Sportkurier 1 15

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Ausgabe 1 2015 | 19. KW

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Förderung für das Ehrenamt vom Freistaat Sachsen Eine große Zahl von Bü rgern in unserem Land engagiert sich ehrenamtlich in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Mit der Einfü hrung der Sä chsischen Ehrenamtskarte soll gerade diesen Menschen fü r ihre uneigennü tzige Arbeit gedankt werden. Besitzer der Karte erhalten in teilnehmenden Einrichtungen, wie

zum Beispiel Theater und Schwimmbä der, bei einem Besuch Ermä ßigungen. Auch der Landkreis Bautzen gewä hrt Karten-

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inhabern einen ermä ßigten Eintritt in verschiedenen Einrichtungen. Viele Stä dte und Gemeinden bieten ebenfalls Vergü nstigungen an. Wer in Besitz der Sä chsischen Ehrenamtskarte kommen mö chte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Der ehrenamtliche

Einsatz muss wenigstens fü nf Stunden wö chentlich bzw. 250 Stunden jä hrlich betragen und vom Trä gerverein bestä tigt werden. Die Ehrenamtskarte ist in der Wohnortgemeinde erhä ltlich. Das Angebot sollten unsere ehrenamtlichen unbedingt in Anspruch nehmen. Der Freistaat fö rdert das bü rgerschaftliches Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport nach der Richtlinie des

Sä chsischen Staatsministeriums fü r Soziales zur Fö rderung des bü rgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007.

ben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden.

Eine Zuwendung wird gewä hrt, wenn das bü rgerschaftliche Engagement durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträ gt, die freiwillig Engagierten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und die freiwillig Engagierten nicht für den sel-

Antragsberechtigte Projektträ ger sind unter anderem die Verbä nde der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbä nde und Vereine (soweit sie als gemeinnü tzig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbä nde. Fü r jeden ehrenamtlich Tä tigen kö nnen Sie bis zu 40 Euro monatlich erhalten. Die Fö rdermittel werden vom Sä chsischen Staatsministerium fü r Soziales und Verbraucherschutz ü ber die Bü rgerstiftung Dresden (Erstempfä nger) an die Projektträ ger (Endempfä nger) ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 31.10. des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen. Quelle sowie weitere Informationen und Hinweise gibt es unter www.ehrenamt.sachsen.de.


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