17.8.2021
Wie man Impfschäden meldet – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM
Wie man Impfschäden meldet achgut.com/artikel/wie_man_impfschaeden_meldet
Die akute Todesquote bei den COVID-Impfungen liegt derzeit bei mindestens 1 zu 50.000 Impfungen, die Quote schwerer Folgen bei mindestens 1:5000 (Angaben des PEI, wahrscheinlich um Faktor 3 bis 5 zu gering, da viele Nebenwirkungen nicht gemeldet werden). Passend dazu erreichen uns Fragen von Achgut-Lesern und Indubio-Hörern, wie man beim Verdacht auf Impfschäden den Behörden eine Meldung machen kann. Das liegt daran, dass so viele Menschen solche Folgen erleben oder vermuten. Es gibt dazu vier Wege. Alle setzen voraus, dass die Institutionen die notwendigen Konsequenzen aus den Meldungen ziehen. Erstens kann sich jeder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden, hier ist das Formular. Zweitens kann man sich auch beim Hersteller des Impfstoffs melden, entweder über die Webseite des Herstellers oder per Post. Die Hersteller sind verpflichtet, die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiterzuleiten, dafür müssen sie den Standard-ICSR (individual case safety report) verwenden. Allerdings erfolgt eine Meldung beim Hersteller am besten über den Arzt, da sie dann vom Hersteller ernster genommen und schneller verarbeitet wird. Die Meldepflicht des Herstellers bei der EMA für unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen gilt auch für COVID (siehe hier). https://www.achgut.com/artikel/wie_man_impfschaeden_meldet
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