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Leserfragen

UNSERE EXPERTEN ANTWORTEN IHNEN

Viele von Ihnen stellen uns bei Ihren Besuchen oder bei unseren zahlreichen telefonischen oder schriftlichen Kontakten Fragen. Die ACL-Experten beantworten sie und wir teilen hier einige dieser Informationen, die uns alle betreffen können.

Hallo, jedes Jahr stelle ich mir dieselbe Frage: Wann muss ich meine Sommer- gegen Winterreifen tauschen? In diesem Jahr habe ich beschlossen, mir beim ACL den Rat von Experten zu holen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Ich überlege, mein Auto zu verkaufen, habe aber keine Ahnung, wie hoch der Restwert ist, und würde gerne eine neutrale und zuverlässige Meinung einholen. Gibt es ein Zentrum, das diese Art von Dienstleistung anbietet? Können Sie mich beraten?

Was sagt das Gesetz? Die Vorgaben des Gesetzgebers sind in dieser Hinsicht eher vage. Wir bemühen uns, Licht ins Dunkel zu bringen. Gemäß Straßenverkehrsordnung müssen Personenkraftwagen (mit maximal acht Sitzplätzen), die öffentliche Straßen in Luxemburg benutzen, bei winterlichen Bedingungen mit Winterreifen (M + S, M. S., M & S oder ) ausgestattet sein. Das ist etwa der Fall bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Da wir den Beginn der winterlichen Niederschläge nicht vorhersagen können, empfehlen wir Ihnen, Ihr Fahrzeug bei den ersten Herbstregenfällen mit Winterreifen auszustatten und zu überprüfen, ob diese noch das erforderliche Mindestprofil aufweisen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, der ACL empfiehlt jedoch aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter. Das Kombinieren verschiedener Reifentypen ist in Luxemburg generell verboten. Mit dieser Frage sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten diesen Service exklusiv für unsere Mitglieder an. Wir verwenden dazu das in Belgien und Luxemburg anerkannte Bewertungsprogramm „Eurotax“. Sie teilen uns einfach den Kilometerstand des Fahrzeugs, einige Daten* aus dem Fahrzeugschein sowie die auf der Kaufrechnung aufgeführten Fahrzeugoptionen mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns einen Schätzbetrag, der zwar nur ein Richtwert ist, Ihnen aber eine Vorstellung vom Wert Ihres Fahrzeugs vermittelt.

Marke, Modell, Datum der Erstzulassung, Hubraum, Leistung, Anzahl der Türen, Getriebeart.

Ich wohne in einer Apartmentanlage. Immer öfters fällt uns auf, dass Nachbarn Elektro- und Hybridautos über das normale, in den Garagen verfügbare Stromnetz aufladen. Sind die Stromkreise dafür ausgelegt oder besteht hier die Gefahr einer Überlastung des Netzes?

Diese Frage ist absolut berechtigt und wir beantworten sie unter anderem auf unseren Vorträgen zum Thema Elektromobilität. Das von Ihnen beschriebene Aufladen erfolgt über die vom Fahrzeughersteller gelieferte ICCB-Steuereinheit, je nach Auslegung des Stromkreises im Gebäude mit einer Leistung von 2,3 kW (10 A) oder 3,7 kW (16 A). Das Auto wird also langsam aufgeladen. Gelegentlich kann man dies so machen, für ein wiederholtes stundenlanges Aufladen ist es aber nicht empfohlen, da herkömmliche Steckdosen (Schuko) im Stromkreis des Gebäudes nicht für eine solch intensive Nutzung vorgesehen sind. Für das regelmäßige Laden von E-Autos empfiehlt sich eine Niederspannungsleitung von der Schalttafel bis zum Endanschluss. In Gebäuden sollten grundsätzlich alle für das Aufladen von Fahrzeugen vorgesehenen Installationen überprüft werden, um sicherzustellen, dass die im Gebäude verfügbare Leistung für die gleichzeitige Nutzung der Ladepunkte ausreicht. Unser Rat an Sie lautet daher, sich an einen zugelassenen Elektriker zu wenden, der Ihre Installation überprüft. Er berät Sie auch darüber, welche Ausstattung Sie für Ihre Zwecke benötigen.

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