DiffMag °03 17

Page 35

35 TRADUCTIONS

Abgaben. u.a Dem Mieter muss eine jährliche Nebenkosten Abrechnung zugestellt werden. Dieser Abrechnung müssen die Quittungen / Rechnungen (oder Kopien dieser Unterlagen) der Vorauszahlungen als Beleg für die vom Mieter zu tragenden Kosten beigefügt werden.

Mietkaution Bei Abschluss des Mietvertrags kann der Eigentümer/Vermieter die Zahlung einer Mietkaution verlangen. Diese Mietkaution darf nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen. Die Mietkaution kann auf verschiedene Arten hinterlegt werden: · als Bankgarantie, · durch einfache Direktüberweisung auf das Konto des Vermieters; · in bar: diese Lösung kann nur vom Mieter vorgeschlagen werden, darf aber keinesfalls vom Vermieter aufgezwungen werden.

Übergabeprotokol bei Vertragsbeginn Das Übergabeprotokoll muss vom Vermieter und Mieter (bzw. deren Bevollmächtigten) spätestens zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns der Räumlichkeiten erstellt werden. Je genauer es verfasst ist, umso mehr kann es als Bezugspunkt bei späteren Problemen dienen. Stellt der Mieter im Laufe der ersten Besichtigung der Wohnung Schäden fest, sollte er darauf bestehen, dass diese Schäden ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Er sollte keinesfalls einen Vertrag unterschreiben, in dem bestätigt wird, dass sich die gemieteten Räumlichkeiten zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns in gutem Zustand befanden. Häufig enthalten Mietverträge eine Klausel, durch die der Mieter erklärt, er habe die Wohnung in gutem Zustand übernommen. Diese Art von Klausel ist rechtmäßig und bedeutet für den Mieter, dass er bei Nichtvorliegen eines Übergabeprotokolls zum Vertragsbeginn folglich bei Vertragsende den Gegenbeweis nicht mehr erbringen kann. Der Mieter muss daher von Rechts wegen für alle in der Mietwohnung bei Vertragsende festgestellten Schäden haften.

Ende des Mietvertrags Der Mietvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Ein befristeter Mietvertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer der Parteien gekündigt wird. Auch wenn im Mietvertrag ein Ablaufdatum vorgesehen wurde, bedeutet dies nicht, dass der Mieter an diesem Tag aus dem Mietobjekt ausziehen muss.

Die bei der Kündigung zu beachtenden Vorschriften sind je nachdem, wer den Mietvertrag kündigen möchte, unterschiedlich. Eine Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen kann ein bevorzugte Lösung darstellen is, da sie einfach, flexibel und konfliktarm ist. Sind sich beide Parteien einig, kann nach deren eigenem Ermessen von den gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Bestimmungen abgewichen werden. Die Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag beträgt 3 Monate, es sei denn, im schriftlichen Mietvertrag ist eine längere Frist vorgesehen. Im Gegensatz zu vorgenanntem, liegt die Kündigungsfrist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bei 6 Monaten. Der Vermieter muss seinerseits nicht nur die Kündigungsfristen einhalten, er ist ferner an die gesetzlichen Kündigungsgründe gebunden: Eigenbedarf, Verletzung der Pflichten durch den Mieter oder sonstige schwerwiegende rechtmäßige Gründe, die eine Verlängerung verhindern können.

Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Eigentümer Differdingen verfügt über eine Mietskommission, die von großem praktischen Nutzen ist, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieter un Mieter kommt. Der Vermieter kann hier z.b in Fällen, in denen keine Einigung erzielt wird, bei der Mietkommission (Commission des loyers) seiner Gemeinde einen Antrag auf Mieterhöhung stellen. Der Mieter kann seinerseits bei oben genannter Kommission eine Mietminderung beantragen. Gegen die Entscheidung der Mietkommission kann jede der beiden Parteien innerhalb einer Frist von einem Monat beim Friedensrichter (Juge de paix), in dessen Zuständigkeit der Ort der gemieteten Räumlichkeit fällt, Einspruch einlegen. Diese Frist beginnt ab der Zustellung der Entscheidung an beide Parteien per Einschreiben. Falls eine der Parteien (z. B. der Vermieter) innerhalb eines Monats ab Zustellung der Entscheidung der Mietkommission keine Einwände gegen diese geltend macht, wird diese (einschließlich der eventuell von ihr zu tragenden Kosten) als von ihr akzeptiert angesehen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann die Partei im Rahmen eines Einspruchs von Seiten des Mieters gegen die Entscheidung der Mietkommission keine Mieterhöhung oder -änderung beantragen. Bei Nichtinanspruchnahme des Rechts auf Einspruch gegen die Entscheidung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat wird grundsätzlich von der Annahme der Entscheidung der Mietkommission durch beide Parteien ausgegangen.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
DiffMag °03 17 by Ville de Differdange - Issuu