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Leserforum zu Vermögen und HartzIV Wie viel Erspartes ist erlaubt? 19.07.2015 16:27
Für HartzIVEmpfänger gelten Vermögensfreibeträge. Im MZLeserforum erklären Experten, wie hoch diese sind und was es zu beachten gilt, wenn Vermögen angerechnet wird. Paula M., Saalekreis: Ich habe einen Bausparvertrag. Wieso werden mir die Zinsen dafür als Einkommen auf meinen AlgIIBezug angerechnet? Sie werden von der Bausparkasse gutgeschrieben und ich kann nicht darüber verfügen. Antwort: Dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zufolge zählen Zinsen als Einkommen. Diese Zinsen müssen aber auch verwertbar sein, um davon leben zu können. Da Sie über ihre Bausparzinsen nicht verfügen können, weil sie ausschließlich gutgeschrieben werden, dürften sie nicht zu Ihrem Einkommen gezählt werden. Sie sollten gegen die Anrechnung Widerspruch oder falls die Frist bereits verstrichen ist einen Überprüfungsantrag einlegen und dem Jobcenter Ihren Bausparvertrag sowie gegebenenfalls die dazugehörigen AGB vorlegen. Anhand dessen wäre ersichtlich, dass Ihre Zinsen in Form einer Gutschrift erfolgen und nicht verwertbar sind. Gerhard K., Burgenlandkreis: Ich muss am Jahresende Alg II beantragen. Müsste ich unser Einfamilienhaus, das meine Frau und ich bewohnen, verkaufen? Antwort: Das hängt immer davon ab, ob das selbst genutzte Häuschen angemessen ist. Die Angemessenheitsgrenze für die Größe eines selbst genutzten Einfamilienhauses ist von der Personenzahl abhängig. Wird es von ein bis zwei Personen bewohnt, gelten 90 Quadratmeter als angemessen, für jede weitere Person sind 20 Quadratmeter mehr zugelassen. Bis zu diesen Wohnflächen wird die Angemessenheitsprüfung nicht durchgeführt. Ist das selbst genutzte Einfamilienhaus größer, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die Grundstücksgröße richtet sich in der Angemessenheitsfrage nach der Lage. Im ländlichen Gebiet sind bis 800 Quadratmeter angemessen, im städtischen Gebiet bis 500 Quadratmeter. Wenn die Wohnfläche zu groß ist oder die Grundstücksgröße erheblich über den vorgegebenen Richtwerten liegt, dann prüft das Jobcenter gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Stellen, ob eine Teilung und so ein teilweiser Verkauf möglich ist. Ist dies nicht möglich, kommt eine Beleihung durch den Eigentümer oder eine (teilweise) Vermietung in Frage. Ralph P., Wittenberg: Wie viel Vermögen dürfte ich haben, damit es bei dem Antrag auf Alg II nicht angerechnet wird? Antwort: Alle nach dem 1. Januar 1948 Geborenen haben einen Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr, mindestens aber jeweils 3 100 Euro. Außerdem gibt es einen einmaligen Vermögensfreibetrag für notwendige Anschaffungen von 750 Euro. Zudem kommt ein Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr für Vermögen in einem Altersvorsorgevertrag hinzu. Dieser muss zwingend so gestaltet sein, dass er einen Verwertungsausschluss bis zum Renteneintritt einschließt. Zusätzlich ist das geförderte Vermögen in der RiesterRente geschützt. Die Freibeträge gelten in einer Bedarfsgemeinschaft (Ehepaar) je für Mann und Frau. Für minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft gilt immer ein Vermögensfreibetrag je Kind von 3 100 Euro plus einmalig 750 Euro je Kind für notwendige Anschaffungen.