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Freitag, 15. November 2013

advisory – 43

financenet@medianet.at

Rechnungen an Bundesdienststellen Mit Jahresbeginn 2014 gibt es nur noch elektronische Rechnungen

short

E-Rechnung ab 1.1. 2014

27. & 28. November: Compliance im Fokus Rust. Der Seminaranbieter Business Circle veranstaltet am 27. und 28. November 2013 das Jahresforum „Compliance now!“ in Rust am Neusiedler See. Unter der fachlichen Leitung von Alexander Petsche von der Anwaltssozietät Baker & McKenzie in Wien zeigen 27 in- und ausländische Praktiker und Fachexperten die besten Compliance-Beispiele zum Ausbau und zur Verfeinerung von Compliance Management Systemen. (red)

Papierrechnungen werden dann nicht mehr akzeptiert, warnen Experten von KPMG und PwC. Wien. Ab 1. Jänner 2014 ist die elektronische Übermittlung von Rechnungen an Bundesdienststellen verpflichtend. Papierrechnungen werden nicht mehr akzeptiert, außer es handelt sich um Barzahlungen. Wer noch nicht mit der Umstellung begonnen hat, sollte dies schleunigst tun, warnen KPMG und PwC. Das Finanzministerium erwartet sich durch den Wechsel von Papierrechnung zu e-Rechnung eine Einsparung der Verwaltungsarbeit und eine Optimierung der Rechnungsbearbeitung. Um festzustellen, ob es sich bei einem Geschäftspartner um eine Bundesdienststelle handelt, empfiehlt es sich, den Geschäftspartner frühzeitig zu kontaktieren bzw. die von der Bundesbeschaffungsagentur online zur Verfügung gestellte Liste der Bundesdienststellen zu nutzen. Im Einzelfall (z.B. Bezirksschulrat, Stipendienstellen, Schulen, Uni-

versitätskliniken, etc.) kann die Abgrenzung schwierig sein, heißt es bei PwC. Neben dem Bund planen auch einige Bundesländer, in naher Zukunft auf die e-Rechnung umzusteigen.

In der Praxis

Finanzministerin Maria Fekter hofft auf weniger Verwaltungsarbeit, Kosteneinsparung.

© EPA

Italien: Debatte um Steuerbefreiungen

© APA/Georg Hochmuth

Die Übermittlung der Rechnung hat über das Unternehmensserviceportal (USP) oder die PeppolTransport-Infrastruktur zu erfolgen. Rechnungen, die per E-Mail als PDF versendet werden, werden nicht mehr angenommen. Um den Service des USP in Anspruch nehmen zu können, muss einmal pro Benutzerkonto eine sogenannte Personifizierung stattfinden. Die Registrierung kann mit der Bürgerkarte, einer Handysignatur oder den privaten FinanzOnlineZugangsdaten einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Österreich erfolgen. (ast)

Haushaltsentwurf wird heißt diskutiert: Italiens Premier Enrico Letta.

Steuererhöhungen in Rumänien Rat der ausländischen Investoren bezeichnet Fiskalpolitik als „unberechenbar“

Rom. Die parlamentarische Debatte über das in Italien entworfene Haushaltsgesetz für 2014 tritt in die entscheidende Phase. Mehr als 3.000 Revisionsanträge zu dem von der Regierung von Premier Enrico Letta verabschiedeten Haushaltsentwurf wurden bisher von den Parteien im Parlament eingereicht. „Wir werden alle Änderungsanträge genau überprüfen. Hauptsache ist, dass sich die Parlamentarier für eine Verbesserung des ursprünglichen Texts engagieren, ohne die finanziellen Grundlagen des Entwurfs zu verzerren“, erklärte Wirtschaftsminister Fabrizio Saccomanni. Heiß diskutiert wird die Steuerbefreiung für Italiener mit einem Einkommen unter 12.000 € pro Jahr. Bisher galt die Steuerbefreiung lediglich für Einkommen bis 8.000 €. 1,8 Mrd. € an fehlenden Einnahmen würden für die Staatskassen entstehen, sollte der Vorschlag in das Stabilitätsgesetz eingebaut werden.

Rumänien: Investoren drohen mit Rückzug Dies könne Investoren veranlassen, derzeitige und künftige Investitionen „in Rechtssysteme zu verlegen, die eine gewisse steuerliche Stabilität bieten“, heißt es in einer Mitteilung des FIC.

„Nicht moralisch” Es sei „weder moralisch noch korrekt“, dass die Unternehmen, „die bereits das Budget stützen“, durch neue Steuern und Gebühren „erstickt“ würden und die Behörden dies über die Medien bekannt geben würden. Der 1997 gegründete Dachverband FIC vereint 119 multinationale Unternehmen, die insgesamt fast zwei Drittel der ausländischen Investitionen in Rumänien tätigen. (APA/red)

© sxc/thenutz

Bukarest: Ausländische Investoren könnten schon bald aus Rumänien abziehen.

EKZ Kredit für „SC 17“ von der Unicredit Bank Austria

EU Streit um Energieriesen

Hypo Noe Vorstand

Wien. Die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper hat die UniCredit Bank Austria AG als Kreditgeber bei der 21 Mio. € Refinanzierung eines Fachmarktzentrums in Brunn am Gebirge beraten. Das unter dem Namen SC 17 bekannte Einkaufszentrum gegenüber der Shopping City Süd musste seine Verbindlichkeiten refinanzieren. Dies sollte über einen Kredit der UniCredit Bank Austria geschehen, welche die bestehenden Verbind-

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine von der EU-Kommission verlangte Rückzahlung von millionenschweren staatlichen Beihilfen gegenüber dem ungarischen Energiekonzern Mol gekippt. Nach dem Beschluss der EUKommission hätte Ungarn von Mol für 2008 96,6 Mio. € und für 2009 6,6 Mio. € zurückfordern müssen, weil die EU-Behörde die Staatsbeihilfe für illegal erachtete.

St. Pölten. Nikolai de Arnoldi, Vorstandsmitglied der Hypo NoeGruppe, wurde von Justizministerin Beatrix Karl zum Laienrichter am Oberlandesgericht Wien auf 5 Jahre angelobt, mit dem auch die Verleihung des Titels Kommerzialrat verbunden ist. de Arnoldi wurde 1961 in München geboren, ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. 1990 schloss er sein Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien ab. (red)

DLA Piper berät Refinanzierung

lichkeiten gegenüber einem anderen Bankhaus übernahm.

Das Beratungsteam Die Transaktion wurde von Partner Christoph Urbanek gemeinsam mit Rechtsanwalt Lothar Farthofer federführend betreut. DLA Piper Weiss-Tessbach berät die UniCredit Bank Austria AG regelmäßig bei Immobilienfinanzierungsprojekten in Österreich und CEE. (ast)

EuGH: Mol siegt Laienrichter

Christoph Urbanek, Partner in der Finanzierungs-Praxis bei DLA Piper in Wien.

Die Luxemburger EU-Richter stellten aber fest, dass die Prüfung der EU-Kommission nicht den Schluss zulasse, dass ein 2005 geschlossener Vertrag zwischen MOL und dem ungarischen Staat über die Förderung von Kohlenwasserstofffeldern dem ungarischen Mineralölkonzern wirtschaftliche Vorteile zulasten der Konkurrenz verschafft habe. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass das Unternehmen hinsichtlich der Zahlung von Fördergebühren gegenüber seinen Wettbewerbern begünstigt wurde. (APA/ast)

© Hypo Noe/Keinrath

© DLA Piper

„Es gibt keinen Nachweis“

Zum Laienrichter ernannt: Nikolai de Arnoldi, Vorstand der Hypo Noe.

ARS: die Änderungen bei der Umsatzsteuer

© WU Wien

Bukarest. Der Rat ausländischer Investoren in Rumänien (FIC) droht, die Investitionen in andere Länder zu verlegen, nachdem die Regierung die Vertretungen wirtschaftlicher Akteure von den Verhandlungen mit dem IWF ausgeschlossen und zusätzliche Steuerbelastungen vereinbart hatte. Wie bereits der Rat rumänischer Investoren und die US-amerikanische Handelskammer in Rumänien, zeigte sich nun auch der FIC äußerst besorgt über die Folgen der zusätzlichen steuerlichen Belastungen: Dass die Investoren nicht konsultiert wurden, bestätige die Meinung, dass die rumänische Fiskalpolitik akut „unberechenbar“ sei und eine lang- und mittelfristige Investitionsplanung vereitle.

Thomas Ecker: Vortrag über USt-Änderungen am 2. Dezember in Wien.

Wien. Zahlreiche Neuerungen erwarten uns im Bereich der Umsatzsteuer: Mit dem Wartungserlass wurden in die Umsatzsteuer-Richtlinien u.a. Aussagen zu den gesetzlichen Änderungen des Jahres 2012 sowie die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte eingearbeitet. Auf Einladung der Akademie für Recht, Steuer und Wirtschaft (ARS) spricht am 2. Dezember in Wien Thomas Ecker (Finanzministerium) über die neuesten Änderungen bei der Umsatzsteuer. (red)


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