Betriebsberatung
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„fattura elettronica“
Abgelehnte Rechnungen Beim Ausstellen der elektronischen Ausgangsrechnungen mit dem VPS-Modul, kann es vorkommen, dass eine Rechnung von Seiten der Agentur der Einnahmen abgelehnt wird. Nachstehend haben wir gängige Fehler erläutert. Die PLZ auf der elektronischen Rechnung Auf der elektronischen Rechnung gehört die PLZ, wie von der Agentur der Einnahmen vorgegeben, zu den Pflichtfeldern. Dieses Feld ist erst richtig ausgefüllt, sobald 5 Ziffern eingetragen wurden. Das VPS – Portal für elektronische Rechnung gibt automatisch 00000 vor. In Italien besteht jede Postleitzahl aus 5 Ziffern, diese kann man einfach eintragen und die Rechnung kann so ohne Probleme ausgestellt werden. Es gibt auch Länder, wie z.B. Österreich, wo die PLZ nur 4-stellig ist. Unser Tipp: entweder Sie lassen das Feld vorausgefüllt (00000) oder Sie schreiben vor der PLZ eine 0 (z.B. Wien = 1234 – im Portal 01234).
Steuernummer Bei italienischen Privatpersonen muss auf der elektronischen Rechnung die gültige Steuernummer eingetragen
werden. Sobald die Rechnung verschickt wurde, wird von SDI (innerhalb 5 Tage) geprüft, ob die eingegebene Steuernummer existiert. Sollten sich Tippfehler eingeschlichen haben bzw. eine falsche Steuernummer angegeben worden sein, wird die Rechnung von Seiten des SDI abgelehnt und eine neue Rechnung muss mit gleicher Rechnungsnummer und gleichem Rechnungsdatum innerhalb 5 Tagen neu ausgestellt werden. In diesem Fall ist es möglich, einfach bei der abgelehnten Rechnung (unter Ausgang – Abgelehnt) auf Dokument korrigieren klicken, dabei wird eine Kopie der annullierten Rechnung erstellt. Diese Kopie ist abschließend richtigzustellen. Sollte der Gast bereits abgereist sein, kann man ganz einfach unter folgendem Link: http://www.codicefiscaleonline.com/ die Steuernummer mit den Ausweisdaten berechnen. Oftmals kommt es vor, dass der Gast seinen „codice fiscale“ nicht bei sich hat. Sie können auch in diesem Fall
auf diese Methode zurückgreifen. Es gibt zudem eine Online-Möglichkeit zu prüfen, ob die Steuernummer wirklich existiert. Unter folgendem Link lässt sich die Steuernummer prüfen: https://bit.ly/2TuA3ud
Wie kann ich eine abgelehnte Rechnung richtigstellen? Es kommt immer wieder vor, dass elektronische Ausgangsrechnungen in unserem Portal abgelehnt werden. Sobald Sie eine Rechnung an das SDI verschicken, erhalten Sie innerhalb von 5 Tagen die Rückmeldung, ob die Rechnung ordnungsgemäß zugestellt oder abgelehnt wurde. Damit Sie im Falle einer abgelehnten Rechnung gleich benachrichtigt werden, haben wir für Sie im Modul Ihre E-Mail Adresse hinterlegt. Folgende zwei Schritte sind erforderlich, sofern eine Ausgangsrechnung abgelehnt wurde:
Abgelehnte Rechnungen - So funktioniert die Richtigstellung! 1. Unter dem Menüpunkt „Abgelehnt“ sehen Sie die abgelehnte Rechnung. Wie Sie beim nachstehenden Beispiel sehen können, erhalten Sie auch die Rückmeldung vom SDI, warum die Rechnung abgelehnt wurde. 2. Als nächstes können Sie auf „Dokument korrigieren“ (blauer Pfeil) klicken. Die abgelehnte Rechnung wird hiermit annulliert und eine Kopie wird zur Bearbeitung erstellt. Bitte bessern Sie bei dieser Kopie den Fehler aus und verschicken Sie die Rechnung erneut an die Agentur der Einnahmen.
Achtung: Eine abgelehnte Ausgangsrechnung sollte innerhalb von 5 Tagen korrigiert versendet werden.