ADF International Impact 11 (Deutsch)

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Impact R E PORTAGE

Gottesdienstverbot in Uganda se i t e 1 4

IN TE RVI E W

Wird Roe v. Wade revidiert? se i t e 1 7

Der Tag, an dem die Bibel vor Gericht stand Die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen wird angeklagt, nachdem sie einen Bibel-Tweet gepostet hat. SE IT E 4

ADFINTERNATIONAL.DE

MÄR Z 2 02 2

Ausgabe 1/2022

Gemeinsam Freiheit schützen ADF International


Und Gott sprach: , “LLasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei; Genesis 1,26

Impact EDITORIAL

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser, Helsinki ist eine Reise wert. Die Architektur in der finnischen Hauptstadt ist beeindruckend, die weißen Steinbauten haben Helsinki den Titel “Weiße Stadt” eingebracht. Doch als ich neulich in Helsinki war, weil die Abgeordnete Päivi Räsänen dort vor Gericht stand, wurde es nur für ein paar Stunden hell. Auch die Verhandlung im Gerichtssaal erinnerte an düstere Zeiten. Die Bibel wurde von den Staatsanwälten angeklagt. Die ganze Geschichte lesen Sie auf Seite 4. In Deutschland ist währenddessen das Recht auf Leben unter Druck. Doch Grundrechtseinschränkungen kommen selten allein: Einer Gebetsgruppe wurde auch verboten, sich an einem bestimmten Ort zu versammeln. Überall auf der Welt gibt es sogenannte 40-Tage-für-das-Leben Gruppen, die für Schwangere und ihre Kinder beten und Hilfe anbieten. In Pforzheim und anderen Städten in Deutschland werden diese Gruppen diskriminiert und kriminalisiert. Und die Pläne der deutschen Ampelkoalition verheißen nichts Gutes, schreibt unsere Kolumnistin Sofia Hörder auf Seite 9. Meinungsfreiheit und Wettstreit der Ideen und Überzeugungen kommen allen zugute. Genauso ist es auch bei der Religionsfreiheit. Deswegen haben sich in Uganda katholische, evangelische sowie evangelikale Christen und Muslime zusammengetan, um für das Recht auf Religionsausübung zu kämpfen. Letzten Sommer waren in Uganda alle Kirchentüren aufgrund von staatlichen Maßnahmen geschlossen. Restaurants und Einkaufszentren waren schon längst geöffnet, aber religiöse Einrichtungen mussten noch verschlossen bleiben. Das wird jetzt angefochten, wie Sie auf Seite 14 lesen.

Niemand sollte wegen öffentlicher Äußerungen seines Glaubens diskriminiert werden. Wir treten für freie Meinungsäußerung und den Schutz der Religionsfreiheit ein. Wir schützen Freiheit. Mit Recht! Auf ADFinternational.de erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.

Doch das Gute ist: Wir sind in allen Fällen zuversichtlich, dass uns gute und gerechte Entscheidungen erwarten. Und damit wünsche ich Ihnen viel Vergnügen beim Lesen der neuen Impact-Ausgabe. Herzlichst, Ihr

Paul Coleman Leitender Anwalt & Geschäftsführer

ADF International ADF International ist eine weltweit tätige Menschenrechtsorganisation, die sich für die Freiheit und unveräußerliche Würde aller Menschen einsetzt. Wir unterhalten Präsenzen an den wichtigsten internationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen und dem Europäischen Parlament. Auf nationaler Ebene arbeiten wir mit lokalen Partnern zusammen, bilden sie aus und bieten kostenlosen Rechtsbeistand zum Schutz und zur Förderung der Glaubensfreiheit, des Lebensrechtes, der Familienrechte sowie der Meinungs- und Redefreiheit.

96 ZAHL DER AUSGABE

Tage lang blieben die Kirchentüren für die Gläubigen Ugandas verschlossen. Mehr dazu auf Seite 14.

ZITAT DER AUSGABE

„Wir hoffen und vertrauen darauf, dass das Bezirksgericht Helsinki das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufrecht erhalten wird.“ Paul Coleman über das Gerichtsverfahren von Päivi Räsänen. Lesen Sie darüber ab Seite 4.

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MEINUNGSFREIHEIT

Der Tag, an dem die Bibel vor Gericht stand Die Staatsanwältin liest Bibelstellen vor, die ihr nicht gefallen. Ein Bischof wird zu seinem Glauben verhört. Eine alte Bibel im Ledereinband auf der Anklagebank. Der Tag der Gerichtsverhandlung wirkt auf viele Beobachter surreal. Doch Päivi Räsänen ist entschlossen, ihre Freiheit zu verteidigen.

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Mit ihrer Bibel in der Hand stellt sich die ehemalige Innenministerin der internationalen Aufmerksamkeit. in Foto von diesem Tag bleibt besonders in Erinnerung: Päivi Räsänen, Minuten vor ihrem Gerichtsprozess, umzingelt von Reportern, ihre Bibel fest in der Hand. Dieser Schnappschuss verdeutlicht, was am 24.1.2022 auf dem Spiel stand: Die Freiheit, tiefe auf dem Glauben basierte

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Impact Meinungsfreiheit

Überzeugungen, auch zu kontroversen Themen wie Ehe und menschliche Sexualität, öffentlich teilen zu dürfen. Trotz des eisigen Windes hatten sich viele Menschen vor dem Bezirksgericht in Helsinki versammelt, um Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola mit bunten Plakaten und ermutigenden Zurufen zu unterstützen. Denn

die finnische Staatsanwaltschaft hatte die ehemalige Innenministerin und derzeitige Oppositionsabgeordnete sowie den Bischof wegen „Hassrede” angeklagt. Alles begann mit dem Tweet, den Päivi im Juni 2019 gepostet hatte. Die mehrfache Mutter und Großmutter hätte nie gedacht, dass es zu stundenlangen

Polizeiverhören führen würde, wenn sie die Entscheidung ihrer Kirchenleitung, das Pride Event in Helsinki offiziell zu unterstützen, hinterfragt. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen musste sie viele Fragen zu ihrem Verständnis der Aussagen des Apostel Paulus zur Sexualethik beantworten. Die Polizei untersuchte außerdem Äußerungen, die Päivi im Laufe

einer Radiodebatte (2019) zu den Themen tätigte, und auch eine Broschüre, die sie vor fast zwanzig Jahren für ihre Kirche schrieb. Schlussendlich empfahl die Polizei, die Untersuchungen nicht weiterzuführen, da ihrer Einschätzung nach kein Verbrechen vorlag. Doch die Generalstaatsanwaltschaft erhob im April 2021 dennoch eine

Reportage ADF International

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IDEA

Dass die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen, die einst selbst für die Polizei zuständig war, selbst einmal stundenlang von ihr verhört werden würde und am 24. Januar sogar vor Gericht steht, hätte wohl niemand vorausgesagt.

Päivi Räsänen bekannte sich vor Gericht als nicht schuldig. Strafanklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Päivi.

Die Bibel vor Gericht Viele Monate lang musste Päivi auf den Gerichtstermin warten, um ihr Recht auf Redefreiheit zu verteidigen. Nicht nur für sich, sondern auch für viele andere, die aufgrund ihres christlichen Glaubens ähnliche Ansichten vertreten und nun staatliche Sanktionen fürchten. Zu Beginn des Prozesses argumentierten die Staatsanwältinnen, dass es bei dem Fall um Diskriminierung gehe. Die Bibel und der Glaube, worauf Päivi ihre Ansichten basiert, wären für das Gericht ihrer Meinung nach irrelevant. Gleich darauf fingen sie aber an, Bibelverse aus dem Alten Testament zu zitieren und ihr Missfallen darüber auszudrücken. Finnische Prozessanwälte, die seit Jahren tagein, tagaus in Gerichtssälen stehen, merkten später an, dass sie noch nie beobachtet hätten, dass die Bibel jemals auf diese Art in einem Gerichtsverfahren verlesen wurde. „Liebe den Sünder, hasse die Sünde” sei unmoralisch, behaupteten die Anklägerinnen.

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Impact Meinungsfreiheit

Sie argumentierten, dass die Identität eines Menschen nicht von seinen Taten zu trennen sei. Daher meinten sie, man könne niemanden für seine Taten verurteilen, denn das wäre ein Angriff auf die unveräußerliche Würde eines Menschen. Ironischerweise hat die Staatsanwaltschaft wohl übersehen, dass dieses Sprichwort, obwohl es oft der Bibel zugeschrieben wird, von Gandhi stammt – einem Mann, der weithin als einer der größten Bürgerrechts-Ikonen des 20. Jahrhunderts gilt. Wenn wir der Logik der Staatsanwaltschaft folgen und die Missbilligung bestimmter Handlungen damit gleichsetzen würden, dass man einer Person ihren grundlegenden Wert abspricht, dann würde das gesamte Gerichtssystem zusammenbrechen. Denn wir alle würden schuldig gesprochen werden. Darauf machte Päivis Team aufmerksam, als sie eine starke Verteidigung für die Meinungsfreiheit vorbrachten. Die Verbreitung und Lehre religiöser Texte und Ansichten seien das Herzstück der Religionsfreiheit. Die Bibel nur zitieren zu dürfen, ohne die darin enthaltenen Werte auch vertreten zu können, wie es die Staatsanwaltschaft vorschlug, reiche nicht aus.

Helsinki Times

Am 24. Januar wird Päivi Räsänen, eine Ärztin, Mutter von fünf Kindern und Großmutter von sieben Kindern, vor einem finnischen Gericht erscheinen. Die Vorwürfe stammen aus einer Broschüre aus dem Jahr 2004, […], aus einer Stellungnahme in einem Radiobeitrag aus dem Jahr 2019 und aus einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2019.

Schon seit zweieinhalb Jahren unterstützt ADF International die Fälle von Päivi Räsänen (hier mit Paul Coleman) und Bischof Pohjola.

„Derartige Fälle schaffen eine Kultur der Angst und Zensur und sind in ganz Europa allzu häufig anzutreffen.“ PAUL COLEMAN, ADF INTERNATIONAL

Hungary Today

„Tausende demonstrieren zur Unterstützung einer christlichen finnischen Politikerin, die eines Hassverbrechens gegen Homosexuelle beschuldigt wird”

Fox News

Ehemalige finnische Ministerin sieht sich „gezielten juristischen Schikanen ausgesetzt, nur weil sie sich zu Christus bekennt und ihren Glauben an die Lehren der Bibel zum Ausdruck bringt”, so der US-Abgeordnete Chip Roy

Im Kontext betrachtet Am späten Nachmittag kamen endlich die beiden Angeklagten zu Wort. Päivi erläuterte den Kontext ihrer Äußerungen. Die Kritik ihres Tweets habe sich an ihre Kirchenleitung gerichtet. Nirgendwo diskriminierte sie gegen eine sexuelle Minderheit. Sie räumte ein, dass einige Formulierungen in ihrer fast zwanzig Jahre alten Broschüre veraltet seien. Sie argumentierte jedoch, dass sie dennoch, wie andere akademische Texte, die ähnliche Aussagen enthalten, als Zeitdokument bestehen bleiben sollten. Sie wies außerdem auf viele Stellen in ihrer Broschüre hin, die mehrfach die Liebe Gottes für alle Menschen betonten.

Dann kam das Kreuzverhör. Es war surreal zu beobachten, wie Päivi, eine gelernte Ärztin und Ehefrau eines Pastors – und nach ihr Bischof Pohjola – von Staatsanwältinnen vor einem säkularen Gericht über Details der christlichen Theologie ausgefragt wurden.

Ein Bischof im Kreuzverhör Welches Verhältnis besteht zwischen dem Alten und dem Neuen Testament? Glauben Sie, dass religiöse Äußerungen über dem Gesetz stehen? Würden Sie dem Gesetz der Bibel oder dem Gesetz Finnlands folgen? Kann sich das religiöse Verständnis ändern? Diese Fragen stellte eine top Staatsanwältin einem Bischof über seinen Glauben!

Doch Bischof Pohjola wies jegliche Vorwürfe zurück. Abschließend kritisierte er, dass die Staatsanwaltschaft inhaltlich die Bibel bewertet und abschätzige Aussagen über diejenigen gemacht habe, die an das klassische Christentum glauben. Seiner Meinung nach sei sie in keiner Weise neutral gewesen. Ein Karikaturist brachte die Ereignisse des Tages und die falsche Interpretation theologischer Fragen der Staatsanwältin auf den Punkt. In seiner Zeichnung erklärt Päivi: „Christen sind auch Sünder.” Die wild um sich fuchtelnde Staatsanwältin erwidert empört: „Sie hört und hört nicht auf, Gruppen verschiedenster Art zu beleidigen. Nun nennt sie auch noch Christen Sünder!”

Reportage ADF International

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KOLUMNE

Der Tag begann also damit, dass eine Staatsanwältin Bibelverse vorlas, die ihr offensichtlich nicht gefielen, und endete damit, dass sie einen Bischof zu seiner Theologie ins Kreuzverhör nahm. Dies sollte uns allen als eine große Warnung dienen.

Das Recht auf Leben steht unter Druck VON SOFIA HÖRDER

Ein Fall mit Breitenwirkung Paul Colman, Geschäftsführer von ADF International, beschäftigt sich schon viele Jahre mit Fällen rund um die Themen Redeund Meinungsfreiheit. Er beobachtet, dass die Kriminalisierung von Äußerungen durch sogenannte „Hassrede”-Gesetze wichtige öffentliche Debatten verhindert und eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien darstellt. „Derartige Fälle schaffen eine Kultur der Angst und Zensur und sind in ganz Europa allzu häufig anzutreffen. Wir hoffen und vertrauen darauf, dass das Bezirksgericht Helsinki das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufrechterhalten und Päivi Räsänen und Bischof Pohjola von diesen unerhörten Anschuldigungen freisprechen wird.” Der Fall erregt weiterhin großes internationales Aufsehen. Päivi erhält vor allem Unterstützung durch ihre Familie, sowie Kirchengemeinschaften und Christen aus aller Welt. Aber der Fall hat auch Bedeutung für Angehörige anderer Religionen und für alle anderen, die ihr Recht auf Redefreiheit ausüben möchten. In der USA haben sich sogar fünf hochrangige Senatoren in einem Schreiben an Rashad Hussain, den US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit, gewandt und auf die „alarmierende” Verfolgung einer christlichen Politikerin und Großmutter aufgrund der Äußerung ihrer Überzeugungen hingewiesen. „Wir sind sehr besorgt darüber, dass die Anwendung des

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Impact Meinungsfreiheit

Frau Räsänen lässt sich nicht beirren. Sie hält an ihrem Glauben fest.

„Wir sind sehr besorgt darüber, dass die Anwendung des finnischen Gesetzes einem säkularen BlasphemieGesetz gleichkommt.“ MARCO RUBIO, US SENATOR

finnischen Gesetzes einem säkularen Blasphemie-Gesetz gleichkommt", schrieb US-Senator Marco Rubio. „Es könnte die Tür für die strafrechtliche Verfolgung von anderen gläubigen Christen, Muslimen, Juden und Anhängern anderer Glaubensrichtungen öffnen, wenn sie ihre religiösen Überzeugungen öffentlich kundtun.” Es bleibt also zu hoffen, dass das Gericht zum Schutz der Redefreiheit entscheiden wird. Die Schlussplädoyers wurden auf den 14. Februar verschoben und ein Urteil wird im März erwartet. Durch unsere Teams für Rechtsberatung und

Medienkommunikation unterstützt ADF International die Fälle von Päivi Räsänen und Bischof Pohjola nun schon seit zweieinhalb Jahren. Wir stehen ihnen weiterhin zur Seite und rufen die Öffentlichkeit dazu auf, bei diesem Fall genau hinzuschauen. Unsere Grundfreiheiten sind nämlich nicht selbstverständlich. Es braucht Menschen wie Päivi, die sich mutig für sie einsetzen, wenn sie angegriffen werden. Unter Scheinwerferlicht und Gegenwind hat sie das mit ihrer Bibel in der Hand am 24. Januar souverän geschafft. Und sie ist bereit weiterzumachen, um ihren Teil zum Schutz der Freiheit beizutragen.

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un steht also die Ampel und gibt grünes Licht, um das Verbot von Werbung für Abtreibungen aufzuheben. Bisher verbietet Paragraf 219a StGB solche Werbung in anstößiger Weise, oder zur Gewinnmaximierung. Auch das Bundesverfassungsgericht hält diesen Schutz für geboten, doch nun soll er wegfallen. Im Koalitionsvertrag hielten die Partner außerdem fest, dass sie gegen „Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern“ vorgehen möchten. Für den Schutz des Rechts auf Leben verheißt das nichts Gutes. Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 16.12.2021 gibt Hoffnung. Das Gericht bekräftigte das Recht auf Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit, indem es die von der Stadt Frankfurt angeordneten räumlichen und zeitlichen Beschränkungen von Pro-Life-Versammlungen in der Nähe einer Pro-Familia Filiale für rechtswidrig befand. Pavica Vojnović, Leiterin einer 40-Tagefür-das-Leben-Gruppe in Pforzheim, begrüßte die Entscheidung. Ihr Fall betrifft ähnliche Rechtsfragen. Vojnović hatte gegen die Auflage der Stadt Pforzheim, stille Gebetsmahnwachen nicht mehr in Seh- und Hörweite einer Abtreibungsberatungsstelle halten zu dürfen, geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe ihre Klage jedoch mit zweifelhafter Begründung abwies, beantragte Vojnović die Zulassung zur Berufung, welche genehmigt wurde. Das Verhältnis zwischen dem Persönlichkeitsrecht ratsuchender Frauen und privaten Unterstützungsangeboten ist komplexer als von einigen dargestellt. Die Meinungs-, Glaubens-, und Versammlungsfreiheit genießen durch das Grundgesetz und die Europäische

Menschenrechtskonvention starken Schutz. Auch das Leben schwangerer Frauen und das ihrer ungeborenen Kinder haben laut Bundesverfassungsgericht gleichermaßen Anspruch auf staatlichen Schutz. Paragraf 219 StGB stellt bezüglich der Schwangerschaftskonfliktberatung klar: “Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.” Pro Familia, vor deren Filiale die Gruppe gebetet hatte, ist ein wesentlicher Anbieter solcher Beratungen. Zugleich bietet Pro Familia aber selbst Abtreibungen in Deutschland an. Das hier ein Interessenskonflikt herrscht, der dem Wortlaut des Schwangerschaftskonfliktgesetzes widerspricht, wird oft ignoriert. Statt die Menschenrechte aller zu wahren, wollen die Koalitionspartner private Hilfsangebote verbieten. Entkriminalisieren möchten sie hingegen Werbung für Abtreibung, unter dem Vorwand, die Bereitstellung öffentlicher “Informationen” zum Thema zu ermöglichen. Dabei erlaubt das die aktuelle Rechtslage bereits. In Wahrheit geht es um die Zensur anderer Ansichten. Menschen, die bei Schwangerschaftskonflikten auch das Leben unmündiger Kinder achten wollen, werden als Unterdrücker von Frauen dargestellt. Die Interessen der Frauen werden zu oft fälschlicherweise gegen die ihrer ungeborenen Kinder ausgespielt. Merkt man nicht, oder will man nicht sehen, dass man so einer milliardenschweren weltweiten Abtreibungslobby in die Hände spielt? Glücklicherweise gibt es Menschen wie Vojnović, die sich für das Recht auf Leben einsetzen. Solche Einsätze sollten nicht verboten werden. Vielmehr sollte man Regierende, egal welcher Farbkonstellation, daran erinnern, dass jede Bundesregierung Grundrechte zu achten hat.

Kolumne ADF International

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