Begründung des Bedarfs an aufsichtsrechtlicher Prüfung der Entscheidungen in der Amtszeit von Landrat Matiaske als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Odenwaldkreis im Hinblick auf unangemessen niedrige Gewinnabführungen der Sparkasse an ihren Träger Odenwaldkreis
Offener Brief des überparteilichen Landratskandidaten Andreas Wagner an Fraktionen des Odenwaldkreises und interessierte Bürgerschaft. Sparkasse gehört dem Kreis! Ich sehe Pflichtverletzungen in der Amtsausübung des Landrates in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Odenwaldkreis aufgrund dauerhaft unangemessen kleinen Ausschüttungen der Sparkasse an ihren Träger Odenwaldkreis, welche nur Bruchteil der Millionengewinne der kreiseigenen Sparkasse darstellen. Die offenbar pauschalisierte Ausübung der Gewinnverwendungskompetenz (gleiche Ausschüttungshöhe in mehreren Jahren) durch den vom Landrat geführten Verwaltungsrat - anstatt situationsbezogene - deutet auf pflichtwidrigen Verzicht auf aktive Aubung der Zuständgkeiten des vom Landrat Matiaske geführten Verwaltungsrates hin. Die niedrigen Ausschüttungen, die fehlende Transparenz lassen auf Unterbleiben von konkreten Anweisungen seitens des Verwaltungsrates an den Sparkassenvorstand bezüglich Richtlinien für die Geschäftspolitik, Bilanzierung, Transparenzpolitik schliessen. Möglicherweise wurden die Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse über ihre aktive Zuständigkeitsrechte laut Satzung in Sachen Gewinnverwendung, Geschäftspolitik, Bilanzierung, Transparenzpolitik nicht hinreichend aufgeklärt. Andreas Wagner, Diplom-Ökonom Überparteilicher Landratskandidat für Odenwaldkreis und das Wagner-Team
Kurzversion der Begründung: Vorwurf I. Die Gewinn-Ausschüttungen der Sparkasse an Odenwaldkreis erfüllten in der Amtszeit von SPD-Landrat Matiaske nicht das vom hessischen Sparkassengesetz geforderte Kriterium der Angemessenheit. a) Das Gesamtgehalt der beiden Sparkassenvorstände stieg jedes Jahr im Zeitraum 2015 bis 2018, während die Ausschüttung an Kreis gleich niedrig blieb: Der dauerhaft steigende Nutzen für Sparkassenvorstände bei gleichbleibend dauerhaft niedrigem Nutzen für den Kreis macht die jeweiligen Ausschüttungen unangemessen angesichts des öffentlichen dem Gemeinwohl verpflichteten Charakters der kreiseigener Sparkasse. b) Das Gesamtgehalt der beiden Sparkassenvorstände war zuletzt in 2018 drei mal höher als die Ausschüttung an Odenwaldkreis – 2 Privatpersonen profitierten demnach von kreiseigener Einrichtung 3 mal mehr als der Kreis selbst (mit ca 90.000 Einwohnern), was nicht angemessen ist. c) Die gleiche Höhe der Ausschüttungen (200.000 EUR in 2015, 2016, 2017, 2018), die laut Berichten im Bundesanzeiger vom Vorstand der Sparkasse vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat mit Landrat Matiaske als Vorsitzender ohne Einspruch oder anderslautende Gewinnverwendungs-anweisung gebilligt wurden, deutet auf pauschale Vorgehensweise hin. Die pauschale Vorgehensweise ist aber für das Einhalten der Angemessenheitserfordernis immer nicht angemessen, weil das vom hess. Sparkassengesetz geforderte Angemessenheitsgrundsatz für jeweilige Gewinnausschüttung per se Einzelfallentscheidung ist. Vorwurf II.
Verstoß gegen die hessische Gemeindeordnung
Nach § 93 (2) HGO dürfen vom Kreis nur dann Steuern/Gebühren erhöht und Kredite aufgenommen werden, wenn „sonstige Einnahmen“ nicht ausreichen. Der Kreis schöpfte aber sonstige Einnahmen (Sparkassengewinne) regelmässig pflichtwidrig nicht aus. Die Ausschüttungen betrugen in den Jahren 2015-2018 (Matiaske-Amtszeit) durchschnittlich ca 8% der Jahresüberschüsse. Die gleich bleibenden Ausschüttungen von nur 200.000 EUR jährlich sind - angesichts der Millionengewinne und steigender Gehälter der Sparkassenvorstände, welche auch absolut gesehen die Auschüttungen an Kreis insgesamt mehrfach übersteigen - nicht angemessen gewesen.