KW 09-2012

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Werbe-Spiegel · Nr. 9 Mittwoch, 29. 2. 2012

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München daheim Wir suchen für seriöse Mieter

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Die Expertenrunde zum Thema:

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Überbau durch Wärmedämmung

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Frau Petra S. aus Trudering fragt: „Ich bewohne eine Doppelhaushälfte, die etwas größer ist als die Hälfte meines Nachbarn. Daher ist auch die an der Grundstücksgrenze stehende Außenwand meines Hauses teilweise unge- Rechtsanwalt schützt und vor allem im Winter sehr Rudolf Stürzer kalt. Ich möchte jetzt auch diese Wand Vorsitzender mit einer Wärmedämmung versehen. HAUS + GRUND Mein Nachbar ist damit nicht einverMünchen standen, weil sich meine Wärmedämmung dann auf seinem Grundstück befindet und er dies nicht dulden müsse. Dazu gäbe es bereits Gerichtsurteile. Was kann ich tun?“ Von der Rechtsprechung wird tatsächlich die Auffassung vertreten, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten in den Luftraum des Nachbargrundstücks ragen und dadurch ein sog. Überbau auf das Nachbargrundstück entsteht (so z. B. OLG Karlsruhe, Urteil v. 9.12.2009, 6 U 121/09, NZM 2010, 176). Diese Rechtslage steht jedoch in Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen, durch Energiesparmaßnahmen den Ausstoß schädlicher Emissionen zu verringern und die Ressourcen zu schonen. Daher hat der Bayerische Landtag mit Wirkung zum 1.1.2012 zwei gesetzliche Neuregelungen verabschiedet. Danach ist ein Grundstückseigentümer zum Einen unter bestimmten Voraussetzungen zur Duldung des durch eine Wärmedämmung entstandenen Überbaus verpflichtet. Zum Anderen muss er auch das Betreten seines Grundstücks zum Zwecke der Anbringung der Wärmedämmung gestatten (Art. 46 a, 46 b Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch AGBGB). Entgegenstehende Urteile sind daher jedenfalls in Bayern nicht mehr einschlägig. Voraussetzung ist, dass durch die Wärmedämmung die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird und eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise als durch eine Außendämmung mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann. Als Ausgleich für den Überbau kann der Nachbar eine Geldrente (sog. Überbaurente) verlangen. Die Höhe der Rente wurde gesetzlich leider nicht geregelt. Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert des überbauten Grundstücksteils im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung. Zur Anbringung der Wärmedämmung muss der Nachbar das Betreten seines Grundstücks gestatten und grundsätzlich auch dulden, dass dort zur Durchführung der Arbeiten, z. B. ein Gerüst aufgestellt wird. Die Absicht, das Nachbargrundstück zu betreten und dort Arbeiten auszuführen sowie die Art und die Dauer der Arbeiten müssen Sie Ihrem Nachbarn mindestens einen Monat vor deren Beginn anzeigen. Kommt es zu Schäden am Eigentum des Nachbarn, kann der Nachbar ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden Schadenersatz verlangen. Die Nutzung seines Grundstücks zum Zwecke der Anbringung der Wärmedämmung muss der Nachbar entschädigungslos nur maximal eine Woche dulden. Danach hat er Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Kostenfreie Rechts-, Steuer- u. Bauberatung für Mitglieder in allen Immobilienfragen. Mitgliedsbeitrag ab 60,- ¤ jährlich. Infos unter: Haus + Grund München, Sonnenstraße 13 III, 80331 München Tel. 089/551 41-0, Fax 089/551 41-366 www.haus-und-grund-muenchen.de info@haus-und-grund-muenchen.de

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Der Münchner Immobilienmarkt

A Geschichtenwerkstatt München · Kinder ab acht Jahren können in der Geschichtenwerkstatt der Münchner Volkshochschule in Kooperation mit den Stadtbibliotheken den Märchen der bekannten Erzählerin Karin Wedra zuhören und anschließend ihr eigenes Märchen erfinden. Der Eintritt kostet 6 Euro. Termine hierfür sind: Freitag, 9. März, 15 Uhr, Stadtbibliothek Isarvorstadt (Kapuzinerstr. 28); Dienstag, 20. März, 15 Uhr, Stadtbibliothek Moosach (Hanauer Str. 61a) und Mittwoch, 11. April, 11 Uhr, Stadtbibliothek Neuaubing (Radolfzeller Str. 15). Für Kinder ab vier Jahren und deren Eltern liest Karin Wedra zauberhafte Geschichten am Dienstag, 6. März, 15 Uhr in der Stadtbibliothek Moosach (Hanauer Str. 61a) und am Donnerstag, 8. März, 15 Uhr in der Stadtbibliothek Schwabing (Hohenzollernstr. 16). Der Eintritt kostet 4 Euro. Zu allen Terminen ist eine Anmeldung unter Tel. (089)4478041 erforderlich.

A Wohnen im Alter München · In Kooperation mit dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München und dem Eigenheimerverband Bayern e.V. informiert der Verein Stadtteilarbeit / Beratungsstelle Wohnen am Dienstag, 6. März, im Alten Rathaus (Marienplatz) zum Thema „Älter werden – zu Hause wohnen bleiben“. Ab 17 Uhr gibt es im Foyer einen Informationsmarkt zu den Themen Beratung, Versorgung, Hilfsmittel und Recht mit rund 20 Organisationen, die das selbstständige Wohnen im Alter zu Hause unterstützen. Um 18 Uhr wird im Saal Oda Scheibelhuber, Ministerialdirektorin im Bundesbauministerium sowie von der Landeshauptstadt München ein Grußwort sprechen. Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und Altersgerechtem Umbau sowie deren Finanzierungsquellen und -modelle werden daraufhin die Architektin Kristin Ponatowski vom Verein für Stadtteilarbeit, sowie Bernhard Reindl, Bereichsleitung Wohnen im Alter, Verein Stadtteilarbeit, vorstellen. Im anschließenden Info-Talk werden in großer Runde alle noch ausstehenden Fragen behandelt.

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