BID.op.ed Gesundheitspolitik 1/2014 - Thema: Innovationsfonds

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BID.OP.ED

DAS DEBATTENFORUM DES //////////// BERLINER INFORMATIONSDIENSTES

Sektortrennung

Innovationsfonds

GESUNDHEITSPOLITIK

AUSGABE 1 / 2014

DEBATTENBEITRÄGE INNOVATIONSFONDS


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DAS DEBATTENFORUM „BID.OP.ED“

INNOVATIONSFONDS

Zeitungslesern ist das „op ed“ als der Freiraum („opposite the editorial page“) für Meinungsartikel bekannt, die nicht aus der Feder der Redaktion stammen. Mit dem BID.op.ed wollen auch wir unseren Lesern die Gelegenheit geben, Ihren Standpunkt im Debattenforum des Berliner Informationsdienstes zur Diskussion zu stellen. Halbjährlich wechselnd werden wir zentrale politische Fragestellungen aufgreifen und Positionen aus Politik, Verbänden und Wirtschaft zusammenführen. Zentrales Anliegen des moderierten Debattenforums ist der Austausch von Ideen zwischen Menschen, die den politischen Prozess mitgestalten und die Diskussion mit ihrer Sachkenntnis begleiten wollen. Um mit den Beiträgen eine interessierte Öffentlichkeit zu erreichen, werden die veröffentlichten Debattenbeiträge halbjährlich zu einem Reader aufbereitet und den politischen Entscheidern in Bundestag und Verwaltung sowie weiteren politischen Organisationen und einem interessierten Fachpublikum zugesandt. Auf diese Weise kann sich die Fach-Community kompakt über den aktuellen Stand der Diskussion sowie die politischen Ziele und Standpunkte der Akteure informieren.

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor dem historisch gewachsenen Problem, die unterschiedlichen Versorgungsbereiche zu integrieren. Um die Weichen für neue, innovative Versorgungsformen zu stellen, hat die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Innovationsfonds zu schaffen. Dieser soll sowohl die Versorgungsforschung als auch sektorübergreifende Projekte, die über die Regelversorgung hinausgehen, fördern. Das BID.op.ed Gesundheitspolitik zum Innovationsfonds bietet politischen Entscheidungsträgern und Stakeholdern die Möglichkeit, sich auszutauschen und die Herausforderungen bei der Ausgestaltung des Innovationsfonds zu benennen.


Liebe Leser, mit unserem Debattenforum BID.op.ed laden wir alle am politischen Entscheidungsprozess Beteiligten ein, ihre Position zu erläutern – bevor das Thema auf der öffentlichen Agenda steht. Die Diskussionen, die das BID.op.ed aufgreift, sind selbstverständlich nur ein kleiner Ausschnitt des täglichen politischen Diskurses. Ergänzt um Hintergrundinformationen zum rechtlichen Rahmen, veröffentlichten Studien und weitere Details bildet dieser Reader die Ausgangsbasis, wenn die politische Diskussion ein breiteres Publikum erreicht. Mit dem Politikmonitoring des Berliner Informationsdienstes, das in Kooperation mit dem Verlag Der Tagesspiegel erscheint, reduzieren wir die tägliche Informationsflut auf das Elementare – den politischen Prozess. Damit bieten wir ein intelligentes Monitoring für Politikberatungen, Unternehmen, Verbände, NGOs sowie politische Entscheidungsträger in den Themenfeldern Energie-, Gesundheits-, Netzund Steuerpolitik. Unsere Leser erhalten neben aktuellen Hintergrundinformationen einen Überblick über relevante Entscheidungen von Bundestag, Bundesrat und Regierung. Gleichzeitig halten wir sie über die Positionen der politischen Akteure und direkten Stakeholder im jeweiligen Politikfeld auf dem Laufenden. Wöchentlich liefern wir detaillierte Informationen über parlamentarische Initiativen, den Stand aktueller Gesetzgebungsprozesse und einen Ausblick auf alle politikfeld-relevanten Termine. In der Gesundheitspolitik wird das Thema Versorgung im Herbst 2014 im Mittelpunkt stehen. Für das BID.op.ed haben wir die Ausgestaltung des Innovationsfonds herausgegriffen, um die Herausforderungen bei der sektorenübergreifenden Versorgung zu diskutieren. Zur Diskussion eingeladen haben wir Menschen, die den politischen Prozess mit ihrer Sachkenntnis begleiten und mitgestalten. Nun möchten wir Sie einladen, sich mit dem „BID.op.ed“-Reader einen Überblick über den Stand der Diskussion zu verschaffen und die nächste Debatte mit eigenen Beiträgen zu bereichern. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

Dr. Sandra Busch-Janser Chefin vom Dienst


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Inhalt 6

Mit einem Fonds zu mehr Innovationen Roberta Wendt, Ressortleiterin Gesundheitspolitik des Berliner Informationsdienstes

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Neue Herausforderungen für die Organisation der medizinischen Versorgung Jens Spahn, MdB (CDU)

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Prävention, Rehabilitation und Pflege in den Mittelpunkt Dr. Harald Terpe, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)

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Viele Chancen, aber auch Risiken Harald Weinberg, MdB (Die Linke)

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Das Geld kommt von den Versicherten, sie müssen auch Nutznießer sein Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.

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Neue Ideen braucht das Gesundheitswesen Ulrike Elsner, Vorsitzende des Vorstandes beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

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Zur Umsetzung eines Innovationsfonds aus Sicht der BARMER GEK Claudia Korf, Landesgeschäftsführerin der BARMER GEK Berlin Brandenburg

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Wie innovativ ist der Innovationsfonds? Birgit Fischer , Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)


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Krankenkassen verstehen sich zu wenig als Versorgungsmanager Prof. Dr. Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender, Dr. Susanne Ozegowski, Geschäftsführerin, Sabine Barz, Referentin, Bundesverbandes Managed Care e. V.

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Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V)

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Chance für eine Intensivierung von Versorgungsforschung und Marktbeobachtungswissen Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed)

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Innovationsfonds als „Motor“ von Suchprozessen Prof. Dr. Gerd Glaeske, Co-Leiter Abteilung Gesundheitsökonomie an der Universität Bremen

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Versorgung verbessern: Erfolgsfaktoren für den Innovationsfonds Prof. Bertram Häussler, Vorsitzender der Geschäftsführung des IGES Instituts

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Förderkriterien für den Innovationsfonds: Eine konzeptionelle Herangehensweise ist gefragt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft

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Innovationsfonds – Ein Tropfen auf dem heißen Stein?! Annegret Schnick, Vertreterin des Ausschusses Wettbewerbsfähigkeit des Young Lions Gesundheitsparlaments

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Rechtlicher Rahmen / Hintergrundinformationen

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EINFÜHRUNG

Mit einem Fonds zu mehr Innovationen Roberta Wendt, Ressortleiterin Gesundheitspolitik des Berliner Informationsdienstes

Roberta Wendt leitet beim Berliner Informationsdienst den Bereich Gesundheitspolitik, dessen Aufbau sie zuvor als verantwortliche Redakteurin unterstützte.

Ärztemangel auf dem Land bei gleichzeitiger ambulanter und stationärer Überversorgung in der Stadt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts – so präsentiert sich die derzeitige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Hinzu kommen Schnittstellenprobleme zwischen den Behandlungs- und Versorgungsbereichen, die die Koordination und die Kommunikation zwischen den Sektoren erschweren. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und neue, innovative Versorgungsmodelle zu entwickeln, will der Gesetzgeber alle Akteure des Gesundheitssystems aktivieren. Durch den Zugang zu Innovationen, die gleichermaßen Produkte und Prozesse beinhalten, soll ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem für den Patienten geschaffen werden. Um hier weitere Weichen zu stellen, hat die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Versorgungsforschung zu stärken, um mehr über die bestehenden Defizite zu lernen und daraus geeignete Maßnahmen ableiten zu können. Zudem sollen weitere Mittel im Rahmen eines Fonds zur Verfügung stehen, der nicht aus Haushaltsmitteln sondern durch die Krankenkassen finanziert wird. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für

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die Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Euro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen 150 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, Mittel in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsforschung Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.“ (KoaV 2013, S. 55) Während die finanziellen Fragen mit der Ankündigung im Koalitionsvertrag schon sehr detailliert beantwortet werden, bleibt die Ankündigung zur Versorgungsforschung und zu sektorübergreifenden Projekten allgemein. Damit frühzeitig der gesetzliche Rahmen geschaffen werden kann, formulieren die Akteure derzeit ihre Vorstellungen und Erwartungen. Das BID.op.ed Gesundheitspolitik zum Innovationsfonds bietet politischen Entscheidungsträgern und Stakeholdern die Möglichkeit, sich auszutauschen und die Herausforderungen bei der Ausgestaltung des Innovationsfonds zu benennen.


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POLITIK

Neue Herausforderungen für die Organisation der medizinischen Versorgung Jens Spahn, MdB (CDU) veröffentlicht am 19. Mai 2014

Die Zahl chronisch kranker und hochbetagter multimorbider Menschen steigt stetig an. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen für die Organisation der medizinischen Versorgung. Wir müssen vom Fachgebiets- und Sektorendenken wegkommen hin zu indikationsbezogenen Versorgungsketten mit durchgängig hoher Qualität. Derzeit scheitern viele neue Versorgungsprojekte an der fehlenden Anschubfinanzierung und der unterschiedlichen Abrechnungssystematik in stationärer und ambulanter Versorgung. Zudem fehlen für erfolgreiche Projekte verbindliche und transparente Leitlinien zum Übergang in die Regelversorgung. Daher hat sich die große Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt, zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung einen Innovationsfonds mit einem Gesamtvolumen von 300 Mio. Euro pro Jahr zu schaffen. Mit einem Großteil der veranschlagten Summe (geplante Förderung: 225 Mio. Euro pro Jahr) sollen nachhaltige Versorgungskonzepte gefördert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erprobung neuer Prozessinnovationen liegen und über die heutige Regelversorgung hinausgehen. Sie sollten dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen sein und erkennbare Defizite der sektoralen Versorgung überwinden

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oder vermeiden suchen. Das können beispielsweise sektorübergreifende Modellprojekte zur Gewährleistung der Versorgung in unterversorgten Regionen, zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation oder zur Substitution oder Delegation ärztlicher Leistung oder zur Qualitätssicherung sein. 75 Mio. Euro pro Jahr sollen für die Weiterentwicklung der Versorgungsforschung zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, Projekte zur systematischen Identifikation und Analyse von Versorgungslücken, zur Entwicklung von Konzepten für langfristige und umfassende Versorgungsziele – wie z. B. die ganzheitliche Orientierung an der Versorgung von Patienten mit spezifischen Erkrankungen – und zur Verbesserung der Datenlage sowie zur Bearbeitung methodischer Fragestellungen zu fördern. Ebenfalls soll Begleitforschung zu speziellen qualitätsrelevanten Themen, wie der sektorübergreifenden Qualitätssicherung, oder die systematische Evaluation der Auswirkungen von Richtlinien des G-BA möglich sein. Dabei ist es sinnvoll, dass der G-BA für alle Entscheidungen, die er zu treffen hat, die notwendige wissenschaftliche Fundierung selbst beauftragen und herstellen kann. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen anders als bei Arzneimitteln, keine finanzstarke Industrie Studien


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beizubringen hat. Entscheidungen des G-BA zu für die Patienten wichtigen Versorgungsfragen sollen nicht mehr mit dem Hinweis auf eine mangelnde Evidenzlage jahrelang aufgeschoben oder abgelehnt werden können. Grundvoraussetzung, um eine erfolgreiche Förderung von Innovationen und Versorgungsforschung zu erreichen, ist die Etablierung eines effizienten und transparenten Entscheidungsverfahrens beim G-BA. Die Entscheidungen über Annahme oder Ablehnung der Anträge müssen nachvollziehbar sein. Dazu muss ein Assessmentverfahren entwickelt werden, das neutrale, streng an der Qualität orientierte Entscheidun-

gen gewährleistet. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dabei die Kriterien zur Vergabe der Mittel festlegen und das jährliche Ausschreibungsverfahren durchführen. Generell geht es darum, das Zusammenwirken von Verfahren und Entscheidungen des G-BA zur Versorgung enger zu verknüpfen mit Erkenntnissen und Erfolgen aus modellhaften Versorgungsprojekten.

Jens Spahn MdB, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag.

Die besten Ideen kommen aus der Praxis. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit dem Innovationsfonds ein Instrument gefunden haben, die Versorgung der Patienten mittelfristig spürbar zu verbessern.

POLITIK

Prävention, Rehabilitation und Pflege in den Mittelpunkt Dr. Harald Terpe, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) veröffentlicht am 26. Mai 2014

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Es besteht kein Zweifel, dass die Alterung der Gesellschaft nach neuen Ansätzen in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung verlangt. Dafür kann der geplante Innovationsfonds nützlich sein. Wir benötigen dringend eine bessere Koordination, um an den Schnittstellen der Sektoren Versorgungsbrüche zu vermeiden. Die Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen ist daher richtig und wichtig, aber letztlich nicht ausreichend. Um der Versorgung eines stark anwachsenden Anteils hochbetagter, chronisch und mehrfach erkrankter Menschen gerecht zu werden, müssen wir weg von einem zu stark auf

die Akutversorgung ausgerichteten System, hin zu einem System, das neben der Akutversorgung auch die Prävention, Rehabilitation und Pflege in den Mittelpunkt rückt. Zudem verschärft sich in einigen Regionen Deutschlands der zunehmende Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung durch den bestehenden Fachkräftemangel und gefährdet die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Daher müssen wir gezielt Versorgungs­konzepte erproben, die auch auf neue Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen setzen und die Vernetzung fördern. Hier mangelt es bisher am Mut, um Kompetenzen zu übertra-


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gen und damit begrenzte Ressourcen effizient einzusetzen. Es muss bei der Förderung innovativer Projekte zudem darum gehen, neue Ansätze in unterschiedlichen Regionen zu erproben. Was in Berlin funktioniert, kann nicht zwingend auf den Landkreis Rostock übertragen werden. Erfolgreiche Projekte, die übertragbar sind, müssen wiederum ohne Hürden den Weg in die Regelversorgung finden. Der Erfolg des Innovationsfonds wird sich ganz entscheidend an der sachgerechten Auswahl der Förderkriterien durch den G‑BA messen lassen müssen: Geht es um wirkliche Versorgungs­innovationen oder doch nur um die finanzielle Förderung beliebiger Integrations­verträge? Das zentrale, aber schwer zu bewältigende Problem der sektorenübergreifenden und multiprofessionellen Versorgung chronisch Kranker ist mit den vorhandenen Verträgen bisher kaum angegangen worden. Dies zeigt sich nicht nur an dem sehr schleppend anlaufenden Einbezug der Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen in die Integrierte Versorgung. Ob man sich durch die Ansiedlung des Entscheidungsverfahrens beim G-BA in dieser Hinsicht einen wirklichen Innovationsschub erhoffen darf, ist angesichts der möglichen Beharrungskräfte der Interessenverbände zumindest fragwürdig. Da es sich bei den geplanten Investitionen um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, muss neben der Gesetzlichen Krankenversicherung auch die private Versicherungs­wirtschaft zwingend in den Fonds einbezogen werden.

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Die geplante Förderung der Versorgungsforschung in Höhe von 75 Mio. Euro pro Jahr ist grundsätzlich begrüßenswert. Zur Veranschaulichung muss man sich aber auch bewusst machen, dass dieser Betrag nur ca. 0,05% der jährlichen Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht. Dieser Tropfen auf den heißen Stein darf nicht dazu führen, dass sich die Bundesregierung aus ihrer Verantwortung zum Aufbau einer leistungsstarken Versorgungsforschung im Gesundheitswesen stiehlt. Und auch hier muss es bei den geförderten Projekten darum gehen, das Augenmerk auf die Begleitforschung wirklicher Innovationen zu richten. Der geplante Innovationsfonds ist angesichts einer insgesamt stagnierenden Bereitschaft der Krankenkassen, in innovative Versorgungskonzepte zu investieren, ein längst überfälliger Schritt. Dieses Problem ist jedoch auch hausgemacht. Durch einen „Zusatzbeitrags­ vermeidungswettbewerb“ der Krankenkassen in den letzten Jahren dominierte zwangsläufig bei den Krankenkassen die Kostenvermeidung und man konzentrierte sich auf Strategien, die die Versorgung billiger machen. Damit wurde verhindert, was angesichts des demografischen Wandels dringend notwendig gewesen wäre: Investitionen in langfristige und nachhaltige Verbesserungen der Versorgung.

Dr. Harald Terpe, Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.


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POLITIK

Viele Chancen, aber auch Risiken Harald Weinberg, MdB (Die Linke) veröffentlicht am 11. Juni 2014

Grundsätzlich ist es eine sehr gute Idee, wenn für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung Geld in die Hand genommen werden soll. Denn von Vielem, was im deutschen Gesundheitssystem mehr oder minder unumstößliche Praxis ist, wissen wir nicht, ob es wirklich die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten bedeutet. Das gilt beispielsweise für die starren Sektorengrenzen, eine der am häufigsten kritisierten Eigenschaften des deutschen Gesundheitssystems. Das gilt auch für die fehlende Einbeziehung nichtärztlicher Berufsgruppen in die ambulanten Versorgungsprozesse sowie die Zusammenarbeit der ambulanten Ärzte untereinander und mit dem stationären Sektor. Kurz: Der Gedanke ist, dass Kooperation und nicht Einzelkämpfertum zu einem effizienteren System führen könnte. Ärztenetzwerke mit Einbeziehung der Krankenhäuser oder auch gerade interdisziplinäre Ansätze, etwa in der Schmerztherapie, sind oft effektiver und effizienter als die Regelversorgung. Genau dieses Einzelkämpfertum, die Konkurrenz von Berufsgruppen um die Geldtöpfe ist neben der unabänderlichen Komplexität der gesundheitlichen Versorgung der größte Hemmschuh für die Verwirklichung kooperativer Ideen. Das sieht man auch daran, welche Begehrlichkeiten einzelner Gruppen die Ankündigung des Innovationsfonds im Koalitionsvertrag hervorgerufen hat.

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Es besteht die Gefahr, dass besonders durchsetzungsfähige Gruppen sich Teile des zur Disposition stehenden Topfes sichern, um Lücken zu stopfen, die eigentlich schon mit der regulären Finanzierung abgegolten sein müssten. Der Innovationsfonds muss genutzt werden für Lücken, für die bislang kein gesetzlicher Auftrag besteht. Deshalb steht und fällt der Erfolg dieser Idee mit dem Modus der Mittelvergabe. Natürlich ist zu hoffen und es ist auch möglich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine gute Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten finden wird. Ob es aber grundsätzlich eine gute Idee ist, diejenigen die von der Vergabe profitieren selbst über die Vergabe entscheiden zu lassen, kann mit einigem Recht in Zweifel gezogen werden. Dennoch braucht man fachliche und auch regionale Kenntnisse, um die Versorgung vor Ort sinnvoll organisieren zu können. Es wäre daher auch erwägenswert, Regionen die Möglichkeit zu geben, die oft diskutierte Beteiligungsform regionaler Gesundheitskonferenzen zu implementieren. Dies sollte im Gesetz als zumindest eine Möglichkeit der Mittelvergabe festgeschrieben werden. Eine weitere Gefahr droht, wenn man den Innovationsfonds als ein Mittel der Wirtschaftsförderung begreift. Denn es geht hierbei um Gesundheitspolitik, nicht um Wirtschaftspolitik. Die Zielvorgaben, die man aus der Perspektive der wirtschaft-


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lichen Entwicklung hat, sind bestenfalls zufällig gleichlaufend mit denen, die aus gesundheitspolitischer Sicht wünschenswert sind. Anders ausgedrückt: Der maximale wirtschaftliche Profit bedeutet nicht gleichzeitig den maximalen gesundheitlichen Nutzen. Deshalb sollte das Bundeswirtschaftsministerium keine Mitspracherechte bei der Gestaltung des Gesetzes haben. Die Tatsache, dass der Innovationsfonds im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 2014 auftaucht, lässt hier aber Böses erahnen. Der größte gesundheitspolitische Nutzen ist vielmehr oft gerade dort zu erzielen, wo sozial benachteiligte Gruppen mit hoher Morbiditätslast leben, nicht dort, wo der größte Profit zu erzielen ist. Hier muss an Modellen gearbeitet werden, die neben guten Prozessketten auch die Senkung der Zugangsschwellen erreichen wollen. Innovation in der Versorgung erzielt man nur durch zielgerichtetes Probieren. Es ist schön, wenn bei diesen Gehversuchen der ein oder andere Patient oder die ein oder andere Patientin profitiert. Ziel ist es aber, überlegene Versorgungsmodelle zu identifizieren, um die Versorgungsstrukturen dann so zu verändern, dass möglichst alle Patientinnen und Patienten von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren können. Deshalb ist es richtig, dass als erster Schritt eine Evaluation vorgesehen ist. Diese Evaluation muss dann aber Konsequenzen haben. Es ist auch richtig, Gelder

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in die Versorgungsforschung zu stecken, wenngleich die geplanten 75 Millionen Euro deutlich zu wenig sind und nur einen Anfang darstellen können. DIE LINKE fordert seit vielen Jahren in den Haushaltsberatungen des Bundes die schrittweise Erhöhung der Mittel für nichtkommerzielle klinische Forschung auf 500 Mio. Euro. So könnte die Bundesrepublik auch im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle einnehmen. Was die Allokation der Mittel angeht, sollten alle Kassen zu einer entsprechenden Beteiligung gezwungen werden. Denn einzelne Kassen haben im Preiswettbewerb kein Interesse, kostenintensive Erkenntnisse zu generieren, die dann allen Versicherten nutzen, auch denen anderer Kassen. Dies bringt keinen Wettbewerbsvorteil, daher unterlassen die Kassen notwendige Investitionen ins Gesamtsystem. Genau die brauchen wir aber. Wie man dies nun organisiert, ob die Kassen direkt an den Kosten beteiligt werden und diese Ausgaben über die Zuweisungen des Gesundheitsfonds refinanziert werden oder aber ob der Gesundheitsfonds selbst die Mittel bereitstellt, ist nur sekundär interessant. Da es sich hier aber um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die auch nutzbringend für die Privatversicherten ist, wäre ein Aufschlag auf den Steuerzuschuss sinnvoll.

Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke


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KOSTENTRÄGER

Das Geld kommt von den Versicherten, sie müssen auch Nutznießer sein Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. veröffentlicht am 6. Juni 2014

In Jubel sind die Krankenkassen nicht gerade ausgebrochen, als sie den kurzen Absatz im aktuellen Koalitionsvertrag zum Innovationsfonds gefunden haben. Auf zehn Zeilen vereinbarten die Gesundheitsexperten von CDU/CSU und SPD einen Geldtopf mit 300 Millionen Euro zur Förderung sektorübergreifender Versorgung und für die Versorgungsforschung. Die Krankenkassen bringen das Geld auf, also die Versicherten. Die Kriterien für die Verteilung sollen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Natürlich stehen die Kassen hinter der Zielausrichtung. Aber die Befürchtungen haben sich bereits bestätigt: Es gibt ein Hauen und Stechen um die Mittel. Der Fonds weckt Begehrlichkeiten, und das nicht nur dort, wo es sinnvoll ist. Obwohl noch gar nicht eingerichtet, melden nahezu täglich Verbände, Industrie, Wissenschaft und Leistungserbringer ihren Anspruch auf Geld aus dem Fonds an. Selbst der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, erklärte schon im Januar 2014, wohin Finanzen aus dem neugeschaffenen Fonds fließen könnten. Er schlug ein Freiburger Institut vor, das medizinische Behandlungsverfahren unabhängig bewertet. Und ja: Vor allem sollten mit dem Geld, so Hecken, neue ärztliche Versorgungsmodelle auf dem Land bewertet werden. Grundsätzlich begrüßen die Innungskrankenkassen, wie auch die anderen Kassenarten, den Innovationsfonds. Damit die geförderten Konzepte allerdings

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auch langfristig in der Versorgung, also bei den Versicherten ankommen, sind klare Absprachen zu treffen, wie die Mittel eingesetzt werden, mit welchen Zielen und vor allem für wen. Für uns ist wichtig, dass die Kassen ein eindeutiges Prä für die Verwendung der Mittel bekommen. Der Vorschlag von Transparency International, den „Einsatz der Mittel aus dem interessengeleiteten Kampf um die Beitragsmilliarden herauszuhalten“, ist sicherlich diskutabel. Auch nach unserer Auffassung ist die Verteilung des Geldes über die G-BA-Strukturen nicht geboten. Dass das Allheilmittel allerdings die Einrichtung eines Beirates beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen mit Vertretern des G-BA und der Bundestagsfraktionen ist, nein, davon sind die IKKn nicht überzeugt. Mittlerweile haben sich auch die gesundheitspolitischen Sprecher von CDU/ CSU und SPD, Jens Spahn und Prof. Dr. Karl Lauterbach sowie die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks detailliert zu diesem Thema geäußert. In einigen Punkten können wir mitgehen: Wenn Geld aus dem Fonds fließt, dann ausschließlich für sogenannte Prozessinnovationen: also für die Entwicklung neuer Verfahren oder verbesserter Abläufe zum Beispiel in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Konkret sehen wir hier die Entwicklung neuer Behandlungspfade als sinnvoll an. Aber auch im


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Bereich Qualitätssicherung oder Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern gäbe es erfolgsversprechende Investitionsmöglichkeiten. Produktinnovationen aus dem Bereich der Pharmaindustrie und im Medizinproduktebereich müssen außen vor bleiben. Auch für die Förderung von wissenschaftlicher Forschung im Rahmen staatlicher, öffentlicher sowie universitärer Programme ist kein Geld aus dem Fonds bereitzustellen. Hier ist auch weiterhin eine Steuerfinanzierung angezeigt. Die Ziele der Förderung müssen klar sein: Die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär, aber auch sonstige Schnittstellen in der Versorgung müssen überwunden werden, damit die Patienten besser behandelt werden. Ansätze sind vorhanden, aber es läuft derzeit – leider – noch nicht optimal. Sicherlich kommt dem G-BA eine wichtige Rolle zu, aber er kann nicht als alleiniger Akteur das Geschehen bestimmen. Schon bei der Festlegung der Förderkriterien sehen wir den Gesetzgeber in der Verantwortung. Er sollte die Rahmenvorgaben klar vorgeben. Als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung übernimmt der G-BA dann seine Rolle, wenn es um die Vereinbarung der Förder- und Vergabekriterien geht. Allerdings ist hier

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den Krankenkassen entscheidender Einfluss einzuräumen. Sie müssen ihr entsprechendes Wissen aus dem konkreten Vertragsgeschäft einbringen können. Wichtig ist der Vorschlag der Hamburger Gesundheitssenatorin, nach dem bei Antragstellung ein Versorgungsvertrag vorliegen muss. Antragsteller sind damit selbstverständlich die Krankenkassen. Wir plädieren dafür, dass die Projekte ausschließlich befristet aus dem Innovationsfonds Geld erhalten: konkret für vier bis sechs Jahre. Nach Ansicht der Kassenverbände müssen die Antragsteller von Projekten auch eigenes Geld einbringen. Reichen die Fondsmittel zur Finanzierung nicht aus, müssen Quotierungsregeln gefunden werden, damit es nicht zu einem Windhundrennen kommt. Die Mittel für den Fonds sollten über den GKV-Spitzenverband abgerufen werden. Er kann für Einzug und Auszahlung der Fördergelder Sorge tragen. Der G-BA hat nicht die Aufgabe, Beitragsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwalten und zu verteilen. Jetzt ist die Politik am Zuge, damit die Versicherten so schnell wie möglich von den Projekten, die vom Innovationsfonds finanziert werden, profitieren.

Jürgen Hohnl ist Geschäftsführer des IKK e.V.. Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.


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KOSTENTRÄGER

Neue Ideen braucht das Gesundheitswesen Ulrike Elsner, Vorsitzende des Vorstandes beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) veröffentlicht am 12. Juni 2014

Neue und gute Versorgungsideen oder -konzepte sind vonnöten, zum Beispiel für chronisch kranke und multimorbide Patienten, doch viele werden erst gar nicht umgesetzt oder versanden nach einiger Zeit. Sie scheitern an der fehlenden Anschubfinanzierung oder an der unterschiedlichen Abrechnungssystematik im ambulanten und stationären Bereich. Manche erfolgversprechende integrierte Versorgungsverträge können sich deshalb nicht dauerhaft etablieren oder schaffen erst gar nicht den Schritt in die modellhafte Erprobung. Dies soll nach Ansicht der neuen Bundesregierung anders werden. Ein Innovationsfonds soll kommen, um zum einen innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen zu fördern, die über die Regelversorgung hinausgehen, und zum anderen die Versorgungsforschung finanziell zu unterstützen. Insgesamt sollen dafür 300 Millionen Euro von den Krankenkassen bereitgestellt werden – 225 Millionen Euro für Innovationen, 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung. Eine gute Absicht, aber die Tücke liegt wie immer im Detail. Denn allein die Ankündigung hat vor allem bei den Leistungserbringern große Erwartungen geweckt. Jeder will schließlich vom Kuchen Innovationsfonds ein Stück abbekommen. Der GKV-Spitzenverband hat deshalb gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen, darunter dem Verband der

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Ersatzkassen e. V. (vdek), Eckpunkte für einen solchen Innovationsfonds entwickelt. Auch die beiden Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU) haben auf die anhaltende Diskussion mit einem Papier reagiert. Erfreulicherweise decken sich eine Reihe der Anregungen der Krankenkassen zur Ausgestaltung des Innovationsfonds. Innovationen sollen beim Versicherten ankommen Wichtig ist den Krankenkassen, dass die Mittel aus dem Innovationsfonds zielgenau, nachhaltig und effektiv zugunsten der Versicherten eingesetzt werden. Hierfür ist es notwendig, dass die geförderten Projekte auf Verträgen der Krankenkassen beruhen. So wird sichergestellt, dass praxisrelevante Versorgungsprojekte, die dem Versicherten unmittelbar zugute kommen, gefördert werden. Zwingend erforderlich ist daher, dass bei den geförderten Projekten zumindest eine Krankenkasse beteiligt sein muss. Förderungsfähig sollten vor allem Prozessinnovationen sein, das heißt neue vernetzte Versorgungskonzepte, die den Anspruch haben, Sektorengrenzen zu überwinden und den Nutzen für den Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Solche Innovationsfelder könnten im Bereich der Qualitätssicherung, der Kommunikation, der Netzwerkorganisation oder in der qualitäts- und nutzenorientierten Vergütung liegen.


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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung – nach Festlegung der Rahmenvorgaben für die Förder- und Vergabekriterien durch den Gesetzgeber – die weiteren Förderkriterien festlegen. Dabei sollten diese vorher mit einem aus Krankenkassen bestehenden Gremium beraten sein, um zu gewährleisten, dass hier das entsprechende Vertrags-Know-how der Krankenkassen berücksichtigt wird. Auch das Vergabeverfahren sollte nach Auffassung des vdek möglichst bürokratiearm gestaltet werden. Entspricht der Projektantrag den Förderkriterien, sollte eine Mittelvergabe über den GKV-Spitzenverband erfolgen. Dieser sollte den Fonds auch verwalten, dass heißt, der Einzug und die Auszahlung der Fondsmittel werden durch ihn gewährleistet. So ist eine sparsame und effektive Verwaltung des Fonds sichergestellt und der Aufbau einer gesonderten Fondsbürokratie beim G-BA unnötig. Um eine hinreichende Anzahl von Projekten unterstützen zu können, bieten sich eine jährliche Finanzobergrenze und ein Eigenanteil der Initiativen sowie eine quotierte Mittelvergabe an. Evaluierung der Projekte durch Versorgungsforschung Nach Auffassung der Krankenkassen sollten für die Versorgungsleistungen und Versorgungsforschung die gleichen Regeln gelten. Das heißt, dass die Fondsmittel der Versorgungsforschung primär dazu dienen sollten, die neuen geförderten Innovationsprojekte zu evaluieren. Auf keinen Fall sollten die finanziellen Mittel zur Forschungsfinanzierung im Rahmen staatlicher, öffentlicher bzw. universitärer Programme verwendet werden.

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Diese Programme sind weiterhin aus Steuern zu finanzieren. Notwendige Rahmenbedingungen Um den Innovationsfonds erfolgreich umzusetzen, sind aus Sicht der Ersatzkassen darüber hinaus weitere Aspekte entscheidend:

den Beitragszahlern bereitgestellt wird. 300 Millionen Euro können eine gute Investition in die Zukunft sein, wenn sie gut angelegt werden. Das Instrument steht und fällt daher mit der klaren Rahmensetzung durch den Gesetzgeber. Sonst besteht die Gefahr, dass die an sich guten Ziele der Koalitionäre ins Leere laufen.

1. Wichtig ist, dass eine einheitliche Aufsichtspraxis gewährleistet ist. Wenn Versorgungsprojekte als förderungsfähig eingestuft werden, sollten diese nicht noch einmal gesondert der zuständigen Aufsichtsbehörde – Bundesversicherungsamt oder Aufsichtsbehörde der Länder – vorgelegt werden müssen. Neben der Vermeidung einer unterschiedlichen Aufsichtspraxis würde dies auch den administrativen Aufwand verringern und eine Förderung eines Projektes ggf. beschleunigen. 2. Notwendig ist auch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Selektivverträge bzw. für besondere Versorgungsformen flexibler gestaltet werden. Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, entsprechende Hemmnisse abzubauen, muss zeitgleich mit den Regelungen zum Aufbau des Innovationsfonds umgesetzt werden. Die Krankenkassen brauchen hier einen größtmöglichen Vertragsfreiraum, um innovative Projekte für die Patienten auch effektiv und zeitnah über Selektivverträge vereinbaren zu können. Investition in die Zukunft? Der Innovationsfonds ist – wenn er richtig umgesetzt wird – sicherlich ein gutes Instrument, um neue sektorenübergreifende Versorgungskonzepte zu fördern. Allerdings muss auch klar sein, dass hier zusätzliches Geld von

Ulrike Elsner ist seit Juli 2012 Vorsitzende des Vorstandes beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Der vdek ist Interessenvertretung und Dienstleister aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern.


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KOSTENTRÄGER

Zur Umsetzung eines Innovationsfonds aus Sicht der BARMER GEK Claudia Korf, Landesgeschäftsführerin der BARMER GEK Berlin Brandenburg veröffentlicht am 27. Juni 2014

Claudia Korf ist Landesgeschäftsführerin der BARMER GEK Berlin Brandenburg. Die BARMER GEK Berlin/Brandenburg vertritt die Interessen von über 830.000 Versicherten in der Gesundheitsregion Berlin und Brandenburg.

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Nur wenige gesundheitspolitische Vorhaben der Großen Koalition regen die Fantasie der Akteure so sehr an wie der im Koalitionsvertrag geplante Innovationsfonds über 300 Millionen Euro jährlich. Ob zum Transfer innovativer integrierter Versorgungsmodelle in die Regelversorgung oder zur Qualitätsmessung patientenrelevanter Endpunkte in der onkologischen Versorgung. Die Liste der Vorschläge zur Verwendung der – laut Koalitionsvertrag 225 Millionen Euro für die Innovationsförderung und 75 Millionen Euro für Versorgungsforschung – vorgesehenen Finanzmittel ist lang. Uns freuen die aktuellen Aussagen von CDU und SPD, dass die Anträge für die Innovationsförderung von den Berechtigten nach §140b Abs. 1 SGB V nur in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen gestellt werden können. Dies bedeutet auch eine Stärkung von Selektivverträgen. Es ist ebenfalls positiv zu bewerten, dass Prozess- und keine Produktinnovationen wie neue, medizinisch nicht gesicherte Verfahren aus Geldern des Fonds gefördert werden sollen. Wichtig ist zudem, dass diese Modelle die Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden suchen. Die handelnden Akteure müssen die Möglichkeit erhalten, bessere Lösungen anschließend in die Regelversorgung zu überführen.

Wir sind als BARMER GEK in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg mit unseren Partner in der Innovativen Gesundheitsregion in Brandenburg (IGiB) sehr gut aufgestellt. Versorgungsmodelle in strukturschwachen Regionen Brandenburgs, die Delegation ärztlicher Leistungen (AGnES II) oder die Sicherstellung der Arzneimitteltherapien bei Mehrfachmedikationen sind hier unsere Arbeitsschwerpunkte Klar ist für die BARMER GEK, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung der Selektivverträge und die Auflegung eines Innovationsfonds zeitlich zwingend zusammen gehören. Für uns ist auch entscheidend, dass die Möglichkeit der Förderung aus dem Innovationsfonds den Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen nicht konterkarieren darf. Die Verteilung der Mittel aus dem Innovationsfonds muss bedarfsgerecht erfolgen. Es darf keine „Mitnahmeeffekte“, keine „Gießkannen- Förderung“ geben. Der Förderbedarf ergibt sich also insbesondere bei besonderen regionalen Versorgungsproblemen, zu deren Lösung innovative Ideen und Konzepte der Vertragspartner bestehen.


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VERBÄNDE

Wie innovativ ist der Innovationsfonds? Birgit Fischer , Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden PharmaUnternehmen (vfa) veröffentlicht am 10. Juni 2014

Der Reformeifer im Gesundheitswesen und die Eile, in welcher neue gesetzliche Regulierungen stattfinden, führen manchmal zu Verwirrung, und die ist selten Grundlage guter Entscheidungen. So wurde die neueste gemeinsame Auslegung der Koalitionsvereinbarung zum Innovationsfonds der Abgeordneten Lauterbach und Spahn notwendig, um die in zahlreichen Veranstaltungen, Diskussionen und Veröffentlichungen sichtbar gewordene Verunsicherung aller Akteure einzufangen. Die Fondsidee ist ohne Frage gut, notwendig und überfällig. Wohl alle Akteure in der Versorgung begrüßen sie, auch die forschenden Pharmaunternehmen. Es ist hilfreich und gut, dass ein Zeichen gesetzt und erkannt wird, dass Innovationen (unerheblich, ob Produkt- oder Prozess-bezogene) nicht selbstverständlich sind, sondern eine starke und förderungswürdige Kompetenz unseres Gesundheitssystems darstellen. Es ist wichtig zu erkennen, dass das risikobehaftete Wagnis, Neues einzuführen, eines Anreizes und einer dezidierten finanziellen Unterstützung bedarf. Die Zeiten ändern sich, unsere Gesellschaft wird älter – und auch die Krankheitsprofile ändern sich. Diesem Wandel muss sich das Gesundheitssystem anpassen. Wir müssen lernen und Neues ausprobieren, damit das Versorgungsangebot besser an die besonderen Bedürfnissen der Patientengrup-

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pen – zum Beispiel der multimorbiden Senioren oder der chronisch Kranken – angepasst werden kann. Diesem Wandel zu folgen ist eine große und komplexe gesundheitspolitische Aufgabe, die nicht „zwischen Tür und Angel“ bewältigt werden kann. Neue Lösungen brauchen Weitsicht und die Berücksichtigung aller Versorgungsperspektiven. Die Bürokratisierung der Versorgung, die Einführung immer neuer Instrumente „on top“ – ohne eine solide Reflexion der komplexen Versorgungszusammenhänge, der vorhandenen Defizite und Potentiale – und der Versuch, sie mit einer Flut neuer Gesetze praxistauglich zu machen, wird den Herausforderungen der Zukunft jedenfalls nicht gerecht. Auch die zentralistische Überfrachtung des G-BA mit Aufgaben, die besser in einem praxisnahen, funktionierenden Kassenwettbewerb bewältigt werden können, stimmt skeptisch. Eine Bank ist im G-BA besonders machtvoll: der GKV-Spitzenverband. Schon jetzt weckt seine Übermacht in allen Versorgungsfragen zunehmenden Verdruss bei medizinischen Fachgesellschaften, Patientenverbänden und der Gesundheitswirtschaft, die bei Entscheidungsprozessen außen vor bleiben. Eine immer größere Machtfülle führt mittlerweile zu einer sich selbst legitimierenden gesundheitspolitischen „Spruchkammer“, die kaum einer politischen Kontrolle ausgesetzt ist.


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Probieren-und-Evaluieren führt besser zu neuen Lösungen als ein Weiter-sowie-bisher! Ein sektorenübergreifender Ansatz, der Wirkung zeigt, ist überfällig: Die alten Silos konventioneller Versorgung müssen sich in Versorgungsnetzwerke wandeln. Hierzu sollten neue Formen der Zusammenarbeit erprobt, evaluiert, etabliert und vor allem gelebt werden! Die forschenden Pharma-Unternehmen könnten dazu wichtige Beiträge leisten und an der Erhöhung von Qualität und Effizienz der Patientenversorgung mitwirken. Doch dieses Potential wird heute vom Gesundheitssystem nicht genutzt. Insbesondere auf dem Gebiet der selektiven Versorgung sehen die forschenden Pharma-Unternehmen ein erhebliches Potential für die Steigerung des patientenrelevanten und damit gesamt-gesellschaftlichen Nutzens. In den Bereichen, in welchen ein therapeu-

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tisches Regime sehr komplex ist oder einer intensiven Betreuung bedarf, wollen und können die forschenden Pharma-Unternehmen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten durch Bildung von Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Akteuren im Versorgungsmanagement zur Innovation im Sinne einer Optimierung der Versorgung beitragen. Will die Politik innovative Versorgungskonzepte, von denen Patienten spürbar profitieren, sollte sie wirksame Anreize setzen, um im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Patienten, Leistungserbringern, Kostenträgern und Gesundheitswirtschaft und in dezentraler Verantwortung neuartige Versorgungsmodelle auf den Weg zu bringen. Dafür wird nicht mehr Bürokratie benötigt, sondern klar gesetzte Rahmenbedingungen und Regeln sowie Gestaltungsfreiheiten der Akteure.

Birgit Fischer ist seit 2011 Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa). Der Verband der forschenden PharmaUnternehmen (vfa) vertritt die Interessen von 45 weltweit führenden Herstellern in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Seine Mitglieder repräsentieren rund zwei Drittel des deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 80.000 Mitarbeiter. Mehr als 18.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.


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VERBÄNDE

Krankenkassen verstehen sich zu wenig als Versorgungsmanager Prof. Dr. Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender Dr. Susanne Ozegowski, Geschäftsführerin Sabine Barz, Referentin veröffentlicht am 2. Juni 2014

Prof. Dr. Volker Amelung ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Managed Care e. V. und Professor am Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover.

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Die Verankerung des Innovationsfonds im Koalitionsvertrag und seine Bezifferung mit einem Betrag von 300 Mio. Euro jährlich hat in den Köpfen vieler Akteure die Ideenproduktion ins Laufen gebracht. Ein Aufruf des Bundesverbandes Managed Care (BMC), für ein Diskussionsforum förderungswürdige Projektskizzen einzureichen, brachte innerhalb weniger Tage eine Vielzahl von hervor, die sich allesamt zutrauen, Defizite der derzeitigen Regelversorgung zu überwinden. Ob ihnen dies im Falle einer Förderung gelingen würde, können wir heute noch nicht wissen. Was wir jedoch wissen, ist, wo genau es hakt im Hinblick auf die Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens. Und diese Analyse gibt uns wertvolle Hinweise, wenn es um die konkrete Ausgestaltung des Innovationsfonds geht. Die Medizin hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht und ist auf vielen Gebieten hochinnovativ. So machen beispielsweise Arzneimittelentwicklungen für HIV-Patienten, Cochlea-Implantate für Gehörlose oder bildgebende Verfahren mithilfe von PET-MRTs für viele Patienten einen deutlichen Unterschied. Gleichzeitig haben sich die Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahrzehnten nur wenig verändert. Die historisch gewachsene Sektorentrennung, das häufig auf Einjahreszeiträume ausge-

richtete Budgetdenken von Krankenkassen und Leistungserbringern sowie das Fehlen von Anreizen für langfristig wirksame Investitionen tragen dazu bei, dass das Gesundheitssystem kaum in der Lage ist, sich aus sich selbst heraus zu erneuern. Fazit 1: Die Innovationskraft im Gesundheitssektor ist unbegrenzt – nur in den Versorgungsstrukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung kommt zu wenig davon an. Der Unterschied zwischen der innovationsfreudigen Medizin und den innovationsträgen Versorgungsstrukturen liegt nicht zuletzt darin, dass es bei ersteren vorrangig um Produktinnovationen geht, während bei letzteren Prozessinnovationen im Vordergrund stehen. Doch warum tun sich Prozessinnovationen im Gesundheitswesen so schwer? Eine wesentliche Ursache liegt sicher darin, dass es keine Exklusivität für Prozessinnovationen gibt. Eine Krankenkasse, die sich auf neues Terrain im Versorgungsmanagement begibt, muss zunächst die Investitionslast tragen. Von den Verbesserungen profitieren dann aber meist auch Versicherte anderer Kassen, da Ärzte, die die neuen Versorgungsstrukturen nutzen, in der Regel Patienten von unterschiedlichen Kassen behandeln. Zudem können erfolgreiche Ansätze problemlos von Mitbewerbern übernommen werden – bei der Aufnahme eines positiv evaluierten


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Versorgungsansatzes in den GKV-Leistungskatalog sind die Wettbewerber sogar zur Übernahme des Ansatzes verpflichtet. Das schwächt die Möglichkeit der Kassen zur Differenzierung durch Innovationen. Fazit 2: Prozessinnovationen müssen im Mittelpunkt der Förderung durch den Innovationsfonds stehen. Hinzu kommt, dass sich Krankenkassen noch zu wenig als Versorgungsmanager verstehen. Krankenkassen werben mit Prämienausschüttungen, aber sie messen und kommunizieren nicht, wie sich die Gesundheit ihrer Versicherten verändert. Demzufolge entscheiden auch die Versicherten bei der Kassenwahl vorwiegend nach dem Preis – und nicht nach innovativen Leistungen und Versorgungsansätzen. Fazit 3: Innovative Versorgungsansätze spielen bisher keine Rolle im Kassenwettbewerb – das schmälert die Investitionsbereitschaft der Kassen in diese Ansätze. Diese Analyse der Innovationshemmnisse ließe sich noch beliebig weiter fortführen. Die Frage ist jedoch: Wie lässt sich dieser Teufelskreis durchbrechen? Die Große Koalition plant die Auflage eines seit langem vom BMC geforderten Innovationsfonds. Dieser soll vielversprechende Prozessinnovationen,

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die über die Regelversorgung hinausgehen, fördern. Anhand der Evidenz, die in diesem Zug gesammelt wird, sollen positiv evaluierte Ansätze in die Regelversorgung übernommen werden und damit verkrustete Strukturen aufgebrochen werden. Dieser Ansatz ist aus unserer Sicht richtig. Wichtig ist jedoch auch, Impulse für die Entwicklung von innovativen selektivvertraglichen Versorgungsmodellen zu setzen. Letztendlich werden die Förderkriterien eine zentrale Rolle für den Erfolg des Innovationsfonds spielen. Im Vordergrund sollten hier das Potenzial eines Modells, die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Patientenzentrierung und die Erfolgswahrscheinlichkeit stehen.

Dr. Susanne Ozegowski ist Geschäftsführerin des Bundesverbandes Managed Care e. V.

Sabine Barz, Referentin des Bundesverbandes Managed Care e. V.

Entscheidend ist, den Innovationsfonds jetzt schnell ins Rollen zu bringen. Um das zu gewährleisten, sollten dem G-BA für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens konkrete Fristen auferlegt werden. Die Auflösung des Innovationsstaus im deutschen Gesundheitssystem sollte eine der obersten Prioritäten dieser Legislaturperiode sein – daher sollte der Innovationsfonds lieber heute als morgen starten. Parallel dazu gilt es, die Stellschrauben des Gesundheitswesens so zu verändern, dass die eigenständige Innovations- und Investitionsfreude der Akteure nicht länger im Keim erstickt wird. Hier wird der Bundesverband Managed Care auch weiterhin Impulse liefern.

Der Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) ist ein bundesweiter pluralistischer Verein für innovative Systementwicklung im Gesundheitswesen. Er versteht sich als Forum für zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Konzeptionen.


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VERBÄNDE

Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V)

Ekkehard Mittelstaedt ist Geschäftsführer beim Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V.) Der bvitg e. V. hat die Entwicklung der Gesundheits-IT seit der Verbandsgründung 1995 begleitet und sich inhaltlich mit den Schwerpunkten des Marktes weiterentwickelt. Mit derzeit 50 Mitgliedsunternehmen vertritt er heute die führenden Hersteller von Krankenhausinformationssystemen, Praxisverwaltungs- und Arztinformationssowie Abteilungssystemen, Speziallösungen, Rechenzentren und weiteren IT-Lösungen für den ambulanten und stationären Bereich sowie für Reha-, Pflege- und Sozialeinrichtungen.

Die Idee, einen Fonds für Prozess- und Produktinnovationen im bundesdeutschen Gesundheitswesen zu gründen, ist gut und auch längst überfällig. Innovationen sind keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen sich rechnen und auch die Möglichkeit haben, sich durch Eingang in die Regelversorgung zu refinanzieren. Der Anfangsaufwand und das Risiko können durch den Innovationsfonds kalkulierbarer gemacht werden und so einen Anreiz für die beteiligten Akteure bieten. Vor den sich wandelnden Versorgungsbedürfnissen im deutschen Gesundheitswesen bedarf es eines Umdenkens: die in den jeweiligen Sektoren organisierte diagnosebezogene Behandlung sollte durch eine qualitätsorientierte patientenzentrierte multiprofessionelle und sektorübergreifende Behandlung ersetzt werden. Hier kann und muss der Innovationsfonds ansetzen. IT-Lösungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Ob der G-BA mit dieser Aufgabe in seiner derzeitigen Struktur die richtige Institution für die Verteilung der 300 Millionen Euro sein kann, wird sich zeigen, sobald die Vergabeverfahren festgelegt sind und der Vergabeprozess anläuft. Wesentlich ist aber, dass es nicht noch eine reine Projektförderung geben sollte, die nach Auslaufen des Förderzeitraums ins Leere läuft. Und: Prozessförderung muss mindestens einen ebenso hohen Stellenwert bekommen wie Produktin-

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novationen. Es mangelt im bundesdeutschen Gesundheitswesen weniger an innovativen Produkten sondern an der Möglichkeit, innovative Prozesse in die Regelversorgung zu bekommen. Hier kann die Industrie einen wesentlichen Beitrag leisten. Egal, ob eHealth, Telemedizin oder andere Prozessinnovationen. Prozessinnovationen und entsprechende Vernetzungsangebote sind bekannt und auch in anderen Ländern erprobt. Der bvitg und seine Mitgliedsunternehmen können und wollen unterstützen und das schon heute Machbare in die Fläche bringen. Vor diesem Hintergrund ist es einmal mehr fraglich, ob der geplante Unterausschuss „Innovationen und Versorgungsforschung“ des G-BA, der ja den Leistungskatalog für die Regelversorgung festlegt, die richtige Entscheidungsinstanz für Innovationen ist. Ein schlanker Vergabeprozess, getragen durch Wissenschaft, Patientenvertreter und Kostenträger wäre auch eine denkbare Alternative. Gerade auch wenn es darum geht, zunächst regional begrenzte Prozessinnovationen zu fördern. Antragssteller können laut den Abgeordneten Spahn und Lauterbach Ärzte, Krankenhäuser, Praxiskliniken und Kranken- und Pflegekassen sein. Der Schwerpunkt der Förderung soll auf Prozessinnovationen liegen, wobei diese sektorübergreifend sein müssen. Es darf nicht wundern, dass wir uns gewünscht hätten, dass auch die Industrie, also diejenigen, die innovative Prozesse entwickeln, ein Antragsrecht erhalten.


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VERBÄNDE

Chance für eine Intensivierung von Versorgungsforschung und Marktbeobachtungswissen Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) veröffentlicht am 2. Juni 2014

Die Medizintechnologiebranche ist sehr innovationsstark und mittelständisch geprägt. Rund ein Drittel ihres Umsatzes erzielen die deutschen Medizintechnikhersteller mit Produkten, die nicht älter als 3 Jahre sind. Im Durchschnitt investieren die forschenden MedTech-Unternehmen rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. 95 Prozent der MedTech-Unternehmen haben weniger als 250 Mitarbeiter. Insgesamt beschäftigt die Branche in Deutschland rund 190.000 Menschen. Jeder Arbeitsplatz sichert 0,75 Arbeitsplätze in anderen Bereichen. Wir freuen uns, dass die neue Bundesregierung die Bedeutung unserer Branche positiv anerkennt und diese als Leitmarkt nennt. Wir sehen im Ende 2013 geschlossenen Koalitionsvertrag zahlreiche positive Ansätze. Beispielsweise den erklärten Willen, die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beschleunigen, oder den neuen Innovationsfonds zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung. Der Innovationsfonds sollte auch für innovative Medizintechnologien und Versorgungsstudien genutzt werden.

konzepte und die Generierung von echten Versorgungsdaten wichtig. Also Daten, die nicht im Rahmen von klinischen Studien, sondern unter Alltagsbedingungen gewonnen werden. Bedeutung der Versorgungsforschung wird weiter steigen Die Bedeutung der Versorgungsforschung wird durch die zunehmende Vielfalt an Leistungen und den Kostendruck im Gesundheitsmarkt weiter steigen. Versorgungsforschung bietet die Chance, die Bedeutung der Medizintechnologien für das Gesundheitssystem unter Alltagsbedingungen sichtbar zu machen. Im Gegensatz zur Klinischen Forschung mit Medizintechnologien ist es das Ziel der Versorgungsforschung, die Qualität und den Nutzen von Therapien der Medizintechnologie für Patienten und Anwender in der täglichen Praxis darzustellen. Versorgungsforschung muss sich am Bedarf der Patienten und Anwender orientieren, den Ist-Zustand analysieren und mit dem Soll-Zustand vergleichen. Unterschiedliche Evaluationsmethoden

Bei der nun anstehenden konkreten Ausgestaltung des Innovationsfonds sind uns die vorbehaltlose und ideologiefreie Erprobung neuer Versorgungs-

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Die Vielfalt der Medizinprodukte und ihrer Einsatzzwecke erfordert dabei unterschiedliche Evaluationsmethoden.


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Dazu gehört auch die Einbindung von so genanntem “Marktüberwachungswissen”. Klinische Studien sind für Hochrisikoprodukte im Rahmen der CE-Kennzeichnung notwendig, um den Nutzen nachzuweisen. Damit können aber keine Langzeitaussagen getroffen werden. Hierfür ist das “Marktbeobachtungswissen” erforderlich, beispielsweise durch Registerprojekte. Versorgungsforschung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle Institutionen, Organisationen und Akteure im Gesundheits- und Sozialsystem beitragen sollten. Die medizintechnische Industrie wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres

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jeweiligen Spektrums beteiligen, um zusätzliche Erkenntnisse bei der Anwendung von Medizinprodukten zu gewinnen. Ein Beispiel dafür ist das Endoprothesenregister (EPRD) für Hüft- und Kniegelenkersatz, an dem sich die im BVMed vertretenen Endoprothetik-Unternehmen beteiligen.

Joachim M. Schmitt ist Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sowie Geschäftsführer von MedInform – Seminarund Informations-Service Medizintechnologie mit Sitz in Berlin. Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologie-Branche.


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WISSENSCHAFT / THINK TANK / NGO

Innovationsfonds als „Motor“ von Suchprozessen Prof. Dr. Gerd Glaeske, Co-Leiter Abteilung Gesundheitsökonomie an der Universität Bremen veröffentlicht am 16. Juni 2014

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Wir leben in einer Gesellschaft längeren Lebens. Diese kurze Charakterisierung des demographischen Wandels in Deutschland hat auch Auswirkungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die sich vor allem mit den Herausforderungen einer qualitäts-gesicherten und evidenzbasierten Versorgung älterer Menschen konfrontiert sieht, die unter mehreren chronischen Krankheiten gleichzeitig leiden. Und obwohl unser Gesundheitssystem auch im internationalen Vergleich noch immer gut dasteht, sind Defizite in der Kooperation, in der Kommunikation und in der Integration der Patientenversorgung nicht zu übersehen. Chronic Care als multi- oder besser noch interdisziplinäres Konzept für die Versorgung chronisch Kranker ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar, die Medizin hat sich auf die Erfolge in der Notfall- und Akutmedizin konzentriert, die Zusammenarbeit im Rahmen eines Professionenmix ist eher selten. Aber schon heute leiden 50% der über 65jährigen Menschen in Deutschland an 2 – 3 Krankheiten gleichzeitig nebeneinander, Leitlinien für die Behandlung von multimorbiden Menschen existieren aber allzu selten, sie müssten als Clinical Pathways sektorübergreifend und multiprofessionell von Ärztinnen und Ärzten, von Angehörigen des Pflegepersonals und anderer Berufsgruppen im System wie Physiotherapeuten oder Apothekern formuliert und verabschiedet werden. Die heutigen, auf eine Krankheit kon-

zentrierten Leitlinien führen bei älteren Menschen mit mehreren Krankheiten oft genug zu einer problematischen, oft auch gefährlichen Polypharmazie mit Arzneimitteln, die bei älteren Menschen eher ungeeignet erscheinen (siehe die PRISCUS-Liste), weil sie belastende unerwünschte Wirkungen oder Wechselwirkungen auslösen. Eine Folge: 10,2% der älteren Menschen, die in internistische Stationen eingewiesen werden, leiden nicht an einer Krankheit, sondern an den Wechselwirkungen von zu vielen Arzneimitteln nebeneinander. Konzepte zur Erstellung von multimorbiditätsorientierten Leitlinien, von Chronic Care Modellen, eines Disease Management Programm „Multimorbidität“ oder Strategien der Vermeidung von Polypharmazie und Interaktionen sind in unserem System keineswegs so verankert, wie sie schon heute benötig würden. In diesem Zusammenhang wären auch kontaktunabhängige Pauschalen als Honorierung sinnvoll, da dies, wie in den Niederlanden gezeigt werden konnte, unnötige Arzt-Patienten-Kontakte vermeiden kann, dem Arzt mehr Zeit für die Patientenkontakte einräumt und größere Chancen für die Vermittlung von Präventionsempfehlungen bietet. Probleme in der Kooperation und Integration wirken sich auch bei Kindern und Jugendlichen negativ aus, die unter Krankheiten im Kindesalter leiden (z.B. Mucoviszidose, ADHS, angebore-


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nen Herzfehlern, Organtransplantationen usw.) und deren Überleitung in die Erwachsenenmedizin keineswegs frei von Störungen und Schnittstellenproblemen ist. Diese Transition verlangt nach neuen Konzepten in der Zusammenarbeit von Kinder- und Erwachsenenärzten, von Allgemeinmedizinern und Spezialisten, von Psychologen und unterstützenden Einrichtungen, um das Gelingen des Übergangs in die Erwachsenenversorgung erfolgreich zu gestalten. Es sind multimodale Behandlungsansätze notwendig, Kooperationen unterschiedlicher Berufsgruppen, um eine solche Transitionsleistung zu erbringen und zu vermeiden, dass die Patientinnen und Patienten unsystematisch im Gesundheitssystem umherirren, ohne auf eine adäquate Versorgungsstruktur zu treffen. Diese beispielhaften Erkenntnisse stammen aus einer Versorgungsforschung, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Ist-Zustand zu beschreiben und zu analysieren, Vorschläge für neue Versorgungskonzepte zu entwickeln, bei der Implementierung Unterstützung anzubieten und den Verlauf zu evaluieren, um die Ergebnisse neuer Strukturen als Basis für eine Weiterentwicklung oder für eine Veränderung nutzen zu können. Daher ist es nur konsequent, in dem von der großen Koalition vorgesehenen Innovationsfonds finanzielle Mittel in Höhe von 225 Mio. Euro pro Jahr für neue Konzepte zur Verfügung zu stellen, die unmittelbar der Verbesserung der Versorgung dienen sollen, die sektorübergreifend sind und die über die derzeitige Regelversorgung im Rahmen der derzeit üblichen

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Honorierungsformen hinausgehen und gleichzeitig die Versorgungsforschung mit 75 Mio. Euro zu fördern. Generell geht es darum, die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Versorgung enger mit den Erkenntnissen und Erfolgen aus innovativen Projekten zu verknüpfen. Der Innovationsfonds wird auf diese Weise zu einem Motor von Suchstrategien für neue Versorgungskonzepte in unserem Versorgungssystem, wobei neben den großen Kollektivprojekten nicht die kleine innovativen „Pflänzchen“ vernachlässigt werden dürfen. Dass der G-BA nach Meinung der Vertreter der Großen Koalition gleichzeitig Verwalter und Vergabestelle der finanziellen Mittel sowie Adressat der Ergebnisse des Innovationsfonds sein soll, erscheint allerdings nicht gerade zielführend, diese Aufgaben sollte der G-BA nicht alleine übernehmen. Vielmehr sollte über die Innovations- und Versorgungsforschungsthemen sowie über die Vergabe der Mittel ein wissenschaftlicher Beirat, bestehend aus Versorgungsforschern, z.B. aus dem Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung, Experten aus dem System, Patienten und Versicherten, zusammen mit dem G-BA entscheiden, Prioritätenlisten sollten sich in diesem Zusammenhang von Erkenntnissen zu Unter-, Über- und Fehlversorgung leiten lassen. Der Innovationsfonds bietet daher die große Chance, dort neue Lösungen zu erproben, wo die Versorgungsforschung auf Defizite hingewiesen hat und solche Projekte methodisch adäquat zu evaluieren. Und diese Chance muss erfolgreich genutzt werden.

Prof. Dr. Gerd Glaeske ist Co-Leiter der Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung an der Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik.


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WISSENSCHAFT / THINK TANK / NGO

Versorgung verbessern: Erfolgsfaktoren für den Innovationsfonds Prof. Bertram Häussler, Vorsitzender der Geschäftsführung des IGES Instituts veröffentlicht am 27. Juni 2014

Der Innovationsfonds eröffnet große Chancen, bessere Versorgung zu entwickeln. Er ist als echte Exzellenzinitiative zu gestalten, die nicht von Partikularinteressen oder Proporzregeln beherrscht wird. Da Innovationen kreative Freiheit benötigen, sollte es bei aller Festlegung von Kriterien möglich sein, sehr unterschiedliche Projekte zu fördern. Das Auswahlverfahren muss daher offen, unbürokratisch und neutral sein. Aber zugleich so anspruchsvoll, dass anders als früher keine Scheininnovationen gefördert werden, aus denen einzelne Akteure einen Vorteil ziehen. Im Folgenden werden Vorschläge für eine unbürokratische und effektive Ausgestaltung des Innovationsfonds gemacht: Was sollte gefördert werden? Der Fokus sollte eher auf der Förderung neuer Ansätze als auf der Verbreitung vorhandener Ansätze in die Regelversorgung liegen. Denn gute Projekte verbreiten sich von alleine durch Vertragsbeitritt oder Nachahmung. Und es sollten neue Ansätze gefördert werden, die nach Ablauf der Förderung und positiver Evaluation in die Regelversorgung übergehen können. Da für neue Produkte bereits etablierte Erprobungsverfahren etabliert sind, sollte der Fokus auf innovativen Prozessen in Prävention, Therapie oder Beratung liegen. Thematische Eingrenzungen

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sind dabei nicht nötig, da dies eine kaum endgültig zu klärende Priorisierungsdiskussion erzeugen würde. Bei der Auswahl bieten sich jedoch relevante Kriterien wie die Prävalenz der betroffenen Bevölkerung sowie das Ausmaß von Versorgungsdefiziten an. Grundsätzlich sollte der Fokus auf der Verbesserung der Versorgung liegen, was auch zu Mehrkosten führen kann. Dennoch sollten gut begründete Projekte zur Effizienzsteigerung nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Trotz der Nennung im Koalitionsvertrag ist eine Beschränkung auf „sektorübergreifende“ Innovationen nicht zwingend erforderlich. Eine verbesserte Zusammenarbeit im niedergelassenen Sektor oder zwischen mehreren stationären Einrichtungen kann genauso vorteilhaft sein. Wer darf Ideen einbringen? Jeder Akteur im Gesundheitswesen sollte innovative Projekte vorschlagen dürfen, damit keine guten Ideen verloren gehen. Die Prüfung einer Idee im Auswahlverfahren sollte nicht davon abhängen, ob es dem Autor (bspw. einem Leistungserbringer) zuvor gelingt, eine Krankenkasse zu überzeugen. Damit müsste nicht jeder Vorschlag von einem Selektivvertrag begleitet sein. Projekte ohne Selektivvertragspartner würden dann während der Projektlaufzeit kollektiv finanziert, wenn auch sachlich und regional begrenzt.


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Wer entscheidet über die Förderprojekte? Jeder Antrag ist auf sachliche Eignung zu prüfen. Sofern die Summe der Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel überschreitet, ist auszuwählen. Nicht entscheiden sollten Institutionen wie der G-BA oder GKV-Spitzenverband, deren Mitglieder selbst Vorschläge einreichen bzw. an diesen beteiligt sind. Dies erschwert die Unabhängigkeit und würde vermutlich zu einer Verteilung der Mittel nach Proporz führen. Vielmehr sollte ein kleines Gremium aus unabhängigen nationalen und internationalen Experten auswählen, wie es sich bspw. in Exzellenzinitiativen oder Wettbewerben zwischen Gesundheitsregionen bewährt hat. Die Entscheidungskriterien werden hingegen durch den G-BA orientiert an den Interessen der Versicherten vorgegeben. Wie werden die Mittel verteilt? Die Mittel des Fonds sind über die Zeit zu verteilen und feste Quoten für jedes Jahr der Laufzeit vorzusehen. Innerhalb jedes Jahres muss es einen oder zwei Zeitpunkte geben, zu denen Anträge eingereicht werden, damit ein geordne-

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ter Vergleich möglich ist. Die Förderung weniger, aber umfangreicher und aussagekräftiger Projekte erscheint aus heutiger Sicht zielführender als eine breite Verteilung der Mittel. Von der Forderung einer Kofinanzierung der Projekte durch die Antragsteller ist abzuraten. Zum einen hat diese Kofinanzierung durch die Bereitstellung von Kassenmitteln schon stattgefunden. Zweitens würden auf diese Weise finanzstarke Kassen bevorzugt. Und drittens entsteht erfahrungsgemäß ein hoher bürokratischer Aufwand für die Darstellung bzw. die Kontrolle der Kofinanzierung. Wie ist Transparenz gesichert? Die geförderten Projekte werden in angemessener Intensität außerhalb der Versorgungsforschung evaluiert und die Ergebnisse veröffentlicht, um zur Nachahmung oder ggf. auch für die Übertragung in die Regelversorgung anzuregen. Das ist kein Hemmnis für Akteure, in eigene, vielleicht später wettbewerbsrelevante Ideen zu investieren. Denn die Beteiligten haben durch ihre unmittelbare Beteiligung immer noch einen Wissensvorsprung. Zudem ist eine erfolgreiche Evaluation ist auch immer eine gute Werbung.

Prof. Bertram Häussler ist Vorsitzender der Geschäftsführung des IGES Instituts. Er leitet zudem die zur IGES-Gruppe gehörenden Unternehmen CSG sowie IMC clinicon für die Bereiche klinische Forschung bzw. Krankenhausberatung. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind Versorgungsforschung, Gesundheitsökonomie, Nutzenbewertung und Arzneimittelentwicklung im nationalen und internationalen Kontext. Das IGES Institut wurde 1980 als unabhängiges Institut gegründet. Seither wurde in über 1.200 Projekten zu Fragen des Zugangs zur Versorgung, ihrer Qualität, der Finanzierung sowie der Gestaltung des Wettbewerbs im Bereich der Gesundheit gearbeitet.


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WISSENSCHAFT / THINK TANK / NGO

Förderkriterien für den Innovationsfonds: Eine konzeptionelle Herangehensweise ist gefragt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft veröffentlicht am 13. Juni 2014

Schon seit langem setzt sich die Deutsche Krebsgesellschaft für eine unabhängige Finanzierung klinischer Studien ein. Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung geht der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung: Ein Innovationsfonds soll künftig Fördergelder für neue sektorübergreifende Versorgungsformen und eine industrieunabhängige medizinische Versorgungsforschung bereitstellen. Warum sind unabhängige klinische Studien so wichtig? Zahlreiche Forschergruppen arbeiten derzeit in Deutschland und anderswo daran, Ansatzpunkte für innovative Krebstherapien zu finden. Mit Erfolg: Neue Medikamente und Operationstechniken, präzisere Bestrahlungsverfahren – sie alle tragen dazu bei, Krebsbehandlungen besser und schonender zu machen. In vielen Fällen lässt sich durch eine genetische Analyse des Tumorgewebes sogar herausfinden, welche Patienten voraussichtlich besonders gut auf ein bestimmtes Medikament ansprechen. So können Therapien heute wesentlich gezielter als noch vor wenigen Jahren eingesetzt werden. Zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung gehört jedoch mehr: Ob sich zum Beispiel ein neues Krebsmedikament auch für ältere Patienten mit Vorerkrankungen eignet,

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geht aus einer Zulassungsstudie meist nicht hervor. Eine schlüssige Antwort darauf können nur anwendungsnahe klinische Studien nach der Arzneimittelzulassung geben. Dasselbe gilt bei der Frage, ob bzw. in welchen Fällen ein bestimmter Behandlungsansatz im Versorgungsalltag besser oder schonender ist als der andere. Es wäre nicht klug, bei solchen Untersuchungen allein auf die Pharmaindustrie zu setzten. Pharmagesponserte Postzulassungsstudien sind immer dem Verdacht ausgesetzt, die Ergebnisse seien durch die eigenen wirtschaftlichen Interessen beeinflusst. So weit, so gut. Aber nach welchen Kriterien und für welche Projekte sollen die Fördergelder des Innovationsfonds fließen? Derzeit sind Kassen, Krankenhäuser und Ärzte in den Ländern aufgerufen, möglichst rasch Vorschläge zu machen, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Im Vordergrund stehen vor allem einzelne Strukturmaßnahmen, zum Beispiel zur besseren Versorgung in ländlichen Regionen, in Alten- und Pflegeheimen und ein optimiertes Medikationsmanagement. Das sind zweifellos wichtige Aspekte. Fraglich bleibt, ob hier nicht der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Denn komplexe gesundheitliche Probleme wie Krebs oder Herz-Kreislauferkrankungen erfordern eine komplexe Behandlung. Die isolierte Sicht auf einzelne Therapien


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oder Strukturmaßnahmen hilft dabei wenig. Stattdessen ist eine konzeptionelle Herangehensweise gefragt, bei der man die vorrangigen Versorgungsprobleme identifiziert, gezielt untersucht und dann angeht. Dafür braucht es vor allem eines: eine Verständigung aller Beteiligten, wo bei einer bestimmten Indikation der vordringliche Versorgungsbedarf besteht, und zwar nachvollziehbar und auf der Grundlage bestehender Statistiken und Studien. Gefragt ist außerdem ein Umdenken bei der Vergabe von Forschungsgeldern. Momentan wird dabei eher Interessantes ausgewählt, aber nicht unbedingt das für die Versorgung einer Krankheit Wichtige. Denkbar wäre zum Beispiel, dass die Expertengruppen, die bei der

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Erstellung medizinischer Leitlinien wissenschaftliche Studien sichten und bewerten, in einem strukturierten Prozess die Wissenslücken aufdecken und die wirklich wichtigen Fragestellungen formulieren, die in klinischen Studien oder durch die Versorgungsforschung geklärt werden sollten. Medizinische Fachgesellschaften wie die Deutsche Krebsgesellschaft arbeiten an solchen Prozessen und tragen das Fachwissen aus dem Versorgungsalltag in die politischen Entscheidungsgremien hinein. Der Innovationsfonds bietet erstmals die Chance auf einen umfassenden Versorgungsansatz und wir hoffen sehr, dass sie genutzt wird ‒ damit medizinische Innovationen auch versorgungsnah weiterentwickelt werden können.

Dr. Johannes Bruns ist seit 2006 Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Die Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (DKG) ist die größte wissenschaftlich-onkologische Fachgesellschaft in Deutschland mit Sitz in Berlin.


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WISSENSCHAFT / THINK TANK / NGO

Innovationsfonds – Ein Tropfen auf dem heißen Stein?! Annegret Schnick, Vertreterin des Ausschusses Wettbewerbsfähigkeit des Young Lions Gesundheitsparlaments veröffentlicht am 16. Juli 2014

Reden wir über den Innovationsfonds und die damit verbundene Initiierung und Evaluation von innovativen und sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen, dann reden wir über die zukünftige Versorgung der nachfolgenden Generationen. Um den Innovationsfonds sinnvoll umzusetzen, sind aus Sicht der Mitglieder des Ausschusses Wettbewerbsfähigkeit des Young Lions Gesundheitsparlamentes folgende Aspekte wesentlich: 1. Die geplante Umsetzung eines effizienten und transparenten Entscheidungsverfahrens hinsichtlich der Zuschlagserteilung wird begrüßt. Die Ausschreibung, Bewerbungen und Zuschlagsentscheidung bzw. -begründung müssen für die Öffentlichkeit transparent sowie frei einsehbar sein. Voraussetzung dafür sind vorab definierte und priorisierte/ gewichtete Zuschlagskriterien. Diese sollen das Gesamtkonzept vorgeben, jedoch Freiraum für innovative Ideen lassen. 2. Wichtiges Entscheidungskriterium für die Auswahl der Versorgungsprojekte ist die Prüfung der Nachhaltigkeit der einzelnen Konzepte. Erfolgreiche Projekte der Vier-Jahresförderung müssen sich nach dem Ende der „Anschubfinanzierung“ von 225 Mio. Euro pro Jahr weiter finanzieren können. Vorab muss der Gesetzgeber entscheiden, welche Projekte nicht nur thematisch, bspw. „Konzepte

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zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Qualitätssicherung“, sondern auch nach deren Zielsetzung priorisiert werden. So könnte bspw. ein hoher, breiter und/oder indikationsbezogener Patientennutzen, der Grad der Effizienzsteigerung oder das höchste Potential der Kostenreduktion als Entscheidungskriterium dienen. 3. Eine begleitende Evaluation wird als unabdingbare Voraussetzung der Finanzierung durch öffentliche Mittel gesehen. Das Studiendesign sollte vorab durch ein unabhängiges Gremium vorgegeben werden. Dieses Gremium sollte als Entscheidungsträger (inter-)national sowie interdisziplinär besetzt sein und keine institutionelle Beziehung zum G-BA haben. Vorstellungen und Werte der Patienten müssen dabei berücksichtigt werden. Dazu definieren, erheben und werten die Antragsteller patientenrelevante Ergebnisparameter aus. Die Umsetzung einer begleitenden Evaluation muss nach Zuschlag pro Projekt jährlich nachgewiesen und kontrolliert werden. Erfolgt dies nicht, sollte ein klagbarer Anspruch auf Rückgabe der öffentlichen Förderungssumme entstehen. 4. Wird dabei nicht vom G-BA als Entscheidungsträger über die Mittelverteilung Abstand genommen, fordern wir eine stärkere patientenorientiertere Ausrichtung der Zusammensetzung innerhalb des Vergabeverfahrens. Nur so kann gewährleistet werden, dass die


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geplante „ganzheitliche Orientierung an der Versorgung von Patienten“ und wissenschaftliche Evaluation umgesetzt wird. Die Beteiligung aus rein politischen oder einseitigen Interessen, bspw. den G-BA an der Integrierten Versorgung einzubinden, lehnen wir auf Grund einer möglichen Verlangsamung der Projektumsetzung durch die Einhaltung vorgegebener Regularien ab. 5. Zudem müssen die Ergebnisdaten der Innovationen/ Konzepte offengelegt werden. Dabei müssen die Sozialdaten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nach Bundesdatenschutzgesetz und SGB geschützt und gesichert werden. 6. Die Einbindung weiterer Akteure außerhalb des § 140 b Abs. 1 S. 1-7 SGB V wird befürwortet. Die Muss-Vorschrift zur Einbindung von mindestens einer gesetzlichen Krankenkasse wird als Einschränkung des Wettbewerbs der Konzepte und Akteure gesehen und abgelehnt. 7. Die Mittel von 75 Mio. Euro pro Jahr zur Versorgungsforschung sollten auch für die Erforschung der Regelversorgung zur Verfügung stehen und nicht nur zur Forschung innerhalb der Modellprojekte.

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Fazit Der Gesetzgeber soll den Rahmen der Innovationsförderungen für vier Jahre festlegen, jedoch nicht die Prozesse und dadurch den Ideen- und Qualitätswettbewerb einschränken. Wir begrüßen den Fokus der Modelle auf bspw. „sektorenübergreifende Modellprojekte zur Gewährleistung der Versorgung in unterversorgten Regionen, zur Substitution oder Delegation ärztlicher Leistung sowie zur Qualitätssicherung“, welche regional sowie populations- und/oder indikationsbezogen aufgebaut sind. Jedoch sollte die Erwartung der Akteure an die Ergebnisse verringert werden. Die Herausforderungen einer integrierten, sektorenübergreifenden Versorgung und deren Vergütung werden durch den Innovationsfonds sicherlich nicht behoben. Im Sinne der nachhaltigen Nutzung von öffentlichen Geldern muss der Gesetzgeber schon jetzt bedenken, welches Ziel die Projekte nach den vier Jahren verfolgen sollen. Andernfalls bleibt die Initiative ein Tropfen auf dem heißen Stein der Integrierten Versorgungsdebatte.

Annegret Schnick, Vertreterin des Ausschusses Wettbewerbsfähigkeit des Young Lions Gesundheitsparlaments. Annegret Schnick ist Doktorandin der Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth und Bereichsleiterin Organisationsentwicklung & Vertrieb der Gedikom GmbH. Sie engagiert sich seit mehr als 2 Jahren ehrenamtlich als Ausschussvorsitzende im Young Lions Gesundheitsparlament - ein Think Tank, initiiert vom forschenden Pharmaunternehmen Janssen und gestaltet von „Young Professionals“ aus dem Deutschen Gesundheitssektor, die sich für ein zukunftsfähiges gesundheitspolitisches System einsetzen.


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ZUSATZ

Rechtlicher Rahmen / Hintergrundinformationen Das deutsche Gesundheitssystem steht vor dem historisch gewachsenen Problem, die unterschiedlichen Versorgungsbereiche zu integrieren und die sich daraus ergebenen Folgewirkungen aus mangelnder Kommunikation und Vernetzung zu überwinden. Der Begriff „Integrierte Versorgung” (IV) steht dabei für die Vernetzung zwischen den einzelnen Leistungssektoren, um die Qualität der Versorgung zu verbessern.

2011: ArzneimittelmarktNeuordnungsgesetzes (AMNOG) § 140 b SGB V: Einbeziehung von Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller in Verträge zur integrierten Versorgung

2007: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

Folgende Gesetze der letzten 10 Jahre beinhalten Bemühungen integrierte Versorgungsstrukturen zu etablieren:

§ 140 b SGB V: Einbeziehung von Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen in Verträge zur integrierten Versorgung

INTEGRATION VON VERSORGUNGSSTRUKTUREN – EINE CHRONOLOGIE DER LETZTEN 10 JAHRE

§ 73 c SGB V: Möglichkeit zum Abschluss von Facharztverträgen

2012: Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruk­turen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) § 116b SGB V: Einführung einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung als ein neuer Versorgungsbereich für die Behandlung seltener Erkrankungen und spezialisierter Leistungen

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2004: Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, (GKV-GMG) § 116b SGB V: Erweiterte Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus z.B. im Rahmen von Disease-Management-Programmen Ambulante Behandlung seltener Erkrankungen und von Krankheiten mit besonderen Krankheitsverläufen sowie für hoch spezialisierte Leistungen

§ 73b SGB V: Einführung der Hausarztentrierten Versorgung § 95 SGB V: Zulassung von medizinischen Versorgungszentren, in denen Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte fachübergreifend tätig sind, zur vertragsärtztlichen Versorgung § 140a-h SGB V: Die IV bedarf keiner vertraglichen Rahmenvereinbarung zwischen Krankenkassen und KVen mehr. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind als Vertragspartner ausgeschlossen. Der Sicherstellungsauftrag der KVen wird eingeschränkt. Neben einzelnen Leistungserbringern und deren Gemeinschaften (z. B. Arztnetze), Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren können auch Managementgesellschaften von Leistungserbringern Vertragspartner der Krankenkassen in Selektivverträgen sein.


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