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So parkiert man heute

Die Parkuhr immer dabei

Mit nur einer einzigen App kann man jetzt auf das grösste digitale Parkplatznetz der Schweiz zugreifen. Vier Gründe, weshalb Sie «TCS Park & Pay» lieben werden.

TEXT DOMINIC GRAF | FOTO EMANUEL FREUDIGER

Seit ihrer Erfindung im Jahr 1935 in Oklahoma City ist sie von den öffentlichen Parkplätzen nicht mehr wegzudenken: die Parkuhr.

Knapp neunzig Jahre später läuft die

Zeit der klassischen Parkuhr langsam aber sicher ab, und es findet eine Art

Wachablösung vom Bordstein aufs

Smartphone statt. Schon heute lassen sich viele Parkplätze digital bezahlen; man hat die Parkuhr sozusagen immer in der Hosen- oder Handtasche dabei.

Jedoch mussten die Nutzer bisher je nach Region zwischen verschiedenen

Anbietern und ihren Applikationen wählen. Mit der TCS-App und dem neuen Modul «Park & Pay» ist es jetzt möglich, mit nur einer App standortunabhängig schweizweit Parkplätze zu finden, zu wählen und zu bezahlen. «TCS Park & Pay» vereint das Angebot der Anbieter Sepp, e24 und Parkingpay zum grössten digitalen Parkplatnetz der Schweiz. Die Funktion steht allen offen, nicht nur TCS-Mitgliedern. Wer die Funktion einmal ausprobiert, merkt sofort, wie erstaunlich viele Vorteile sie mit sich bringt. Folgend die wahrscheinlich wichtigsten vier.

Kleingeld adieu

Die meisten von uns kennen den Moment, wenn man vor der Parkuhr steht und kein passendes Kleingeld dabeihat. Oder der Automat will das Münz einfach nicht schlucken, nicht einmal nach wiederholtem Reiben am Metall. Mit «TCS Park & Pay» gehören solche Kapriolen der Vergangenheit an. Die Parkgebühren werden bequem und schnell über die hinterlegte Kreditkarte oder Twint abgerechnet. Das Münz kann man sich also für den Einkaufswagen aufheben.

Jetzt in der TCS-App «Park & Pay» mit dem grössten digitalen Parkplatznetz der Schweiz Einfaches Nachzahlen

Ein weiteres Ärgernis, das man sich getrost ersparen kann, ist das mühsame Nachzahlen. Mitten im Einkauf oder beim Glacé essen im Café läuft die Parkzeit ab, und entweder man unterbricht oder beendet seine Tätigkeit abrupt, oder man riskiert eine Busse. Beides lässt sich mit «Park & Pay» locker vermeiden, und mit ein paar wenigen Fingertipps auf der App ist der Parkplatz im Nu für eine weitere Dauer bezahlt. Dies

gilt natürlich nur, wenn die maximal erlaubte Parkzeit nicht erreicht wurde und das Nachzahlen erlaubt ist.

Minutengenaue Abrechnung

Wie lange ein Parkplatz gebraucht wird, ist nicht immer genau vorhersehbar. Vorsichtshalber wird die Parkuhr mit genügend Münzen gefüttert. Verlässt man den Platz vor Ablauf der Zeit, na ja, ist der Restbetrag verloren. Bei «Park & Pay» bezahlt man für seinen Parkplatz keine Minute zu viel, wenn man den Parkvorgang frühzeitig in der App beendet. So wird lediglich die Zeit abgerechnet, in der man auch effektiv parkiert hat, und man kann dadurch bei jedem Parkieren Geld sparen.

Noch günstiger parkieren

Nebst dem Geld, das man durch die minutengenaue Abrechnung einspart, profitieren TCSMitglieder von exklusiven Clubvorteilen. Wer jetzt «Park & Pay» nutzt, erhält ein Parkguthaben von fünf Franken (siehe Kasten). Wird in der App die TCS Mastercard als Zahlungsmittel hinterlegt, erhält man zudem bei jedem Parkvorgang das ganze Jahr über sogar zwanzig Prozent Rabatt.

Mit «TCS Park & Pay» steht ein neuer, digitaler Helfer zur Verfügung, der das Parkieren einfacher, bequemer und günstiger macht. Der Gang zur Parkuhr und das Kramen nach Kleingeld gehört ab jetzt der Geschichte an. •

SO EINFACH FUNKTIONIERT «TCS PARK & PAY»

In vier simplen Schritten werden auch Sie zum begeisterten «Park & Pay»Nutzer:

1.TCS-App herunterladen und öffnen. 2.Modul «Park & Pay» anwählen. 3.Die Einstellungen (Zahnradsymbol oben rechts) aufrufen und die Autonummer sowie das gewünschte Zahlungsmittel eingeben (Kreditkarte oder Twint). Wer mit einer TCS Mastercard bezahlt, parkiert mit zwanzig Prozent Rabatt. 4.Bei der ersten Nutzung folgenden Code eingeben und fünf Franken Startguthaben sichern:

PARK5

KONSUM & INTERNET Pitschnass! Die Jacke war nicht wasserdicht

«Beim Kauf einer neuen Jacke habe ich mich beraten lassen. Die «garantiert wasserdichte» Jacke hielt aber nicht, was versprochen wurde. Darf ich sie nun zurückgeben?»

TEXT VERA BEUTLER

Grundsätzlich ja, sofern ein Material oder Herstellungsfehler der Grund für die unfreiwillige Dusche ist und Sie den Mangel rechtzeitig gerügt haben. Erwerben Sie in der Schweiz eine Jacke und sichert Ihnen die Verkäuferin zu, diese sei «garantiert wasserdicht», haftet sie Ihnen gegenüber dafür. Ob die Verkäuferin selbst von ihrem Lieferanten oder dem Hersteller über den Tisch gezogen wurde und guten Glaubens davon ausging, Ihnen ein wetterfestes Produkt zu verkaufen, muss Sie nicht interessieren.

Ist dies nicht geschehen und haben Sie die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen eingehalten, können Sie die Jacke gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, sie gegen einen Rabatt behalten oder ein gleichwertiges Ersatz produkt – mit einer erneuten Garantiefrist – verlangen. Erfolg mit Ihrer Mängelrüge werden Sie dann haben, wenn ein Material oder Verarbeitungsfehler vorliegt. Haben Sie Ihre wasserdichte Jacke jedoch nass versorgt, nicht korrekt gereinigt und imprägniert oder sonst anders als von der Herstellerin vorgegeben behandelt, Hingegen hat Sie die rechtzeitige werden Sie mit Ihrer Mängelrüge Mängelrüge zu interessieren: in aller Regel bei der Verkäuferin Sie müssen die Jacke sofort nach keinen Erfolg haben der Entdeckung des Mangels ins und vor Gericht Geschäft zurückbringen. Ohne garantiert nicht. • andere Vereinbarung läuft die absolute Garantiefrist nach zwei Jah Vera Beutler ist Dr. iur. und Leiterin des Info Centers ren, bei einer Secondhandjacke «Recht & Versicherungen» nach einem Jahr, ab. Verkürzen darf die LEX4YOU Verkäuferin diese «lex4you» ist Ihre interFristen nicht. Sie darf aktive Rechtsauskunftsaktive Rechtsauskunftsaber die Garantie plattform für den Alltag – plattform für den Alltag – ganz ausschliessen, gut verständlich, aktuell gut verständlich, aktuell sofern sie beim Kauf und praktisch. ausdrücklich darauf Für rechtliche Anliegen steht Ihnen der TCS zur Seite. hinweist. lex4you.ch

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