Jógvan Hansen
Nützliche Hinweise
Regatta färöischer Traditionssegler.
Fischen in Bächen und Wasserläufen ist nur vom 1. Mai bis zum 31. August erlaubt. Von der Küste aus darf im Allgemeinen ohne Schein geangelt werden, doch erkundigen Sie sich bitte nach örtlichen Beschränkungen. Fischereigenehmigungen (Angelscheine) sind in den meisten der regional zuständigen Verkehrsbüros (s. S. 9) erhältlich. Angelfahrten auf See bieten verschiedene Veranstalter an. Auskünfte erteilen die Verkehrsbüros. Möchte man in färöischen Gewässern von einem mitgebrachten Boot aus fischen, bedarf es einer Erlaubnis. Ob die Möglichkeit besteht, diese zu erhalten, erfahren Sie beim Färöischen Fremdenverkehrsamt (info@visitfaroeislands.com). Eine amtliche Desinfektionsbescheinigung des zur Benutzung auf den Färöern mitgeführten Sportfischereigeräts ist nicht mehr erforderlich. Es obliegt dem jeweiligen Benutzer, dass die Gerätschaften bei der Einreise gründlich gereinigt, trocken und ansteckungsfrei sind. Außerdem hat er dafür Sorge zu tragen, dass beim Fischen keine ansteckenden Fischkrankheiten von Salzwasserrevieren in Süßwassereviere bzw. zwischen Süßwasserrevieren übertragen werden. 26. TaxFree-Einkauf Jeder mit festem Wohnsitz außerhalb der Färöer kann bei einem Exporteinkauf von mehr als 300 DKK die färöische Mehrwertsteuer (MVG) erstattet bekommen. Halten Sie sich an die Geschäfte, die das blau-weiße TaxFree-Schild zeigen. Mehr als 100 Geschäfte auf den Inseln sind Mitglieder der färöischen TaxFree-Organisation. Hier hilft man Ihnen gerne, die MwSt erstattet zu bekommen. Verlangen Sie beim Einkauf einen „Tax Refund Cheque”, füllen Sie bitte das Formular aus und achten Sie darauf, dass der Scheck vom Geschäft abgestempelt wird. Bei Ihrer Abreise wenden Sie sich bitte vor dem Einchecken an den Zoll. Dieser darf verlangen, vor dem Abstempeln des Schecks die Ware zu sehen. Danach gehen Sie zur Rückerstattung zum „Tax Refund”-Vertreter im Flughafen (beim Verkehrsbüro) bzw. an Bord der „Norröna” oder Ihres Kreuzfahrtschiffes. Soll
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ten Sie die Einlösung bei der Abreise vergessen haben, können Sie den vom färöischen Zoll abgestempelten Scheck an Faroese TaxFree System schicken. Sie bekommen dann den Betrag zugeschickt oder auf Ihr Konto überwiesen. TaxFree im Flughafen Im Flughafen Vagar gibt es zwei TaxFree-Geschäfte: für Abreisende nach der Passagierkontrolle und für Ankommende bei der Gepäckausgabe. Die Geschäfte sind in Verbindung mit Abflügen und Landungen geöffnet. 27. Telefon Bei Gesprächen vom Ausland auf die Färöer ist die Landeskennziffer der Färöer 298. Bei Auslandsgesprächen von den Färöern wählt man 00, gefolgt von der jeweiligen Landeskennziffer. Weitere Informationen erteilt die Tele fonauskunft unter Nr. 118. Handys: Auf den Färöern ist GSM das verbreitetste Mobiltelefonsystem. Es kann im ganzen Land verwendet werden. Die Färöische Telecom und die Telefongesellschaft Vodafone haben mit zahlreichen ausländischen Telefon gesellschaften Abkommen, so dass Gäste auf den Färöern hier ihr Handy benutzen können und umgekehrt färöische Handys in den meisten Ländern zu verwenden sind. Die Färöische Telecom und Vodafone bieten auch sog. PrepaidKarten an, durch die man ein bestimmtes Guthaben für GMS-Gespräche erhält. Mit Prepaid-Karten vermeidet man später Überraschungen bei der Rechnung. Diese Karten sind in Telecom-Läden, Kiosken, Hotels und Tankstellen sowie bei den Poststellen und Verkehrsbüros erhältlich. Auf den Färöern kann man MMS versenden und GPRS-Daten benutzen. Mit Ihrem Telefon ist dies allerdings nur möglich, wenn Ihr Betreiber mit den färöischen Telefongesell schaften eine GPRS-Roaming-Übereinkunft hat. Internet: Internetcafés gibt es in den Verkehrsbüros auf Sandoy und in Runavík sowie in sämtlichen Bibliotheken.