16.1.2019
(1)Arbeitsmarkt - Fördern und überfordern - Politik - Süddeutsche.de
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15. Januar 2019, 18:45 Uhr
Arbeitsmarkt Fördern und überfordern Vor dem Verfassungsgericht schildern Vertreter von Regierung, Jobcentern und Sozialverbänden, was Hartz-IV-Sanktionen bewirken - der Dissens ist groß. Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
Dürfen Hartz-IV-Leistungen einfach gekürzt werden? Nein, finden diese Demonstranten in Karlsruhe. Darüber entscheiden werden letztlich die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte schon fast vier Stunden Verhandlung hinter sich, als Johannes Masing einmal sein Störgefühl zum Ausdruck bringen wollte. Es gebe da doch eine gewaltige Divergenz zwischen dem Konzept des Gesetzgebers und der Wahrnehmung der Sozialverbände, stellte der Verfassungsrichter fest. Sicher, der Gesetzgeber hatte die besten Absichten, als er mit seinem Slogan "Fördern und Fordern" den Bezug von Arbeitslosengeld II an die Mitwirkung der Betroffenen knüpfte und für mangelnde Kooperation Kürzungen vorsah. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wiederholte das an diesem Dienstag im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts noch einmal: "Es geht darum, dass wir in Deutschland Arbeitslosigkeit nicht verwalten, sondern überwinden wollen." Die Leistungskürzungen aber, als Hartz-IV-Sanktionen bekannt, führen zu Isolation, Armut https://www.sueddeutsche.de/politik/arbeitsmarkt-foerdern-und-ueberfordern-1.4289018
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