aus deM rathaus
Zuger Presse · Zugerbieter · Mittwoch, 13. November 2013 · Nr. 43
Baugespanne
Feuerwehrübungen
Gjergj Shala, Ägeristrasse 13, 6340 Baar, Kleine Aussentreppe beim Gebäude Assek.Nr. 299a auf GS Nr. 402, Ägeristrasse 13, Einsprachefrist bis 27. November 2013.
Aufgebot zu Übungen: Freitag 15.11.2013 Donnerstag 21.11.2013 Mittwoch 27.11.2013
Adrian Steiner, Deibüel 1 , 6340 Baar, vertreten durch Krieger AG, Rütmattstrasse 6, 6017 Ruswil, Neubau Laufstall auf GS Nr. 2429, Deibüel, Koordinaten 682 577 / 229 784 –Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, Einsprachefrist bis 27. November 2013. Otmar Urscheler, Sternenweg 7, 6340 Baar, vertreten durch, Lofteröd Stojanovic Architekten GmbH, Rötelstrasse 32, 8006 Zürich, Aussensanierung sowie Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes Assek.Nr. 1202a auf GS Nr. 1769, Zugermatte 7, Einsprachefrist bis 4. Dezember 2013.
19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr
Aktuell Löschzug Pikett Löschzug Dorf Führungsunterstützung
Entschuldigungen sind bis spätestens zum Beginn der Übung an den Verantwortlichen zu richten. Im Weiteren gilt die entsprechende Weisung des Kommandos.
Beat und Peter Stierli, Chlingenstrasse 17, 6340 Baar, vertreten durch Burkart Architekten AG, Altgasse 46, 6340 Baar, Um- und Anbau beim Gebäude Assek.Nr. 1598a auf GS Nr. 1930, Chlingenstrasse 17, Einsprachefrist bis 4. Dezember 2013. Matter Liegenschaften AG, alte Kappelerstrasse 23, 6340 Baar, vertreten durch Alfred Müller AG, Neuhofstrasse 10, 6340 Baar, Gewerbehaus auf GS Nr. 1388, Altgasse, Einsprachefrist bis 4. Dezember 2013.
Einwohnergemeinde Präsidiales / Kultur www.baar.ch
Die Profile sind erstellt. Einsprachen sind gemäss § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat Baar einzureichen.
Büroschliessung Wir danken für Ihr Verständnis. Einwohnergemeinde Sicherheit / Werkdienst www.baar.ch
Verkehrssicherheit durch gute Sichtverhältnisse
Wir möchten die Anstösser von Strassen sowie Fuss- und Radwegen auf die gemeindlichen und kantonalen Bestimmungen in Bezug auf das Auflichten und Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken aufmerksam machen. Überhängende Äste über dem Strassengebiet müssen bis auf die Höhe von 4 ½ Meter, gemessen ab Fahrbahn, zurückgeschnitten werden. Sie dürfen Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und dergleichen nicht beeinträchtigen oder verdecken. Über Trottoirs und separat geführten Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 3 Meter betragen. Sträucher und Grünhecken müssen auf die Grenzlinie der Strasse oder des Weges zurückgeschnitten werden. Besonders im Bereich von Einmündungen / Kreuzungen müssen die Sträucher und Grünhecken so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und die Sichtverhältnisse jederzeit gewährleistet sind. Wir danken allen Grundeigentümern die ihre Unterhaltspflicht erledigt haben und erwarten, dass die noch ausstehenden Arbeiten baldmöglichst vorgenommen werden. Leisten Sie Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Einwohnergemeinde Sicherheit / Werkdienst www.baar.ch Per 1. August 2014 ist im Werkdienst der Gemeinde Baar eine
Lehrstelle Fachmann / Fachfrau Betriebsunterhalt Schwerpunkt Werkdienst zu besetzen. Handwerkliche Begabung, Freude am Arbeiten im Freien und in der Natur, gute Zusammenarbeit im Team und die Bereitschaft, jeden Tag neue Aufgaben anzupacken, gehören zu den Voraussetzungen dieses Berufes. Die vielfältigen Aufgaben umfassen das Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur Landschaftspflege, zum Strassenunterhalt, zur Entsorgung, zu Reinigungszwecken und zum Gebäudeunterhalt. Fachleute Betriebsunterhalt erbringen eine professionelle Dienstleistung, damit unsere Betriebe optimal funktionieren. Zuverlässigkeit und manuelles Geschick sind wichtige Voraussetzungen. Die Ausbildung zum Fachmann / zur Fachfrau Betriebsunterhalt mir eidgenössischem Fähigkeitszeugnis dauert 3 Jahre. Mit einer gründlich praktischen und theoretischen Ausbildung werden die künftigen Berufsleute in die vielfältigen, interessanten Aufgaben eingeführt. Voraussetzung für diese anspruchsvolle Lehre sind eine abgeschlossene Schulbildung (Real- oder Sekundarschule), robuste Gesundheit, Lern- und Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit sowie Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen.
Einwohnergemeinde Planung / Bau
Interessiert? Senden Sie bitte Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien und Passfoto) bis 7. Dezember 2013 an die Einwohnergemeinde Baar, Personaldienst, Postfach, 6341 Baar. Unser Werkmeister, Edi Zumbach, erteilt Ihnen gerne nähere Auskünfte (Telefon 041 767 33 66).
Öffentliche Auflage des Beschlusses des Gemeinderates vom 6. November 2013 zur Änderung des Bebauungsplanes Ebel, Baar In der Zeit vom Freitag, 8. Februar 2013 bis und mit Montag, 11. März 2013 wurde der obige Bebauungsplan im Sinne von § 39 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einwendungen ein. Gemäss Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 10. Dezember 2012 kann für die Bebauungsplanänderung das einfache Verfahren angewandt werden. Am 7. November 2013 hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderung erlassen. Gemäss § 41 Abs. 1 PBG ist jeder Beschluss über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungsplänen vom Gemeinderat zweimal im Amtsblatt zu publizieren und während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Im Sinne dieser Bestimmung wird der Beschluss zur Teilrevision mit den folgenden Unterlagen aufgelegt: 1. Teilrevision Bebauungsplan Ebel, Inwil, Grundstücke Nrn. 725 und 892, Massstab 1:500 2. Erläuternder Bericht vom 23. Januar 2013 3. Beschluss des Gemeinderates Baar vom 29. August 2012 4. Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug vom 10. Dezember 2012 5. Beschluss des Gemeinderates vom 30. Januar 2013 6. Beschluss des Gemeinderates vom 6. November 2013 Die Auflage erfolgt von Freitag, 15. November 2013 bis und mit Donnerstag, 5. Dezember 2013 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Montag bis 18 Uhr) im Erdgeschoss, Rathausstrasse 6, Baar. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Einwohnergemeinde Baar einsehbar. Gemäss § 41 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Einwohnergemeinde hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Personelles Am 28. Oktober 2013 hat Patricia Keller ihre Arbeit als Sozialpädagogin / Fachperson Gastronomie im Jugendcafé in Baar, aufgenommen. Patricia Keller hat die Ausbildung zur Sozialpädagogin FH und zur Bewegungspädagogin absolviert. Sie bringt Berufserfahrung als Sozialpädagogin in der Jugendarbeit mit. Wir wünschen Patricia Keller einen guten Start und viel Freude bei ihrer Arbeit mit unseren Baarer Jugendlichen. Flachdachsanierung Kronengebäude
Am Chilbimontag, 18. November 2013, bleiben die Büros der Einwohnergemeinde, die Bibliothek und die Ludothek sowie das Schulrektorat geschlossen.
Sehen und gesehen werden ist für die Verkehrssicherheit unerlässlich. Durch gute Sichtverhältnisse wird die Verkehrssicherheit erhöht und Schulwege können sicherer gemacht werden.
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Einwohnergemeinde Präsidiales / Kultur www.baar.ch
Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2013 Für die nächste Gemeindeversammlung vom Dienstag, 10. Dezember 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal Baar, besteht folgende Traktandenliste: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2013 2. Finanzplan 2014 bis 2018 3. Budget 2014 – Festsetzung der Steuern – Bericht des Gemeinderates – Stellungnahme der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission 4. Teilrevision Zonenplan GS Nrn. 2307, 3504, 4067 und 4068 mit Festlegung einer Bebauungsplanpflicht und Anpassung von § 15 und § 35 der Bauordnung bezüglich des Areals der Stiftung Don Bosco, Walterswil, Baar 5. Motion der CVP Baar betreffend «Baarer Schuldenbremse» – Entscheid über die Erheblicherklärung 6. Beantwortung der Interpellation der FDP.Die Liberalen betreffend «Aufstockung Pflegezentrum Baar» 7. Beantwortung der Interpellation der SVP Baar betreffend «Entwicklung des Personalaufwands pro Kopf in der Gemeinde Baar» 8. Beantwortung der Interpellation der SVP Baar betreffend «Sparen auf dem Buckel der Vereine und Hundehalter» Hinweis betreffend Stimmrecht An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Baar wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB).
Die umfangreichen Sanierungsarbeiten an den Flachdächern des Kronengebäudes konnten letzte Woche erfolgreich abgeschlossen werden. Die Bauinstallation mit dem Kran wurde inzwischen abgeräumt und die Durchgänge sind wieder normal benutzbar. In den letzten vier Monaten wurden die Flachdächer der Wohnungsterrassen im 3. und 4. Obergeschoss von Grund auf erneuert. Dank der guten Witterung über die Sommermonate konnten die umfangreichen Arbeiten zügig vorangetrieben werden. Die grosszügigen Terrassen präsentieren sich in einem neuen modernen Kleid. Die Wärmedämmung konnte spürbar verbessert werden und vor allem sind die Dachbeläge inzwischen wieder dicht. Der Gemeinderat dankt allen involvierten Planern und Handwerkern für die speditive, fachmännisch einwandfreie Ausführung der anspruchsvollen Arbeiten und den Mietern für ihre Geduld während den Bauarbeiten. Kitabewilligung für die International School of Zug and Luzern Der Gemeinderat erteilt Vicki Sexton die Bewilligung, innerhalb des Schulareals der International School of Zug and Luzern in Walterswil eine Kita mit einer Gruppe von zwölf Plätzen für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren zu führen. Baubewilligungen Einwohnergemeinde Baar, Rathausstrasse 2, Baar, vertreten durch die Einwohnergemeinde Baar, Hochbau, Rathausstrasse 6, Baar: Erneuerung Wärmeerzeugung mit Wärmepumpe und Grundwasserfassung bei den Gebäuden Assek.Nrn. 374a und 1155a auf GS Nrn. 161, 160, 3208 und 159, Marktgasse / Leihgasse. Josef Murer, Inkenberg, Baar: Terrainveränderung auf GS Nr. 841, Im Moos, Koordinaten 683 781 / 226 163, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen. Stadtantennen AG, Jöchlerweg 4, Baar: Leitungsverlegung auf GS Nrn. 711, 717, 720, Grienbachstrasse. Karl und Jolanda Schicker-Leibundgut, Sonnenruh, Baar: Fotovoltaikanlage auf Gebäude Assek.Nr. 176f auf GS Nr. 2156, Sonnenruh, Koordinaten 681 377 / 229 214 – Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen. Meinrad Kissling, Oberdorfstrasse 10, Baar: Balkonverglasung beim Gebäude Assek.Nr. 2180a auf GS Nr. 3250, Oberdorfstrasse 10. www.baar.ch Telefon 041 769 01 11 13. November 2013 Li/sb