Broschüre Bestattungshaus Husemann-Scheffbusch Versmold

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UNSER BESTATTUNGS-RATGEBER

BESTATTUNGSHAUS HUSEMANN-SCHEFFBUSCH


Der Tod eines Menschen kommt oft überraschend – meist viel zu früh und ist selten eine Erlösung. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Partner bei Bestattung, Trauerfeier und allen Dienstleistungen rund um die Beerdigung zur Seite stehen. Als Treuhänder des Abschiedsprozesses und Mitgestalter der Bestattungskultur helfen wir mit Verständnis und Mitgefühl in einer schwierigen Situation. Jahrelange Erfahrung hat unseren Blick für die Bedürfnisse der Menschen geschärft. Wir wissen, was im Trauerfall zu tun ist und möchten Sie bei sämtlichen anstehenden Entscheidungen unterstützen - mit Überblick, Einfühlungsvermögen und dem nötigen Fachwissen.

Ihr Andre Scheffbusch


WIR SCHAFFEN FREIRÄUME FÜR IHRE TRAUER In unseren eigenen Abschiedsräumen bieten wir Aufbahrungen an, damit Sie ungestört und in aller Ruhe Abschied vom Verstorbenen nehmen können. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, kleinere Trauerfeiern in unserem Haus durchzuführen. Wir organisieren und regeln für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen, beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied vom Verstorbenen. Unsere Leistungen erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.

DAS EINZIGE BESTATTUNGSHAUS IN VERSMOLD MIT EIGENEN ABSCHIEDSRÄUMEN

Unsere Mitarbeiter wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit.


WAS IM STERBEFALL ZU TUN IST

WIR NEHMEN IHNEN AUFGABEN AB – DENN WIR MÖCHTEN, DASS SIE IN RUHE ABSCHIED

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

NEHMEN KÖNNEN.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt. Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente. Formalitäten: Ungelegen, aber notwendig Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir vom Bestattungshaus Husemann-Scheffbusch stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.


UNSERE BEGLEITUNG IM TRAUERFALL UMFASST: • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt • Die Versorgung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen • Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung • Die Dekoration des Grabes, auf Wunsch auch die Pflege • Die Auslegung einer Kondolenzliste • Die Trauerbegleitung • Die Organisation und Durchführung der Bestattung • Die Testamentsvollstreckung • Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze

Die Erledigung aller Formalitäten nach Absprache wie:

• Abmeldung bei der Krankenkasse • Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente • Benachrichtigung des Arbeitgebers • Abmeldung beim Arbeitsamt • Abmeldung beim Versorgungsamt • Polizeiliche Abmeldung • Meldung der Verstorbenenanschrift zur „Robinson-Liste“ zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung


SOLLTEN URKUNDEN NICHT MEHR AUFZUFINDEN SEIN, ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE GERNE AUCH DEREN NEUBESCHAFFUNG.

DOKUMENTE FÜR AMTSANGELEGENHEITEN Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente: • Personalausweis des Verstorbenen • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde • Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden • Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar • Grabstellennachweis, falls vorhanden • Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente • Die Grabgestaltung durch Steinmetz und Gärtner, z.B. Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung


UNANGENEHM, ABER UNUMGÄNGLICH: DIE KOSTENFRAGE Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich die Kosten einer Bestattung aus vielen einzelnen Faktoren zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.

Bei einer Bestattung fallen Kosten an für: • Die Leistungen des Bestattungsinstituts, z.B. die Kosten für Sarg, Totenbekleidung, Überführung des Verstorbenen, Ankleiden und Einsargen, Vorbereiten der Trauerfeier, Dekoration der Trauerhalle, Sarg- oder Urnenträger • Auslagen und Fremdrechnungen, z.B. die Kosten für die Beurkundung und Sterbeurkunden beim Standesamt, Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung des Todesscheins), Traueranzeigen, Blumenarrangements usw. • Die Friedhofsverwaltung, z.B. die Kosten für den Grabstellenkauf und die Nutzung der Kapelle Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent wie möglich darzustellen, ist unser Ziel. Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer persönlichen Vorstellungen und Wünsche. Ein seriöses Bestattungsunternehmen nimmt sich deshalb die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser Basis ist es uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.


BESTATTUNGSVORSORGE SCHAFFT SICHERHEIT! Bestattungen werden in Deutschland schon seit 2004 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Getragen werden müssen die Beerdigungs-Kosten in voller Höhe von den Angehörigen. Hier summieren sich die Kosten schnell mal auf ein paar Tausend Euro, denn neben den Friedhofs- und Trauerfeiergebühren fallen auch Kosten für Sarg oder Urne, Traueranzeige, Grabstein, Blumenchmuck und für die dauerhafte Grabpflege an. Immer häufiger können die Angehörigen das Geld nicht oder nur schwerlich aufbringen. Was bleibt, ist eine Bestattung, die sowohl den Ansprüchen der Angehörigen als auch denen des Verstorbenen nicht in vollem Umfang gerecht wird.

VORSORGE-BETRÄGE SIND VOR DEM ZUGRIFF DER SOZIALÄMTER BEI PFLEGEKOSTEN ODER HEIMAUFENTHALTEN GESCHÜTZT!

Demgegenüber entwickelt sich seit ein paar Jahren der Trend der eigenen Bestattungs-Vorsorge. Eine Vorsorge, die Sicherheit schafft. Bei den Angehörigen – mehr noch aber bei den Betroffenen selbst. Heute schon an morgen denken. Die eigenverantwortliche Bestattungs-Vorsorge bietet dabei gleich mehrere Vorteile. Sie entlastet die Angehörigen im Falle des Todes, garantiert die Wunsch-Beerdigung des Verstorbenen und als wichtigster Faktor:


Diese zweckgebundenen Vorsorge-Beträge sind auch dann gesichert, wenn Sozialämter im Falle von Pflegekosten oder Heimaufenthalten an das Vermögen der Betroffenen gehen. Viele Gerichte haben entschieden, dass bis zu 7.000 € Bestattungsvorsorge geschützt sind. Als einfache und faire Lösung bieten spezialisierte Versicherer und Kassen in Zusammenarbeit mit Treuhandgesellschaften Bestattungs-Vorsorge-Verträge als Sterbegeldversicherung an. Diese Versicherungen sind als dauerhafte Ratenzahlung oder als Einmalzahlungen möglich und bieten zum Teil sogar eine Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr. Damit werden nicht nur alle anfallenden Kosten im Vorfeld beglichen, sondern mit einer sogenannten Bestattungsverfügung können sämtliche Einzelheiten der Bestattung frühzeitig geregelt werden. Als kompetenter Partner kennt sich der Bestatter vor Ort mit den speziellen Anforderungen und Möglichkeiten bestens aus. Er berät, begleitet den Abschluss und sorgt im Todesfall für die Formalitäten, die Einholung der Sterbegelder und garantiert die vertraglich vereinbarte Bestattung – so können die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen mit der Gewissheit, dass der Verstorbene seinen letzten Wunsch erfüllt bekommen hat.


UND WO MÖCHTEN SIE RUHEN? Bis vor einigen Jahren war die Art der Bestattung nicht frei wählbar, beziehungsweise es gab nur wenige Alternativen zur Sargbestattung auf Friedhöfen. In der letzten Zeit hat sich ein Trend entwickelt, der es ermöglicht, die Verstorbenen so zu bestatten, wie sie es sich zu Lebzeiten gewünscht haben. Häufig werden dabei Bestattungsvarianten gewählt, die eng mit dem Leben des Verstorbenen zu tun hatten.

IM WALD, AUF DEM BERG, IM MEER ODER AUS DEM FLUGZEUG HERAUS – DIE BESTATTUNGSMÖGLICHKEITEN SIND HEUTE VIELFÄLTIG.

Für folgende außergewöhnliche Bestattungsvarianten, ist die Feuerbestattung Voraussetzung: • • • • • • • •

Seebestattung Baumbestattung Flussbestattung Bestattung in den Bergen Luftbestattung mit Heißluftballon Kombinierte Luft-See-Bestattung Diamantbestattung Ballonbestattung


FRIEDHOF DER EV.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE VERSMOLD Auch wenn die Auswahl an alternativen Bestattungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat, entscheidet sich die Mehrheit der Versmolder nach wie vor für eine klassische Beisetzung auf dem Friedhof der ev.-luth. Kirchengemeinde. Aber auch hier hat sich die Anzahl an Bestattungsvarianten in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Neben den Familien-Grabstätten werden vermehrt Urnengräber ausgewählt – Fragen Sie uns. Wir helfen gerne weiter!

Erdbestattung

Urnengrab für zwei Urnen

Urnengrab für zwei Urnen mit Grabstein

Reihengrabstätte

Urnenbeisetzung im Rasenfeld mit Grabplatte

Erdbestattung im Rasenfeld mit Grabplatte

Urnenbeisetzung mit Grabstele

Urnenbeisetzung mit Gemeinschaftsgrabmal


BESTATTUNGSHAUS HUSEMANN-SCHEFFBUSCH Berliner StraĂ&#x;e 55 33775 Versmold Telefon 05423 49024 info@bestattungen-husemann.de www.bestattungen-husemann.de


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