
2 minute read
Eine Richtschnur für die Verwaltungscloud

from eGovernment 7/2023
by vit
VITAKO, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen ITDienstleister, macht mit dem Positionspapier „Cloud-Lösung für die deutsche Verwaltung“ ihre Haltung zur deutschen Verwaltungscloud-Strategie deutlich.
Nichtnur,abervoralleminderöffentlichenHandwerdendieVorteilevonOpenSourceSoftwaregepriesen. NebendemKostenvorteilgegenüberEnterprise-Software-Produkten werden vor allem die totale TransparenzdurchdieHoheitüberdenSourceCodesowiedie damit einhergehende Flexibilität geschätzt. Doch neben diesen klaren Pluspunkten gibt es vor allem im KontextgeschäftskritischerAnwendungenaucheinigeNachteile,diebeiderEntscheidungfürdierichtige Plattformbetrachtetwerdensollten.
In unserem Webinar möchten wir sowohl die Vor- als auchdieNachteilevonOpenSourceSoftwareimKontextvonBehördenundVerwaltungenbeleuchten.Zudem möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über dieEnterpriseOpenSourcePlattformLiferayDXPgebenundzeigen,inwieferndiesezumTreiberihrerdigitalenTransformationwerdenkann–unddasganzohneSicherheitsbedenken.
Bei vielen staatlichen Organisationen ist die Liferay PlattformübrigensbereitsimEinsatz:Soauchbeider Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die mit Liferay eine Multisite-Plattform für alle internen und externen Touchpoints umgesetzt hat, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ihr Mitgliederportal mit Liferay realisiert habensowiebeiderStadtWien,dieaufihremWegzur SmartCityaufLiferayvertraut.
IhreVorteile:
•Die Vorteile von Enterprise Open Source auf einen Blick
•DigitalePlattformenalsEnablerderDigitalisierungim ÖffentlichenSektor
•MehrSicherheitfürgeschäftskritischeProjektedank EnterpriseOpenSource
Beim Frühjahrsempfang dabei (v. l.): Bundes-CIO Dr. Markus Richter, Dr. Reinhard Brandl (MdB CDU/CSU, Ausschuss für Digitales), Maximilian Funke-Kaiser (MdB FDP, digitalpolitischer Sprecher), Gudrun Aschenbrenner (Mitglied des Vorstandes AKDB, VITAKO-Vorstandsvorsitzender Dr. Rolf Beyer, VITAKO-Geschäftsführer Dr. Ralf Resch, Lars Hoppmann (stv. Vorstandsvorsitzender VITAKO und Geschäftsleiter des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe)


Das im Rahmen des Frühjahrsempfangs der VITAKO veröffentlichte Positionspapier „Cloud-Lösung für die deutsche Verwaltung“ fordert die zügige Umsetzung der deutschen Verwaltungscloud-Strategie und nennt dazu folgende Punkte:
W Aufbau einer Koordinierungsstelle in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft unter Beteiligung der öffentlich-rechtlichen ITDienstleister, W Aufbau einer technisch, betrieblich und juristisch souveränen Cloud-Lösung für die Öffentliche Verwaltung, W Angebote in Form von attraktiver Fachsoftware auf der Verwaltungscloud schaffen, W Verantwortung zur Beauftragung von gemeinschaftlichen OpenSource-Lösungen an das Zen-
Fortsetzung von Seite 3 trum für Digitale Souveränität (ZenDiS) übertragen, W gemeinsame Entwicklungsplattform zur Steigerung der Attraktivität der Verwaltungscloud für Software-Entwickler bereitstellen.
„Aus Sicht von VITAKO sind für uns vier Prämissen zwingend einzuhalten“, führt Lars Hoppmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von VITAKO, aus. Zum einen gelte es, eine Multi-CloudStrategie umzusetzen. „Nur eine Multi-Cloud-Strategie ermöglicht Verwaltungen und Behörden eine echte Wahl“, sagt Hoppmann. Zum anderen müsse Open Source genutzt werden, wobei der Quellcode öffentlich auf Plattformen zur Verfügung stehen soll. „Ein Datenabfluss aus der EU in nichteuropäische Drittstaaten muss ausge- schlossen sein“, nennt Hoppmann einen weiteren wichtigen Punkt. Und auch das Thema Rechtskonformität spricht er an: „Bestehende Abhängigkeiten von internationalen Hyperscalern müssen streng reglementiert und an europäische Sicherheitsstandards angepasst werden.“ su
Weiterlesen
Das Positionspapier der VITAKO finden Sie hier als PDF:
[ https://voge.ly/vgl2ayG/ ]
Beschaffung vereinfachen
Welche Tipps haben Sie für Kommunen, die KI für sich nutzen möchten? Wie sollte das strategische Vorgehen aussehen?
Krellmann: In unserem Denkanstoß stellen wir einige Empfehlungen und Ansätze vor. In der Gesamtschau sehen wir drei zentrale Punkte:
Konferenz-Hotline: 08212177-174
W In einem ersten Schritt sollten Kommunen, die sich mit dem Thema KI befassen wollen, aufgrund des § 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht die Prozesse in den Blick nehmen, die einen Ermessens- und Beurteilungsspielraum für Verwaltungsentscheidungen vorsehen. Auch die eigenen Satzungen sollten Kommunen dementsprechend möglichst „KI-freundlich“ gestalten.
W Kommunalverwaltungen sollten bei der Entscheidung über den Einsatz von KI nicht immer einen vollständigen Verwaltungsprozess in den Blick nehmen.
Häufig ist es einfacher, zunächst einen Teilprozess zu analysieren und – wenn passend – KI-unterstützt zu optimieren (zum Beispiel die KI-gestützte Vorabprüfung von Anträgen). So können Stück für Stück im Rahmen der rechtlichen Regelungen Prozesse rationalisiert werden.
W Kommunalverwaltungen sollten den Markt auf etablierte und auditierte KI-Lösungen sichten. Bundesweit einheitliche Standards und Zertifizierungen, ge- rade auch mit Blick auf die EURisikoklassen, würden den Beschaffungsprozess für Kommunalverwaltungen vereinfachen und risikoärmer gestalten.
Das Interview führte Susanne Ehneß
