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Sachgebiet

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Niederschrift der 143. Sitzung des BKA am 08.04.2011

BKA

Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 143. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Freitag, dem 08.04.2011, im Kreishaus des Rhein-Kreises Neuss Grevenbroich Auf der Schanze 4

Vorsitz:

Herr Stefan Götz

Teilnehmer:

siehe Anwesenheitsliste

Anlagen:

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Inhalt:

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Vor Eintritt in die Tagesordnung

Tagesordnung:

1.

Genehmigung der Niederschrift 체ber das wesentli-

Aufruf

Ergebnis/ Beschluss

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14

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15

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che Ergebnis der 142. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 20.12.2010 in Grevenbroich Drs. Nr. BKA 0571

2.

Beschlussfassung 체ber die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich (Gemeinde Merzenich) Drs. Nr. BKA 0572

3.

Erarbeitungsverfahren Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich Beteiligte, Beteiligungsfrist, Auslegungsfrist Drs. Nr. BKA 0573

4.

Monitoring Bergsch채den Drs. Nr. BKA 0574


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5.

Aufstellung eines Luftreinhalteplans für die Umge-

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Aufruf

Ergebnis/ Beschluss

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bung des Tagebaus Hambach Drs. Nr. BKA 0575

6.

Steuerliche Behandlung des Baukostenzuschusses für Vermieter im Rheinischen Braunkohlenrevier Drs. Nr. BKA 0576

7.

Abschlussbericht

zur

Böschungsrutschung

am

12.03.2010 im Tagebau Inden

8.

Anfragen

33

33

9

Mitteilungen

36

36

Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen Änderung des Braunkohlenplans Inden II Drs. Nr. BKA 0577

Innovationsregion Rheinisches Revier Drs. Nr. BKA 0578


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Vor Eintritt in die Tagesordnung Vors. Götz eröffnet die Sitzung um 10:35 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Mit Schreiben vom 9. März 2011 sei der Ausschuss form- und fristgerecht einberufen worden. Die Tagesordnung mit den Beratungsunterlagen sei mit dem Einladungsschreiben zugesandt worden. Eine ergänzende Unterlage zu TOP 6 sei mit Schreiben vom 23.03.2011 versandt worden. Zu TOP 5 „Aufstellung eines Luftreinhalteplans für die Umgebung des Tagebaus Hambach“ sei eine ergänzende Tischvorlage verteilt worden. – Zudem liege ein Antrag der Grünen zum Thema „Luftreinhalteplan für das gesamte Braunkohlenrevier“ vor. Er rege an, diesen Punkt unter TOP 5 mit zu behandeln. Außerdem liege eine Anfrage der Grünen zum Thema „Befüllung des Restsees Inden“ vor. Er schlage vor, sie zusammen mit der Mitteilung, die Frau Müller eigentlich unter TOP 9 „Mitteilungen“ zum Thema „Schnellere Befüllung des Restsees Inden“ habe machen wollen, unter TOP 8 zu behandeln. Zudem sei unter TOP 9 noch Weiteres mitzuteilen. – Da sich kein Widerspruch rege, sei die Tagesordnung so beschlossen.


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Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 142. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 20.12.2010 in Grevenbroich Drs. Nr. BKA 0571

Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 142. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 20.12.2010 in Grevenbroich.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich (Gemeinde Merzenich) Drs. Nr. BKA 0572

Frau Müller trägt vor, nach einer kurzen Einführung (siehe Anlage 1, S. 2) werde sie sich in den Punkten 5 bis 10 auf das Kernstück des Braunkohlenvorentwurfs, die Ableitung der Standortgröße und die Standortabgrenzung, beziehen. Außerdem werde sie die Beratungsergebnisse der 1. Arbeitskreissitzung sowie der 2. Arbeitskreissitzung zur Vorbereitung der heutigen Sitzung präsentieren. 1.

Einführung (siehe Anlage 1, S. 3 f.)

Morschenich gehöre zur Gemeinde Merzenich (siehe Anlage 1, S. 3). Die Gemeinde Merzenich sei im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Morschenich sei von Wäldern eingerahmt, relativ stark isoliert. Der Vorentwurfsbeschluss im Braunkohlenausschuss sei am 24.04.2009 erfolgt (siehe Anlage 1, S. 4). Der Standortfindungsprozess sei in enger Abstimmung mit der Gemeinde Merzenich eingeleitet worden.


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Start des Standortfindungsprozesses (siehe Anlage 1, S. 5 – 7)

Die Wahl des Bürgerbeirats habe am 17.05.2009 stattgefunden (siehe Anlage 1, S. 5). Die konstituierende Sitzung sei am 27.05.2009 durchgeführt worden. Bei der 1. Informationsveranstaltung sei der betroffenen Bevölkerung im Wesentlichen erläutert worden, was auf sie zukomme, wie das Verfahren ablaufe und an welcher Stelle im Verfahren es möglich sei, durch Anregungen mitzuwirken. Bei der 2. Informationsveranstaltung habe der Punkt „Entschädigung“ im Mittelpunkt gestanden, der für jeden Umsiedler eine entscheidende Rolle spiele. Man habe dann im Vorfeld der Umweltprüfung Suchräume für mögliche Umsiedlungsstandorte festgelegt (siehe Anlage 1, S. 6). Auf Antrag des Bürgerbeirats habe man einen weiteren Suchraum aufgenommen. Alle Suchräume seien dem Allgemeinen Siedlungsbereich Merzenich zugeordnet (siehe Anlage 1, S. 7). Da für die Suchräume West und Nord die Gefahr bestanden habe, nicht in die Umweltprüfung eingehen zu können, weil nicht eindeutig habe belegt werden können, dass der Untergrund seismisch nicht aktiv sei, habe die Bezirksregierung Köln zugestimmt, den Suchraum Nordost mit in die Umweltprüfung einzubeziehen. Sonst wären nur eine eingeschränkte Anzahl von Suchräumen übrig geblieben. Der Suchraum Nordost sei nicht direkt an den allgemeinen Siedlungsbereich angegliedert und stelle aus landesplanerischer Sicht nicht das Optimum dar. Aber die Gemeinde Merzenich habe zusichern müssen, ihre zukünftige Siedlungsentwicklung in diese Richtung zu lenken. Im Nachhinein, als man in die Umweltprüfung habe einsteigen wollen, habe der Geologische Dienst zusichern können, dass dieser Sprung nicht seismisch aktiv sei, sodass man mit fünf Suchräumen gestartet sei.


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Ergebnisse der Umweltprüfung (siehe Anlage 1, S. 8 – 12)

Für die Standortdimensionierung sei man von einer Größenordnung von 20 ha ausgegangen (siehe Anlage 1, S. 8), die aus einer durchschnittlichen Teilnahmequote von 70 % und einer angenommenen durchschnittlichen Grundstücksgröße von 750 m2 resultiert habe. Alle Suchräume böten genügend Spielraum, um diese 20 ha als Standort darzustellen. Ein besonderes Kriterium für die Akzeptanz des Standorts (siehe Anlage 1, S. 9) sollte die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete sein, und zwar mit dem darüber hinaus gehenden besonderen Qualitätsziel „Einhaltung der Werte auch nachts außerhalb von Gebäuden“, um einen besonders ruhigen Standort für die Umsiedlung von Morschenich zu definieren. Ohne die gesamte, umfassende Umweltprüfung zu erläutern, die im Wesentlichen in Kapitel 2 des Braunkohlenplanvorentwurfs abgedruckt sei, zeige das nächste Bild (siehe Anlage 1, S. 10), dass sich die Suchräume Süd und Ost wegen dieser Qualitätszieldefinition nicht durchgesetzt hätten. Übrig geblieben seien die Suchräume West, Nord und Nordost. Für den Suchraum West hätten sich 33 ha, für den Suchraum Nord 23 ha und für den Suchraum Nordost 51 ha für eine ausreichende Dimensionierung des Standorts ergeben (siehe Anlage 1, S. 11). Dieses Ergebnis sei dem Bürgerbeirat am 24.03.2010 vorgestellt worden (siehe Anlage 1, S. 12), der sich zu allen drei Standorten positiv geäußert habe. 4.

1. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Morschenich am 30.04.2010 (siehe Anlage 1, S. 13 f.)

Die Mitglieder des Arbeitskreises hätten sich zunächst einmal die möglichen Umsiedlungsstandorte angeschaut (siehe Anlage 1, S. 13). Man sei auch in Morschenich sel-


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ber gewesen, um den Mitgliedern vor Ort einen Eindruck zu verschafften, wie die Morschenicher zurzeit lebten. Die Ergebnisse der Umweltprüfung seien in der Arbeitskreissitzung ausführlich präsentiert worden. Die Angaben zur Umweltprüfung lägen dem Ausschuss auch heute als Beratungsunterlage vor. Darüber hinaus habe man die städtebauliche Eignung der drei Standorte noch einmal explizit dargestellt und erläutert. Im Arbeitskreis sei eine einstimmige Beschlussfassung mit folgendem Wortlaut erfolgt: Der Arbeitskreis erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Tischvorlage dargestellten Standortvorschläge zur Wahl gestellt werden. Die Standortvorschläge seien der Zeichnung zu entnehmen (siehe Anlage 1, S. 14). 5.

Durchführung der Standortwahl am 20. Juni 2010 (siehe Anlage 1, S. 15)

Die Bürger von Morschenich ab 16 Jahren seien aufgefordert gewesen, an dieser Wahl teilzunehmen. Das Büro Infas sei von der Bezirksregierung Köln beauftragt worden, die Wahl durchzuführen. Folgendes sei noch kurz vorgeschaltet: Nach der Beschlussfassung des Arbeitskreises habe man die Bürger im Mai ausführlich darüber informiert, welche Standorte zur Wahl stünden. Auch die Umweltprüfung sei ausführlich erläutert worden. Jeder Standort sei nicht mit Pro und Kontra vorgestellt worden, um von vornherein auszuschließen, einen gewissen Standort bevorzugt darzustellen. Bewusst habe man durchgängig auf Neutralität geachtet. Des Weiteren habe es vier gut besuchte Bürgersprechstunden gegeben. Etwa 40 bis 50 Morschenicher seien jeweils vor Ort gewesen und hätten Fragen gestellt, die auch sehr tief in die Details der Umweltprüfung gegangen seien.


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Am 20. Juni 2010 sei gewählt worden – mit einer hohen Beteiligungsquote von 71 % und einem ganz eindeutigen Ergebnis: 77 % hätten sich für den Standort „Zwischen den Höfen“ entschieden. 6.

Durchführung der Haushaltsbefragung vom 13.09.2010 – 11.10.2010 (siehe Anlage 1, S. 16)

Um die Standortgröße zu ermitteln, seien die Haushalte in Morschenich vier Wochen lang – vom 13.09. bis 11.10. – befragt worden. Der Fragebogen sei sehr komplex gewesen, nicht nur von der Befragungsdauer her, sondern auch von der Analyse der Ergebnisse, um einen bedarfsgerechten Standort auszuweisen. Beispielsweise seien folgende Fragen gestellt worden: Wer geht mit an den mehrheitlich gewählten Standort? – Wie haben Sie gewohnt? – Wie möchten Sie am neuen Standort wohnen? – Stellen Grundstückseigentümer wieder für Mieter Wohnraum am neuen Standort zur Verfügung? – Benötigen Landwirte oder Gewerbetreibende Flächen am neuen Standort? 7.

Ergebnisse der Haushaltsbefragung (siehe Anlage 1, S. 17)

Von maximal 221 Haushalten hätten sich 210 Haushalte an der Befragung beteiligt. 137 Haushalte wollten an der Umsiedlung teilnehmen; 27 seien sich noch nicht sicher. Auf die Ergänzungsfrage, wovon ihre Entscheidung abhänge, habe etwa die Hälfte, 14 Haushalte, Voraussetzungen genannt, die eine Teilnahme vermuten ließen. Daraus lasse sich ableiten, dass ca. 70 % teilnehmen würden; das entspreche 151 Haushalten. 8.

Berechnung der erforderlichen Grundstücke (siehe Anlage 1, S. 18)

Die Analyse des Fragebogens sei detailliert erfolgt. Für 137 Haushalte seien 85 Grundstücke von Eigentümern vorzumerken. Für 14 Haushalte, deren Entscheidung noch nicht eindeutig sei, würden fünf Grundstücke eingeplant: zehn Eigentümerhaushalte, davon die Hälfte seien fünf.


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Für 49 Miethaushalte seien 20 Grundstücke von Eigentümern, die ihr Grundstück nicht selbst bewohnten, in die Berechnung eingeflossen. Das bedeute, man benötige insgesamt 110 Wohnbaugrundstücke. 9.

Berechnung der Standortgröße (siehe Anlage 1, S. 19 f.):

Entscheidend sei die durchschnittliche Standortgröße. In dieser Folie (siehe Anlage 1, S. 19) sei angegeben, was die Bürger von Morschenich bei der Befragung angegeben hätten: Grundstücksgröße am alten Standort: durchschnittlich 1.251 m2, Wunschgröße des Grundstücks am neuen Standort: durchschnittlich 1.165 m2. Man habe das Liegenschaftskatasters mit der Gemeinde Merzenich ausgewertet; das habe eine durchschnittliche Grundstücksgröße von 900 m2 ergeben. Diese Diskrepanz gelte es erst einmal als Fakt hinzunehmen. Aber für die Bezirksregierung sei es auch sehr wichtig zu sehen, was bei Umsiedlungen im Bereich von Erkelenz geschehe. Vielleicht sei die Dimensionierung der Standorte doch zu groß geworden. Man habe sich mit der Gemeinde und dem Bürgerbeirat darauf verständigt, bei der durchschnittlichen Grundstücksgröße auf 750 m2 herunterzugehen, um bei der Ausweisung nicht die Sorge haben zu müssen, dass der Standort nicht so nachgefragt werde, wie es alle hofften. Daraus ergebe sich folgende Flächendimensionierung (siehe Anlage 1, S. 20): Aus der Multiplikation der Anzahl der Grundstücke mit der durchschnittlichen Grundstücksgröße ergäben sich 8,3 ha. Für Gewerbe und wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe habe man aufgrund der Auswertung der Befragung 1,5 ha herausgefiltert. Die Gemeinde Merzenich habe signalisiert, die Gemeinbedarfseinrichtungen am neuen Standort 1:1 zu übernehmen, sodass man für Gemeinbedarfseinrichtungen am neuen Standort auf 2,8 ha komme.


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Wenn man diese 12,6 ha (8,3 ha + 1,5 ha + 2,8 ha) mit einem Faktor für Ausgleichsflächen, öffentliche Grünflächen, Verkehrsflächen in Höhe von 1,6 multipliziere, erhalte man eine Standortgröße von 20 ha. Mit dem Faktor 1,6 wolle man ausschließen, dass es zur zweiten Offenlage komme. Wenn es im Laufe des Verfahrens vielleicht doch zu der Forderung komme, erhöhten Ausgleich zu brauchen, könne über die Aufwertung der Flächen am Standort durch besondere Anpflanzungen die Standortgröße beibehalten werden. 10.

Standortabgrenzung (siehe Anlage 1, S. 21)

Der Bogen in der Standortabgrenzung habe einen besonderen Grund. Es sei ein Abstand von 300 m zun Petershof festgelegt worden. Aus städtebaulicher Sicht biete dieser Bogen interessante Möglichkeiten, den Standort zu gestalten. Aus der Umweltprüfung sei ein ausreichender Abstand zur L 264 definiert worden. 11.

Kapitel des Braunkohlenplanvorentwurfes (siehe Anlage 1, S. 22)

Hier seien die Kapitel 0 bis 3 des Braunkohlenplanvorentwurfes aufgeführt, die dem Ausschuss auch als Beratungsunterlage vorlägen. In Kapitel 0 „Allgemeine Erläuterungen zum Braunkohlenplan“ würden das Verfahren und wesentliche Themen zum Ablauf des Verfahrens erläutert. In Kapitel 1 „Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen“ seien diese Rahmenbedingungen aktualisiert worden. Den Gruppensprechern sei die CD mit allen Gutachten zur Verfügung gestellt, die in das Kapitel eingeflossen seien. In Kapitel 2 „Standortfindungsprozess und Umweltprüfung“ seien die Ergebnisse der vorläufigen Umweltprüfung und das Wesentliche, was sie eben durch die Kurzpräsentation erläutert habe, dargestellt.


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Für Kapitel 3 „Umsiedlung“ seien Standortwahl bis zur Standortabgrenzung wesentliche Bezugspunkte. Kapitel 4 „Sozialverträglichkeitsprüfung“ werde erst nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens erstellt werden können. Kapitel 5 „Zusammenfassende Darstellung“ werde dem Plan nach der Genehmigung beigefügt, damit sich auch die interessierte Öffentlichkeit mit dem Verfahren kurzschließen könne, um zu sehen, was mit ihren Anregungen passiert sei. 12.

2. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Morschenich am 18.02.2011 (siehe Anlage 1, S. 23)

Das wesentliche Ergebnis der Arbeitskreissitzung am 18.02.2011: Darstellung des Verfahrens ab Standortwahl. Sie – Müller – habe dargelegt, wie die Standortgröße abgeleitet und berechnet worden sei und wie die Standortabgrenzung erfolgt sei. Folgender Beschluss sei einstimmig gefasst worden: Der Arbeitskreis Umsiedlung Morschenich empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich – auf der Grundlage des Planvorentwurfes/Stand Januar 2011 – zu beschließen. Herr Harzheim stellt sich als Bürgermeister der Gemeinde Merzenich vor. Den Ausführungen von Frau Müller sei nichts mehr hinzufügen. Bisher sei das Verfahren in der Zusammenarbeit von Gemeinde, Bezirksregierung, Bürgerbeirat und Bürgerschaft sehr harmonisch verlaufen. Das vorgestellte Ergebnis, der Braunkohlenausschuss möge heute den Beschluss fassen, den Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich zu erarbeiten, sei der Wunsch aller.


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Herr Rüth merkt aus Sicht des Bürgerbeirats an, man sei mit der Auslegung des Standorts einverstanden. Er habe nur die kleine Bitte, eine vernünftige Verkehrsanbindung für Fußgänger über die L 264 einzurichten, zu der die Zusage von RWE noch ausstehe. Die Bevölkerung von Morschenich wünsche sich eine Fußgängerbrücke. Es wäre schön, wenn sie kommen würde, um den Siedlungsraum Neu-Morschenich vernünftig an den Altort Merzenich anzubinden. Ansonsten stimme man dem Vorhaben voll zu. Vors. Götz hält fest, der Bürgerbeirat habe wesentlich zu dem positiven Gesamtergebnis beigetragen. Die vorgetragene Anregung müsse im weiteren Verfahren geprüft werden. Herr Hans-Theo Schmitz dankt allen Beteiligten für das bisher sehr harmonisch abgelaufene Verfahren. Die CDU-Gruppe empfehle dem Braunkohlenausschuss, TOP 2 entsprechend dem Beschlussvorschlag zu bescheiden. Herr Josef Johann Schmitz kündigt an, auch die SPD-Gruppe werde dem einstimmigen Beschluss des Arbeitskreises folgen. Gudrun Zentis spricht sich für die Grünen ebenfalls dafür aus, dem Beschluss des Arbeitskreises zu folgen, und bedankt sich bei der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit. Das Anliegen, vorgetragen von Herrn Rüth, eine Fußgängerbrücke zu bauen, bitte sie einer besonderen Prüfung zu unterwerfen, weil diese Straße demnächst der Zubringer zum Autobahnanschluss sein werde. Das Verkehrsaufkommen werde dann wesentlich höher sein als jetzt. Es sei gerechtfertigt, den Morschenichern einen sicheren Übergang zum Hauptort Merzenich mit Schulen, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten zu verschaffen. Diese Wege seien gut zu Fuß oder per Rad zu erledigen – über eine Brücke auch gefahrlos. Vors. Götz weist darauf hin, das werde im Rahmen der ortsspezifischen Regelungen noch zu beraten sein.


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Herr Göbbels führt aus, auch die FDP-Gruppe habe die Diskussionen als harmonisch empfunden und unterstütze das Anliegen, die Fußgängerbrücke in das Verfahren mit einzubeziehen. Herr Singer macht deutlich, Die Linke stimme dem Verfahren ebenfalls zu, weil es im Einvernehmen erfolgt sei. Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Braunkohlenausschuss beschließt – auf der Grundlage des Planvorentwurfes/Stand Januar 2011 – die Erarbeitung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich.

TOP 3:

Erarbeitungsverfahren Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich: Beteiligte, Beteiligungsfrist, Auslegungsfrist Drs. Nr. BKA 0573

Frau Müller kündigt an, die Frist für die Beteiligung und die Offenlage am 2. Mai 2011 beginnen zu lassen. – In der Beteiligtenliste der Vorlage sei die Nr. 41, die Gesellschaft für Wirtschaft und Strukturförderung im Kreis Düren, zu streichen, weil sie nicht mehr existiere.

Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1.

Beteiligte bei der Erarbeitung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich sind die in der „Beteiligtenliste Erarbeitung Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich“ aufgeführten Behörden und Stellen. Die Regionalplanungsbehörde kann weitere Behörden und Stellen als Beteiligte zulassen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgabenbereich durch den Braunkohlenplan betroffen wird.


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Die Frist, innerhalb der die Beteiligten Anregungen zum Entwurf des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich vorbringen können (Beteiligungsfrist), wird auf vier Monate festgesetzt.

3.

Die Frist für die öffentliche Auslegung in der Gemeinde Merzenich (Auslegungsfrist) wird auf drei Monate festgesetzt.

4.

Der Beginn der Beteiligungs- und Auslegungsfrist ist auf den frühestmöglichen Zeitpunkt zu terminieren.

TOP 4:

Monitoring Bergschäden Drs. Nr. BKA 0574

Vors. Götz erinnert an die letzte Sitzung, in der das Thema andiskutiert worden, aber noch nicht beschlussreif gewesen sei. Trotz Einigkeit in der Zielsetzung habe es Unstimmigkeiten bei der Formulierung gegeben, sodass der Punkt vertagt worden sei. In der Zwischenzeit hätten sich alle im Braunkohlenausschuss vertretenen Fraktionen zusammengesetzt. Sein besonderer Dank gelte der Bezirksregierung – insbesondere Herrn Hundenborn –, die mit hervorragender Vorarbeit dafür gesorgt habe, dass ein gemeinsamer Beschlussvorschlag zustande gekommen sei. Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1.

Für die Dauer des Bergbaueinflusses ist für den Braunkohlenausschuss, Behörden, Kommunen und Betroffene nachvollziehbar darzustellen, in welchen sümpfungsbeeinflussten Bereichen der rheinischen Tagebaue sich Bergschäden entwickelt haben, sich aktuell entwickeln und sich absehbar noch entwickeln werden. Über die konzeptionellen Arbeiten wird regelmäßig berichtet.

2.

Die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses entwickelt hierzu in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und dem Unterausschuss für Bergbausicherheit des Landtags und unter Beteiligung der betroffenen


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Städte und Gemeinden, der Interessenvertretungen Bergschadensbetroffener, dem Bergbautreibenden, Fachexperten unter anderem der Ministerien, Landesbehörden, Bezirksregierungen sowie des Erftverbandes eine Monitoring-Organisationsstruktur. 3.

Mit dem Monitoring werden Parameter und Indikatoren zur Bewertung von Bergschäden festgelegt und das Vorgehen in Projekt- bzw. Methodenhandbüchern dokumentiert. Als Grundlage dienen Daten und Erkenntnisse aus den Bereichen der Geologie, Hydrogeologie, Bodenkunde, Bodenmechanik, Geodäsie und des Bauingenieurwesens sowie die Dokumentation anerkannter Schäden.

4.

Die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses wird gebeten, die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Ministerien und dem Unterausschuss für Bergbausicherheit in die Wege zu leiten und die Finanzierung des Monitorings zu klären.

TOP 5:

Aufstellung eines Luftreinhalteplans für die Umgebung des Tagebaus Hambach Drs. Nr. BKA 0575

Vors. Götz führt aus, auch der Regionalrat habe sich in seiner Sitzung am 1. April mit der Angelegenheit befasst. Die Sitzungsvorlage RR 30/2011 sei als Tischvorlage verteilt worden. Wie vor Eintritt in die Tagesordnung vorgeschlagen, werde man unter diesem Tagesordnungspunkt auch den Antrag der Grünen, der die Bezirksregierung auffordere, einen Luftreinhalteplan für das gesamte Braunkohlenrevier aufzustellen, mit behandeln. Herr Iven erläutert die Thematik. Man habe dem Braunkohlenausschuss das eine oder andere schriftlich mitgeteilt. Kurzfristig sei der Antrag eingegangen, für das gesamte Revier einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Er wolle kurz die Hintergründe der Situation schildern. Danach werde Herr Dr. Vogt vom LANUV die Messergebnisse darstellen.


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2005 habe man für den Tagebau Hambach einen Aktionsplan aufgestellt, weil die Feinstaubgrenzwerte überschritten gewesen seien. So habe es die damalige Regelung vorgesehen. Der Aktionsplan solle dafür sorgen, kurzfristig Maßnahmen umzusetzen, um die Luftsituation zu verbessern. Dies sei über die Verabschiedung des Plans mit umfangreichen Maßnahmen realisiert worden, nachdem vorher gemeinsam mit sämtlichen Projektgruppenmitgliedern, den involvierten Gemeinden, dem Landesumweltamt und dem Betreiber RWE eine Verursacheranalyse durchgeführt worden sei, mit dem Ergebnis, dass der Tagebau eine dominierende Quelle sei und Maßnahmen umgesetzt werden müssten. In der Zwischenzeit seien all diese Maßnahmen umgesetzt worden, wie das damalige Bergamt Düren der Bezirksregierung mitgeteilt habe. Auch in den Folgejahren seien die Grenzwerte eingehalten worden. Anfang des Jahres habe man vom Landesumweltamt mitgeteilt bekommen, dass man den Feinstaubgrenzwert in 2010 wahrscheinlich beim Tagesmittelwert nicht einhalten werde. Der zugelassene Tagesmittelwert dürfe 35-mal im Jahr überschritten werden. Wenn er einen weiteren Tag überschritten werde, müsse man aktiv werden. Man habe gehandelt und Anfang Februar eine Projektgruppensitzung initiiert – für den Fall, dass der Wert tatsächlich überschritten werde. Heute wisse man, dass das geschehen sei. In dieser Sitzung am 4. Februar habe man nicht nur die Projektgruppenmitglieder eingeladen, die beim ersten Plan dabei gewesen seien, sondern auch sämtliche Kommunen und Gemeinden drum herum, aus denen man häufig Anfragen erhalte, um sie zu informieren. Denn die Bezirksregierung wisse, dass die Bürger über dieses besondere Thema immer aktuell informiert werden wollten, und es sei ihr wichtig, die erarbeiteten Informationen auch weiterzugeben. Die Situation sei wie folgt: In Niederzier sei der Grenzwert überschritten worden. Man habe auch die Frage gestellt, wie es in den anderen Bereichen, in Garzweiler und Inden, aussehe. Bisher lägen keine Erkenntnisse vor, dass dort die Werte überschritten worden seien.


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Herr Dr. Vogt könne nun dem Ausschuss die Zahlen nennen, aus denen sich das weitere Vorgehen ergebe. Herr Dr. Vogt teilt mit, die Messwerte 2010 bezüglich des Feinstaubs im Tagebaurevier hätten den Jahresmittelwert – die weniger sensitive Größe – eingehalten. Aber in Niederzier seien an insgesamt 41 Tagen Tagesmittelwerte über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht worden. Erlaubt seien nur 35 Überschreitungstage. Man liege also sechs Tage über dem Grenzwert. Dagegen sei der Grenzwert in GrevenbroichGustorf mit 24 Überschreitungstagen klar eingehalten worden. Der Trend in Niederzier habe gezeigt, dass nach dem Aktionsplan eine deutliche Verminderung eingetreten sei. Letztlich habe im Jahr 2010 die sehr ungünstige Wetterlage – viele Inversionswetterlagen und Schwachwind – die Situation verschärft. Vors. Götz bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ihren Antrag zu begründen. Frau Zentis legt dar, die Grünen hätten den Antrag vorgelegt, einen Luftreinhalteplan für das gesamte Revier aufzustellen. Es gebe verschiedene Einzelpläne. Demnächst werde man mehr Einzelpläne machen müssen; da die Tagebaue in der Region voranschritten. Zum Beispiel habe die Messstation in Inden innerhalb von zwei Monaten bereits 14 Überschreitungen gemessen. Es sei also abzusehen, dass auch dort demnächst Probleme entstünden. Der Kreis Düren sei von sämtlichen Tagebauen und von Kraftwerken eingerahmt. Der Wind bleibe nicht in Hambach, Inden, Grevenbroich oder Erkelenz stehen. Auch die Erkelenzer wollten, wie man gehört habe, gerne eine Messstation haben, um die Feinstäube überhaupt einmal festzustellen. Auch da scheine sich in der Region Widerstand zu regen. Um viele Vorgänge nicht wiederholen zu müssen, sei es sinnvoll, einen Plan für das gesamte Revier aufzustellen. Es gebe nicht nur eine Feinstaubquelle, sondern viele Quellen. Man müsse sehen, wo sich die einzelnen Quellen befänden und wie sie zusammenwirkten, um die Auswirkungen für die Bevölkerung zu minimieren. Man habe extra auf die gesundheitlichen Risiken abgehoben, die zeigten, wie stark die Beeinträchtigung


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der Bevölkerung sei. Um Vorsorge für die Zukunft zu treffen, wäre ein Luftreinhalteplan für das gesamte Revier sinnvoll. Herr Finke meint, für jemanden, der mit dem Thema örtlich nicht vertraut sei, sei die Anfrage der SPD zu diesem Thema noch nachvollziehbar gewesen. Den Antrag der Grünen, der ihm erst seit heute vorliege, müsse man mehr durchdenken und sich fragen, ob es überhaupt technisch möglich sei, einen Luftreinhalteplan für das gesamte Braunkohlenrevier aufzustellen, wie die Überprüfung erfolgen solle und welcher Aufwand damit verbunden sei. Die Forderung der Grünen leuchte zwar ein, aber das müsse auch machbar sein. Obwohl er nicht direkt betroffen sei, könne er den Wunsch der Betroffenen verstehen, dass etwas getan werden müsse. Man könne nicht einfach sagen, der Staub sei hinzunehmen. Gerade sei dargestellt worden, dass einiges getan werde. – Aber vielleicht reiche das nicht aus. Er bitte, die Machbarkeit zu erläutern und den Beschluss erst in einer späteren Sitzung zu fassen. Frau Schubert äußert, sie habe von Dirk Jansen, einem Mitglied des Arbeitskreises, Informationen über die Maßnahmen bekommen, die RWE im Tagebau Hambach ergriffen habe, zum Beispiel die Sprühanlagen länger laufen zu lassen. Es interessiere sie, ob RWE über weitere Maßnahmen nachdenke oder ob diese Maßnahmen nur für den Tagebau Hambach gedacht seien. Des Weiteren bitte sie um Auskunft, wer das Ganze überwache und wer zuständig sei, um etwa temporäre Betriebsbeschränkungen auszusprechen. Herr Dr. Kulik antwortet, die im Aktionsplan Hambach verankerten Maßnahmen seien umgesetzt. Die Maßnahmen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse würden auch in den beiden anderen Tagebauen umgesetzt. Die Maßnahmen seien in den sogenannten Betriebsplänen niedergeschrieben. Die Überwachung der Betriebspläne erfolge über die zuständige Bergbehörde.


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Herr Iven ergänzt, die Überwachung erfolge über das ehemalige Bergamt Düren, heute eine Außenstelle der Bezirksregierung Arnsberg. Zur Frage der temporären Betriebseinstellung: Zunächst finde im Rahmen der Luftreinhalteplanung eine Verursacheranalyse statt. Alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen würden in den Plan aufgenommen und müssten umgesetzt werden. Das ehemalige Bergamt Düren als vor Ort zuständige Vollzugsbehörde wäre grundsätzlich auch für die Frage einer temporären Betriebseinstellung zuständig. Allerdings müsse diese Maßnahme verhältnismäßig sein. Dies sei bei der Luftreinhalteplanung mit zu diskutieren. Herr Josef Johann Schmitz erinnert daran, man habe sich 2007 und wohl auch zwei Jahre vorher mit diesem Thema beschäftigt und Informationen erhalten. Man müsse sich damit auseinandersetzen, ob die Forderungen des Antrags rechtlich möglich seien und mit welchem Aufwand sie technisch umsetzbar seien. 2005 sei der Aktionsplan Tagebau Hambach gekommen. Es gebe einen Luftreinhalteplan im Bereich Grevenbroich/Garzweiler mit bestimmten Messstationen. Man müsse sich fragen, wie man einen revierweiten Luftreinhalteplan realisieren wolle. Der Ausschuss könne das sicher nicht als Auftrag an die Bezirksregierung geben, weil wahrscheinlich noch andere Stellen an der Umsetzung beteiligt werden müssten. Der Vorschlag von Herrn Finke mache vielleicht Sinn, in einer weiteren Sitzung dargestellt zu bekommen, was für die Umsetzung erforderlich sei, ob das überhaupt gehe oder ob man die bisherigen Wege gehen müsse, Erkenntnisse aus lokalen Messstationen wie im Bereich Niederzier in andere Tagebaubereiche einfließen zu lassen. Eine Messstation Niederzier könnte auch für den Tagebau Inden nützlich sein. In Schophoven stehe seit einigen Wochen eine Messstation, aus der man Erkenntnisse ziehen werde. Es stehe auch die Frage im Raum, ob überhaupt so viele Messstationen vorhanden seien, um zum gleichen Zeitpunkt revierweit zu messen.


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Herr Diehl betont, vor der Aufstellung eines Luftreinhalteplans müsse man erst einmal die Zahlen, Daten und Fakten haben, die einen in die Lage versetzten, eine solche Forderung oder gar den Plan selber aufzustellen. Das sei offenbar nicht für das gesamte Rheinische Braunkohlenrevier in vollem Umfang der Fall. Nach seiner Kenntnis gebe es für den Tagebau Garzweiler II und dessen Einwirkungsbereich bisher noch keine entsprechenden Untersuchungen. Deswegen wäre für ihn der erste Schritt, das LANUV mit seiner Ausrüstung in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen. Erst wenn dieser Schritt getan sei und es Erkenntnisse mit den entsprechenden Daten geben sollte, was heute noch keiner abschließend wisse, könne man entscheiden, ob es überhaupt notwendig sei, einen solchen Luftreinhalteplan für den Einwirkungsbereich des Tagebaus Garzweiler II aufzustellen und damit den von der Fraktion der Grünen gewünschten Kontext für das gesamte Rheinische Braunkohlenrevier herzustellen. Deshalb plädiere er dafür, zunächst den ersten Schritt zu tun, bevor man den dritten tue. Herr Finke stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Behandlung des Antrags der Grünen auf die nächste Sitzung zu vertagen. Vielleicht könne man eine Arbeitsgruppe bilden, um sich darüber klar zu werden, was machbar sei. Nach den Ausführungen von Herrn Diehl sei ihm – Finke – nicht klar, ob der Ausschuss den Antrag stellen könne, eine solche Daten- und Faktensammlung vorzunehmen, oder ob das Aufgabe einer Stelle sei, die der Braunkohlenausschuss gar nicht beauftragen könne, und bittet die Bezirksregierung zur weiteren Vorgehensweise um Rat. Herr Diehl rät dazu, den Antrag zu modifizieren und nicht zu vertagen, um die entsprechenden Untersuchungen zu veranlassen. Man könnte heute einen Beschluss mit der Zielrichtung fassen, dass die zuständige Behörde, nämlich das LANUV, in die Lage versetzt werde, überhaupt entsprechende Messungen im Bereich des Tagebaus Garzweiler II durchzuführen. Nach seiner Kenntnis seien die Ressourcen begrenzt. Es stehe nur eine begrenzte Anzahl von Messcontainern zur Verfügung, und zwar 62.


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Nun könne man sich leicht vorstellen, dass an vielen Stellen in Nordrhein-Westfalen – das sei auch in der Kölner Innenstadt der Fall gewesen – vor allem durch verkehrliche Belastungen Bedarf bestehe, Feinstaubmessungen durchzuführen. Er gehe davon aus, ohne das im Detail zu wissen, dass es im Lande Nordrhein-Westfalen eine große Anzahl von Wünschen gebe, die weit über die Zahl der vorhandenen Messstellen hinausgehe. Man müsse also eine Prioritätensetzung vornehmen. Er sei der Auffassung, das sei Aufgabe des zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV). Deshalb rege er an, heute den Beschluss zu fassen, die Bitte an das zuständige MKULNV zu richten, das LANUV in die Lage zu versetzen, im Bereich des Tagebaus Garzweiler die notwendigen Messungen vorzunehmen. Herr Lennartz unterstützt die Formulierung von Herrn Diehl. Wenn man dem Antrag der Grünen folgen wolle, sehe er gar nicht die Möglichkeit, ihn umzusetzen, weil die personellen und technischen Voraussetzungen nicht vorlägen. Deswegen schlage er vor, den Antrag auf den Raum, um den es gehe, zu begrenzen. Im Luftreinhalteplan für die Stadt Hürth, die ja auch zum Revier gehöre und den man damals gemeinsam mit der Bezirksregierung beantragt habe, stehe ausdrücklich, Feinstaubbelastungen spielten keine Rolle. Der Antrag der Grünen führe zu einer Verwässerung. Jeder Bürger habe einen Anspruch, das für seine Region zu beantragen, wie es Hürth auch getan habe. Aber ein genereller Antrag laufe ins Leere. Herr Dr. Hachen schließt sich den Aussagen von Herrn Diehl an. Es verstehe sich von selber, dass die Entscheidung, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, nur aufgrund vorhandener Messungen getroffen werden könne. Im Bereich des Tagebaus Garzweiler II habe man keine Messungen. Er – Hachen – halte es für geboten, dass sich dieses Gremium heute dafür ausspreche, eine entsprechende Messmöglichkeit im Bereich des Tagebaus Garzweiler II einzurichten. Zunehmend werde das Problem aus der Bevölkerung an die Ausschussmitglieder herangetragen, die nur darauf verweisen


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könnten, keine Fakten zu haben. Man brauche Fakten. Daher sei dies ein sinnvoller Weg. Frau Schubert macht deutlich, in dem Aktionsplan Hambach sei festgestellt worden, dass die Feinstaubbelastung zu 25 % auf die Tagebaue und Kohlebunker zurückzuführen sei. Sie wolle gerne den Antrag der Grünen so weit ergänzen, dass das Ministerium prüfen möge, ob man RWE nicht zu 25 % an der Aufstellung und den Kosten der Messstellen beteiligen könne. Herr Bornhold ist der Auffassung, bevor man eine solche Ausweitung vornehme, müssten Daten erhoben werden, um den Anteil der Braunkohle an den Werten festzustellen. Er höre gerade, es seien 25 %. Dieser Aspekt sollte gesichert vorgetragen werden, wenn man sich das nächste Mal dieses Themas annehme. Herr Hans-Theo Schmitz macht darauf aufmerksam, die Gemeinde Niederzier liege im Nordwesten des Tagebaus Hambach. Zwischen Niederzier und Elsdorf liege die Sophienhöhe, die 160 m über Niveau angekippt worden sei. In Niederzier seien die Werte seinerzeit überschritten worden. An drei Stellen innerhalb der Gemeinde Elsdorf sei gemessen worden, ohne dass es jemals zu Überschreitungen gekommen sei. Dieses Beispiel zeige schon die Verschiedenartigkeit. Man könne für den Nordrand des Tagebaus Garzweiler II nicht Abschätzungen verwenden, die für den Tagebau Hambach oder Inden gegolten hätten. Er unterstütze es, den ersten Schritt zu machen und zu messen. Vielleicht sei Herr Dr. Vogt in der Lage, den frühesten Zeitpunkt zu nennen, um am Nordrand des Tagebaus Garzweiler II einen Messcontainer aufzustellen. Wenn die Messungen vorlägen, könne man über die weiteren Schritte nachdenken. Herr Dr. Vogt berichtet, derzeit seien alle Container im Einsatz. Nach der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) bestehe die gesetzliche Verpflichtung, dort, wo man Überschreitungen messe, weitere drei Jahre weiterzumessen. Das schränke die Kapazität an vorhandenen, umsetzbaren Containern massiv ein.


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Zum anderen gelte ebenfalls nach der 39. BImSchV das Kalenderjahr als Bezugszeitraum. Insofern würde es Sinn machen, zum 1. Januar 2012 die Aufstellung einer entsprechenden Messeinrichtung zu betreiben und das Messjahr abzuwarten. Es gehe um lange Zeiträume. Herr Lambertz hält es für logisch, Schritt für Schritt vorzugehen. Der Antrag sei nicht so gemeint gewesen, „blind“ einen Plan aufzustellen. Natürlich müsse man zuerst die Werte kennen und feststellen, wo tatsächlich mit Überschreitungen zu rechnen sei. Aber solange keine Messungen vorlägen, wisse man nichts. Man brauche also die Messungen. Das sei auch die Intention des Antrags gewesen. Er sei Herrn Diehl sehr dankbar für die Hilfestellung zur Umformulierung des Antrags. Als ersten Schritt könnte man die Bitte an das MKULNV richten, dem Ausschuss eine Datenbasis für die Belastungen im Umfeld von Garzweiler zur Verfügung zu stellen. Herr Diehl macht folgenden Formulierungsvorschlag, der das Problem hinreichend beschreibe und gleichzeitig der Intention, die er der Diskussion im Braunkohlenausschuss entnommen habe, entspreche: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird gebeten, dem LANUV die notwendigen Kapazitäten zur Messung der Luftbelastung im Bereich des Tagebaus Garzweiler II zur Verfügung zu stellen. Frau Schubert bittet, ihre Ergänzung bezüglich der Kosten mit aufzunehmen. Herr Diehl zeigt sich nicht bereit, sich das zu eigen machen, weil er nicht wisse, ob das für den Tagebau Garzweiler II in gleicher Weise gelte. Über die Kosten mache er sich keine Gedanken. Darüber könne das MKULNV mit RWE verhandeln. Herr Göbbels weist darauf hin, es sei gesagt worden, das Geschäftsjahr gehe vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Physikalische Messungen könne man auch vom


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1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des nächsten Jahres durchführen. Dann müsste man nicht so lange auf die Messwerte warten. Vors. Götz entgegnet, er habe das so verstanden, dass Herr Dr. Vogt die bisherige Praxis dargestellt habe, dass die Messzeiträume immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember liefen. Natürlich sei es technisch möglich, andere Messzeiträume zu wählen. Was wann gemessen werde, hänge aber wohl mit der Verfügbarkeit der Messcontainer zusammen. Der Antrag gebe keine Messzeiträume vor. Er – Götz – gehe davon aus, wenn heute der avisierte Beschluss gefasst werde, werde man irgendwann von der Landesregierung bzw. dem MKULNV eine Antwort erhalten, wie es weitergehen werde, und auch die Messzeiträume erfahren. Herr Finke stimmt der Anregung von Herrn Diehl zu. Herr Lambertz zeigt sich mit dem Vorschlag von Herrn Diehl ebenfalls grundsätzlich einverstanden, bittet jedoch, an die Formulierung von Herrn Diehl noch die Worte „mit dem Ziel festzustellen, ob ein revierweiter Luftreinhalteplan aufgestellt werden muss“ anzufügen. Vors. Götz hält diese Erweiterung für unproblematisch. – Damit habe man einen einvernehmlich geänderten Antrag. Da weitere Wortmeldungen nicht vorlägen, stelle er den so geänderten Antrag – die Formulierung von Herrn Diehl mit der Ergänzung von Herrn Lambertz – zur Abstimmung. Der Braunkohlenausschuss stimmt dem folgenden Antrag einstimmig zu: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird gebeten, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die notwendigen Kapazitäten zur Messung der Luftbelastung im Bereich des Tagebaus Garzweiler II zur Verfügung zu stellen – mit dem Ziel festzustellen, ob ein revierweiter Luftreinhalteplan aufgestellt werden muss.


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Steuerliche Behandlung des Baukostenzuschusses für Vermieter im Rheinischen Braunkohlenrevier Drs. Nr. BKA 0576

Vors. Götz dankt der Umsiedlungsbeauftragten, Frau Kranz, durch deren Einsatz es gelungen sei, eine verbindliche Regelung zu Papier zu bringen. Herr Kehren hebt hervor, eine Frage bleibe noch offen. Die Vermieter blieben mit der Umsatzsteuer belastet. Er habe Informationen, diese Kosten würden möglicherweise vom Bergbautreibenden übernommen. Ihn interessiere, ob das zutreffe. Frau Kranz betont, mit dem Thema „Umsatzsteuer“ habe man sich in den letzten Wochen, nachdem diese Lösung gefunden worden sei, intensiv beschäftigt. Das Unternehmen RWE Power werde zur Abwicklung der Umsatzsteuer ein einfaches Verfahren entwickeln, das es den Umsiedlern leicht mache, die Umsatzsteuer zu erklären. Für die Umsiedler selber stelle sich die Umsatzsteuer, vereinfacht ausgedrückt, als durchlaufender Posten dar. Die betroffenen Umsiedler, die als Vermieter aufträten, hätten noch Fragen, insbesondere im Bereich Kerpen-Manheim. Dort sei mit der Stadt Manheim verabredet, das zuständige Finanzamt einzuladen, um Fragen, die sich mit der steuerlichen Situation der betroffenen Umsiedler beschäftigten, abzuklären. Herr Giesen meint, mit der vorgestellten Regelung sei das eigentliche Problem nicht erfasst worden. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von 20 % des Baukostenzuschusses könne als nachvollziehbar angesehen werden. Die Aussage, der restliche Teil des Baukostenzuschusses – 80 % und mehr – mindere wie bisher die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des neuen Vermietungsobjekts und sei somit einkommensteuerrechtlich nicht relevant, sei richtig und sachlich korrekt. Nicht aufgeführt worden sei aber die gerade schon angeschnittene Problematik, dass eine Umsatzsteuerpflicht bestehe, die erhebliche Vermögensnachteile für den privaten Vermieter habe. Laut Schreiben des Finanzministeriums erbringe der Vermieter eine Leistung an RWE Power. RWE Power sei nicht nur verpflichtet, Gebäudeeigentümer zu


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entschädigen, sondern auch durch den Tagebau entstehende Nachteile für Mieter auszugleichen. RWE müsse also Wohnraum am neuen Ort zu den gleichen Konditionen zur Verfügung stellen wie am alten Ort. Wenn nun die bisherigen Vermieter trotz des oben genannten Mietausgleichs am Umsiedlungsstandort keine Mietwohnungen mehr bauen wollten – dazu könnten sie nicht verpflichtet werden –, müsste letztlich RWE die fehlenden Wohnungen errichten und den Mietern zur Verfügung stellen. RWE wolle aber nicht Vermieter werden und sich eigentlich damit nicht beschäftigen. Deshalb biete RWE den bisherigen Vermietern zusätzlich Geld an, damit sie am Umsiedlungsstandort wieder Mietwohnungen errichteten. Die Vermieter, die dieses Angebot annähmen, übernähmen damit die Aufgabe, die eigentlich RWE erbringen müsste. Sie arbeiteten also für RWE und erbrächten eine Leistung für RWE. Jeder Vermieter sei grundsätzlich Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Seine Umsätze seien aber, soweit sie Wohnraum beträfen, steuerfrei. Gegenüber RWE erbringe aber der Vermieter keine steuerfreie Vermietungsleistung, sondern er baue zu den von RWE vorgegebenen Konditionen Mietraum. RWE zahle, und damit falle für diesen Vorgang Umsatzsteuer an. Ein anderes Beispiel: Wenn ein Vermieter von RWE Geld bekommen würde, weil er ein Loch zuschütte, das RWE zuschütten müsste, würde er auch hier eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an RWE erbringen. Derzeit seien 19 % Umsatzsteuer fällig. Von dem vereinbarten Gesamtbetrag seien 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Um bei dem genannten Beispiel zu bleiben, der Zuschuss von 80.000 € sei ein Bruttobetrag. Das heiße, hierin seien 19 % Umsatzsteuer enthalten. 67.226,89 € verblieben beim Vermieter. 12.773,11 € Umsatzsteuer seien an das Finanzamt abzuführen. Um es noch komplizierter zu machen, RWE könne sich den Betrag von 12.773,11 € als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. RWE zahle also tatsächlich nur einen Zuschuss von rund 67.000 €, die auch beim Vermieter verblieben.


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Wenn also beim Vermieter ein Betrag von 80.000 € verbleiben solle, müsse mit RWE Power ein Betrag von 80.000 € netto vereinbart werden. In diesem Fall hätte RWE 80.000 € plus 19 % Umsatzsteuer, also insgesamt 95.200 €, an den Vermieter zu zahlen. Er – Giesen – sei der Auffassung, die Regelung, dass die Umsatzsteuer vom Vermieter zu zahlen sei, kollidiere mit den Grundsätzen des Braunkohlenplans. Er trete ausdrücklich dafür ein, die Schlechterstellung des Vermieters zu korrigieren. Vors. Götz gibt zu bedenken, den vorliegenden Beschluss des Finanzministers könne der Braunkohlenausschuss weder durch Beschluss verändern noch sonst in irgendeiner Form in eine andere Richtung beeinflussen. Herr Giesen habe sicherlich gerade einen Einzelfall geschildert. Er – Götz – habe der Argumentation nur schwer folgen können; das sei sicher den anderen Ausschussmitgliedern ähnlich ergangen. Herr Herbst erläutert, es sei in jedem Fall sichergestellt, dass der gemäß der Revierweiten Regelung vereinbarte Zuschuss dem Vermieter, der Wohnraum wiedererrichte, netto zufließe. Er werde also mit der Mehrwertsteuer nicht belastet. Das andere sei ein abwicklungstechnisches Thema. RWE bleibe bei dem definierten Betrag, den man in Aussicht gestellt habe, und zwar netto. Vors. Götz bittet, Fragen hierzu außerhalb dieses Gremiums bilateral zu klären, da es sich um einen konkreten Einzelfall zu handeln scheine. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

TOP 7:

Abschlussbericht zur Böschungsrutschung am 12.03.2010 im Tagebau Inden

Herr Petri berichtet anhand von Anlage 2 „Ergebnisse der Untersuchung zur Rutschung an einer Arbeitsböschung im Tagebau Inden am 12.03.2010“:


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Am 12.03.2010 ereignete sich im Tagebau Inden an einer Arbeitsböschung eine Rutschung. Personen kamen bei dem damaligen Ereignis nicht zu Schaden. Es entstand auch kein Sachschaden. Über den Verlauf dieser Rutschung habe ich Ihnen am 16.04.2010 bereits vorgetragen. Ich erspare Ihnen daher eine Wiederholung der Schilderung des Ereignisses; sie ist in der Niederschrift enthalten. Seinerzeit hatte ich Ihnen zugesagt, Ihnen nach Abschluss unserer Untersuchungen die Ergebnisse bekanntzugeben. Diese Zusage möchte ich heute erfüllen. Zur Erinnerung zeige ich Ihnen noch einmal das Luftbild des Ereignisses (siehe Anlage 2, S. 2). Sie erkennen rechts die etwa 200 m breite und maximal 50 m tiefe Rutschung, die sich in den Tagebau hinein ereignet hat. Die Mächtigkeit hat ca. 30 m betragen. Sie kommen auf ein Volumen – 200 x 50 x 30 – von maximal 300.000 m3. Wenn Sie die Ecken noch herausrechnen, war es sogar ein bisschen weniger. Sie erkennen auch die beiden Störungen, D22 und Sprung von Pier, auf die wir noch zurückkommen werden. Was ist seit damals geschehen? Anfang April 2010 ist der Rutschungsbereich auf der Grundlage eines von der Bergbehörde zugelassenen Sonderbetriebsplans hereingewonnen worden. Die Gewinnungsarbeiten verliefen dabei routinemäßig und ohne irgendwelche besonderen Vorkommnisse. Besonders war, dass die Arbeiten von den RWE-Fachabteilungen „Lagerstätte und Markscheidewesen“ sowie „Gebirgs- und Bodenmechanik“ ständig begleitet wurden. Dabei wurden auch in Abstimmung mit uns Aufmaße und Bildaufnahmen erstellt, und es wurden von dem akkreditierten gebirgs- und bodenmechanischen Prüflabor Gesteinsproben entnommen und untersucht. In dieser Phase haben sich auch der Geologische Dienst und die Bergbehörde im Zuge mehrerer Befahrungen ein genaues Bild verschafft, um die Untersuchungsergebnisse, die seitens des Unternehmens vorgelegt wurden, verifizieren zu können. Ich kann jetzt schon sagen: Das können wir auch.


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Zu den Ursachen: Im Zuge der Hereingewinnung konnte der Bruchmechanismus genau ermittelt werden. Es handelt sich hier um einen klassischen sogenannten Grabenbruch oder Starrkörperbruch, bei dem sich ein starrer Block langsam in Richtung des offenen Raums bewegt hat. Ich zeige Ihnen das am Bild. Im Grunde ist der gesamte Erdbereich ein großer Klotz gewesen, der hier herausgerutscht ist, und es hat sich infolge der Bewegung ein Graben aufgetan. Die Rutschung – das konnte man beim Freischneiden sehr gut sehen – hat auf einer geologisch vorgeprägten Gleitebene im Bereich einer Rinnenstruktur stattgefunden, die durch lokale Erosionsvorgänge während der Sedimentation des Lockergebirges entstanden sein muss. Das, was ich Ihnen gerade theoretisch erzählt habe, möchte ich Ihnen noch etwas genauer zeigen (siehe Anlage 2, S. 3: Geologischer Schnitt NW – SO durch den Rutschungsbereich). Sie sehen ein auffallend starkes und sich hier hinten nach oben verjüngendes sehr dickes Tonpaket. Sie nehmen mir bitte mal ab, dass das das Symbol für Ton ist, rutschiges, schluffiges Material. Angezeigt werden der Böschungsstand am 24.02.2010 und der am 12.03.2010 unmittelbar vor der Rutschung. Sie blicken vom Tagebau in das Tagebauvorfeld hinein; die Erde ist von Nordwesten nach Südosten aufgeschnitten. Sie können erkennen, dass sich die Rutschung auf diesem Gleitboden, ähnlich wie auf Schmierseife, abgespielt hat. Außerdem können wir sehen, obendrüber ist eine muldenartige Struktur, in der sich – durch archäologische Untersuchungsarbeiten, die dort stattgefunden hatten, war teilweise der Löss abgeräumt – das Oberflächenwasser sammelt und auf diesen Bereich konzentriert, sodass er stark durchfeuchtet ist. Dadurch wurden die geringen Scherkräfte des dortigen Gebirges noch verringert. Damals ist vermutet worden, dass Frost zu diesem Ereignis mit beigetragen haben könnte. Das können wir aufgrund der großen Abstände ausschließen.


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Die Rutschung geht bis zu 50 m hinein, teilweise bei 30 m Tiefe. So weit hinein wirkt Bodenfrost bei uns selbst im schlimmsten Winter nicht. Sie sehen einen Schnitt an der Längsfront, an der der Bagger immer entlangfährt (siehe Anlage 2, S. 4). Sie blicken aus dem Tagebau ins Vorfeld hinein und haben die einzelnen Tagebausohlen auf voller Breite anstehen. Sie können zwischen den beiden Sprüngen die Rutschungsbereiche erkennen. Hierbei stellen Sie fest: Die beiden Sprünge führen dazu, dass das Gebirge in diesen Bereichen aufgelockert ist. Hier war die Rutschung, und in diesem Bereich haben wir ebenfalls Gleitrichtungen, die sich zum Zentrum hin bewegen. Das führt dazu, wenn sich das Gebirge lockert, entstehen Bewegungen mehr zur Mitte hin. Das heißt, das Gebirge löste sich aus dem einspannenden Verbund, weil keine seitliche Stützwirkung mehr bestand. Wenn Sie diese drei Komponenten zusammenzählen, kommen Sie zu den Ursachen für die Rutschung an der Arbeitsböschung (siehe Anlage 2, S. 5): 1. Gleitfuge mit verminderter Scherfestigkeit 2. Erhöhte Wasserzuführung durch Mulde und teilweise fehlende Abdeckung 3. Verminderte Einspannung durch zwei Verwerfungen Daraus haben wir Schlussfolgerungen gezogen: Grundsätzlich sind derartige Ereignisse an Arbeitsböschungen – ich betone: Arbeitsböschungen – im Rheinischen Braunkohlenbergbau, der ein reiner Lockergesteinstagebau ist, auch in Zukunft nicht auszuschließen. Es war sicher ein Ereignis, das sich in einer sehr ungewöhnlichen Größenordnung abgespielt hat. Aber auch in Zukunft werden kleinere Rutschungen oder Rutschungen in diesem Ausmaß an Arbeitsböschungen nicht grundsätzlich auszuschließen sein. Wie ist das zu bewerten? Nach den bergbehördlichen Bestimmungen in § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV) verfügt das Bergwerksunternehmen neben den betriebsplanmäßigen Regelungen aber über ein sehr umfangreiches Regelwerk, das sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Hier sind umfangreiche Maßnahmen zum sicherheit-


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lich richtigen Verhalten festgelegt, durch deren konsequente Umsetzung bei Planung und Betrieb auch in solch geologisch vorgeprägten Bereichen ein sicherer Gewinnungseinsatz mit den vorhandenen Großgeräten gewährleistet ist. Wir haben also hieraus die Erkenntnis gezogen, dass sich das, was wir haben, bewährt hat und auch in Zukunft in aller Konsequenz und Strenge weiter so gehandhabt werden sollte. Wir haben noch weitere Schlussfolgerungen gezogen. Im Zusammenhang mit dem Ereignis haben wir die Sicherung des Tagebauvorfeldes gegen unbeabsichtigtes Betreten durch Unbefugte noch mal einer Prüfung unterzogen. Als Ergebnis haben wir den Unternehmer veranlasst, ein reviereinheitliches Maßnahmenkonzept vorzulegen. Dieses mit der Bergverwaltung abgestimmte zweistufige Konzept regelt deutlicher als bisher die Vorfeldsicherung bei bergbaulicher Inanspruchnahme, und zwar räumlich wie sachlich. Hier sehen Sie die zwei Stufen des Konzepts zur Vorfeldsicherung (siehe Anlage 2, S. 6): In der ersten Stufe erfolgt eine Sicherung bereits weit im Tagebauvorfeld – teilweise schon 400 m, 500 m, 600 m vor der Kante – durch ein Betretungsverbot mit Schildern und Sperren an den Zuwegen. Das sind die normalen Wege, über die Menschen dorthin kommen; sie werden in der Regel nicht übers Feld laufen, sondern die Infrastruktur nutzen. Die zweite Stufe, die näher an der Abbaukante liegt, aber mindestens 100 m von der Abbaukante entfernt sein muss, besteht wiederum in einem durch Schilder ausgewiesenen Betretungsverbot für Unbefugte mit einer durchgängigen, sichtbaren und nur schwer überfahr- oder übersteigbaren Verwallung. Es handelt sich um einen kompletten Graben, mit der Grabenfräse um dieses Gebiet gezogen, sodass jeder erkennen kann: Hier ist Schluss. Daneben haben wir spezielle Regelungen für das sicherheitlich richtige Verhalten von Personenkreisen getroffen, die noch befugt sind (siehe Anlage 2, S. 7), diese Gebiete zum Teil zu betreten. Das sind einmal Landwirte, die bis zur Kündigung ihre Felder bewirtschaften und bis zu einem bestimmten Ab-


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stand herangehen dürfen, Archäologen, die dort Untersuchungen vornehmen, und das Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität Köln, das ebenfalls wissenschaftliche Felduntersuchungen durchführt.

TOP 8:

Anfragen

Vors. Götz weist auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Befüllung des Restsees Inden“ hin. – Die Mitteilung, die Frau Müller im Rahmen von TOP 9 zum Thema „Schnellere Befüllung des Restsees Inden“ habe vornehmen wollen, werde, wie anfangs besprochen, vorgezogen. Frau Müller schickt voraus, dem Braunkohlenausschuss die neue Studie nächste Woche zur Verfügung zu stellen. Man beabsichtige, ihre Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses präsentieren zu lassen. Trotzdem nehme sie die heutige Sitzung zum Anlass, die wesentlichen Ergebnisse vorzustellen. Im Braunkohlenplan Inden sei die Befüllzeit des Sees mit Wasser aus der Rur mit 30 bis 40 Jahren, wenn möglich früher, definiert worden. In die neue Studie seien drei wesentliche, neue Parameter eingeflossen: Verstärkte Ausnutzung der Mittelwasserwelle, 20 Millionen m3 pro Jahr an Sümpfungswasser aus dem Tagebau Hambach über einen Zeitraum von zehn Jahren. Eine zusätzliche Industrieentnahme von 8 Mio. m3/a. Diese drei wesentlichen, neuen Parameter ermöglichten eine Befüllzeit des Sees von 20 bis 25 Jahren. Um zu zeigen, was dies für die Darstellung im Raum bedeute, habe RWE Power freundlicherweise zwei Folien zur Verfügung gestellt. Auf dieser Folie (siehe Anlage 3, S. 1), die den Füllstand des Restsees nach fünf Jahren der Befüllung zeige, sei innerhalb der blauen Seefläche die Fläche abgegrenzt, die der Ausschuss mit Sicherheit noch aus der Erläuterungskarte, die dem Braunkohlenplan beigefügt sei, kenne; sie zeige die Seefläche, wenn man die alte Befüllzeit zugrun-


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de lege. Aus der Folie werde deutlich, dass bei schnellerer Befüllung nach fünf Jahren schon 50 % der späteren Seefläche mit Wasser bedeckt seien. Die nächste Folie zeige den Füllstand des Restsees nach zehn Jahren (siehe Anlage 3, S. 2). Der Wasserspiegel liege bei 55 m über NN, und fast 80 % der Seefläche seien erreicht. Nun wolle sie auf die Fragen, die von den Grünen vorlägen, eingehen (siehe Anlage 4). Antwort auf Frage 1 „Auf welcher Grundlage erfolgt die Aussage des Bergbautreibenden, dass eine schnellere Befüllung des Restsees Inden möglich sei?“: In dem Kapitel des geänderten Braunkohlenplanes heiße es in den Erläuterungen zu Ziel 2: „Es müssen alle denkbaren Szenarien nach Abschluss des Braunkohlenplanverfahrens untersucht werden, um eine schnellere Befüllung zu erreichen. Hierzu müssen auch alternative Befüllszenarien in die Betrachtung einfließen. Im späteren Fachplanungsverfahren ist insbesondere zu untersuchen, ob …“ Der Text gehe noch weiter. In Umsetzung dieser Erläuterung, die schon in den Braunkohlenplan Inden eingepflegt sei, habe sich die Fachgruppe wieder zusammengesetzt und die Studie begleitet. Die Studie liege vor und werde dem Ausschuss nun zur Verfügung gestellt werden. Damit sei auch Frage 2 beantwortet: Die Studie liege vor. Frage 3 „Wie erklärt sich die Verkürzung der Befüllungszeit gegenüber der Machbarkeitsstudie?“ habe sie schon erläutert. Drei neue Parameter seien in die Untersuchung mit eingebunden. Als Quintessenz hätten die Untersuchungen auch gezeigt, dass die Optimierung unter hydrogeologischen, ökologischen, gewässermorphologischen und limnologischen Aspekten machbar sei – Themenbereiche, die im Verfahren auch eine wesentliche Rolle gespielt hätten.


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Frage 4 „Führt die beschleunigte Befüllung zu weiteren Änderungen, etwa hinsichtlich der Böschungsgestaltung im Bereich des Restsees?“ sei klar zu verneinen. Zur Erläuterung: Wichtig für die Standsicherheit der Seeböschungen sei vor allem, dass der Seewasserspiegel stets über dem Grundwasserspiegel liege. Das Wasser aus dem See fließe somit in die Böschung hinein und stabilisiere sie. Durch die schnellere Befüllung ergäben sich diesbezüglich keine Änderungen gegenüber dem im Braunkohlenplanverfahren entwickelten Konzept, auf dessen Grundlage die Standsicherheit der Restseeböschungen bereits nachgewiesen worden sei. Zu Frage 5 „Ist auszuschließen, dass sich die Eluatmengen durch die beschleunigte Wiederbewässerung der Deponiekörper verändern?“ sei auf den bestehenden Braunkohlenplan zu verweisen. Die Kippenversauerung sei bereits im Braunkohlenplanverfahren intensiv untersucht worden. Generell sei der Anteil an versauerungsempfindlichem Abraum im Tagebau Inden sehr gering. Entsprechende Zielaussagen seien in das Kapitel 3.1.5, Ziel 3 und Ziel 5 eingeflossen. Zu Frage 6 „Sind Auswirkungen auf die Biotopgebiete im Ausflussbereich des Sees durch die schnellere Befüllung auszuschließen?“ sei klar zu sagen, dass keine Auswirkungen zu befürchten seien. Die Biotope im Auslaufbereich des Sees würden bereits ab 2020 als Ersatz für den Lucherberger See angelegt. Die schnellere Seebefüllung werde keine Änderung bewirken. Zu den Fragen 7 und 8: Zwischenzeitlich sei kein Fachplanungsverfahren durchgeführt worden. Frage 9 laute: Führen die Maßnahmen der vom Bergbautreibenden avisierten vorzeitigen Befüllung zu einer Änderung des Braunkohleplans, oder sind sie durch die Aussagen abgedeckt, dass die Zeitdauer bis zur endgültigen Seeherstellung möglichst kurz gehalten werden soll? – Das sei nicht der Fall. Die Ziele des Braunkohlenplans seien beachtet und bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt worden. Vors. Götz fasst zusammen, die Studie werde den Ausschussmitgliedern in den nächsten Tagen zugehen. Das Thema werde in der nächsten Sitzung auf die Tages-


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ordnung kommen. Er schlage vor, erst tiefer in die Diskussion einzusteigen, wenn man die Studie kenne. Herr Dr. Hachen erinnert daran, dass damals auf der Zielebene des Braunkohlenplans aus gutem Grund für die Rur eine Mindestdurchflussmenge von 5 m3/s festgelegt worden sei, und geht davon aus, das gelte weiterhin. Frau Müller bestätigt, in ihrer Aussage sei inbegriffen, die Ziele des Braunkohlenplans seien weiter zu beachten und nicht geändert worden. Herr Lambertz bedankt sich für die „Blitzantworten“ der Bezirksregierung. Immerhin sei die Anfrage der Grünen erst Anfang dieser Woche bei der Bezirksregierung eingegangen.

TOP 9:

Mitteilungen – Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen Änderung des Braunkohlenplans Inden II“ Drs. Nr. BKA 0577 – Innovationsregion Rheinisches Revier Drs. Nr. BKA 0578

Vors. Götz stellt fest, zum Sachstandsbericht „Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen Änderung des Braunkohlenplans Inden II“ gebe es keine Nachfragen. Zum Zweiten hätten die Regionalräte Köln und Düsseldorf beschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Innovationsregion Rheinisches Revier“ zu bilden. Herr Laakmann führt aus, es habe schon bei der Darstellung in Düsseldorf eine Rolle gespielt, in welcher räumlichen Zuordnung diese Innovationsregion zu definieren sei. Ihn interessiere, ob das Programm nur das Rheinische Revier im engeren Sinne erfasse oder darüber hinaus reiche.


Sachgebiet

Drucksache

Niederschrift der 143. Sitzung des BKA am 08.04.2011

BKA

0582

Seite - 37 -

Herr Hundenborn erklärt, die heutige Information beziehe sich auf die Einbeziehung der Regionalräte Köln und Düsseldorf in das Programm. Mit der Geschäftsführung der Innovationsregion habe das Landeskabinett die Industrie- und Handelskammer Aachen beauftragt, deren Aufgabe die Entwicklung konkreter Maßnahmen und Projekte im Dialog mit den relevanten Akteuren vor Ort sei. Die inhaltliche Arbeit werde von einem Beirat auf breiter Basis getragen. Insofern könne die Bezirksregierung heute weder etwas zur inhaltlichen Ausgestaltung des Prozesses noch zur räumlichen Begrenzung sagen. Man sei bemüht, die IHK für die kommende Sitzung des Regionalrates zu gewinnen, um diese und andere Fragen zu diskutieren. Vors. Götz hält fest, die nächste Braunkohlenausschusssitzung finde am 30. Mai 2011 statt. – Als Termin für die diesjährige Befahrung sei der 27. Juni 2011 geplant. Herr Hundenborn ergänzt, Ziel der Befahrung, die sich im Kontext des Monitorings Garzweiler II bewegen werde, sei der Naturpark Schwalm-Nette.

Vors. Götz wünscht ein schönes Wochenende, schöne Ostertage und schließt die Sitzung um 12:07 Uhr.

Der Vorsitzende

Der stellvertretende Vorsitzende

gez. S. Götz

gez. J.J. Schmitz Die Bezirksregierung Köln Im Auftrag

gez. N. Reiß





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