22.2.2015
Klage vor dem Sozialgericht
KLAGE VOR DEM SOZIALGERICHT Klagen gegen Hartz IV Ungerechtigkeiten Wer sich gegen Ungerechtigkeiten im Hartz IV System zur Wehr setzt, wird sicherlich in die Lage versetzt werden, vor einem Sozialgericht zu klagen. Die Chancen stehen hierbei nicht schlecht: Laut Auswertungen der Sozial, und Landessozialgerichte bekommen Kläger in sog. Hartz IV Verfahren in 50 Prozent der eingereichten Klagen volles oder teilweises Recht zu gesprochen. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie eine Klage bei einem Sozialgericht eingereicht wird.
Inhaltsverzeichnis Grundlagen Folgende Reihenfolge gilt Anträge Vergleich Aufschiebende Wirkung Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH)
Grundlagen Durch den Widerspruch wird das Vorverfahren gemäß § 83 SGG eröffnet. Wird kein oder kein fristgerechter Widerspruch eingelegt, wird der Verwaltungsakt i.d.R. rechtlich bindend (§ 77 SGG). Damit wird es notwendig, erst mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X das Verwaltungsverfahren wieder zu eröffnen (siehe "Ratgeber Überprüfungsantrag nach SGB X § 44"). Anstatt des rechtskräftig gewordenen Bescheides tritt dann der Bescheid des Überprüfungsantrages. Dies trifft in der Praxis z.B. auf die hier unter "Anträge" in Punkt 5 und 6 genannten zu. data:text/html;charset=utf8,%3Ch1%20style%3D%22fontsize%3A%2028.6000003814697px%3B%20fontweight%3A%20normal%3B%20margin%3A%2…
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