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Zuger Presse · Zugerbieter · Mittwoch, 16. Oktober 2013 · Nr. 39

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Schwarzarbeit

Auch die Putzfrau muss versichert werden Ein privater Arbeitgeber muss einige Pflichten einhalten. Tut er dies nicht, handelt es sich schnell um Schwarzarbeit. Heidi Niederberger

Zwei junge Eltern möchten ihre Kariere nicht gänzlich für die Familie opfern. Damit beide ihrer Arbeit nachgehen können, stellen sie an zwei Tagen in der Woche einen Babysitter ein. Oder ein anderer Fall: Eine ältere Dame kann ihren Haushalt nicht mehr alleine bewältigen. Dreimal wöchentlich kommt die Putzfrau vorbei. In beiden Fällen handelt es sich um Privatpersonen, die auf einmal zum Arbeitgeber werden.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Haushaltshilfen Ende Dezember 2012 waren bei der Ausgleichskasse Zug rund 2500 Arbeitgebende für Hausdienst-Angestellte erfasst. Aber aufgepasst! Bei der Anstellung solcher Haushalts-

Ausländer anstellen Viele Inserate im Amtsblatt Zug lauten so: «Portugiesin sucht Putzarbeiten in Haushalten oder Büros, in der Region Zug und Umgebung.» oder «Portugiesin, 31 Jahre alt, sucht Arbeit zum Putzen. Büro, Wohnung, Haus.» Vor allem Portugiesinnen suchen eine Stelle als Haushaltshilfen. Gerade bei der Anstellung von Ausländern ist jedoch Vorsicht geboten. Auch wenn die Haushaltshilfe auf Versicherungen verzichten will, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die korrekten Vorgehensweisen einzuhalten und die Person anzumelden. Dies vor allem auch zum eigenen Schutz. hei

hilfen oder Babysitter muss auf einiges geachtet werden, wenn man eine weisse Weste behalten will. Als Babysitter werden oft Mädchen und Knaben eingestellt, die das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht haben. «Bei Babysittern unter 18 Jahren empfehlen wir sowohl den Eltern als auch den Arbeitgebern eine Unfallversicherung für den Babysitter abzuschliessen», sagt Bernadette Häfliger von der Vermittlungsstelle für Babysitter in der Stadt Zug. Hat der Babysitter oder auch die Haushaltshilfe dann sein 17. Lebensjahr vollendet, wird es allerdings komplizierter.

Dies sind die Pflichten des Arbeitgebers Seit dem 1. Januar 2008 sind die Bestimmungen zur Eindämmung der Schwarzarbeit in Kraft getreten. Demzufolge muss jeder, der eine Haushaltshilfe, einen Raumpfleger oder einen Babysitter beschäftigt, Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Dazu muss sich der Arbeitgeber bei der Zuger Ausgleichskasse anmelden. Neue Arbeitnehmer müssen jeweils innerhalb von 30 Tagen bei der Ausgleichskasse gemeldet werden. «Bei der Ausgleichskasse wird für jede versicherte Person ein individuelles Konto geführt. Dieses dient als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente», sagt Livia Sturm, Kommunikationsverantwortliche der Ausgleichskasse Zug. Nach der Anmeldung bekommt der Arbeitgeber einen Versicherungsnachweis als Bestätigung. Er muss von seinem Arbeitnehmer unbedingt den Versicherungsausweis verlangen. Dieser beinhaltet den Namen, das Geburtsdatum und die 13-stellige AHV-Nummer. «In der Schweiz stellt dies kein Problem dar, weil jeder Schweizer automatisch bei der Geburt einen solchen Ausweis

Auch private Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Bestimmungen für die Sozialversicherungen erfüllen. Sonst handelt Foto Daniel Frischherz es sich auch bei einem kurzzeitigen Einsatz als Putzfrau um Schwarzarbeit. erhält», erklärt Nicole Schmid, Versicherungsbroker bei Grüring, Hüsler und Partner AG aus Unterägeri. Ist dieser Ausweis dennoch nicht vorhanden, muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Mit diesem Formular, das bei der Ausgleichskasse erhältlich ist, wird der Ausweis bestellt. Die Ausgleichskasse Zug bietet auf ihrer Website www.akzug.ch einen Fragebogen für Hausdienstarbeitende. Dieser dient zur Abklärung der Beitragspflicht AHV, IV und EO. Bei einem Arbeitnehmer, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, muss eine berufliche Vorsorge (BVG) abgeschlossen werden. Dies jedoch erst ab einem Jahreslohn von mehr als 21 060 Franken. Die Höhe des zu versichernden Jahreslohnes wird vom Bundesrat jährlich neu festgelegt. Nicole Schmid stellt jedoch fest: «Dieser Betrag wird von Haushaltshilfen oder Babysittern kaum überschritten. Somit ist der Arbeitgeber meist nicht verpflichtet, eine BVG für den Arbeitnehmer abzuschliessen.» Möchte der Arbeitnehmer trotzdem die berufliche Vorsorge abschliessen, muss

dieser sich selbst darum kümmern. Bei der Ausgleichskasse Zug wird dann noch einmal zwischen dem ordentlichen und dem vereinfachten Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber unterschieden. «Für Privathaushalte, welche nur geringe Lohnsummen abzurechnen haben, empfiehlt sich das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Dieses erleichtert dem Arbeitgeber die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge», sagt Livia Sturm. Für dieses muss sich der Arbeitgeber ebenfalls anmelden, was er direkt auf der Website der Ausgleichskasse Zug tun kann.

Die Schwarzarbeit hat auch für den Arbeitgeber Konsequenzen Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Berufsunfallversicherung für den Angestellten abzuschliessen. Arbeitet der Angestellte weniger als acht Stunden bei dem Arbeitgeber, genügt die Berufs- oder auch Betriebsunfallversicherung, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. In dieser sind alle Unfälle versichert, die während der Arbeit passie-

ren. Die anfallenden Prämien, von durchschnittlich rund 100 Franken jährlich, muss der Arbeitgeber selber übernehmen. «Bei einem Einsatz von mehr als acht Stunden in der Woche muss zusätzlich eine Nichtbetriebsunfallversicherung abgeschlossen werden. Für diese muss der Arbeitgeber nicht alleine aufkommen. Stattdessen werden die Kosten zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt», erklärt die Versicherungsexpertin Schmid. Verunfallt ein Angestellter ohne entsprechende Versicherung werden die anfallenden Kosten über die Krankenversicherung abgewickelt. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er rückwirkend die Prämien und dazu noch einen happigen Verzugszins zahlen muss. Es gibt allerdings auch Fälle, die weit schlimmere Ausmasse annehmen. So kann es je nach Verletzungsgrad des Angestellten dazu kommen, dass der Arbeitgeber die Kosten der IV übernehmen müssen. Diese Summen können weit über 100 000 Franken steigen. Werden diese Punkte vom Arbeitgeber nicht erfüllt, gilt

der Angestellte als Schwarzarbeiter. Was unter Schwarzarbeit verstanden wird, ist nicht genau definiert. In der Schweiz wird die versteckte Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern als Schwarzarbeit bezeichnet, sowie wenn der Arbeitnehmer bei den obligatorischen Sozialversicherungen oder bei den Steuerbehörden nicht angemeldet ist oder wenn die Entlöhnung von Angestellten nicht in der Buchhaltung aufgeführt wird. Dies hat nicht nur Folgen für den Schwarzarbeiter, sondern genauso auch für den Arbeitgeber. Gibt es einen Hinweis auf ein solches Fehlverhalten, wird dies der Koordinationsstelle beim Amt für Wirtschaft und Arbeit gemeldet. Diese leitet den Hinweis an die zuständigen Behörden und Organisationen weiter, die dann die Kontrollen durchführen. Sie sprechen auch die Sanktionen aus. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen. In den meisten Fällen kommt es zu Geldbussen. Eine weitere Möglichkeit ist die Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen. In schlimmen Fällen kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen. Versäumt der Arbeitgeber beispielsweise die Anmeldung bei der Ausgleichskasse, wird eine rückwirkende Erfassung vorgenommen und es werden die anfallenden Beiträge in Rechnung gestellt. Dazu kommt ein Verzugszins von 5 Prozent. Sturm erklärt: «Ob strafrechtliche Schritte eingeleitet und Bussen auferlegt werden, wird im Einzelfall überprüft.» Um auf der sicheren Seite zu stehen, gibt es Merkblätter, die bei der Ausgleichskasse Zug bezogen werden können. Diese helfen auch den jungen Eltern oder der älteren Dame, dass sie nicht eines Tages beschuldigt werden, Schwarzarbeiter zu beschäftigen.

Risch

Jubiläumsreise zur Partnergemeinde nach Amaroni in Süditalien Zum Jubiläum der Partnerschaft zwischen den Gemeinden Risch und Amaroni wurde eine Reise nach Süditalien organisiert. Mit dabei waren auch der Gemeinderat von Risch, ein Musikverein und zahlreiche Einwohner. Tiziano Conte

Endlich amaronesischen Pflasterstein unter den Füssen. Irgendwo in Amaroni scheint bereits Musik gespielt zu werden. Und dann die kleine Piazza, vollgestopft mit tanzenden Kalabresen. Der grosse Applaus und die herzlichen Umarmungen entschädigen sofort für die Reisestrapazen. Spätestens nach dem Stromausfall, welcher mit Feuerzeug – und Handy-Licht überbrückt worden ist, wurde allen klar: Dort ticken die Uhren noch etwas gemütlicher.

Jubiläums-Olivenöl aus der eigenen Fabrik Am Samstagmorgen war Besammlung beim alten Gemeindehaus, in welchem sich heute die Schule befindet. Die fast 150-köpfige Rischer Dele-

gation machte sich auf zum Dorfrundgang, der in der Olivenfabrik endete. Als Geschenk erhielt jeder eine Flasche Olivenöl, mit einer eigens für das 10-Jahr-Jubiläum gedruckten Etikette. Nach ausgiebigem Mittagessen, es sollte nicht das letzte sein, begannen die Vorbereitungen auf das grosse Fest.

Ein grosses Fest mit exklusiven Darbietungen Etwas später als angesagt, aber immer noch im italienischen Zeitrahmen, wurde das Fest mit diversen Ansprachen

eröffnet. Der extra mitgereiste Musikverein Rotkreuz hatte nun die Chance, die Stimmung etwas anzuheben. Der neue Dirigent, Fabio Küttel, setzte mit den Stücken «Italo Pop Classic» und der italienischen Nationalhymne gleich auf die richtige Karte. Die rund 700 Besucher zeigten temperamentvoll, was es heisst, ein Festzelt in wenigen Minuten zum Kochen zu bringen. Mit «Tornero» verabschiedeten sich die Musikanten unter lautstarkem Beifall. Ein Theaterstück des Vereins Amici di Amaroni

Den Besuchern wurde der traditionelle Eseltanz aufgeführt.

pd

zeigte die Entstehung der Partnerschaft und beendete den 1. Festakt.

Heimische Musik und lokale Spezialitäten Zum 2. Highlight des Abends, dem Eseltanz, begab sich die Festgemeinde zum nebenanliegenden Amphitheater. Für knapp 300 Euro hat sich Pietro Sorrentino aus Amaroni die ehrenvolle Aufgabe als Eselträger ersteigert. Der normalerweise einmalige, am 13. Dezember ausgetragene Eseltanz wurde speziell für die Freunde aus Risch aufgeführt. Die Feldmusik aus dem Nachbardorf Girifalco umrahmte dieses TanzFeuerwerk-Spektakel mit kalabresischer Volksmusik und wurde dabei vom MVR unterstützt. Nach rund 30 Minuten setzte ein lauter Knaller das Ende des unglaublichen Tanzes. Der schöne Abend klang im Festareal sowie in diversen Dorflokalitäten langsam aus. Die Messe am Sonntagmorgen wurde durch den Erzbischof von Catanzaro gelesen.

Der Musikverein Rotkreuz musiziert auf der Piazza.

Der Musikverein aus Rotkreuz spielte anschliessend mit Marschmusik in den Dorfgassen und einem kleinen Ständchen auf der Piazza auf. Den Nachmittag verbrachten die Rischer in Lido di Squillace, am Meer. Renato, der auch schon Kochkurse in Risch gegeben hat, verwöhnte die Delegation aus der Gemeinde Risch mit lokalen Spezialitäten. Das Meer lud zu einem erfrischenden Bad, und auf der Terrasse wurde das Dessert mit Kaffee und Digestiv genos-

pd

sen. Die Worte des Gemeindepräsidenten Arturo Bova, «wir haben nicht so viel wie ihr, aber wir haben ein grosses Herz», begleiteten uns das ganze Wochenende. Die Gastfreundschaft und die Freundlichkeit der Amaronesen ist einmalig. In diversen Gastfamilien wurden wir offen und herzlich empfangen und betreut. Mit wunderschönen Worten und vielen tollen Eindrücken geht die Reise nach Amaroni zu Ende: «Nicht nur Freunde – etwas mehr». pd


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