Welches Einkommen wird auf Hartz 4 angerechnet?

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18.3.2019

Welches Einkommen wird auf Hartz 4 angerechnet?

Zuverdienst und Einkommensfreibetrag sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/einkommen

Hartz 4 wird nur gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen gedeckt werden kann. Im Grundsatz wird das gesamte vom Hartz-4-Antragsteller erzielte Einkommen deshalb auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. So gibt es Einkommensfreibeträge. Anrechnungsfreier oder nur zum Teil anrechenbarer Zuverdienst und Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld 2 ist somit möglich. Darüber hinaus gibt es noch andere Einnahmen, die bei der Berechnung des Hartz 4 Anspruchs nicht berücksichtigt werden.

Anrechenbares Einkommen bei Hartz 4 Welches Einkommen in welcher Höhe bei der Arbeitslosengeld-2Berechnung angerechnet wird, ist in § 11, § 11a, § 11b SGB XII sowie in der Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld-Verordnung geregelt.

Was sind Einnahmen im Sinne des SGB II, die bei der Hartz-4Berechnung berücksichtigt werden? Auf das ALG 2 angerechnet werden sämtliche Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit (hier geht es um den erwirtschafteten Überschuss, also den Gewinn vor den Steuern), einem Gewerbebetrieb, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, Vermietung und Verpachtung (Ausnahme: Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II werden nicht berücksichtigt). Weiter werden folgende Leistungen auf Hartz 4 angerechnet: Kindergeld (Ausnahme: der Leistungsempfänger weist nach, dass er das Kindergeld an sein, nicht mehr im Haushalt lebendes, volljähriges Kind ausgezahlt hat) Kapitaleinkünfte, Unterhaltszahlungen, https://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/einkommen/

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