12.01.22, 23:53
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Landgericht: Odenwälder Standortmarketing-Affäre die Zweite
Der frühere Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (71, ÜWG, Zweiter von links), hier mit seinen Verteidigern vor dem Amtsgericht Michelstadt, muss sich ab Donnerstag, 13. Januar, in vorläufig zwölf Hauptverhandlungstagen in der Berufungsverhandlung zur sogenannten Odenwälder Standortmarketing-Affäre vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Archivfoto: er Der Odenwälder Ex-Landrat Dietrich Kübler (71, ÜWG, Hüttenthal) steht ab Donnerstag, 13. Januar, wegen der Standortmarketing-Affaire erneut vor Gericht, muss sich in der Berufungsverhandlung vor der 8. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verantworten ODENWALDKREIS / DARMSTADT. - „Bescheißen darf man nicht, und hier wurde beschissen“, konstatierte Strafrichter Helmut Schmied in seiner Urteilsbegründung am 20. Dezember 2017 gegen den früheren Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (71, ÜWG, Hüttenthal). Damals war Kübler in der sogenannten Standortmarketingaffäre nach zwölf Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Michelstadt zu einer siebenmonatigen Haft auf Bewährung und 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Schöffengericht: Der Untreue schuldig gemacht Richter Helmut Schmied und zwei Schöffen hatten es als erwiesen angesehen, dass sich Kübler der Untreue in Höhe von rund 100.000 Euro zu Lasten des Odenwaldkreises schuldig gemacht habe.
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