Plan garzweiler

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Sachgrundlagen, Ausgangspositionen, Prämissen

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Die volkswirtschaftliche Effizienz der Braunkohle wird von anderen Energieträgern nicht erreicht. Der Einsatz von Braunkohle ist deshalb ein unverzichtbarer Beitrag zu wettbewerbsfähigen Produktionsverhältnissen in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik Deutschland und sichert zukunftsträchtige Arbeitsplätze.

Diese Feststellungen sind von der Landesregierung in ihren Leitentscheidungen zum Abbauvorhaben Garzweiler II vom September 1991 noch einmal bekräftigt worden. (4) Energiepolitische Grundsätze Der anteilige Einsatz der Primärenergieträger in der Bundesrepublik Deutschland (s. Abb. 5) verdeutlicht die immer noch starke Importabhängigkeit insbesondere beim Erdöl und Erdgas – Primärenergieträger die zum großen Teil von außerhalb des EG-Bereiches bezogen werden. Diese Abhängigkeit zu reduzieren und die nationale Energieversorgung auf mehrere Fundamente zu gründen, ist allgemein anerkannter Grundsatz. Damit einhergeht das Ziel eines innovativen, rationellen und sparsamen Umganges mit Energie als Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduzierung der klimarelevanten Emissionen (s. "Leitentscheidungen zum Abbauvorhaben Garzweiler II", Herausgeber: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, September 1991).

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