Plan garzweiler

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10.3.6 Belange der Landwirte

Bei der Verlagerung auf Neuland bietet Rheinbraun den Tausch auf der Basis der amtlichen Bodenschätzung (Ackerzahl) an. Zum Tauschverhältnis der Ackerzahlen wird ein 10 %iger Aufschlag gemacht, durch den Unwägbarkeiten in den Ertragsvoraussetzungen und der Bodenentwicklung Rechnung getragen wird. Außerdem werden selbstwirtschaftende und nicht selbstwirtschaftende Landwirte (Verpächter) aufgrund einer zwischen Rheinbraun und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland bestehenden Gewährleistungsvereinbarung für Neulandböden abgesichert. Das Umsiedlungsangebot wird grundsätzlich auch gegenüber Betrieben gemacht, deren Betriebsflächen nur zum Teil von bergbaulichen Maßnahmen im Abbaubereich in Anspruch genommen werden (Tagebaurandbetriebe), sofern der Restbetrieb nicht mehr in angemessenem Umfang wirtschaftlich genutzt werden kann. In Otzenrath, Spenrath und Holz gibt es allerdings keine derart betroffenen Tagebaurandbetriebe. Die Betriebsflächen der 16 landwirtschaftlichen Betriebe in Otzenrath und Holz stehen nur zu durchschnittlich 59 % in deren Eigentum; alle Betriebe haben Flächen zugepachtet. In der Kenntnis, daß das Pachtland einen wesentlichen Teil der Existenzsicherung der Landwirte darstellt, macht der Bergbautreibende allen betroffenen Verpächtern ein Verlagerungsangebot (Eigentumstausch) für ihre Pachtflächen. Soweit kein Ersatzpachtland beschafft werden kann, hat der Landwirt einen Rechtsanspruch auf Pachtaufhebungsentschädigung in Geld. Sollte es bei dem Erwerb der Umsiedlungsflächen durch Pachtflächenverlust zu einer wesentlichen Existenzbeeinträchtigung von landwirtschaftlichen Betrieben kommen, bemüht sich der Bergbautreibende, auch hier Ersatzpachtflächen zur Verfügung zu stellen.

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