11 minute read

ePA-Fortbildung

Foto: stock.adobe.com Wichtige Informationen zur Anwendung der elektronischen Patientenakte

ePA-Fortbildung

Die Landesärztekammer möchte mit dieser hoch qualifiziert besetzten Fortbildung ihren Teil dazu beitragen, die Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) den Ärztinnen und Ärzten näher zu bringen und wichtige Informationen zur Anwendung zu vermitteln.

Neben einer allgemeinen Vorstellung des Aufbaus und der Funktionen der ePA wird zunächst aus ärztlicher Sicht ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten geworfen. Anschließend wird die ePA einer juristischen Betrachtung unterworfen. Die abschließende Frage- und Antwortrunde hat das Ziel, alle mit der ePA verbundenen Fragen, einschließlich Haftungsfragen, zu beantworten.

Seit Beginn des Jahres 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern eine elektronische Patientenakte kostenlos als App zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Versicherte selbst aktiv werden und bei seiner Krankenkasse zunächst einen Zugang für die Nutzung der ePA beantragen (opt-inVerfahren).

Fehlende technische Voraussetzungen in den Praxen und Kliniken, ein gegenwärtig minimalistischer inhaltlicher Aufbau, fehlende elektronische Gesundheitskarten der Generation 2 bei den Patienten erschweren die flächendeckende Verbreitung und Anwendung der ePA. Die tatsächlichen Nutzerzahlen sind daher bis heute äußerst gering; sie liegen derzeit bei zirka 0,4 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Dennoch soll die ePA ein zentraler Baustein des künftigen Gesundheitswesens werden.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sich in seinem Gutachten für den flächendeckenden Einsatz der ePA ausgesprochen, da durch den zeitnahen Zugang zu strukturierten und konsistenten Informationen eine bedarfsgerechte und koordinierte Versorgung ermöglicht werden kann.

Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsprogramm vor, die Nutzung der ePA durch die Umstellung auf ein opt-out-Verfahren zu fördern. Die zweite Ausbaustufe der ePA, inklusive eines feingranularen Rechtesystems, steht für das Jahr 2022 an. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der Patienten, die eine ePA nutzen wollen, in den nächsten Wochen und Monaten steigen wird.

Aufgrund eines bestehenden EU React Förderprojekts wird diese mit zwei Punkten anerkannte Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei angeboten. Sie findet statt am 15. Februar 2022 von 19.30 bis 21.00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der Landesärztekammer (www.aerztekammer-bw.de/portal e Login e Fortbildungsanmeldung/ -angebot).

Patientenaufklärung kann ausschließlich mündlich erfolgen Corona-Auffrischungsimpfung

Die Social-MediaKanäle der Landesärztekammer:

Social icon

Rounded square

Only use blue and/or white.

For more details check out our Brand Guidelines.

@AerztekammerBW

Die Corona-Impfkampagne nahm Anfang Dezember wieder deutlich an Fahrt auf. Angesichts der Herausforderung, in kurzer Zeit möglichst viele Personen zu impfen, ist es wichtig, dass sich die Ärztinnen und Ärzte sowie ihre mithelfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die fachliche Aufklärung der Patientinnen und Patienten und den eigentlichen Impfprozess konzentrieren können. Insbesondere bei Wiederholungsimpfungen ist nach Überzeugung der Bundesärztekammer der aus der Ärzteschaft geäußerte Wunsch nachvollziehbar, die begleitenden Impfdokumentationen auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.

Dazu hat die Bundesärztekammer Anfang Dezember mitgeteilt, dass insbesondere bei Auffrischungsimpfungen („Boostern“) mit dem gleichen Impfstoff (Wiederholungsimpfung) aus rechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine ausschließlich mündliche Aufklärung bestehen: „Diese muss dann mit einem kurzen Vermerk in der Patientenakte dokumentiert werden. Insbesondere wenn die Aufklärung bei der ersten beziehungsweise zweiten Impfung durch dieselbe Ärztin, denselben Arzt oder dieselbe Einrichtung durchgeführt wurde und die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist, kann darauf im Aufklärungsgespräch Bezug genommen werden“, heiß es in einem Schreiben der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer.

Wichtig ist: Auch bei Wiederholungsimpfungen ist stets eine kurze Anamnese durchzuführen: Die Patientin oder der Patient ist insbesondere zu befragen, ob bei den ersten Impfungen Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen aufgetreten sind oder in der Zwischenzeit neue Erkrankungen diagnostiziert wurden, aus denen sich gegebenenfalls eine Kontraindikation für die Wiederholungsimpfung ergeben kann. Bei bekannten Vorerkrankungen ist zudem gegebenenfalls eine erneute Risiko-Nutzen-Abwägung vor der Wiederholungsimpfung vorzunehmen, bei der insbesondere auch über zwischenzeitlich neu bekannt gewordene Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen aufzuklären ist.

Wie bei jeder Aufklärung muss sich die Ärztin beziehungsweise der Arzt vergewissern, dass die Patientinnen und Patienten die Aufklärung verstanden haben und ihnen Gelegenheit zu Nachfragen geben. Das ist umso wichtiger, je länger die letzte Impfung zurückliegt oder bei der Erst- oder Zweitimpfung ein anderer mRNAImpfstoff verabreicht wurde.

Ärzteblatt Baden-Württemberg ist verständlich, kompetent und aktuell

Ergebnisse Leserbefragung

Im September 2021 wollte der Alfons W. Gentner Verlag von den Empfängern des Ärzteblattes Baden-Württemberg (ÄBW) erfahren, wie sie das Periodikum lesen, welche Inhalte sie interessieren oder welche Verbesserungen sie sich wünschen. 140 Ärztinnen und Ärzte haben sich an der Befragung beteiligt, und der Verlag hat - wie versprochen – für die ersten 75 vollständig ausgefüllten Umfragen jeweils 30 Euro an Ärzte ohne Grenzen gespendet (siehe nebenstehende Spendenurkunde).

Die Befragung wurde von forsa durchgeführt, einem der führenden Markt- und Meinungsforschungsinstitute Deutschlands. Die Auswertung der Umfrage brachte unter anderem folgende Ergebnisse:

Mehr als drei Viertel der Befragten lesen jede oder fast jede Ausgabe des Ärzteblattes Baden-Württemberg; 78 Prozent aller Befragten lesen mehr als die Hälfte aller Seiten einer Ausgabe. Ebenfalls mehr als drei Viertel der Befragten lesen das ÄBW seit über zehn Jahren. Bei der Frage nach der Bewertung des ÄBW gab mehr als die Hälfte die Schulnote 2 oder besser; 85 Prozent gaben dem Amtlichen Mitteilungsblatt der Ärztlichen Körperschaften eine Note zwischen „sehr gut“ und „befriedigend“.

Über 80 Prozent der Befragten bestätigten, dass das Ärzteblatt Baden-Württemberg verständlich, kompetent und aktuell ist. Festzuhalten ist zudem, dass die Themen im ÄBW im Schnitt drei Viertel der Befragten interessieren. Damit spiegeln die Inhalte des Ärzteblattes Baden-Württemberg deutlich das Interesse der Leser wider.

Beim Freitextfeld „Lob und Kritik“ gaben die Teilnehmenden dem Ärzteblatt wichtige Anregungen für die Zukunft wie beispielsweise „mehr aktuelle Themen“ oder „kürzere Beiträge“; allerdings wurde hier häufig auch „alles gut“ angegeben.

Protestkundgebungen an Universitätskliniken aufgrund von Corona-Lage abgesagt Kampagne zum Stufenplan Entfristung

Im Rahmen der Kampagne „Stufenplan Entfristung“ des Marburger Bund Landesverbandes BadenWürttemberg sollten Mitte November zeitgleich an den Universitätskliniken im Land Protestkundgebungen stattfinden, um der Forderung nach sofortiger Verdoppelung der unbefristeten ärztlichen Arbeitsverträge von 20 auf 40 Prozent mehr Gewicht zu verleihen und um den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen. Aufgrund der Corona-Lage mussten die Protestkundgebungen jedoch abgesagt werden. Sie sollen nachgeholt werden, sobald es die pandemische Lage wieder zulässt.

Um trotzdem auf die Befristungspraxis an den Universitätskliniken im Land aufmerksam zu machen, startete der Marburger Bund im Advent eine Mitmach-Aktion für seine Mitglieder. Sie erhielten Postkarten, auf denen die Ärztinnen und Ärzte die Anzahl ihrer befristeten Verträge in dem dazugehörigen Zeitraum eintragen konnten. Wissenschaftsministerin Bauer bekam dann rechtzeitig zu Weihnachten verbandsseitig mehrere Hundert Postkarten zugestellt, auf denen sich die Ärztinnen und Ärzte der Unikliniken einen unbefristeten Arbeitsvertrag wünschten.

Ich arbeite als ÄrztIn an einer Universitätsklinik in Baden-Württemberg und ich hatte... Verträge befristete Jahren in !

Liebe Ministerin

für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg,

zu Weihnachten wünsche ich mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag

!

Prof. Dr. R.-D. Treede Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten

Hohes Amt für Professor Treede

Der Inhaber des Lehrstuhls für Neurophysiologie der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Professor Dr. Rolf-Detlef Treede, ist neuer Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und insbesondere des Leitlinienwissens ist dem Mediziner ein besonderes Anliegen – nicht zuletzt, weil er auch einige Jahre Informatik studierte. Er setzt dabei auf die inzwischen etablierte gute Kooperation der Fachgesellschaften mit dem G-BA und anderen Akteuren des Gesundheitswesens.

Der weltweit angesehene Immunologe Professor Dr. Thomas Boehm, Direktor am Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik in Freiburg, hat das Verständnis vom Immunsystem der Wirbeltiere grundlegend verändert. Dafür hat ihm die Boehringer Ingelheim Stiftung den mit 100.000 Euro dotierten Heinrich-Wieland-Preis verliehen. Prof. Boehm hat erforscht, wie sich das Immunsystem der Wirbeltiere entwickelt hat, wie es sich im Laufe des Lebens etabliert und sogar, wie es sich auf unsere Partnerwahl auswirkt. Dabei hat er immer wieder bahnbrechende und überraschende Entdeckungen gemacht, die weit über die Immunologie hinausreichen. Prof. Dr. T. Boehm

P. Horak Studie zu seltenen Tumorerkrankungen ausgezeichnet Wichtiges Amt für Prof. Peraud

Forschende des Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen in Heidelberg und Dresden haben erstmals belegt, dass Patienten mit seltenen Tumorerkrankungen von einer umfassenden molekularen Analyse profitieren. Die Publikation, die diese Erkenntnisse der Studie vorstellt, hat jetzt den Wissenschaftspreis 2021 der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft erhalten. Erstautor war der Arzt Peter Horak vom Universitätsklinikum Heidelberg.

Bestätigung für Dr. Joggerst

Die Leiterin der Sektion für Pädiatrische Neurochirurgie am Ulmer Uniklinikum, Prof. Dr. Aurelia Peraud, ist neue Gleichstellungsbeauftragte der Universität Ulm. In dieser Funktion berät sie die universitären Organe und Gremien in sämtlichen gleichstellungsrelevanten Fragestellungen und vertritt die genderpolitische Dimension in allen universitären Belangen. Sie ist feste Instanz in Berufungsverfahren und hat den Vorsitz der Senatskommission zur Gleichstellung des wissenschaftlichen Personals sowie der Studierenden inne. Konzepte und Maßnahmen zur Gleichstel-

Der Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Ba- lung arbeitet die Gleichstelden-Württemberg hat Dr. Brigitte Joggerst in ihrem Amt lungsbeauftragte zusammen als Vorsitzende bestätigt. Die Leiterin des Gesundheitsam- mit dem Gleichstellungsrefetes in Pforzheim ist Fachärztin für Öffentliches Gesund- rat aus und setzt diese mit den heitswesen, Fachärztin für Innere Medizin und Master of Fakultäten um. Public Health. In der Pandemie stellt der Verband eine wichtige Informationsplattform zum fachlichen Austausch der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern dar. Dr. Smetak im SpiFa-Vorstand Prof. Dr. A. Peraud

PRAXISRECHT.de

Ihr Spezialist in allen Rechtsfragen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhausträger, Berufsverbände und alle anderen Unternehmen des Gesundheitswesens.

Wir sind bundesweit für Sie aktiv. Ihre nächstgelegene Kanzlei befindet sich in Heidelberg, Hamburg oder Berlin.

Vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) ist Dr. Norbert Smetak, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie in Kirchheim, zum Vorstandsmitglied gewählt worden. Berufspolitisch ist er Vizepräsident und Schatzmeister im Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten sowie Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen. Der SpiFa ist die gemeinsame politische Vertretung der fachärztlichen Berufsverbände.

MFA-Award geht nach Friedrichshafen

Rechtsanwälte & Fachanwälte für Medizinrecht | Steuerrecht Kanzlei Heidelberg | Römerstraße 9 | 69115 Heidelberg Telefon +49 (0)6221 659 790 | E-Mail heidelberg@praxisrecht.de

Alljährlich prämiert das PKV-Institut die Leistungen von Medizinischen Fachangestellten (MFA). Ende 2021 erhielt das MFA-Team der Gemeinschaftspraxis für Innere Medizin und Dialyse aus Friedrichshafen den mit 500 Euro dotierten MFA-Award.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung legt aktuelle Studie vor

Versorgung onkologischer Erkrankungen

Von den insgesamt 61,5 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ab 15 Jahren hatten 2019 knapp 3,32 Millionen Menschen mindestens in zwei Quartalen eine als gesichert dokumentierte Krebsdiagnose. Das entspricht einer altersstandardisierten Diagnoseprävalenz von 5,2 Prozent für alle Krebserkrankungen ohne den hellen Hautkrebs. 2010 lag diese noch bei 4,1 Prozent.

Vor allem ältere Menschen erkranken an Krebs. Die altersspezifische Diagnoseprävalenz für alle untersuchten Krebserkrankungen steigt bis zur Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen an (15 bis 19 Jahre: 0,2 Prozent, 80 bis 84 Jahre: 16,6 Prozent im Jahr 2019). Diese Verteilung über alle Altersgruppen hinweg ist bei fast allen Krebsarten zu beobachten. Ausnahmen bilden Hoden-, Gebärmutterhals- und Schilddrüsenkrebs. Hier wird jeweils der Altersgipfel bereits deutlich früher erreicht.

Männer sind von den meisten geschlechtsunabhängigen Krebsarten häufiger betroffen als Frauen. Zwischen den Krebsarten sind allerdings substanzielle Unterschiede im Ausmaß des Geschlechterverhältnisses zu erkennen: Während der Unterschied beim malignen Melanom 2019 nur sehr gering war, fiel das Prävalenzverhältnis beim Harnblasenkrebs deutlich zuungunsten der Männer aus. Weitaus mehr Frauen leiden demgegenüber an Schilddrüsenkrebs.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zur vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen onkologischen Versorgung in Deutschland. Es handelt sich um die bisher umfangreichste krankenkassenübergreifende Bestandsaufnahme der onkologischen Versorgung in der ambulanten Versorgung.

„2019 war Krebs in Deutschland für etwa ein Fünftel der in vollständiger Gesundheit gelebten verlorenen Lebensjahre verantwortlich. Krebserkrankungen haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkrankheitslast und den Versorgungsbedarf der Bevölkerung in Deutschland. Angesichts der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts müssen wir leider davon ausgehen, dass der Anteil der Personen, die mit einer Krebsdiagnose leben, weiter ansteigen wird. Diese Patientinnen und Patienten werden auch vermehrt die ambulante vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung in Anspruch nehmen. Das ist eine große Herausforderung, auf die sich das gesamte Spektrum des Gesundheitssystems in Deutschland vorausschauend vorbereiten muss.“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Neues Angebot für Patienten zur medizinischen Ersteinschätzung

Patienten-Navi online

Seit Anfang Dezember bietet die Webseite www.116117.de der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen neuen digitalen Service: Das „Patienten-Navi online“ unterstützt Hilfesuchende dabei, medizinische Beschwerden schnell, sicher und fundiert selbst ersteinzuschätzen. Wer wissen will, ob die beobachteten Symptome eine dringliche Behandlung erfordern und dazu ein angemessenes Versorgungsangebot sucht, kann dafür das „Patienten-Navi online“ nutzen.

In leicht verständlicher Sprache stellt der digitale Chatbot den Nutzenden Fragen zum Beschwerdebild und bietet verschiedene Antwortmöglichkeiten an. Die Software prüft dann, ob bestimmte Warnhinweise auf möglicherweise gefährliche Verläufe vorliegen. Im Ergebnis erhält der Nutzende eine Empfehlung zur Dringlichkeit und zum weiteren Vorgehen, sofern ein Versorgungsangebot gesucht wird.

In der ersten Implementierungsphase werden alle Anwendenden nach der digitalen Selbsteinschätzung gebeten, eine abschließende telefonische Beratung durch eine Fachperson über die Servicenummer 116 117 einzuholen. In vier Pilotregionen, zu denen auch Baden-Württemberg gehört, können die Anwendenden den Disponierenden in den Servicestellen anhand einer PIN Einblick in das Assessment geben, um die Beratung zu beschleunigen. Um das digitale Angebot über die Webseite www.116117.de nutzen zu können, ist keine vorherige Anmeldung notwendig.

Das „Patienten-Navi online“ nutzt eine Weiterentwicklung der Software, die bereits von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Unterstützung geschulter Fachkräfte bei der strukturierten Ersteinschätzung eingesetzt wird, wenn sich Anrufende mit akuten gesundheitlichen Beschwerden unter der Servicenummer 116 117 melden. Die Software „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“ basiert auf einer Entwicklung aus der Schweiz und wurde vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung für Deutschland adaptiert. Es wird keine Diagnose gestellt, sondern eine Empfehlung zum Zeitpunkt abgegeben, zu dem eine ärztliche Versorgung stattfinden sollte (sofort, schnellstmöglich, binnen 24 Stunden oder in den nächsten Tagen) und welche Versorgungsebene grundsätzlich angemessen wäre (Rettungsdienst, Notaufnahme, Arztpraxis oder Bereitschaftspraxis).