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Zuger Presse ⋅ Zugerbieter ⋅ Mittwoch, 5. Juni 2013 ⋅ Nr. 22
Baugespanne Einwohnergemeinde Baar, Rathausstrasse 2, 6340 Baar, Sanierung Spielburg sowie zusätzliche Rutschbahn auf GS Nr. 992, Spielplatz Allenwinden (nachträgliches Baugesuch), Einsprachefrist bis 19. Juni 2013. Wendelin Schicker, Zimbel, 6340 Baar, vertreten durch Architekturbüro Romuald Kaiser, Dorfstrasse 15, 6300 Zug, Allwetterplatz und ungedeckte Führanlage für Pferde auf GS Nr. 1488, Zimbel, Koordinaten 680 900 / 228160 – Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, Einsprachefrist bis 19. Juni 2013. Korporation Blickensdorf, Hirssattel 1, 6340 Baar, vertreten durch Norag Zug AG, Alpenblick 3, 6330 Cham, Abbruch Gebäude Assek.Nrn. 921a und 921d, Neubau Wohnhaus und Garagegebäude sowie An- und Umbauten bei den Gebäuden Assek.Nrn. 921b und 921f auf GS Nr. 2183, Hirssattel, Koordinaten 680 840 / 229 032 – Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, Einsprachefrist bis 19. Juni 2013. Risi Immobilien AG, Gulmmatt, 6341 Baar, vertreten durch Martin Lenz AG, Generalunternehmung, Langgasse 51, 6342 Baar, Erweiterung Lagerplatz Süd sowie Versetzen des bestehenden Bienenhauses auf GS Nrn. 2237 und 4176, Gulmmatt, Koordinaten 681 115 / 229 080 – Teilweise Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, Einsprachefrist bis 19. Juni 2013. Wohnbaugenossenschaft Zugerland, B. Langenegger, Inwilerstrasse 30, 6340 Baar, vertreten durch Lustenberger Architekturbüro AG, Rathausstrasse 9, 6342 Baar, Abbruch Gebäude Assek.Nr. 427a sowie Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle auf GS Nrn. 492 und 1535, Asylstrasse 15, Einsprachefrist bis 19. Juni 2013.
Einwohnergemeinde Baar, Rathausstrasse 2, 6340 Baar, Neubau Gehweg auf GS Nrn. 2097 und 2098, Alte Kappelerstrasse, Einsprachefrist bis 26. Juni 2013.
Emil und Margrith Schmid, Geissbüel, 6340 Baar, vertreten durch Hans Nussbaumer, Elementbau & Architekturbüro AG, Schwandstrasse 15, 6315 Alosen, Abbruch Gebäude Assek.Nr. 279c, sowie Neubau Mehrfamilienhaus auf GS Nr. 764, Geissbüel, Koordinaten 683 310 / 227 155 – Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, Einsprachefrist bis 26. Juni 2013.
Einwohnergemeinde Liegenschaften / Sport Bewirtschaftung
Meldung von verdienten Baarer Sportlerinnen und Sportler Die Turn- und Sportkommission Baar führt am 20. September 2013 die 14. Ehrung verdienter Baarer Sportlerinnen und Sportler durch. Um die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler vollständig erfassen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe bzw. die Hilfe der Sportvereine angewiesen. Wir gelangen deshalb mit der Bitte an Sie, uns von Sportlerinnen und Sportler Ihres Vereins bzw. auch von Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz in der Gemeinde Baar, welche nicht Mitglied eines Baarer Sportvereins sind, die vom 1. September 2011 bis heute an Nationalen Titelkämpfen oder Internationalen Meisterschaften (EM, WM, Olympische Spiele) Medaillenund Diplomränge belegt haben, Mitteilung zu machen. Es fallen jedoch nur diejenigen Sportarten in Betracht, deren Verbände bei Swiss Olympic Mitglied sind. Die Mitteilung sollte einen kurzen Lebenslauf sowie ein Palmarès umfassen, wobei nur die grössten Erfolge aufzuführen sind. Falls Sie Kenntnis von solch erfolgreichen Baarer Sportlerinnen und Sportler haben, so bitten wir Sie, uns baldmöglichst jedoch spätestens bis 30. Juni 2013 eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. Wir appellieren an Sie, diese Meldungen im Interesse der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler vorzunehmen und sind Ihnen für jeden Hinweis äusserst dankbar. Mitteilungen sind zu richten an: Turn- und Sportkommission Baar, Markus Büttiker, Präsident, Rathausstrasse 6, 6340 Baar. Mail: raumverwaltung@baar.ch Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zu Verfügung (Telefon M 079 393 18 52) und danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Mitarbeit.
Chlingenstrasse 1, Einsprachefrist bis 26. Juni 2013.
Interlego AG, Weststrasse 1, 6341 Baar, vertreten durch Martin Lenz AG, Generalunter-
Einwohnergemeinde Planung / Bau
nehmung, Langgasse 51, 6342 Baar, Projektverfasser Vonplon Architektur AG, Falkenweg 3, 6340 Baar, Erweiterung mit Fassadensanierung beim Gebäude Assek.Nr. 1840a auf GS Nr. 1162, Oberneuhofstrasse 1 und 3, Einsprachefrist bis 26. Juni 2013.
Aufgebot zu Übungen: Mittwoch 5.6.2013 Donnerstag 6.6.2013 Mittwoch 12.6.2013 Freitag 14.6.2013 Montag 17.6.2013 Dienstag 18.6.2013 Mittwoch 19.6.2013 Mittwoch 19.6.2013
Öffentliche Auflage des Gemeinderatsbeschlusses vom 22. Mai 2013 betreffend die Teilrevision des Zonenplanes, GS Nr. 1506 (teilweise), Friedenstrasse, Baar Die vorliegende Teilrevision des Zonenplans umfasst die Umzonung von 115 m2 des Grundstücks GS Nr. 1506 von der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB) in die Wohnzone W3.
Feuerwehrübungen 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr
Pionier Gruppe 1 Löschzug Pikett Atemschutz Gruppe 1 Löschzug Dorf Atemschutz Gruppe 2 Verkehrsdienst Löschzug Blickensdorf Sanität
Entschuldigungen sind bis spätestens zum Beginn der Übung an den Verantwortlichen zu richten. Im Weiteren gilt die entsprechende Weisung des Kommandos.
Gemäss Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 3. April 2013 kann für die Teilrevision des Zonenplanes das Verfahren nach § 7 Abs. 2 lit. d PBG (Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug) angewandt werden. Die Betroffenen wurden in der Zeit vom 11. April bis 13. Mai 2013 angehört. Am 22. Mai 2013 hat der Gemeinderat die Zonenplanänderung erlassen. Dieser Beschluss ist gemäss § 41 Abs. 1 PBG während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Folgende Unterlagen werden öffentlich aufgelegt: 1.
Plan und Bericht «Teilrevision Zonenplan, Umzonung GS Nr. 1506 (teilweise), Friedenstrasse 20, Baar» vom 23. Januar 2013
2.
Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 3. April 2013
3.
Beschluss des Gemeinderats Baar vom 22. Mai 2013
Die Auflage erfolgt von Freitag, 31. Mai 2013 bis und mit Mittwoch, 19. Juni 2013 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr, und 13.30 bis 17 Uhr, Montag bis 18 Uhr) im Erdgeschoss, Rathausstrasse 6, Baar.
Einwohnergemeinde Präsidiales / Kultur Die Fachstelle Kind und Jugend sowie die Dienststelle Kultur organisieren wiederum den
Kinder- und Jugendkulturtag
Gemäss § 41 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Einwohnergemeinde hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
der am Samstag, 8. Juni 2013 von 10 bis 17 Uhr beim Gemeindesaal stattfindet. Wir laden alle Kinder und Jugendlichen ein, zwischen 10 und 17 Uhr verschiedene Workshops zu besuchen: Theater spielen, sprayen, Breakdance, Beat boxen, eine Zuckerstadt bauen, mit Farben zaubern oder singen. Dieses Jahr muss man sich dafür am Infostand einschreiben. Die Platzzahlen sind begrenzt. Für das kulinarische Wohl der Besucherinnen und Besuchern sorgen der Koch-Club und die BlauBaar. Es stehen Slacklines zum Balancieren oder eine Burg zum Hüpfen bereit. Das Detailprogramm ist unter www.baar.ch abzurufen. Kontakt: Telefon 041 769 01 25 / claudia.emmenegger@baar.ch Telefon 041 769 01 65 / ivo.hunn@baar.ch
Einwohnergemeinde Präsidiales / Kultur www.baar.ch
Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2013 Für die nächste Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 27. Juni 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal Baar, besteht folgende Traktandenliste: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2012 2. Geschäftsbericht 2012 3. Rechnung 2012 4. Erneuerung Schule Inwil – Genehmigung der Bauabrechnung 5. Ortskern Inwil, Platz- und Strassenraumgestaltung – Projektierungskredit 6. Neubau Fussgängerbrücke Neufeld – Baukredit 7. Teilrevision Bebauungsplan Rathausplatz 8. Bebauungsplan Lüssi Göbli, Baar, über GS Nrn. 701 und 702 9. Beantwortung der Motion der CVP Baar betreffend «Begegnungszone Baar Zentrum» 10. Motion der Anwohnerinnen und Anwohner der Wohngebiete im Bereich Rigistrasse betreffend «Tangente Zug/Baar-Rigistrasse» – Entscheid über Erheblicherklärung Hinweis betreffend Stimmrecht An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Baar wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB).
direktor, Regierungsrat Urs Hürlimann am Schiessen teil und erreichte das sehr gute Resultat von 60 Punkten. Was die Baarer Luft nicht alles ausmacht. Der Gemeinderat bedankt sich bei den Organisatoren für die einwandfreie Betreuung und freut sich auf die Teilnahme im nächsten Jahr. Vernehmlassung Steuergesetz Die Finanzdirektion des Kantons Zug lädt die Einwohnergemeinden ein, zur Motion von Gabriela Ingold betreffend Grundstückgewinnsteuer vom 15. April 2013; Landerwerb durch Gemeinwesen – Befreiung von der Grundstückgewinnsteuer, ihre schriftlichen Vernehmlassungen bis Freitag, 19. November 2013, abzugeben. Es wird die Frage gestellt, ob im kantonalen Steuergesetz die Rechtsgrundlage geschaffen werden soll.
Turn- und Sportkommission Baar
Irène und Beat Suter, Chlingenstrasse 1, 6340 Baar, Autounterstand auf GS Nr. 1922,
Die Profile sind erstellt. Einsprachen sind gemäss § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat Baar einzureichen.
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Einwohnergemeinde Planung / Bau
Offene Arbeitsausschreibung Gemäss dem Submissionsgesetz des Kantons Zug vom 2. Juni 2005 und der Submissionsverordnung vom 20. September 2005 werden folgende Aufträge zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Baar, vertreten durch Planung / Bau, Rathausstrasse 6, 6341 Baar, Telefon 041 769 04 30, F 041 769 04 90. Vergabeverfahren: Offenes Verfahren. Diese Arbeitsausschreibung untersteht nicht dem GATT/WTO-Übereinkommen. Objekt: Schule Marktgasse, Baar Erneuerung Wärmeerzeugung Gegenstand der Arbeitsausschreibung: BKP 240 Erneuerung Wärmeerzeugung mit Wärmepumpe und Grundwasserfassung Ausführungstermin: Juli / August 2014 Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch. Teilnahmebedingungen: Diese sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Bezugsquelle Unterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind kostenlos und können ab Mittwoch, 5. Juni 2013 bei der Auftraggeberin abgeholt oder schriftlich mit einem adressierten und frankierten Rückantwortcouvert C4 bestellt werden. Eingabetermin: Die Angebote müssen verschlossen, mit dem Vermerk «Schule Marktgasse Baar» und der entsprechenden BKP-Bezeichnung, spätestens bis am Freitag, 28. Juni 2013, 14 Uhr, im Besitz der Auftraggeberin sein. Das Risiko der rechtzeitigen Offertzustellung liegt beim Unternehmer. Offertöffnung: Freitag, 28. Juni 2013, 14 Uhr, Gemeinderatssitzungszimmer, 2. OG, Rathausstrasse 6, Baar. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug, d. h. bis Montag, 10. Juni 2013, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Beitrag an den Unterhalt der Zivilschutzanlagen Der Bund entrichtet pauschale Beiträge an den Unterhalt von Zivilschutzanlagen. Damit eine Auszahlung erfolgen kann sind bis Ende August 2013 die ausgefüllten Unterhaltschecklisten und ein Gesuch um Entrichtung des Pauschalbeitrages an die Unterhaltskosten der Sicherheitsdirektion, Amt für Zivilschutz und Militär, einzureichen. Die Gemeinde Baar kann für ihre Anlagen mit einem Beitrag von rund CHF 5000.– rechnen. Alkoholbewilligungen Gajic Kirilka Georgieva, Hinterdorfstrasse 5, Auw, wird die Bewilligung für die Alkoholabgabe in gastgewerblichen Betrieben für die Medusa Bistro Café Bar, Rathausstrasse 14, Baar, erteilt. Oscar von der Lancken-Wakenitz, Seestrasse 8, Unterägeri, erhält für die Hans Waldmann Bar, Bahnhofstrasse 7, Baar, die Bewilligung für die Alkoholabgabe in gastgewerblichen Betrieben. Baubewilligungen David Müller, Jöchlerweg 9, Baar, und Rolf Blaser, Neugasse 14, Postfach, Baar, vertreten durch Martin Lenz AG, Langgasse 51, Postfach, Baar: Drei Wohn- und Gewerbegebäude mit Einstellhalle auf GS Nr. 1424, Jöchlerweg. Hans-Ruedi Iten, Rainstrasse 8, Unterägeri, vertreten durch Martin Lenz AG, Generalunternehmung, Langgasse 51, Baar: Ateliergebäude für bildnerisches Gestalten auf GS Nr. 517, Altgasse. Martin Andermatt, Rosenhof 1, Allenwinden: Umnutzung des Gebäudes Assek.Nr. 338d auf GS Nr. 914, Rosenhof, Koordinaten 684 202 / 225 096, Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen. Jürg Zimmermann, Himmelrichstrasse 46, Baar: Um- An- und Aufbauten beim Gebäude Assek.Nr. 1586a auf GS Nr. 2663, Himmelrichstrasse 46. Pieter de Haan, Bannäbni 14, Baar, vertreten durch Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, Thun: Abbruch Gebäude Assek.Nr. 1254a sowie Neubau Einfamilienhaus auf GS Nr. 2204, Bannäbni 14. Beat Keller, Greppenstrasse 45c, Küssnacht am Rigi: Abbruch Gebäude Assek. Nr. 785a sowie Neubau Zweifamilienhaus auf GS Nr. 647, Sonnenweg 8. www.baar.ch / Telefon 041 769 01 11
5. Juni 2013 Li/sb