale mit Partner (Postagentur) umfasst die täglichen nachgefragten Postgeschäfte rund um Briefe und Pakete sowie Einzahlungen und den Bezug von Bargeld. Die Kunden profitieren dabei von den längeren Öffnungszeiten des Volg-Ladens: Postdienstleistungen sind künftig von Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr erhältlich. Die neue Lösung kann dank der bewährten Kooperation mit der Landi Albis realisiert werden, die bereits die Filialen mit Partner an sieben Standorten im Bezirk Affoltern führt. Bis das neue Postangebot eröffnet wird, bleibt die heutige Filiale Ottenbach unverändert in Betrieb. (pd.)


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