Touring 03/2010 deutsch

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Fokus | touring 3 | 11. Februar 2010

Geld sparen mit «fremden» Kontrollschildern ›

Im vergangenen Herbst sorgte der Genfer Bundesratskandidat Christian Lüscher in der Westschweiz für gehörigen Wirbel. Grund: Sein Audi S4 trug das Autokennzeichen des Kantons Wallis. Würde Lüscher den Zweitwagen in Genf versteuern, müsste er jährlich 1541 Fr. an Abgaben bezahlen. Dank dem im Wallis für die Besteuerung massgebenden Hubraum (cm3) und generell tiefem Verkehrssteuer-Niveau beträgt dort die Steuer für den Achtzylinder mit 340 PS (253 kW) aber nur 495 Fr.

Wallis am günstigsten | Genf steht mit solchen Tarifen nicht allein da. Autos mit einer hohen Motorisierung werden auch in anderen Kantonen teils massiv besteuert. Ein Besitzer eines Sportwagens oder einer Limousine mit rund 230 PS liefert dem Staat im Graubünden 1190 Fr. ab; fast so hoch sind die Abgaben in Luzern, Schwyz, Glarus, Basel Stadt und Neuenburg. Moderat sind hingegen die Motorfahrzeugsteuern mit rund 600 Fr. oder weniger in St. Gallen, Aargau, Zug, Uri, Appenzell Innerrhoden

sowie Ausserrhoden, Thurgau und dem bereits erwähnten Wallis. Dies geht aus einem Vergleich der Eidgenössischen Steuerverwaltung hervor. Dabei handelt es sich um Näherungswerte der Tarife aus dem Jahr 2008. Ein exakter Vergleich ist deshalb schwierig, weil es in der Schweiz nicht weniger als sieben verschiedene Berechnungsarten gibt und alles in Bewegung ist. Bei leichteren Autos sind die Unterschiede in absoluten Frankenbeträgen weniger frappant. Doch prozentual sind auch hier die Differenzen erheblich und belasten je nach Wohnkanton das Budget des Autofahrers. Nehmen wir den Ford Focus Carving (1.6 l, 115 PS/85 kW, vgl. Tabelle): Das Wallis ist am günstigsten (215 Fr.). Über 500 Fr. verlangen hingegen Graubünden und Jura. Ähnlich sieht die Rangliste aus, wenn zum Beispiel ein etwas leistungsstärkeres Auto versteuert wird, etwa der neue VW Golf Variant 2.0 16V GTI mit 150 PS. Das Wallis führt erneut die Liste an, und zwar mit einer Jahressteuer von 255 Fr.; das Graubünden ist mit 618 Fr. am teuersten. Aufgrund

Vorschriften des Bundes Das Bundesrecht gibt die Richtung vor: Gemäss der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr sind Standort des Fahrzeuges und sekundär der Wohnsitz des Halters die entscheidenden Kriterien für die Ausstellung der Kontrollschilder bzw. Besteuerung. Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Der Wohnsitz des Halters gilt als Standort bei Fahrzeugen, die während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons des Halters verwendet und durchschnittlich mindestens zweimal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters untergebracht werden. Der Wohnsitz des Halters gilt ebenso als Standort bei Fahrzeugen, die in verschiedenen Kantonen je weniger als neun zusammenhängende Monate verwendet werden sowie bei Fahrzeugen mit gleicher Standortdauer innerhalb und ausserhalb des Wohnsitzkantons des Halters.

Bilder Keystone, mw

Die Tarife der Motorfahrzeugsteuer unterscheiden sich kantonal erheblich. Ist das mitunter ein Grund, Kontrollschilder eines steuergünstigen Kantons einzulösen? Doch so einfach geht das nicht, zeigen Recherchen.

dieser Unterschiede mag es nicht erstaunen, dass man sich da und dort Gedanken über die Versteuerung des Autos in einem besonders steuergünstigen Kanton Gedanken macht. Das Autokennzeichen des eigenen Kantons zu besitzen, ist zwar für die meisten Autofahrer eine Selbstverständlichkeit. Doch vielleicht gibt es aber Gesetzeslücken oder dehnbare Bestimmungen? Der Genfer Politiker Christian Lüscher führte etwa in den Westschweizer Medien ins Feld, dass er im Wallis ein Ferienhaus besitze und regelmässig mit dem Audi S4 dorthin fahre. Offenbar sind gewisse Kantone immer wieder im Clinch mit dem Wallis. Zumindest in den welschen Medien wurde moniert, besonders im Kanton Jura verkehrten besonders viele Einheimische mit VS-Kontrollschildern. Dies wird aber vom jurassischen Polizeikommandant relativiert: Es sei kein grosses Problem, auch wenn es sicherlich da oder dort einen Fall gebe. Für Hansulrich Kuhn, Chef des Stras-


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