Einladung zur 126. Generalversammlung
Alle Details zum wichtigsten ACS-Event des Jahres | Seiten 7-10
Doppelter Erfolg des ACS gegen das BVD
Der ACS erhält in zwei Angelegenheiten vor Gericht Recht | Seite 13
Unfall: Muss man immer die Polizei rufen?
Die Baselbieter Polizei informiert über das korrekte Vorgehen | Seite 15
02/2024
STADTKLIMA-INITIATIVEN DOCH NOCH ÜBER DIE HINTERTÜRE?
Zwar haben die Stimmberechtigten im vergangenen November die sogenannten «Stadtklima-Initiativen» mit aller Deutlichkeit abgelehnt. Die rot-grüne Parlamentsmehrheit will das Anliegen jetzt anders durchboxen.
Ende November letzten Jahres haben die Basler Stimmberechtigten über die Stadtklima-Initiativen abgestimmt. Die beiden Begehren mit den salbungsvollen Namen «Gute-Luft-» und «Zukunfts-»Ini tiati ven wurden von der radikalen Organisation Umverkehr lanciert und von links-grünen Kreisen unterstützt.
Arroganz der Macht
Die Umsetzung hätte Basel für Jahre zu einer Grossbaustelle gemacht, zu massivem Park platzverlust ge führt und hätte auch die wirtschaftliche Prospe rität der Stadt gefährdet. Aber erfreulicherweise ha ben die Basler Stimm berechtigten diese Gefahren erkannt und beide Initiati ven mit 56,9 und 60 Prozent Nein bach ab geschickt. Sehr erfreulich!
Doch nicht einmal einen Mo -
nat nach dieser denkwürdigen Abstimmung boxte die unterlegene rot-grüne Mehrheit im Basler Grossen Rat zwei Motionen durch, die den in den parlamentarischen Behandlungen untergegangenen Gegenvor schlägen zu den Stadtklima-Initiativen ent sprechen.
Ein Affront sondergleichen ieses Vorgehen ist ein Affront sondergleichen: «Die Stimmbevölkerung hat sich klar gegen die beiden Initiativen ausgesprochen. Da gibt es nichts zu interpretieren. Der ACS weist daher jegliche Umsetzung von Teilen der Initiativen als Gegenvorschlag via Motionen im Grossen Rat zurück. Der Volkswille ist klar. Diesen mittels Motio nen zu umgehen, ist staatspolitisch höchst problematisch,
eine Zwängerei und undemokratisch.» Der ACS verlangt aufgrund des klaren Abstimmungsergebnisses, dass die beiden überwiesenen Motionen «betreffend ein gesundes Stadt klima» und «betreffend eine zukunftsfähige Mobilität» durch die Motionäre zurückgezogen werden. Nur so wird der Volkswille akzeptiert und der Weg frei gemacht für eine gemeinsame Verkehrspolitik für die ganze Region.
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Wie die Antworten von Baudirektorin Esther Keller auf eine zur Sache eingereichte Interpellation zeigen, ist aber leider nicht mit der Einsicht der Regierung zu rechnen. Sie habe die Initiativen nur wegen ihrer zeitlich unrealistischen Zielsetzung abgelehnt – nicht aber inhaltlich. Die Regierung scheint also auch weitermachen zu wollen, als ob es im November kein deutliches Volksnein gegeben hätte.
Daniel Seiler, Geschäftsführer ACS beider Basel und FDP-Grossrat
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Ihr
2 Clubmagazin ACS 02/2024
04 Mit allen Mitteln
Die Behörden wollen Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsachsen gegen jeden Widerstand durchsetzen
05 Jugendfahrlager
Wichtiger Beitrag zur Sensibilisierung der Jugend für das Thema Verkehrssicherheit
11 Motorsport
Mit ACS Reisen nach Monza, um den Grossen Preis von Italien live zu erleben
13 St. Alban-Graben
Das letzte Wort über die Sperrung ist dank dem Rekurs des ACS beider Basel noch nicht gesprochen
Titelfoto:
Daniel Seiler
Impressum
Herausgeber Automobil Club der Schweiz
ACS Sektion beider Basel
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Redaktion Christian Greif, ACS beider Basel
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«ACS mobil!», das Verbandsorgan des ACS beider Basel, ist eine Beilage zur Publikation «AUTO». Verlag und Redaktion von «AUTO» = Automobil Club der Schweiz (ACS), Wasserwerkgasse 39, 3000 Bern 13
DEMOKRATIE HEISST
ENTSCHEIDUNG DURCH DIE BETROFFENEN
Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz respektive die Verkehrsregelund Signalisationsverordnung sagen klipp und klar, dass in Ortschaften allgemein Tempo 50 gilt. Von diesem Grundsatz abgewichen werden darf nur unter ganz bestimmten, im Gesetz klar definierten Voraussetzungen.
Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass auf städtischen Hauptverkehrsstrassen der Grundsatz von Tempo 50 nur ganz ausnahmsweise durchbrochen werden kann. Liest man allerdings die einschlägigen Gerichtsentscheide oder von Behörden bestellten Gutachten, müsste man zur Einsicht gelangen, dass die Ausnahmen de facto zur Regel geworden sind. Das ist allerdings mitnichten der Fall. Bezüglich Lärm- und Lufthygiene sowie Verkehrssicherheit darf die Schweiz als mustergültig bezeichnet werden.
Selbstverständlich kommt Gerichten und auch Behörden eine wichtige Rolle in unserem Staatswesen zu. Es steht aber auch ausser Frage, dass das Volk das letzte Wort hat.
Vor diesem Hintergrund habe ich Anfang letzten Jahres mit der FDP-Fraktion im Landrat eine Motion eingereicht, die verlangt, dass Tempo 30 auf Hauptstrassen nur mit demokratischer Legitimation eingeführt werden darf. Unsere Kollegen vom TCS beider Basel haben nachgedoppelt und eine Initiative lanciert, die fast genau dasselbe verlangt. Die Behörden verstecken sich bedenklicherweise allerdings hinter einem Gefälligkeitsgutachten, das zum Schluss kommt, die Initiative sei ungültig, das Volk dürfe bei Tempo 30 nicht mitreden.
Dazu rufe ich ein Bonmot des deutschen Philosophen Carl Friedrich Freiherr von Weizsäcker in Erinnerung, der sagte: «Demokratie heisst Entscheidung durch die Betroffenen». Und es steht wohl ausser Frage, dass wir Automobilistinnen und Automobilisten von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen betroffen sind – und sollten deshalb auch ein Wörtchen mitreden dürfen.
Herzlich, Ihr
Andreas Dürr Präsident
Clubmagazin ACS 02/2024 3 Editorial
TEMPO 30: DEN BEHÖRDEN SCHEINT JEDES MITTEL RECHT ZU SEIN
Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen zeigt kaum Wirkung. Behörden wollen dieses Temporegime aber dennoch mit allen Mitteln durchboxen. Jetzt gibt das Parlament allerdings neue Richtlinien vor.
Im Kanton Basel-Landschaft sollen mehrere Kantonsstrassen, also Hauptverkehrsachsen innerorts, mit Tempo 30 «beruhigt» werden. Der Kanton BaselStadt plant sogar flächendeckend auf sämtlichen Strassen dieses Verkehrsregime. Dabei schreibt das Gesetz vor, dass innerorts generell Tempo 50 gilt und nur davon abgewichen werden darf, wenn es die
Sicherheit, Luft- oder Lärmbelastung oder der Verkehrsfluss erfordern.
Tempo 30: Nur sehr geringe Wirkung Als Begründung für die Notwendigkeit von Tempo 30 auf Hauptachsen werden vor allem die Verbesserung der Lärmund Luftqualität ins Feld geführt. Der ACS beider Basel hat in seinen Einsprachen gegen Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen stets geltend gemacht, dass die lärmreduzierende Wirkung von Tempo 30 mit 1 bis 3 Dezibel sehr gering sei, nur gerade noch wahrgenommen werden könne. Lärmarme Strassenbeläge würden ein Mehrfaches an Lärmreduktion bringen. Auch was die Lufthygiene anbelangt, ist die Wirkung von Tempo 30 marginal, je nach Fahrzeugzusammensetzung gegenüber Tempo 50 sogar kontraproduktiv. Technische Verbesserungen bringen ein Mehrfachse an Schadstoffreduktion. Die effektive Wirkung von Tempo 30 ist also nur sehr gering
AN ALLEN FRONTEN
GEGEN TEMPO 30
Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes hat ACS-Zentralpräsident Thomas Hurter einen Antrag eingebracht, welcher vom Nationalrat Mitte Februar gutgeheissen wurde. Hurter verlangt, dass neu folgender Satz im Umweltschutzgesetz aufgenommen wird: «Auf verkehrsorientierten Strassen kann die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nicht verlangt werden».
Einsprachen finden kein Gehör Dennoch ist der ACS mit seinen Einsprachen – mehrfach bis vor Bundesgericht –
mit seiner Argumentation nicht durchgedrungen. Die Richter stützten sich dabei jeweils darauf ab, dass ein Gutachten die Wirksamkeit bestätigt habe. Diese Gutachten allerdings sind von den Behörden bestellte und bezahlte Aufträge und alles andere als neutral.
Jüngstes Beispiel: Im Herbst letzten Jahres wurde die Initiative des TCS beider Basel zur Bekämpfung von Tempo 30 auf Haupt verkehrsstrassen mit Verweis auf ein unabhängiges «Gutachten» als ungültig erklärt. Wie sich nun aber zeigte, hat an diesem Gutachten, mit Wissen der auftraggebenden Sicherheitsdirektion, eine Anwältin mitgewirkt, die sich in links-grünen Kreisen bewegt.
Parlament gibt Gegensteuer
Ende März hat das Parlament eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrates Peter Schilliger überwiesen. Diese verlangt vom Bundesrat eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes, die es erschweren soll, auf Hauptverkehrsachsen innerorts Tempo 30 einzuführen. Mit dieser Revision soll nicht nur die Funktion von siedlungs- und verkehrsorientierten Strassen, sondern auch das damit verbundene Geschwindigkeitsniveau sichergestellt werden.
EMPFEHLEN SIE DEN ACS WEITER!
HELFEN SIE, NEUMITGLIEDER ZU FINDEN
Keine andere Organisation vertritt die Interessen der Automobilistinnen und Automobilisten so engagiert wie der ACS. Wir setzen uns wie kein anderer für die freie Wahl der Verkehrsmittel ein, für den Ausbau der Strasseninfrastruktur, für den Erhalt von Parkiermöglichkeiten und wehren uns ebenso dezidiert gegen flächendeckendes Tempo 30, gegen die Verdrängung des Autos aus der Stadt und die Erhöhung von Gebühren und Steuern im Automobilbereich.
Dieses grosse Engagment, das im Falle von Einsprachen und Gerichtsverfahren jeweils einen grossen personellen wie auch finanziellen Einsatz bedingt, ist nur dank Ihnen, unseren geschätzten Mitgliedern möglich. Bitte helfen Sie uns, neue Mitglieder zu gewinnen. Ein Anmeldung ist ganz einfach mit nebenstehendem QR-Code möglich. Danke!
Clubmagazin ACS 02/2024 4 Verkehrspolitik
SENSIBILISIERUNG DER JUGEND FÜR
DIE VERKEHRSSICHERHEIT
Seit über fünfzig Jahren ist das Jugendfahrlager das Leuchtturmprojekt des ACS in Sachen Verkehrssicherheit. Lagerleiter Michael Schäufele erklärt warum. Das
Herr Schäufele: Was ist Ihre Motivation, sich seit bald 10 Jahren mit Herzblut für das Jufala des ACS beider Basel zu engagieren und eine Ferienwoche daran zu geben?
Die Sensibilisierung der Jugend für die Verkehrssicherheit ist mir ein grosses Anliegen und aufgrund der vielen Meldungen zu Raservorfällen mit Jugendlichen aktueller denn je. Im Weiteren verbringen wir jedes Jahr eine gute Zeit im Jufala mit vielen Bekanntschaften sowie spannenden Gesprächen mit jungen Leuten. Ich gebe hier keine Ferienwoche daran, sondern verbringe eine Woche Aktivurlaub in den Bergen.
An welche Ereignisse erinnern Sie sich besonders gerne – und an welche weniger?
Die beiden Jahrgänge, an welchen sämtliche Teilnehmer die Basis-Theorieprüfung bestanden hatten, bleiben in besonders guter Erinnerung. Weniger erfreulich war der einzige Unfall, welchen wir in all den Jahren zu verzeichnen hatten. Zum Glück endete dieses Ereignis ohne jeglichen Personenschaden.
Welche Neuerungen hat das Jufala erfahren, seit Sie das Zepter übernommen haben?
DAS JUFALA-TEAM
Die tragenden Säulen des Jugendfahrlagers des ACS beider Basel sind:
Michael Schäufele , Lagerleiter, Mitglied Vorstand und Auschuss ¦ Carlo Fiore, Fahrlehrer und Leiter Fachtechnik ¦ Anina Iten, Chef-Instruktorin ¦ Thomas Kissling , Chef des Küchenteams ¦ Theres Fiore , Zuständig für die Nothelfer-Ausbildung ¦ Gisele Dubey, Administration & Personal, Mitarbeiterin beim ACS beider Basel.
Hervorheben möchte ich hier die Einfüh rung der Basis-Theorieprüfung während des Lagers. Diese Möglichkeit stellt für die Teilnehmenden einen wesentlichen Mehrwert dar und hält gleichzeitig die Spannung über die ganze Woche hoch. Zudem wird den Teilnehmenden seit 2022 am Donnerstagnachmittag die Möglichkeit angeboten, in einem Oldti mer mitzufahren. Die Classic-Gruppe er weist dem Jufala jeweils die Ehre mit wunderschönen alten Fahrzeugen.
Was würden Sie sagen, zeichnet das ACS-Jugendfahrlager gegenüber anderen Veranstaltungen im Besonderen aus?
Das Jufala stellt eine spezielle Form eines Lagers dar. Es fordert von den Jugendlichen ein ziemlich hohes Mass an Disziplin, sowohl in der Gruppe, wie auch mit sich selbst. Einerseits können wir allen Teilnehmenden nur dann genügend praktische Fahrübungen gewährleisten, wenn sie pünktlich zu den Lektionen er scheinen. Andererseits müssen sie ihre Freizeit so einteilen, dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung zur Theorieprü fung bleibt. Dennoch kommen Spass, Sport und Spiel nicht zu kurz. Dass wir Wert auf eine sehr gute Küche legen, ist eine weitere Besonderheit unseres Ju gendlagers.
Hat das Jufala trotz zunehmender Automatisierung auch künftig noch eine Berechtigung?
Auf jeden Fall! Noch werden sämtliche Fahrzeuge auf der Strasse von Men schen bedient und damit verbun den treten immer unerwartete Situationen ein, denn Men schen machen Fehler. Auch Fussgänger sind oft nicht aufmerksam, weshalb wir überzeugt sind, durch die fundierte Ausbildung der Jugendlichen im Bereich der Verkehrssicherheit, diese zu verbesseren,
Einfach QR-Codeuntenstehenden scannen und anmelden!
steilnehmern zu machen.
Kann ich mich jetzt noch fürs diesjährige Jufala anmelden – und was ist dabei zu beachten?
Aber sicher. Doch bitte bald, denn es sind nicht mehr sehr viele Plätze frei. Die Anmeldung geht am einfachsten über unsere Webseite respektive den nebenstehenden QRCode.
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EINLADUNG ZUR
126. GENERALVERSAMMLUNG
Es ist mir eine grosse Freude und Vergnügen, Sie im Namen des gesamten Vor standes zur 126. Generalversammlung des ACS beider Basel einladen zu dürfen.
Nachdem wir unsere Generalversammlung die letzten 12 Jahre am Sitz unseres Vereins im Pantheon in Muttenz abgehalten haben, findet dieser Anlass in diesem Jahr bei Emil Frey am Dreispitz statt.
Wie Sie es gewohnt sind, werden wir Sie an der Generalversammlung über die wich -
tigsten Ereignisse des vergangenen Jahres ins Bild setzen und Ihnen auch eine aussagekräftige Übersicht über die finanzielle Situation Ihrer Sektion bieten.
Nach dem statutarischen Teil, den ich wie immer möglichst flott über die Bühne bringen möchte, dürfen Sie sich auf ein Kurzreferat von Thomas Bundschuh, Leiter Marketing und Vertrieb der Fritz Meyer AG, zum Thema Wasserstoffversorgung freuen.
Zum Abschluss des Abends laden wir Sie gerne zu einem Apéro riche und zum geselligen Beisammensein ein. Der Showroom der Emil Frey AG bietet ideale Voraussetzungen dafür.
126. GENERALVERSAMMLUNG
DES ACS BEIDER BASEL
DIENSTAG, 11. JUNI 2024, 18.30 UHR
EMIL FREY AG, BRÜGLINGERSTRASSE 2, 4002 BASEL
TRAKTANDENLISTE
1. GV-Protokoll vom 30.5.2023
2. Jahresbericht 2023
3. Jahresrechnung 2023 und Bericht der Revisionsstelle
4. Décharge-Erteilung
5. Jahresbeiträge 2025
6. Budget 2024
7 Wahlen
8. Anträge
9. Diverses
Bemerkungen
1. GV-Protokoll vom 30.5.2023
Das Protokoll der letzten Generalversammlung liegt zur Ein sichtnahme bei der Geschäftsstelle in Muttenz auf.
2. & 3. Jahresbericht & -rechnung
Die Jahresrechnung sowie der Jahresbericht 2023 sind auf den Seiten 8 bis 10 dieser Ausgabe publiziert.
5. Jahresbeiträge 2025
Der Vorstand beantragt, die Jahresbeiträge unverändert zu belassen.
6. Budget 2024
Das Budget für das Jahr 2024 wird Ihnen an der GV von Finanzchef, Luc Riggenbach, präsentiert.
Der Vorstand des ACS beider Basel würde sich sehr freuen, Sie am Dienstagabend des 11. Juni 2024 in der Garage Emil Frey AG in Basel beim Dreispitz zur diesjährigen Generalversammlung begrüssen zu dürfen.
Bitte benutzen Sie zur Anmeldung den Talon auf Seite 9 in dieser Ausgabe.
Wir freuen uns auf Sie!
Herzlich, Ihr Andreas Dürr Präsident
7. Wahlen
Der Vorstand schlägt Ihnen vor, neu in den Vorstand zu wählen:
• Jacqueline Gähler
• Ivo Eberle
8. Anträge
Anträge müssen gemäss Statuten spätestens 10 Tage vor der GV dem ACS beider Basel schriftlich mitgeteilt werden.
Sämtliche Unterlagen zur Generalversammlung (das letztjährige Protokoll, die Jahresrechnung, der Jahresbericht sowie das Budget 2024) senden wir Ihnen auf Wunsch gerne per Post oder per Mail zu. Anruf auf Telefon 061 465 40 40 oder Mail an info@acsbs.ch mit Stichwort «GV-Unterlagen» genügt.
Clubmagazin ACS 02/2024 7
Einladung zur GV
BILANZ
BERICHT DER REVISIONSSTELLE
Die eingeschränkte Revision der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr hat stattgefunden.
Die Jahresrechnung wurde durch Roland Auderset und Katharina Tritschler von der
Abelia Wirtschaftsprüfung und Beratung AG, Basel, geprüft.
Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während die Aufgabe der Revisionsstelle darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen.
Die Revisionsstelle ist im Rahmen der Revision nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen sie schliessen müsste, dass die Jahresrechnung nicht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht.
Der Bericht der Revisionsstelle vom 22. Februar 2024 liegt vor und kann auf der Geschäftsstelle oder an der Generalversammlung eingesehen werden. Wir mailen Ihnen diesen aber auch gerne zu.
8 Clubmagazin ACS 02/2024
31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022 AKTIVEN CHF CHF Umlaufvermögen Flüssige Mittel 923’197.30 1’093’110.69 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30’423.30 24’468.88 gegenüber Dritten (inkl. Mitgliederbeiträge) 32’023.30 31’601.88 Delkredere -1’600.00 -7’133.00 Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen 3’752.12 4’606.00 Vorräte 3’752.12 4’606.00 Aktive Rechnungsabgrenzungen 110’752.52 129’836.64 Geleistete Anzahlungen an Dritte (für Aktivitäten) 71’706.39 109’632.94 Sonstige Aktive Rechnungsabgrenzungen 39’046.13 20’203.70 1’068’125.24 1’252’022.21 Anlagevermögen Finanzanlagen 51’515.41 52’523.00 Garantiefonds 50’265.41 49’998.00 ESA Anteilscheine 1 ʼ250.00 2 ʼ525.00 Sachanlagen 3’204.00 4’004.00 Mobiliar und Geräte 3ʼ203.00 4’003.00 Informatik 1.00 1.00 54’719.41 56’527.00 1’122’844.65 1’308’549.21 PASSIVEN Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 131’392.50 260’381.84 gegenüber Zentralverband 96’996.30 173’721.35 gegenüber Dritten 34’396.20 86’660.49 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 3’893.70 7’065.04 gegenüber Dritten 3’893.70 7’065.04 Passive Rechnungsabgrenzungen 646’319.62 628’803.62 Vorauszahlungen Mitgliederbeiträge 471’583.10 476’322.55 Erhaltene Anzahlungen (für Aktivitäten) 24’844.97 53’276.97 Passive Rechnungsabgrenzungen ACS ZV 80’923.20 0.00 Sonstige Passive Rechnungsabgrenzungen 68’968.35 99’204.10 Rückstellungen kurzfristig 0.00 0.00 Kurzfristiges Fremdkapital 781’605.82 896’250.50 Rückstellungen 0.00 70’000.00 Langfristiges Fremdkapital 0.00 70’000.00 781 ’6 05.82 966 ’25 0.50 Eigenkapital Kapital per 1.1. 342’298.71 339’279.58 Jahresverlust/Jahresgewinn - 1’059.88 3’019.13 341’238.83 342’298.71 1 ’122 ’ 844.65 1 ’ 308 ’ 549.21
ERFOLGSRECHNUNG
Die vollständige Jahresrechnung samt Anhang lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen und wird an der GV aufliegen.
ANMELDUNG ZUR ACS-GV
VOM 11. JUNI 2024
Anmeldeschluss : 28. Mai 2024
Telefonisch: 061 465 40 40
Per E-Mail: info@acsbs.ch
*Mitgliedernummer: Finden Sie auf Ihrer Mitgliederkarte oder der Versandetikette dieses Clubmagazins.
Vergessen Sie bitte nicht, Namen, Adresse und Anzahl Personen zu vermerken!
Jahresrechnung Clubmagazin ACS 02/2024 9
Name, Vorname Strasse, Nummer PLZ, Ort Anzahl Personen Mitgliedernummer*: Datum Unterschrift J a, ich nehme an der ACS-GV vom 11. Juni 2024 teil
31. DEZEMBER 2023 31. DEZEMBER 2022 CHF CHF Betriebsertrag Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen 2’434’005.56 2’131’497.19 Mitgliederbeiträge 1’624’463.85 1’653’232.54 Ertrag aus Aktivitäten 809’965.22 483’109.65 Debitorenverluste inkl. Delkredereveränderung -423.51 -4’845.00 Materialaufwand und Drittleistungen -1’734’900.44 -1’444’574.55 Beiträge an Zentralverband -1’031’839.70 -1’066’281.25 für Aktivitäten -690’905.52 -374’010.74 Clubmagazin und Mitgliederwerbung/-dienste -12’155.22 -4’282.56 Bruttoergebnis 699’105.12 686’922.64 Personalaufwand -544’013.90 -497’398.26 Übriger betrieblicher Aufwand -197’721.63 -225’059.63 Raumaufwand -75’103.30 -72’643.45 Unterhalt, Reparaturen -3’046.61 -3’618.16 Verwaltungs- und Informatikaufwand -97’662.98 -97’000.47 Werbung, Repräsentation -21’908.74 -51’797.55 Betriebserfolg (vor Abschreibungen und Finanzerfolg) -42’630.41 -35’535.25 Abschreibungen -800.00 -1’000.00 Finanzerfolg -5’814.62 -8’565.37 Finanzertrag 408.33 118.58 Fremdwährungserfolg 736.12 348.20 Wertschriftenerfolg -1’212.50 0.00 Finanzaufwand -5’746.57 -9’032.15 Betriebserfolg (vor Steuern) -49’245.03 -45’100.62 Ausserordentlicher, einmaliger und periodenfremder Erfolg 51’000.00 49’300.00 Periodenfremder Ertrag 51’000.00 49’300.00 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 Jahreserfolg vor Steuern 1’754.97 4’199.38 Direkte Steuern -2’814.85 -1’180.25 Jahresverlust/Jahresgewinn -1’059.88 3’019.13
DAS JUBILÄUMSJAHR 2023: 125 JAHRE AUTOMOBILE LEIDENSCHAFT
Das Jahr 2023 war geprägt durch zahlreiche Jubiläumsaktivitäten, einige Veränderungen und das Gempen Memorial am 23. September bei herrlichem Wetter.
CLASSIC
Die in den Oldtimer vernarrt sind...
Das Jahr der ACS Classic-Gruppe startete traditionsgemäss im März mit einer Schlauchprüfung und einer Kurzausfahrt durchs Baselbiet. Im Juni fand mit dem ACS Pyrenäen-Trail ein Classic-Event der Sonderklasse statt. 19 Teams nahmen die fast 1’500 Kilometer lange Strecke vom Atlantik bis zum Mittelmeer unter die Oldtimer-Räder. Am 23. September 2023 fand das lange erwartete Gempen Memorial zum 4. Mal statt. Frisch polierte Oldtimer strahlten um die Wette. Bei den Fahrern, Zuschauern und Sponsoren herrschte eine fröhliche Stimmung und zahlreiche Kinderaugen glänzten. Alle sind an das Gempen Memorial gekommen, um die wunderschönen Oldtimer zu bestaunen. Man spürte förmlich die Leidenschaft fürs Automobil.
MOTORRAD
Die, die kurvensüchtig sind... Die Saison 2023 startete im Januar mit dem Winteranlass und einem spannenden Blick hinter die Kulissen des Stadttheaters. Im April stand ein Sicherheitstrai -
Der an der GV verabschiedete Geschäftsführer, Christian Greif, wurde mit einer Standing Ovation zum Ehrenmitglied ernannt.
ning auf dem Programm. Auf Vollmondfahrt durch die Region ging es im Mai und im Juni in den Schwarzwald auf Spargelfahrt. Die Kulturfahrt führte nach Grande Dixence im Val d’Hérémence und die Pässefahrt in die französischen Seealpen. Ende 2023 wurde der langjährige Kommissionspräsident der Motorradgruppe, Martin Eberle, verabschiedet und verdankt.
JUFALA
Die, die mobil sein wollen... Vom 1. bis zum 8. Juli 2023 fand in der bewährten Unterkunft im Melchtal das 51. ACS Jugend-Fahrlager, kurz Jufala, statt. 39 Teilnehmende kamen in den Genuss einer grandiosen Fahrausbildung fürs Leben. Ein Anlass wie das Jufala ist nur dank dem Einsatz vieler Helfer und Sponsoren möglich. Die jungen Menschen werden noch nach Jahren an das Lager zurück denken.
POLITIK
Engagement für die Mitglieder
Der 26. November 2023 war ein sehr erfreulicher Tag für den ACS: Die Basler Stimmberechtigten fällten einen schon
NOCH MEHR PARKPLATZABBAU?
Stadtklima-Initiativen 2x NEIN
Für eine Stadtbegrünung, die Klimaschutz und Lebensqualität vereint.
Das deutliche Nein gegen die Stadtklima-Initiativen sollten die Behörden als Fingerzeig für eine vernünftigere Verkehrspolitik verstehen.
fast historischen Entscheid und erteilten den beiden Stadtklima-Initiativen, die zum Abbau von tausenden weiteren Parkplätzen geführt hätten, eine sehr deutliche Abfuhr. Ein sehr erfreuliches Signal des Stimmvolks. Nicht so erfreulich waren die Signale bezüglich Tempo 30. Im September hat das Bundesgericht die Beschwerde des ACS gegen die Einführung von Tempo 30 auf der Basler Feldbergstrasse abgewiesen. Im Dezember hat das Baselbieter Kantonsgericht die Beschwerden gegen Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten von Bottmingen, Therwil und Oberwil ebenfalls zurückgewiesen.
CLUBLIFE
Jubiläumsgeneralversammlung
Die 125. Generalversammlung vom 30. Mai 2023 war ein Jubiläumsanlass mit begeisterndem Rahmenprogramm und geprägt von personellen Änderungen: Der Sektionspräsident Andreas Dürr würdigte das Wirken von Christian Greif, der während 12 Jahren als Geschäftsführer des ACS beider Basel viel bewegte. Sein Nachfolger, Daniel Seiler, startete Anfang Juli. Neu in den Vorstand gewählt wurde die Ärztin Dr. Eva Biland.
Daniel Seiler
Am 23. September konnte nach langer Vorbereitunsgzeit zum vierten Mal das legendäre ACS Gempen Memorial durchgeführt werden.
10 Clubmagazin ACS 02/2024
2023
Jahresbericht
MIT ACS REISEN ZUM GROSSEN PREIS VON ITALIEN
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Alta Velocita C (6C) CHF 1’050
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Esterna, 1. Variante A (8A) CHF 780
Esterna, 1. Variante A (8B) CHF 660
Preise verstehen sich pro Ticket.
Die Position der einzelnen Bühnen finden
Sie auf untenstehender Grafik.
* = überdachte Sitzplätze
TV = Grossbildschirm-Standorte
Hotel-Angebot in Chiasso
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Das Angebot von ACS Reisen: Vom 30.08. bis 01.09.2024, 2 Übernachtung inklusive
Frühstück pro Person:
Im Doppelzimmer (DZ) CHF 220
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Schweiz: CHF 40 pro Auftrag bis 4 Eintrittskarten, ab 5 Eintrittskarten CHF 70
Transfers Chiasso – Monza – Chiasso
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Uhr die Rückreise.
Transfer Samstag, 31.08.2024 CHF 120
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Das Dreisterne-Hotel Touring Mövenpick in Chiasso ist ein gepflegtes Haus und absolut ideal gelegen. Foto: zVg
Clubmagazin ACS 02/2024 11 ACS 02/2024 11 Reisen
Eine Faszination für sich: F1-Bolide am Rennen in Monza. Foto: Pixabay
BAUPROGRAMM 2024 VON UVEK GENEHMIGT
MEIN LIEBLINGSAUTO: CITROËN 2CV 1962
Auf unseren Aufruf in der letzten Ausgabe von «ACS mobil!» hat uns ACS-Mitglied Bernhard Karlhuber ein Foto aus dem Jahr 1962 zukommen lassen, das sein Studentenauto «leicht modifiziert» an der französischen Riviera zeigt.
Das in der Schweiz allgemein unter «Döschwo» (französisch deux chevaux, zwei Pferde) oder auch als «Ente» bekannte Gefährt wurde im Oktober 1948 am Pariser Autosalon erstmals vorgestellt. Es wurde bis 1988 produziert.
Im 2024 sollen gemäss dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 1,7 Milliarden für Unterhalt und Verbesserung des bestehenden Nationalstrassennetzes investiert werden. 485 Millionen Franken fliessen in den punktuellen Ausbau des Nationalstrassennetzes und in grössere Vorhaben wie die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels. Rund 449 Millionen Franken wendet der Bund für den Betrieb der Nationalstrassen auf. 344 Millionen Franken fliessen in die Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes. Die Netzvollendung betrifft nur noch wenige Strecken wie die A9 im Kanton Wallis oder die Neue Axenstrasse in den Kantonen Schwyz und Uri (A4).
236
Menschen sind 2023 auf Schweizer Strassen gestorben, 5 weniger als im Vorjahr. 4096 Personen wurden gemäss Statistik schwer verletzt.
DIE HÄUFIGSTEN
UNFALLURSACHEN
Ablenkung und Unaufmerksamkeit sind die häufigsten Unfallursachen im Strassenverkehr. Rund 1’100 Menschen verletzten sich alljährlich deswegen. Wie die bfu, Beratungsstelle für Unfallverhütung mitteilte, ist mehr als ein Viertel der Lenkerinnen und Lenker ist am Steuer regelmässig abgelenkt. Deshalb: Beim Fahren unbedingt fokussiert bleiben und immer anhalten, um fahrfremde Tätigkeiten auszuführen.
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Clubmagazin ACS 02/2024 12
Populär und sehr beliebt: Der Citroën 2CV, Symbol der Freiheit. Foto: B. Karlhuber
Foto: Daniel auf Pixabay
News
DOPPELTER ERFOLG DES ACS GEGEN
DAS BASLER VERKEHRSDEPARTEMENT
Den Rekurs des ACS beider Basel gegen die Sperrung des St. Alban-Grabens für den motorisierten Verkehr hat das Basler Verkehrsdepartment abgewiesen. Begründung: Die Einsprache sei nicht fristgerecht erfolgt. Dagegen hat sich der ACS gewehrt und nun vom Appellationsgericht Recht erhalten – mit weitreichenden Folgen.
Im Mai 2023 teilte das Basler Bau- und Ver kehrsdepartement mit, die Kreuzung Bankverein solle fussgänger- und velofreundlicher werden. Deshalb solle der Autoverkehr durch den St. Alban-Graben in Fahrtrichtung Bahnhof SBB, so, wie es in Gegenrichtiung schon länger der Fall ist, verboten werden. Auch der Durchgangsverkehr zwischen Dufourstrasse und Aeschenvorstadt solle unterbunden werden, damit der Autoverkehr nicht ins Brunngässlein ausweichen könne. Am 23. Mai 2023 meldete der ACS seinen Rekurs gegen diese Verfügung an. Am 5. Juni 2023 teilte das BVD dem ACS mit, «Sie haben den Rekurs verspätet angemel -
det», die 10-tägige Frist sei bereits abgelaufen. Auf den Rekurs könne deshalb nicht eingetreten werden. Fall erledigt.
ACS wehrt sich erfolgreich
Das BVD machte in seinem Nichteintretensentscheid geltend, gegen Verfügungen, die dem Betroffenen nicht persönlich zugestellt würden, liefe die Rekursfrist vom Tag der Bekanntmachung an. Der ACS macht in seinem Rekurs gegen diesen Entscheid hingegen geltend, die Vorinstanz habe in Verletzung eines allgemeingültigen Grundsatzes im Fristenrecht den ersten Tag der Frist mitgezählt und damit das Fristenende falsch bestimmt. Zudem
entspreche diese Auslegung auch nicht dem Europäischen Übereinkommen über die Berechnung von Fristen sowie der gängigen Praxis.
Das Appellationsgericht ist in seinem Entscheid vom 13. März 2024 den Argumenten des ACS vollumfänglich gefolgt und hat die angeblich «jahrelange Praxis» des BVD und den darauf gestützten Entscheid als «offensichtlich falsch» bezeichnet. Dies hat nun zur Folge, dass das BVD künftig Fristen gemäss gängiger Praxis berechnen, aber auch das Rekursverfahren wieder an die Hand nehmen und dem ACS eine neue Frist zur Rekursbegründung ansetzen muss.
Verkehrspolitik
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UNFALL: MUSS MAN DIE POLIZEI RUFEN?
Bei Unfällen stellt sich immer wieder die Frage, in welchen Fällen eine Unfallmeldung an die Polizei zu erfolgen hat oder ob es auch erlaubt ist, einen Notizzettel mit seinen Angaben zu hinterlegen.
Nach Art. 51 des Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG muss bei einem Unfall mit Verletzten die Polizei informiert werden. Ohne Zustimmung der Polizei dürfen Sie die Unfallstelle nur verlassen, soweit Sie selbst Hilfe benötigen oder um Hilfe oder die Polizei zu verständigen. Bei reinen Sachschäden ist die Polizei unverzüglich zu informieren, wenn der Geschädigte nicht sofort benachrichtigt werden kann.
Weit verbreiteter Irrglaube
Nach Art. 92 SVG wird mit Busse bestraft, wer diesen Pflichten nach einem Unfall nicht nachkommt. Während die Ausgangslage im Falle von Verletzten einfach ist, herrscht oft Unsicherheit im Falle von reinen Sachschäden. Muss die Polizei nicht informiert werden, wenn ich eine
stören will, muss die Polizei unverzüglich informiert werden. Doch was bedeutet in der heutigen Zeit der Digitalisierung «unverzüglich»? Als Beispiel kann hier auf einen Bundesgerichtsentscheid (6B_996/2016, E. 2.2.) verwiesen werden: Der Beschwerdeführer X begründet den beantragten Freispruch vom Vorwurf des pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall mit Fremdschaden damit, er habe die Polizei nicht informieren können, weil der Akku seines Natels ausgegangen sei. Er habe am Unfallort auf fremde Hilfe gewartet, aber dringend seine Notdurft erledigen müssen. Da er aber auch von zu Hause die Polizei nicht sofort informiert hatte, wurde er in diesem Punkt nicht freigesprochen.
Im Zweifel Polizei beiziehen
Fahrfähigkeit verurteilt. Dies obwohl er sich nach Aufgebot durch die Polizei (aufgrund einer Zeugeninformation) an die Unfallstelle zurückbegeben hat und dort
Christian Egeler ist Leiter der Verkehrspolizei Basel-Landschaft.
einer Fahrfähigkeitsprüfung ohne Zögern zugestimmt hat.
Zusammenfassend: Eine telefonische Benachrichtigung durch den Verursacher bei der Einsatzleitzentrale der Polizei gilt bei Sachschäden als genügende Meldung. Dabei sind die Anweisungen des Polizisten zu befolgen und gegebenenfalls muss am Ereignisort auf das Eintreffen einer Polizeipatrouille gewartet werden.
Ist man nicht sicher, ob ein Schaden bei einem Dritten entstanden ist oder nicht, so hat sich der Verursacher zusätzlich davon zu überzeugen, dass kein Schaden entstanden ist. Denn auch die Aussage, dass man dachte, es sei kein Schaden entstanden, kann einem in dieser Situation nicht weiterhelfen.
Merke: Die Anwesenheit der Polizei zieht nicht automatisch eine Anzeige oder Rapportierung des Verursachers nach sich. Im Zweifelsfall ist es immer besser, die Polizei beizuziehen.
Major Christian Egeler
Service Clubmagazin ACS 02/2024 15
Autofahren schon mit 16!
Das Original:
ACS-JugendFahrlager
• Praxisorientierte Fahrausbildung
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Eckdaten:
Samstag, 29. Juni – Samstag, 6. Juli 2024
Sportcamp Durrenbach, Melchtal (OW)
Kosten:
CHF 1'175.– Eltern, Grosseltern, Gotte/Götti beim ACS
CHF 1'275.– ohne ACS-Mitgliedschaft
CHF 120.– Nothelferkurs (freiwillig)
Anmeldung:
Mail an jufala@acsbs.ch
Weitere Infos unter:
www.acsbs.ch/jufala
061 465 40 40 Inklusive
oder
VerkehrstheoriePrüfung!