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Zuger Presse · Zugerbieter · Mittwoch, 13. Juli 2016 · Nr. 28
Zug
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Baudirektion fügt sich dem Bundesgericht Nach zähem Ringen wird in der Grabenstrasse in Zug im nächsten Jahr Tempo 30 gelten. Zumindest probehalber. Florian Hofer
Anwohner der Grabenstrasse in Zug hatten sich seit Jahren für Tempo 30 eingesetzt. Im Winter bekamen sie Unterstützung vom Bundesgericht.
Anwohner wurden von den Richtern erhört Dieses hat in einem neuen Urteil den Klägern Recht gegeben, die ihre Forderung nach Tempo 30 mit dem Argument begründet hatten, ihre Liegenschaften würden nicht nur
über dem Alarmwert, sondern auch über dem Immissionsgrenzwert liegen. Dem hatte
«Im nächsten Jahr werden wir während einer bestimmten Zeit eine Tempo-30Versuchsreihe durchführen.» Urs Hürlimann, Baudirektor die Baudirektion bis dato widersprochen. Nun hat das Bundesgericht in seinem Urteil festgestellt, dass sich die Bau-
Josef Niederberger (von links), Franz Hotz und Johanna Niederberger sind Anwohner der Grabenstrasse, die seit Jahren am Projekt Tempo-30-Zone für Foto Daniel Frischherz die Grabenstrasse arbeiten.
direktion nicht auf die aktuellsten Berechnungsmethoden berief. In den letzten Wochen hat die Baudirektion das Urteil des Bundesgerichts im Detail analysiert und die weiteren Schritte erarbeitet. Diese Woche informierte die Baudirektion die Beschwerdeführer und Vertreter von Verkehrsverbänden über die Urteilsanalyse sowie das weitere Vorgehen. Regierungsrat Urs Hürlimann: «Das Tiefbauamt bereitet jetzt die weiteren Schritte und Untersuchungen vor. Im nächsten Jahr werden wir während einer bestimmten Zeit eine Tempo-30-Versuchsreihe durchführen.» Im Details heisst dies: Das kantonale Tiefbauamt wird 2017 zuerst eine Bestandesaufnahme bei Tempo 50 und danach einen Tempo-30-Versuch jeweils mit Datenerfassung beim Verkehrsaufkommen und den Lärmimmissionen an der Grabenstrasse machen. Anschliessend werden, so Baudirektor Urs Hürlimann, die Resultate ausgewertet. Schliesslich wird die Baudirektion aufgrund dieses Datenmaterials erneut in einem anfechtbaren Entscheid über die Lärmsanierung befinden. In diesem Verfahren können sich sowohl die Anwohnenden als auch die interessierten Kreise beteiligen. Dieser Prozess findet wahrscheinlich im Jahr 2018 statt. Die Beschwerdeführer sowie die interessierten Verkehrsverbände werden, so Urs Hürlimann, von der Baudirektion immer wieder über neue Schritte informiert.
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Offener Brief zum Beschluss des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug, aus dem Überschuss der Rechnung 2015 nichts für Hilfeleistungen im Ausland zu verwenden So nicht, GGR! Die Stadt Zug kann auf ein gutes 2015 zurückblicken. Sie erwirtschaftete einen Überschuss von 7,6 Millionen Franken. Trotzdem beschloss kürzlich der Grosse Gemeinderat mit 24:12 Stimmen, keinen einzigen Rappen davon für Hilfeleistungen im Ausland auf die Seite zu legen. Und das, obwohl die Stadt über ein Eigenkapital von gut 370 Millionen verfügt, von denen über 93 Millionen in einer speziellen Steuerausgleichsreserve liegen. Mit diesem Entscheid des Grossen Gemeinderates sind wir nicht einverstanden. Es ist seit 1987 eine gute Zuger Tradition, in guten Jahren Rückstellungen für Hilfeleistungen vorzunehmen. Seit 1996 waren es bei einem positiven Rechnungsabschluss immer entweder 500 000 oder 1 000 000 Franken. Dieses Jahr hat der Stadtrat 300 000 Franken für Hilfeleistungen im Ausland (davon 100 000 für Flüchtlingshilfe) vorgeschlagen, nicht einmal 4% des Ertragsüberschusses. Doch 24 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hatten dafür kein Gehör. Wir sind betroffen und fühlen uns von ihnen nicht vertreten. Es gibt gute Gründe, warum die satte Stadt Zug mit «einigen Brosamen» Hilfe im Ausland tätigen soll: • Erst kürzlich erklärte die UNO, dass seit dem Zweiten Weltkrieg nie mehr so viele Menschen in einer akuten Notlage gewesen sind wie heute. Die Bilder des zerbombten Aleppo, der Flüchtlingslager im nahen Osten und Griechenland, der überfüllten Boote etc. sprechen eine deutliche Sprache. Wir haben die Verpflichtung, etwas zu tun, auch wenn es nur ein Tropfen auf einen heissen Stein zu sein scheint. Viele Tropfen können schlussendlich zu einem Bach werden. • Wir sagen immer wieder zu Recht, dass wir nicht alle Flüchtlinge in Europa aufnehmen können, dass man besser dort helfen soll, wo diese Menschen herkommen. Die 300 000 Franken wären ein Schritt in diese Richtung! • Wir stehen für unsere christliche Kultur ein. Solidarität mit Schwächeren ist dabei ein wichtiger Wert. • Der vom Stadtrat für Hilfeleistungen im Ausland vorgeschlagene Betrag von 300 000 Franken ist angesichts der Lage in den Krisengebieten und der Lage der Stadt Zug angemessen und verhältnismässig. Wir wollen eine weltoffene Stadt Zug, die mit dem Ausland nicht nur auf geschäftlicher, sondern auch auf humanitärer Basis verbunden ist.
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