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VORSORGE UND VERSICHERUNG
Gewerbedeckung nach Konzept Andreas Brunner
Der Jahreskongress „Vema-Tage 2017“ des renommierten Maklerverbundes Vema Ende April in Fulda stand im Zeichen der Weiterbildung und Stärkung der Beratungsqualität der Versicherungsmakler. Vor allem mit speziellen Deckungskonzepten punktet der Verbund im 20. Jahr seines Bestehens für seine Mitglieder zum Vorteil der Endkunden. Ein Erlebnisbericht. Mit mehr als 2.570 Versicherungsmaklerbetrieben als Mitglieder zählt die Vema Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. zu den führenden Dienstleistern für Makler. Vema steht für die Abkürzung von Versicherung (Ve) und Makler (ma). „Genossenschaftlich organisiert steht bei uns nicht die Maximierung des Ertrags im Mittelpunkt, sondern unser satzungsgemäßer Auftrag: Mehrwerte für Versicherungsmakler zu schaffen“, betonte Vema-Vorstand Andreas Brunner. Wie das konkret aussieht, veranschaulichte er in seinem Vortrag „Warum kein Weg an den Vema-Deckungskonzepten vorbeigeht“. Der zertifizierte Trainer und Coach (DVA) verwies auf verschiedene Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen mit zum Teil einzigartigen Bedingungen. Gerade bei der Gewerbeversicherung kommt es auf genaue Abgrenzung versicherter und nicht versicherter Risiken an. Scheinbar ist die Grundausstattung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Form des Paketes aus Betriebshaftpflicht-, InhaltsAusgabe 03_Juni/Juli 2017_portfolio international
Bild: VEMA
und Betriebsunterbrechungs-Versicherung ziemlich überschaubar. Oft stecke der Teufel aber im Detail. „Die Palette der Deckungswünsche ist so vielfältig wie die wirtschaftliche Betätigung der Unternehmen; der einzelne Makler ohne Branchenkenntnis ist damit überfordert“, sagte Brunner. Die Vema habe für Makler mit zahlreichen Gesellschaften branchenspezifische Deckungskonzepte für KMU entwickelt, die typische und wiederkehrende Risiken dieser Firmen abdecken. Häufig sei die Schadenhöhe im Gewerbegeschäft strittig oder der Schaden liege über 5.000 Euro. Dann müssen Gutachter her. Die übliche Sachverständigenklausel erlaubt es dem Kunden, die Schadenhöhe von einem Sachverständigen feststellen zu lassen, den der Versicherer aussucht und bezahlt. „Der Vema-Klauselbogen ermöglicht dem Makler, den von ihm bestimmten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen auszusuchen, obwohl der Versicherer den bezahlt“, berichtete Brunner. Er nannte zehn Gesellschaften, die derzeit so kundenfreundlich agieren: AIG, Alte Leipziger, Axa, Basler, Generali, Gothaer, HDI, Helvetia, SV-Versicherung und VHV. Ein anderer wichtiger Punkt im Gewerbebereich sei der Unterversicherungsverzicht. „Viele Versicherer verzichten auf die Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung im Schadenfall, was dem Kunden echten Mehrwert bringt“, erklärte Brun-
ner mit Verweis auf den entsprechenden Vema-Klauselbogen. Hier bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern Besseres als Einzelmakler es aushandeln können. AIG verzichtet demnach komplett auf die Anrechnung der Unterversicherung, ebenso Axa, falls das Risiko Feuer mitversichert ist. Alte Leipziger, Generali, HDI und SV akzeptieren dies bei Schäden bis 500.000 Euro, Basler und Gothaer bei Schäden bis 250.000 Euro. Helvetia geht bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme mit, maximal eine Million Euro. Brunner, der im Hauptberuf Inhaber des Versicherungsmaklers VHH Versicherungsservice für Handel & Handwerk GmbH in Karlsruhe ist, ging auch auf den häufig unterschätzten „E-Check“ von Maschinen und Geräten ein, den etwa die Hälfte aller Gewerbekunden vernachlässigt, der aber für den Versicherungsschutz enorm wichtig sei. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert den „E-Check“ – je nach Anlagenart – jeden Monat bis maximal alle vier Jahre. Die Prüfung muss durch einen Meisterbetrieb erfolgen, vereinzelt kann sie auch durch geschultes eigenes Personal vorgenommen werden. Wer das vergisst, hat im Schadenfall das Nachsehen. „Die Vema hat in diesem Punkt jedoch gute Klauseln, die im Schadenfall trotz Obliegenheitsverletzung eine akzeptable Schadenregulierung erlauben“, so Brunner. Wenn Firmen Sicherheit vernachlässigen Als ein anderes Problem nannte der VemaVorstand die häufige Verletzung von gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften. „Viele davon sind den Firmen nicht bekannt – einem Schadensachbearbeiter des Versicherers aber schon.“ Auf die Fallstricke solcher Sicherheitsvorschriften ging Tino Sommer vom Vema-Außendienst in seinem Vortrag „Sicher durchs Minenfeld“ ein. So müsse je Betriebsstätte in jeder Firma mit zwei bis 20 Beschäftigten ein „Ersthelfer“ für die medizinische Erstversorgung bestimmt werden, der auch alle zwei Jahre geschult werden muss. Gefordert sind Betriebsverbandskästen (DIN13157) und ein Verbandbuch (Nachweis UV VBG). Eine andere Vorschrift verlangt, dass rund fünf Prozent der Belegschaft als Brandschutzhelfer für vorbeugenden Brandschutz gestellt werden müssen, die alle drei bis fünf Jahre eine Schulung benötigen. „Unsere Klausel begrenzt den Abzug der Schadenleistung bei Verletzung solcher Bestimmungen auf maximal 20 Prozent – je nach Versicherer und Schadenhöhe kann