Online Magazin "Neue Wege Gehen"

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Medieninformation Januar 2015

Steuern sparen: Tipps für Unternehmer und Steuerpflichtige Niemand macht es gern, deshalb wird das Ausfüllen der Steuererklärung meistens auf die lange Bank geschoben. Welche Belege müssen beigelegt werden? Was ist alles abzugsberechtigt? Und wie kann man eigentlich Steuern sparen? Wertvolle Tipps von der Steuerexpertin, damit die Steuererklärung im Nu erledigt ist.

Gehören Sie auch zu denjenigen, die das grosse Couvert mit der Steuererklärung erst einmal in die hinterste Ecke verstauen? Leider weder aus den Augen noch aus dem Sinn – irgendwann kommt man nicht mehr darum herum, sich der leidigen Angelegenheit anzunehmen. Einfacher geht das Ausfüllen mit Proi-Tipps. Steuerexpertin Brigitte Kaiser von Kaiser Buchhaltungen in Winterthur hat einige für Sie zusammengestellt.

Küche/Heizung etc. wenn möglich im gleichen Jahr vorzunehmen. Unterschied zur Wertvermehrung: Aber nicht alle Kosten können als Unterhalt bei den Steuern abgezogen werden. «Wenn zum Beispiel ein Wintergarten angebaut oder ein Swimmingpool neu eingebaut wird, stellen diese Kosten eine Wertvermehrung dar und sind nicht als Unterhaltskosten absetzbar», erklärt Brigitte Kaiser. Welche Belege werden benötigt?

Liegenschaftsunterhalt Bei Liegenschaften im Besitz, die selbst bewohnt oder vermietet werden, können jährlich ein Pauschalbetrag oder die efektiven Unterhaltskosten abgezogen werden. Die Pauschale beträgt 20 Prozent des Eigenmietwertes oder der erzielten Mietzinseinnahmen. Wenn beispielsweise der Eigenmietwert 25’000 Franken beträgt, kann eine Pauschale von 5000 Franken ohne Nachweis in Abzug gebracht werden. Es empiehlt sich deshalb, eine Renovation oder Ersatzbeschafungen für Bad/ 6

www.true-impact.ch

Wichtig ist, dass alle Belege während des laufenden Jahres gesammelt werden. Dazu gehören Lohnausweise, Zinsausweise und Berufsauslagen, aber auch weitere Belege, die allenfalls steuerlich in Abzug gebracht werden können. Dies vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung. Eine übersichtliche Checkliste über alle benötigten Belege gibt’s beispielsweise auf www.steuerteam.ch oder auf folgendem Direktlink (öfnet PDF): http:// www.kaiser-buchhaltungen.ch/cms/ileadmin/pdf/ checklisten/Checkliste_Steuern_2014.pdf


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