Warum Sie Gehörschutz tragen sollten. Lärm ist in unserem Alltag ein zunehmendes Problem. Die Wirkung von Lärm ist nicht so einfach zu beurteilen. Die gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung von Lärm ist – von den Hörschäden einmal abgesehen – meistens ein langer Prozess, der von zahlreichen anderen Faktoren mit beeinflusst werden kann.
der Lärm auf unsere Ohren einwirkt und welchen Schaden er anrichten kann.
Lärm am Arbeitsplatz – was gibt es zu beachten? Um den negativen Auswirkungen von Lärm an Arbeitsplätzen zu begegnen und die Beschäftigten vor unnötig hohen Belastungen zu schützen, gibt es eine klare Definition, wann Gehörschutz getragen werden muss. Die EG-Richtlinie „Lärm“ (2003/10/ EG) legt zwei wichtige Grenzwerte fest: a)
„Erreicht oder überschreitet in einem Arbeitsbereich der Beurteilungspegel den Wert von 80 dB(A), so handelt es sich um einen Lärmbereich.“ Ab diesem Wert müssen Sie als Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen.
b) „Erreicht oder überschreitet der Beur teilungspegel den Wert von 85 dB(A), so liegt ein kennzeichnungspflichtiger Lärmbereich vor. Dieser muss gemäß BG-Vorschrift, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz mit dem Gebotszeichen »Gehörschutz benutzen« gekennzeichnet werden.“ Ab diesem Wert muss am Arbeitsplatz Gehörschutz getragen werden. Um also die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit zu minimieren, müssen die Beschäftigten in einem gekennzeichneten Lärmbereich Gehörschutz tragen. Unserer Erfahrung nach stellt eine Vielzahl der Unternehmen leider nur Schaumstoffstöpsel als Lärmschutz zur Verfügung. Oft sind diese
unangenehm im Ohr zu tragen und auch eine optimale Schutzwirkung ist nicht immer gewährleistet. Daher entschließen sich immer mehr Arbeitgeber für ihre Beschäftigten nach Maß gefertigten Gehörschutz anzuschaffen. Neben einem wesentlich besseren Tragekomfort – welcher die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen steigert und dazu führt, dass der Gehörschutz auch tatsächlich getragen wird – lassen sich damit auch noch Kosten einsparen. Dazu finden Sie auf unserer Internetseite einen Vergleichsrechner, der die Kosten für Standardgehörschutz und maßgefertigtem Gehörschutz gegenüberstellt. (www.zengerle-hoergeraete.de/ gehoerschutz-fuer-unternehmen) Wir als Hörakustik-Meisterbetrieb sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um optimale, maßgeschneiderte Gehörschutz-Lösungen geht!
Zengerle Hörgeräte & Gehörschutz Jahnstraße 7 87616 Marktoberdorf Telefon (08342) 4203230 marktoberdorf@zengerle-hoergeraete.de www.zengerle-hoergeraete.de Alte Weberei 2 87600 Kaufbeuren Telefon (08341) 9993590 kaufbeuren@zengerle-hoergeraete.de www.zengerle-hoergeraete.de
1 | 2017 Allgäu Wirtschaftsmagazin
BILD: DOMINIC ZENGERLE
Was ist überhaupt Lärm? Unsere Ohren sind ständig auf Empfang – Lärm können wir nicht aus dem Weg gehen. Lärm ist ein unerwünschter, unangenehmer und schädlicher Schall, der sich negativ auf die Hörfähigkeit auswirkt. Dabei spielt neben der Höhe der Lautstärke auch die Dauer eine große Rolle, wie stark