Zschäpe zu lebenslänglich verurteilt. AfD-Abgeordnete kritisieren Urteil

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Zschäpe zu lebenslänglich verurteilt. AfD-Abgeordnete kritisieren Urteil compact-online.de/zschaepe-zu-lebenslaenglich-verurteilt-afd-abgeordnete-kritisieren-urteil July 11, 2018

Der wichtigste politische Prozess des angehenden 21. Jahrhunderts ist zu Ende gegangen. Das Urteil kann sich nicht auf Beweise stützen und muss deswegen als rein ideologisch motiviert abgelehnt werden: Im Kampf gegen rechts ist offensichtlich juristisch alles erlaubt. Beate Zschäpe wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wegen schwerer Brandstiftung und besonders wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, das macht die übliche Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich. Der angebliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben wird für zehn Jahre hinter Gitter geschickt, die angeblichen Unterstützer Holger G. und André E. für drei Jahre beziehungsweise zwei Jahre und sechs Monate. Carsten S. erhielt drei Jahre wegen Beihilfe zum Mord. Er dürfte als Kronzeuge der Anklage – mit erwiesenermaßen völlig widersprüchlichen Angaben zur Waffenbeschaffung – bei Anrechnung der U-Haft am schnellsten frei kommen. Die Faktenlage Vor allem die Verurteilung Zschäpes wegen zehnfachen Mordes ist empörend. Die heute 43Jährige wurde nicht nur an keinem einzigen der Tatorte von Zeugen gesehen. Mehr noch: Es gibt auch keine DNA-Spuren von ihr, bei keinem einzigen der Verbrechen (auch nicht bei den Banküberfällen und Sprengstoffattentaten). Der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestages zog in seinem 1.798 Seiten starken Abschlussbericht vom 27. Juni 2017 die Bilanz nach hunderten Zeugenaussagen und tausenden ausgewerteten Hinweisen: „An keinem einzigen der 27 Tatorte der dem NSU zugerechneten vielen Straftaten – sowohl bezogen auf die Sprengstoffanschläge, die Ceska-Morde und den Polizistenmord als auch bezogen auf die noch vorhandenen Asservate der begangenen Banküberfälle – wurde eine DNA-Spur gesichert, die beim Abgleich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe zugeordnet werden konnte. Auch an den bei den Morden verwendeten Tatwaffen, die im Brandschutt der Wohnung in Zwickau aufgefunden wurden, konnte keine DNA der drei festgestellt werden.“


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