Clubmagazin ACS Sektion Bern

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Ausgabe 02/2016

SEKTION ACS BERN

PROTOKOLL DER GENERALVERSAMMLUNG

RÜCKBLICK DER NATIONALEN SLALOMS IN SAANEN UND INTERLAKEN

Erfahren Sie alles über die wichtigsten Fakten, Themen, Abstimmungen und Ehrungen der Generalversammlung vom Mittwoch, 25. Mai 2016.

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EDITORIAL Sektion Bern

INHALT 05 05 09 29 29 30 31 32 33 33 35 37 40

Club Infos Clubleistungen ACS Sektion Bern Protokoll der Generalversammlung Events & Motorsport 20. Nationaler Automobilslalom Interlaken 41. Nationaler Automobilslalom Saanen Vorschau Nationales Bergrennen am Gurnigel Helm auf, Motor an! Politik und Verkehr Neue medizinische Anforderungen an die Fahrzeuglenker Deutliches Nein zut Milchkuhinitative. Was nun? Die Geschichte der Sektion Bern des ACS und des motorisierten Strassenverkehrs von 1905 bis 1955 Agenda

IMPRESSUM Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch Chefredaktor und Geschäftsführer Christoph Jöhr christoph.joehr@acs.ch Inserate KROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 59 Fax 062 886 33 34 media@kromer.ch Druck und Versand Kromer Print AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34

LIEBE MITGLIEDER UND FREUNDE DER ACS SEKTION BERN Am 14. und 15. März 2016 habe ich am Ausbildungskurs in Hockenheim teilgenommen. Ausgeschrieben war der Kurs wie folgt: Was steckt in meinem Fahrzeug, wenns drauf ankommt? Welche Risiken kann ich eingehen, welche sind zu vermeiden? Die Erfahrungen, die Sie in diesen zwei Tagen sammeln, wirken sich direkt auf Ihre Sicherheit im Strassenverkehr aus. Beim Ausfüllen der Anmeldungsformulare entschied ich mich sofort, mich für den Sportfahrerkurs ohne Lizenz anzumelden. Ich war schon beim Anmelden nervös und wusste nicht so recht, auf was ich mich als normaler Autofahrer, der noch nie in seinem ganzen Leben mit sportlichen Ambitionen auf vier Rädern unterwegs gewesen ist, eingelassen habe. Vor meinem geistigen Auge sah ich mich von der Strecke fliegen und als Verkehrshindernis für alle anderen Teilnehmer Unfälle verursachen. Entsprechend aufgeregt und angespannt begann für mich der Kurs. Nach der kurzweiligen Theorie war ich noch mehr gespannt auf das Fahren selber. Würde ich die Kurven so fahren können, wie das in der Theorie dargestellt wurde oder nicht? Eingeteilt war ich in die Klasse 5. Als fünftes Fahrzeug reihte ich mich in die Aufstellung unserer Klasse ein; vor mir ein Ferrari, ein Lotus, ein BMW und nach mir ein Maserati, ein Porsche GT 3 und ein alter aus den Sechzigerjahren stammender getunter Alfa, um nur einige tolle Fahrzeuge der Teilnehmer unserer Klasse zu nennen. Endlich starteten wir mit den Übungen auf Posten 1. Vollbremsung auf nasser Fahrbahn mit Einlenken. Zuerst vorsichtig und dann immer dreister (bis

ich die Schranke überfuhr) testete und übte ich mein Können. Mit jedem Mal und jeder weiteren Übung machte es mehr Spass und ich ging immer mehr ans Limit meines Fahrzeuges. Ich lernte jede Kurve auf dem Hockenheimring kennen und wusste danach, an welcher Stelle ich anbremsen musste, wie einlenken und welche Linie ich nicht fahren sollte. Beim Slalomtraining kam ich dann richtig ins Racingfieber, obschon ich ja nur gegen mich selber, mein Können und meine Ängste gefahren bin. Richtig mulmig wurde es mir beim Kurventraining. Es ist schon ein berauschendes Gefühl, wenn aus den anfänglich zaghaften 120 km/h vor der Kurve letztlich 200 km/h werden und ich mit dieser Geschwindigkeit auf die Kurve zudonnere, im letzten Moment abbremse und gerade noch mit schlingernden Reifen die Ideallinie erwische. Nach dem ersten Trainingstag sah ich in all die zufriedenen Gesichter und beim Nachtessen hatten wir alle ein breites Grinsen im Gesicht und erzählten uns gegenseitig von unseren Heldentaten, wie wir die Aufgaben des Tages gemeistert haben. Am nächsten Morgen früh fragte mich der Klassenlehrer, ob ich denn nicht doch versuchen wolle, die Prüfung für den Erhalt einer Rennlizenz zu machen. Ich müsste dafür aber das Abschlussrennen fahren. Immer noch unsicher aber neugierig entschied ich mich, auch diese Hürde zu nehmen. Vor dem Abschlusstraining auf der ganzen Rundstrecke begann es zu regnen. Und ja, mir blieb vor Schreck das Herz fast stehen, meine Fahrhilfen (Pilonen zum Abbremsen, Pilonen zum Einlen-

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ken und Pilonen zum Anvisieren am Ausgang der Kurve) wurden allesamt entfernt. Macht nichts, dachte ich, das wirst du schon schaffen. Als im Probetraining sich der Ferrari vor mir auf der nassen Fahrbahn um die eigene Achse drehte, sagte ich mir, den überholst du im Rennen. Nach dem Rennstart vergass ich alles um mich herum. Im Kopf bzw. in den Beinen hatte ich nur Gedanken für Vollgas, Bremsen, quitschende Reifen und ja nicht abhängen lassen bzw. den voranfahrenden Teilnehmer überholen. Natürlich konnte ich dieses Ziel nicht umsetzen und musste mich von den

schnelleren Fahrzeugen und besseren Fahrern überholen lassen. Aber auch ich konnte mich über gelungene Überholmanöver freuen. Stolz war ich, dass es mir im Rennen tatsächlich gelang, den viel schnelleren Ferrari am Ausgang einer Kurve zu überlisten und diesen zu überholen. Hätte mir am Anfang des Kurses jemand gesagt, dass in mir ein kleiner Rennfahrer steckt, hätte ich ihn voller Zweifel angesehen. Aber am Ende des Ausbildungskurses nahm ich mein Zeugnis entgegen: Bestanden! Und ich war verdammt stolz drauf auch ein Rennfahrer zu sein.

Sie glauben mir nicht? Da hilft nur eins: Erfahren Sie es selber und melden Sie sich zum nächsten Training an.

Herzliche Grüsse Ulrich Hänsenberger Präsident ACS Sektion Bern

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PROTOKOLL DER GENERALVERSAMMLUNG Mittwoch, 25. Mai 2016

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nwesende gemäss separater Teilnehmerliste¦/¦Beginn der Generalversammlung: 18.00 Uhr

Trakt. 1 Begrüssung und Eröffnung durch den Präsidenten

Präsident Ulrich Hänsenberger begrüsst die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen zur Generalversammlung im Hotel Seepark in Thun. Im Weiteren begrüsst Ulrich Hänsenberger den ACS Generaldirektor Dr. Stefan Holenstein. Christoph Jöhr, Geschäftsführer, wird einstimmig als Protokollführer gewählt.

Trakt. 2 Wahl der Stimmenzähler Christoph Schüpbach wird einstimmig als Stimmenzähler gewählt.

Trakt. 3 Feststellen der Beschlussfähigkeit Die GV ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden. Die Beschlussfassung erfolgt mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen und mit Handmehr. Für Statutenänderungen sind zwei Drittel der anwesenden Stimmen erforderlich. Es sind 46 Mitglieder anwesend. Das einfache Mehr beträgt demnach 24.

Trakt. 4 Genehmigung der Traktandenliste Die Traktandenliste wird ohne Änderung einstimmig genehmigt. Es sind keine Anträge eingegangen. Derart wird die Traktandenliste einstimmig genehmigt.

Trakt. 5 Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 22. April 2015 Das Protokoll wird ohne Anmerkungen einstimmig genehmigt und verdankt.

Trakt. 6 Jahresbericht 2015 Der Jahresbericht des Präsidenten wurde im ACS BERN 01/2016 publiziert. Der Jahresbericht des Präsidenten wird ebenfalls einstimmig genehmigt.

Trakt. 7 Ehrungen Geschäftsführer Christoph Jöhr würdigt die 110 Mitglieder, welche dieses Jahr ihr 25-Jahr-Jubiläum feiern resp. jene 111 Mitglieder, die dem Club seit 40 Jahren angehören und verliest die Liste der 61 Mitglieder, welche seit 50 Jahren der ACS Sektion Bern die Treue halten. Der Sektionspräsident Ulrich Hänsenberger sowie Vizepräsident Patrick Horisberger übergeben den anwesenden Veteranen als Zeichen des Danks ein graviertes Schreibset. Ernst Schneiter wird als langjähriges Mitglied der Sportkommission ACS Sektion Bern verabschiedet und geehrt. Ernst Schneiter wird zum Freimitglied ernannt und ist somit nicht mehr beitragspflichtig. Als kleiner Dank für die unzähligen Einsätze erhält Ernst Schneiter ein Präsent.

Trakt. 8 Jahresrechnung 2015 Trakt. 8.1 Genehmigung der Jahresrechnung 2015 Vizepräsident Patrick Horisberger erläutert die vorliegende Jahresrechnung 2015 detailliert. Diese weist einen Verlust von CHF -53¦323.00 aus. Die Jahresrechnung lag zur Einsicht 30 Tage vor der Generalversammlung in den Geschäftsstellen Biel und Bern auf. Die Jahresrechnung 2015 wird einstimmig genehmigt.

Trakt. 8.2 Déchargeerteilung Die Generalversammlung erteilt dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 einstimmig Décharge.

Trakt. 9 Budget 2016 Nach den Ausführungen von Vizepräsident Patrick Horisberger, welcher ein Budget mit einem Gewinn von CHF 5¦500.— vorlegt, wird dieses einstimmt genehmigt.

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Trakt. 10 Wahlen Trakt. 10.1 Neuwahl; Vorschlag: Barbara Freiburghaus Als neues Vorstandsmitglied, Ressort Verkehr&Politik, wird Barbara Freiburghaus zur Wahl vorgeschlagen. Nach einleitenden Worten wird Barbara Freiburghaus von der Generalversammlung einstimmig für ein Jahr gewählt. Barbara Freiburghaus ist von Beruf Notarin und aktive Politikerin/Stadträtin Bern (FDP).

Trakt. 11 Mitgliederanträge Mitgliederanträge sind keine eingegangen.

Trakt. 12 Diverses Ernst Hügli ermutigt die Anwesenden, künftig mehr Leserbriefe im Zusammenhang mit verkehrspolitischen Inhalten zu schreiben. So verschaffe man sich

Gehör und könne den Automobilisten auf einer guten Plattform vertreten. Präsident Ulrich Hänsenberger dankt dem Geschäftsführer und seinem Team für die geleisteten Arbeiten wie aber auch seinen Vorstandskolleginnen und -kollegen sowie der gesamten Sportkommission. Nach dem Traktandum 12 spricht der ACS Generaldirektor Dr. Stefan Holenstein zu den Anwesenden. Herr Dr. Holenstein bedankt sich bei der ACS Sektion Bern für die grossen Bemühungen und die erfreuliche Mitgliederentwicklung. Weiter referiert er über aktuelle verkehrspolitische Aktivitäten sowie ACS interne Themen. Schluss der Generalversammlung: 18.50. Uhr DER PROTOKOLLFÜHRER: CHRISTOPH JÖHR, GESCHÄFTSFÜHRER

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om 8. bis 30. Juli 2016 katapultiert das Autokino Cinema Drive-in die Besucher zurück in die Vergangenheit – in eine Welt, in der man die Filme noch auf der Grossleinwand im Autokino bestaunen konnte. Filmfans, Autoliebhaber und alle Nostalgiker sind dazu eingeladen, an diesem Event filmische Unterhaltung vom Feinsten im unvergess-lichen Ambiente zu geniessen. Nebst den Filmklassikern, Kultfilmen und Blockbustern gibt es kulinarische Köstlichkeiten aus den 50-er Jahren: Cheeseburger, Hot Dogs und Milchshakes! Alles erinnert an die Zeit des Rock‘n‘Rolls: Rollschuh-Girls und Popcorn-Boys bedienen die Gäste direkt am Auto.

Londonbus: Auch dieses Jahr können Velo- und Töfflifahrer sowie Fussgänger die Autokino-Filme im Londonbus mit Panorama-Blick auf die Leinwand geniessen. Den Bus, ein 1961 Bristol FLF, hat das Team selber umgebaut und mit einer Bar ausgestattet. Die Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist für alle Filmvorführungen garantiert. Entweder per Bus (Linie 81, Haltestelle Pratteln Hardwasser) oder mit dem Zug (S1, Haltestelle Salina Raurica).

Ticketpreise:

Hauptfilm

Mitternachtsfilm

V.I.P. Ticket (mit eigenem Auto)

CHF 74.90

CHF 64.90

Auto mit 1 Person inkl. Rollschuh-Service

CHF 30.00

CHF 20.00

Auto mit 2 Personen inkl. Rollschuh-Service

CHF 40.00

CHF 30.00

Auto mit 3 Personen inkl. Rollschuh-Service

CHF 50.00

CHF 40.00

Auto mit 4 Personen inkl. Rollschuh-Service

CHF 60.00

CHF 50.00

Auto mit 5 Personen inkl. Rollschuh-Service

CHF 70.00

CHF 60.00

Londonbus Ticket für 1 Person ohne Auto

CHF 15.00

CHF 10.00

Veranstaltungsort: Sieber Transport AG, Lohagstrasse 14 in 4133 Pratteln; Ticketverkauf auf www.cinema-drive-in.ch NR. 04/2016

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EINE WANDERUNG DURCH DIE GESCHICHTE DER SCHWEIZ NC. Der «Weg der Schweiz» ist einer der meist begangenen Wanderwege der Schweiz. Entlang vom Urnersee am Südende vom Vierwaldstättersee erlebt der Wanderer hautnah die Gründungsgeschichte der Schweiz. Die faszinierende Landschaft zwischen See und Berge begeistert Jung und Alt.

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Das mächtige Schloss Rudenz steht am Übergangspunkt in Flüelen vom Schiff auf den Saumweg zum Gotthard

Das grösste Glockenspiel

Eine Wanderung lässt sich ideal mit einer Dampfschiff und Bergbahnfahrt verbinden.

Vor 25 Jahren erstellten die Schweizer Kantone zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft den Heimatwanderweg «Weg der Schweiz». Vom Rütli über Flüelen bis nach Brunnen erstreckt sich der 34.85 Kilometer lange Wanderweg entlang des wild romantischen Urnersees. Jede Schweizerin und jeder Schweizer verfügt symbolisch über 5 Millimeter Weganteil. Der Kanton Uri steht ganz am Anfang des Wanderwegs. Mit 71 Metern hat der Kanton Appenzell Innerorden den kürzesten Weganteil, mit über 6 Kilometern, zwischen Seelisberg und Bauen, der Kanton Zürich den grössten. Eine Wanderung am Weg der Schweiz lässt sich ideal mit einer Bergbahn- und Schifffahrt oder einer Übernachtung in einem der idyllischen Orte am Weg verbinden. Der Weg ist in beliebige Teiletappen aufteilbar.

Die Geschichte wird lebendig Seit dem 13. Jahrhundert gilt das Rütli als Treffpunkt der alten Eidgenossen in ihrem Befreiungskampf. Hier beginnt der Weg der Schweiz. Nach dem Aufstieg zum Seelisberg zeigt sich dem Wanderer ein einmaliger Ausblick. Genau diesen Fernblick

auf Rütli und Mythen hat der Genfer Maler Charles Giron im grossen Wandgemälde im Berner Nationalratssaal festgehalten.

Innovative Ideen

Der Weg der Schweiz führt am See entlang weiter zur Tellskapelle. Hier soll sich Tell aus dem Boote Gessler bei starkem Sturm gerettet haben. Die heutige Kapelle mit den vier grossen Bildern zur Tellsgeschichte stammt aus dem Jahre 1880. Direkt neben der Kapelle steht das grösste Glockenspiel der Schweiz, das per Knopfdruck ganz unterschiedliche Melodien erklingen lässt. Nach Sisikon steigt der Weg wieder an und führt nach Morschach, mit einem herrlichen Panorama über den Urnersee und die schneebedeckten Berge. Gemütlich geht es bergab zum Endpunkt der Wanderung nach Brunnen. Die 1632 erbaute Kapelle im Dorf Brunnen erinnert an den zweiten Bund der Eidgenossen nach der Schlacht bei Morgarten im Jahr 1315. Der Weg der Schweiz endet beim Auslandschweizerplatz, der den vielen Tauschenden Auslandschweizern gewidmet ist. In Brunnen findet der Weg der Schweiz die Fortsetzung im Waldstätterweg, der weiter um den ganzen Vierwaldstättersee über Luzern bis zurück zum Rütli führt, wo der Weg der Schweiz startet.

Vorbei am Schlössli Beroldingen führt der Weg der Schweiz auf 960 Treppenstufen bergab nach Bauen. Hier ist Pater Alberik Zwyssig geboren, der Komponist vom Schweizer Psalm. Nach einer kurzen Wanderung durch imposante Felsgalerien steht der Wanderer auf der kleinen Landzunge Isleten. Hier gab es früher eine Papierfabrik und ab 1873 stellte Alfred Nobel, der Begründer vom Nobelpreis, Sprengstoff her. Am Seeende zeugen das Schloss A Pro und das Kloster St. Lazarus in Seedorf sowie das Schloss Rudenz in Flüelen von einer langjährigen Geschichte am alten Handelsweg zum Das grösste Glockenspiel der Schweiz nahe der Tellskapelle. Gotthard.

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EVENTS & MOTORSPORT Sektion Bern

IMPRESSIONEN:

20. NATIONALER AUTOMOBILSLALOM INTERLAKEN – 30. APRIL 2016 Zbinden Michael aus Wattenwil – Sieger Gruppe InterSwiss 2001-3000 ccm, Fahrzeug Opel Kadett C, Zeit 2:42.88

Sieger Renault Classic Cup – Zürcher Thomas aus Oppligen mit der Zeit von 2:40.39. Fahrzeug Renault Clio Cup III RS

Tagessieger Egli Philip aus Zürich mit seinem Dallara F394 Opel. Egli fuhr die 4,328 km lange Strecke mit 66 Toren in der Tagesbestzeit von 2:18.38

Gruppensieger N/ISN/R1 über 2000 ccm mit der Zeit von 2:43.24 – Picard Anthony aus Sonvilier mit seinem Mitsubshi Lancer Evo X

Krieg Danny aus Altendorf – Sieger Gruppe E1 1601-2000 ccm mit der Zeit von 2:30.53, Fahrzeug Audi A4 STW

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EVENTS & MOTORSPORT Sektion Bern

41. NATIONALER AUTOMOBILSLALOM SAANEN – 14. MAI 2016 Beiner Jürg aus Landquart hat die Gruppe E1 über 2000ccm gewonnen mit seinem BMW M3 Schirmer in der Zeit von 1:53.86

Tagessieger Maurer Marcel aus Längenbühl mit seinem Formel Renault Midland. Maurer fuhr die 2.766 km lange Strecke mit 46 Toren in der Tagesbestzeit von 1:37.10

Appenzeller Frank aus Rüschlikon – Sieger Klasse Swiss Corvette Club und Gesamtsieger aller LOC Klassen. Fahrzeug Chevrolet Corvette C7/Z06, Zeit 1:37.48

Siegerin Abarth Trofeo Slalom Corsa – Garovi Martina aus Sachseln mit ihrem Fiat Abarth 695 assetto corse, Zeit 1:55.84

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Die OPC Challenge hatte in Saanen ein Doppelrennen. Sieger des 1. Rennens wurde Muzzarelli Marcel aus Amriswil auf seinem Opel Corsa E OPC, Zeit 1:48.18

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EVENTS & MOTORSPORT Sektion Bern

VORSCHAU NATIONALES BERGRENNEN AM GURNIGEL 2016 Das beliebte und einzige Berner Bergrennen findet in diesem Jahr am Wochenende vom 10. und 11. September 2016 statt. Auch für die 47. Ausgabe wird für Spannung und Unterhaltung gesorgt sein. Dabei steht im Vordergrund ganz klar die Schweizer Bergmeisterschaft, wo die allesamt lizenzierten Fahrer ihr Können unter Beweis stellen und in den verschiedenen Kategorien um die besten Ränge kämpfen. Das Gurnigelrennen hat die zweitlängste Rennstrecke der neun zur Meisterschaft zählenden Bergrennen. Ausserdem findet nach dem Rennen im Gantrisch nur noch eines statt und einzelnen Fahrern gelingt es, sich ihren Meistertitel bereits frühzeitig zu sichern. Um überhaupt an der Schweizer Bergmeisterschaft teilnehmen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt werden: Der Fahrer benötigt, nebst einem gültigen Führerausweis, auch eine korrekte und für das Jahr gültige Fahrerlizenz sowie die entsprechende Sicherheitsausrüstung wie Helm, Kopfrückhaltesystem und feuerabweisende Kleidung. Das Fahrzeug muss den Reglementen und Bestimmungen der FIA und der NSK (Nationale Sportkommission) entsprechen. Nachdem sich der Fahrer unter Einhaltung der Frist angemeldet und das Startgeld bezahlt hat, werden die Papiere und das Fahrzeug vor jedem Rennen bei der Wagenabnahme kontrolliert und erst danach definitiv zum Rennen zugelassen. Es ist also kein Wunder, wenn die Fahrer auf der Strecke alles geben.

Nebst der Schweizer Meisterschaft der Autos findet auch ein Meisterschaftslauf der Freunde historischer Motorfahrräder FHRM statt. Wir dürfen uns also auch in diesem Jahr auf die knatternden und ratternden Töffs freuen. Eine weitere Sensation bietet der im letzten Jahr ins Leben gerufene Thementag. Nach dem grossartigen Echo der BMW-Sonderschau freuen sich die Organisatoren darauf, im 2016 ein bisschen Porsche-Geschichte zu präsentieren.

Es ist auch in diesem Jahr für jeden Liebhaber von Motorfahrzeugen etwas dabei. Wer sich etwas Besonderes gönnen will, kann sich mit einem VIP-Ticket den Zugang zu den VIP-Zonen im Fahrerlager, Laas und im Ziel sichern. Oder reservieren Sie sich noch einen der letzten freien Plätze für eine rasante Renntaxifahrt. Spätestens in der ersten Kurve schlägt Ihr Herz höher. Lassen Sie sich mitreissen vom Rennfieber und notieren Sie sich das Wochenende in Ihrer Agenda. Das Team des Vereins Bergrennen Gurnigel freut sich schon auf Ihren Besuch und steht Ihnen für allfällige Fragen jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf www.gurnigelrennen.ch.

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EVENTS & MOTORSPORT Sektion Bern

HELM AUF, MOTOR AN! Liebe Motorsportfreunde Unsere lizenzierten Instruktoren stehen Ihnen während den Sportfahrtrainings und Lizenzkursen mit deren ProfiKnow-how zur Seite. Schritt für Schritt führen wir Sie an die fahrerischen und persönlichen Grenzen! Nach dem Besuch einer unserer Kurse garantieren wir Ihnen bessere rennsportliche Fahrtechnik.

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POLITIK & VERKEHR Sektion Bern

NEUE MEDIZINISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE FAHRZEUGLENKER

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m 1. Juli 2016 tritt ein neuer Teil des Massnahmenpakets «Via Sicura» zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Kraft. Dieser beinhaltet die Anpassung der medizinischen Mindestvoraussetzungen an Fahrzeuglenker und neue Anforderungen an die Ärzte, welche Fahreignungsuntersuchungen durchführen.

Medizinische Mindestanforderungen Die medizinischen Mindestanforderungen für das Führen eines Fahrzeugs werden an den heutigen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst. Neu werden die Fahrzeugführer in zwei statt der bisherigen drei Gruppen eingeteilt, für welche unterschiedliche medizinische Anforderungen gelten: Gruppe 1: Führerausweis-Kategorien A und B, Führerausweis-Unterkategorien A1 und B1, Führerausweis-Spezialkategorien F, G und M Gruppe 2: Führerausweis-Kategorien C und D, Führerausweis-Unterkategorien C1 und D1, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, Verkehrsexperten, Fahrlehrer Folgende wesentliche Punkte (nicht abschliessend) ändern sich auf den 1. Juli 2016 (vgl. Anhang 1 der VZV1 ): — Für die Erlangung eines Führerausweises gilt keine Mindestkörpergrösse mehr. Bis anhin galt für Lastwagenchauffeure eine Mindestkörpergrösse von 1.55 m und für Carchauffeure eine von 1.60 m. — Die Werte der Sehschärfe müssen der Fahrzeugführer der Gruppe 1 für das bessere Auge neu 0.5 (früher 0.6) und für das schlechtere Auge 0.2 (früher 0.1) betragen. Bei Einäugigkeit muss die Sehschärfe 0.6 betragen. Für Fahrzeugführer 1

der Gruppe 2 gelten die Werte von 0.8 für das bessere Auge und 0.5 für das schlechtere Auge (früher 0.8 / 0.8 oder 1.0 / 0.6 für Lastwagenchauffeure und 1.0 / 0.8 für Carchauffeure). Das Gesichtsfeld der Fahrzeugführer der Gruppe 1 muss 120 Grad (früher 140 Grad), dasjenige der Gruppe 2 140 Grad betragen (früher war keine Einschränkung des Gesichtsfeldes zulässig). Hinsichtlich des Stereosehens bestehen keine Mindestanforderungen mehr. Auch hinsichtlich des Hörvermögens bestehen für die Fahrzeugführer der Gruppe 1 keine Mindestanforderungen mehr. Bei den Fahrzeugführern der Gruppe 2 gilt eine Hörweite für Konversationssprache von beidseitig 3 m (früher bei Carchauffeuren 8 m), resp. 6 m bei einseitiger Taubheit. Hinsichtlich Alkohol, Betäubungsmittel und psychotrop wirksamen Medikamenten, organisch bedingten Hirnleistungsstörungen (wie bspw. Demenz) sowie Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes) gab es bis anhin keine ausdrücklich formulierten medizinischen Mindestanforderungen. Neu wurden diesen Bereich betreffende medizinische Mindestanforderungen im Anhang 1 der VZV formuliert und die bisherigen medizinischen Mindestanforderungen detaillierter definiert. Von allgemeinem Interesse mögen die folgenden drei Punkte sein: Alkohol, Betäubungsmittel und psychotrop wirksame Medikamente: Bei den Fahrzeugführern der Gruppe 1 dürfen keine Abhängigkeit und kein verkehrsrelevanter Missbrauch vorhanden sein. Bei Fahrzeugführern der Gruppe 2 darf zusätzlich keine Substitutionstherapie vorliegen.

— Organisch bedingte Hirnleistungsstörungen: Bei Fahrzeugführern der Gruppe 1 dürfen keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung, keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik, keine verkehrsrelevante Verhaltensstörung und keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven vorliegen. Bei Fahrzeugführern der Gruppe 2 dürfen keine Krankheiten mit Beeinträchtigung der Hirnleistungsfähigkeit und keine organisch bedingten psychischen Störungen vorhanden sein. — Stoffwechselerkrankungen: Bei Fahrzeugführern der Gruppe 1 muss bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) eine stabile Blutzuckereinstellung ohne verkehrsrelevante Unter- oder Überzuckerungen bestehen und es dürfen keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs vorliegen. Für Fahrzeugführer der Gruppe 2 gilt: Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), bei der als Therapie-Nebenwirkung eine Unterzuckerung auftreten kann oder bei der Allgemeinsymptome einer Überzuckerung vorkommen können, ist die Fahreignung für die Kategorie D oder die Unterkategorie D1 ausgeschlossen. Für die Kategorie C oder die Unterkategorie C1, für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie bei Verkehrsexperten kann die Fahreignung unter besonders günstigen Umständen gegeben sein. Darüber hinaus dürfen keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs oder mit einer Beeinträchtigung der verkehrsrelevanten Leistungsfähigkeit vorliegen.

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) vom 27. Oktober 1976, SR 741.51.

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POLITIK & VERKEHR Sektion Bern

Qualitätssicherung bei der Fahreignungsabklärung Verkehrsmedizinische Untersuchungen dürfen nur von anerkannten Ärzten durchgeführt werden, welche in vier verschiedene verkehrsmedizinische Qualifikationsstufen eingeteilt werden (vgl. Art. 5a bis VZV). Jede Stufe berechtigt zu bestimmten Untersuchungen. Die Anerkennung einer höheren Stufe berechtigt auch zur Durchführung von Untersuchungen der niedrigeren Stufen. Für die Erlangung der Anerkennung einer der vier Stufen muss der Arzt, der Fahreignungsuntersuchungen durchführt, über einen Weiterbildungstitel verfügen, eine Selbstdeklaration über bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten einreichen und – je nach der begehrten Stufe – bestimmte verkehrsmedizinische Fortbildungskurse absolvieren. Damit soll die Qualität bei Fahreignungsabklärungen gewährleistet werden. Stufe 1: Die Stufe 1 berechtigt Ärzte zu verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchen von über 70-jährigen Inhabern eines Führerausweises. Stufe 2: Die Stufe 2 berechtigt Ärzte zur erstmaligen Untersuchung und zu verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchen von Bewerbern resp. Inhabern eines Führerausweises der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder D 1 oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport oder Untersuchungen von Verkehrsexperten. Stufe 3: Die Stufe 3 berechtigt Ärzte,

Stufe 4:

Untersuchungen bei Fahrzeuglenkern nach unklarem Ausgang bei der Erstabklärung bei einem Arzt der Stufe 1 oder 2 sowie erstmalige Untersuchungen von Bewerben, an deren medizinischer Eignung die kantonale Behörde zweifelt, durchzuführen. Weiter sind die Ärzte berechtigt, erstmalige Untersuchungen von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahr- oder Führerausweis oder um eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport durchzuführen. Zudem sind sie zu verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen von Personen während oder nach schweren körperlichen Beeinträchtigungen durch Unfallverletzungen oder Krankheiten und für verkehrsmedizinische Untersuchungen bei Meldungen von der IV-Stelle oder eines Arztes berechtigt. Die Stufe 4 berechtigt Ärzte zu allen verkehrsmedizinischen Untersuchungen und zur Erstellung von Gutachten zur Fahreignung und Fahrfähigkeit.

Was ändert sich für Sie als Fahrzeuglenker? Der Fahrzeuglenker, welcher verpflichtet wird, einen Arzt für eine verkehrsmedizinische Kontrollunter-

suchung oder eine Fahreignungsuntersuchung aufzusuchen, kann sich nicht mehr an einen Vertrauensarzt oder eine Spezialuntersuchungsstelle, die durch die kantonale Behörde bezeichnet ist, wenden. Ab dem 1. Juli 2016 können sich Fahrzeuglenker nur noch von anerkannten Ärzten mit der entsprechenden Qualifikationsstufe begutachten lassen. Auf der neu erstellten Internetplattform www.medtraffic.ch können die Fahrzeuglenker die Kontaktdaten der Ärzte mit der benötigten Qualifikationsstufe in ihrer Nähe suchen. Bern, 12. Mai 2016 Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt Juristische Beratung Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch auf 1 kostenlose telefonische Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Die ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienst leistung zusammen mit ihrem Legal Partner, der Advokatur/ Notariat Lemann, Walz & Partner, mit Sitz in Bern, an. Von Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, stehen Ihnen kompeten te Rechtsanwälte und Juristen von Lemann, Walz & Partner für telefonische Rechts auskünfte zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre ACS Mit gliederkarte mit der Mit glie der nummer griffbereit.

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POLITIK & VERKEHR Sektion Bern

DEUTLICHES NEIN ZUR MILCHKUH-INITIATIVE. WAS NUN? Die Milchkuh-Initiative ist leider in der Volksabstimmung deutlich gescheitert. Deutlicher, als es die letzten Umfragewerte vorausgesagt hatten. Dies zeigt einmal mehr, dass bei Verkehrsvorlagen das Volk der Regierung und dem Parlament folgt und wesentliche Änderungen nur schwer durchsetzbar sind. Ausschlaggebend war vor allem die Angstmacherei wegen den Bundesfinanzen. Nun liegen die Hoffnungen bei einer verkehrsfreundlichen Umsetzung des Nationalstrassen-und Agglomerationsverkehrsfonds NAF. Ausganglage Die Milchkuh-Initiative wollte eine faire Verteilung der Steuern und Abgaben des Strassenverkehrs. Damit sollte der Ausbau von wichtigen Nationalstrassen-Abschnitten vorangetrieben werden. Der Umverteilung von Geldern von der Strasse zur Schiene sollte ein Riegel geschoben werden. Zu Beginn der Umfragen hatte diese Initiative viele Befürworter, die Idee war grundsätzlich populär, das Anliegen hatte viele Sympathien. Hinter der Initiative stand die Vereinigung der Schweizer Automobil und Nutzfahrzeug-Importeure, welche unterstützt wurde von den grossen Verbänden ACS und TCS, dem Gewerbeverband und einem überparteilichen Komitee aus bürgerlichen Politikern. Von den grossen Parteien stand nur die SVP hinter der Initiative.

Ernüchterndes Resultat Je näher die Abstimmung kam, desto schlechter wurden die Umfragewerte und am Schluss sagten 70,8 % der stimmenden Bevölkerung Nein zu dieser Initiative für eine faire Verkehrsfinanzierung. Kein einziger Kanton sagte ja. Hauptgrund dieser deutlichen Ablehnung war die finanzpolitische Propaganda des Bundesrates und des gegnerischen Komitees. Das Spiel mit der Angst vor Kürzungen in allen anderen Bereichen wurde erfolgreich gespielt. Wie immer, wenn es um Steuersenkungen oder um Umverteilungen von Abgaben geht, wird massiv schwarz ge-

malt. Deutliche Kürzungen der Mittel für Bildung, Landwirtschaft etc. wurden angekündigt. Bei näherem Hinschauen hätte man zwar feststellen können, dass diese Kürzungen zumutbar gewesen wären. Von einem eigentlichen Sparen ist ohnehin bei der öffentlichen Verwaltung nie die Rede, wenn es um weniger Geld geht. Denn die öffentliche Verwaltung wächst und wächst und die Ausgaben steigen seit Jahrzehnten in einem Ausmass, das deutlich über der Teuerung liegt. Sparen bedeutet dann immer, dass der Aufwand nicht so viel steigt wie geplant. Aber diese Angstmacherei hat einmal mehr ihre Wirkung nicht verfehlt. Dazu kommt, dass auch im ländlichen Raum die Initiative keinen Rückhalt hatte. Einerseits, weil wie gesagt auch der Landwirtschaft angedroht wurde, dass die finanziellen Mittel gekürzt würden bei Annahme der Initiative. Andererseits sind die ländlichen Regionen von den täglichen Staus auf den Autobahnen um die Agglomerationen deutlich weniger betroffen. Dass die grossen Städte selbst, welche chronisch links wählen und abstimmen, gegen die Initiative waren, überrascht nicht.

kehrsvorlagen abgestimmt. Nur fünfmal stellte sich das Stimmvolk gegen Bundesrat und Parlament. Letztmals war dies bei der Autobahnvignetten- Abstimmung der Fall. 1988 konnten höhere Abgaben abgewendet werden und die sogenannte koordinierte Verkehrspolitik des Bundesrates scheiterte. 1961 wurde der Zusatzbeitrag aus dem Treibstoffzoll an die Autobahnen abgelehnt. Dies zeigt Folgendes: Das Stimmvolk kann gewonnen werden, wenn es darum geht, neue Abgaben oder eine Erhöhung von bestehenden Abgaben für den motorisierten Individualverkehr oder den Schwerverkehr zu verhindern. Eine grundsätzliche Veränderung der Verkehrs-Finanzierung findet jedoch keine Mehrheit. Wenn auf der grünen Wiese die Verkehrspolitik und die Verkehrsfinanzierung völlig neu geplant werden könnten, hätten die Anliegen der Milchkuh-Initiative eine echte Chance gehabt. Wenn dadurch jedoch der allgemeinen Bundeskasse namhafte Beträge entzogen werden, musste das Anliegen scheitern.

Wie weiter? Somit bleiben uns die Staus weiterhin erhalten. Die Gegner des motorisierten Individualverkehrs werden das deutliche Resultat zum Anlass nehmen, bei der nun anstehenden Diskussion über den NAF Gegensteuer zu geben. Hier muss alles daran gesetzt werden, die im Abstimmungskampf abgegebenen Versprechen vom Bundesrat und Exponenten des gegnerischen Komitees einzulösen. Ohne weitere Belastung der Strassenbenützer müssen die bestehenden Lücken im Strassenverkehr geschlossen werden und es muss ein Ausbau von Nationalstrassen erfolgen, dort, wo es dringend nötig ist. Die Benzinpreiserhöhung muss sich in einem sehr beschränkten Rahmen halten. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die eidgenössischen Räte dazu positionieren. Der ACS wird die weitere Entwicklung aufmerksam im Auge behalten und zusammen mit den anderen Verbänden und Interessenvertretern weiterhin Einfluss nehmen.

Autolobby hat es schwer mit Initiativen Ein Blick auf frühere Abstimmungen zeigt, dass Anliegen von Interessengruppen im Bereich Automobil und Verkehr einen schweren Stand haben. Seit den 1960er-Jahren wurde über 30 mal über Ver-

Andreas Blank, Vorstand ACS Sektion Bern, Ressort Verkehr und Politik

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POLITIK & VERKEHR Sektion Bern

DIE GESCHICHTE DER SEKTION BERN DES ACS UND DES MOTORISIERTEN STRASSENVERKEHRS VON 1905 BIS 1955 1920

Präsident: Dr. Erwin Mende, Bern; 15 Vorstandssitzungen, 12 Konferenzen und zwei Generalversammlungen widerspiegeln die Fülle der Ereignisse, denen sich die Sektion Bern gegenübergestellt sieht. Sie sind samt und sonders gegen das Automobil gerichtet. Der Grosse Rat des Kantons Bern dekretiert die Erhöhung des Steuermaximums von bisher 300 Franken auf 1200 Franken pro Auto, und damit nicht genug, verfügt der Regierungsrat bald darauf eine Änderung der Steuerformel, indem er den fiskalisch ergiebigeren Koeffizienten 0,4 statt 0,3 gültig erklärt. Dagegen legt der Vorstand Berufung an das Bernische Verwaltungsgericht ein und erreicht in zähen Verhandlungen, dass die Automobilsteuern zweckgebunden werden, also für den Unterhalt und den Bau von Strassen verwendet werden müssen. Der Automobilsport feiert seine Wiederauferstehung mit dem Gurnigelrennen, erstmals im nationalen Rahmen. Die Touristik liegt fast vollständig darnieder, weil die im Kanton Bern besonders heftig grassierende Maul- und Klauenseuche die freie Zirkulation stark behindert, und das Sonntagsfahrverbot während der ganzen Fahrsaison in Kraft bleibt.

1921

Die engherzigen Geschwindigkeitsvorschriften des Konkordates veranlassen den Vorstand, den Zankapfel der zwanziger Jahre vor die Behörden zu bringen. Wider Erwarten gelingt es ihm, mit seinen Argumenten durchzudringen: Die Konkordatsvorschriften von 18 Kilometer innerorts und 40 Kilometer ausserorts bleiben in Kraft, doch werden die Polizeiorgane angewiesen, ein Ortstempo bis 30 Kilometer und 60 Kilometer auf freier Strecke zu tolerieren und bei Geschwindigkeitsmessungen einwandfreie Methoden anzuwenden. Am 22. Mai wird in der eidgenössischen Volksabstimmung der Verfassungsartikel 37bis angenommen, der die Rechtsgrundlage für eine gesamtschweizerische Regelung des Automobil- und Fahrradverkehres schafft. Die Freude über dieses Ereignis flaut rasch ab, als der Entwurf des Ausführungsgesetzes mit neuen schweren Lasten für den Automobilisten in der Öffentlichkeit bekannt wird. Nach langwierigen Verhandlungen, bei denen auch Späne fliegen, muss den Emmentaler Kollegen die Gründung einer eigenen Sektion zugestanden werden. 27 Mitglieder gehen der Sektion Bern durch diese neuerliche Amputation verloren; besorgt blickt Dr. Mende nach dem Oberland, wo ähnliche Unabhängigkeitsbestrebungen im Gange sind.

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REISEN

Sektion Bern

ACS-Reise vom 15. bis 20. September 2016:

Erlebnisreise zum Grossen Preis von Singapur In Zusammenarbeit mit Singapore Airlines bietet der ACS beider Basel eine Reise der Superlative an: Erleben Sie vor der spektakulären Skyline Singapurs das schnellste Rennen der Welt und geniessen Sie die aussergewöhnliche Atmosphäre der Millionenmetropole. Singapur ist Asien pur, eine Metropole, bei der nicht nur Motorsportfans auf ihre Kosten kommen. Es ist ein Paradies für Shopping, Sightseeing und glamouröses Nightlife! Eine Stadt, die man nicht nur gesehen, sondern erlebt haben muss. In Zusammenarbeit mit Singapore Airlines hat der ACS beider Basel ein aussergewöhnliches Angebot inklusive Flug, Hotelübernachtung und Eintrittskarten für den F1-Event in Singapur geschnürt. Gleichzeitig erwartet unsere Kunden vor der Abreise eine Werksbesichtigung in Hinwil bei Sauber Motorsport AG! Reiseinformationen Flug mit Singapore Airlines am Donnerstag, 15. September 2016, 11.45 Uhr ab Zürich. Ankunft in Singapur am nächsten Morgen um 05.55 Uhr. Rückflug am Dienstag, 20. September 2016, 01.20 nach Zürich,

Das Nachtrennen in Singapur: Motorsport und Erlebnis pur.

Landung in Zürich um 8.00 Uhr. Flug jeweils in Economy Class. Hotelunterkunft Das «Park Hotel Clarke Quay 4*» ist ein sehr schönes Stadthotel mit einer fantastischen Lage direkt am Singapore-River. Zu Fuss ist der Marina Bay Street Circuit in 30 Minuten zu erreichen. Das Hotel bietet einen Aussenpool, ein Fitnesscenter, einen Whirlpool, eine Bar-Lounge sowie ein Restaurant. Leistungen Im Paketpreis inbegriffen sind folgende Leistungen:

Das «Park Hotel Clarke Quay», im 2015 tripadvisor «Winner of Excellence» ist nicht nur schön, sondern auch ideal gelegen. Foto: zVg

- Flug ab/bis Zürich mit Singapore Airlines - 3 Nächte Superior Room im Park Hotel Clarke Quay - 3-Tages Pass «Walkabout» 4 Zonen (Stehplatz) - Privattransfer vom Flughafen ins Hotel und retour - Factory Visit (Werksbesuch) bei Sauber Motorsport AG! Preise pro Person CHF 1’680.– im Doppelzimmer CHF 2’275.– im Einzelzimmer Zuschlag für Sitzplatzkarten: CHF 230.– Tribüne Padang CHF 150.– Tribüne Esplanade

Foto: Singapore Airlines Switzerland

CHF 230.– Tribüne Stamford CHF 720.– Tribüne Pit Highlight für ACS-Kunden Singapore Airlines Switzerland, Partner des Sauber F1® Team, bietet ACS-Kunden die Möglichkeit, Sauber F1-Team-Paddock-Club -Tickets mit exklusiven Einblicken in die Aktivitäten des Teams zu erwerben (limitiert verfügbar). Buchung und Auskünfte Weitere Infos und Auskünfte: ACS beider Basel, Sybille HallerHueber, sybille.haller@acsbs.ch, Telefon 061 465 40 30.

Singapur ist ein Stadtstaat mit über fünf Millionen Einwohnern und noch mehr Sehenswürdigkeiten. Die Schweiz Asiens. Foto: pixabay

The F1 FORMULA 1 logo, F1, FORMULA 1, FIA FORMULA ONE WORLD CHAMPIONSHIP, GRAND PRIX and related marks are trade marks of Formula One Licensing BV, a Formula One group company. All rights reserved.

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Erlebnisreise Kuba

KUBA Charmante Nostalgie, Salsa, Rum, Zigarren, karibische Fröhlichkeit 10 .11 . - 1 8 . 11 . 2016 17 .11 . - 2 5 . 11 . 20 1 6 ZUSATZREISEN WEGEN GROSSER NACHFRAGE Entdecken Sie auf unseren Zusatzreisen noch vor dem grossen Ansturm ein einzigartiges Land mit charmanten Kolonialstädten, traumhaften Stränden, malerischen Landschaften, spannenden Gegensätzen und der verklärten Schönheit eines nie untergegangenen karibischen Paradieses. Erleben Sie die Gegensätze zwischen schäumendem Meer und stillen Bergen, zwischen historischer Kolonialzeit und atheistischem Sozialismus, zwischen Nostalgie der 50-er Jahre und dem Zeitgeist der Moderne, zwischen einsamen Dörfern und dem prallen Leben der Hauptstadt Havanna. Fühlen Sie hautnah und inmitten gastfreundlicher Menschen die ansteckende Lebensfreude von afrokubanischem Götterkult, mitreissenden Salsaklängen, prickelnden Rum-Cocktails und einem Hauch Zigarrenduft. Geniessen Sie unter kundiger Leitung das klare türkisfarbene Wasser der Karibik, den bestmöglichen Hotelkomfort, die Köstlichkeiten der karibischen Küche und den bequemen Direktflug mit dem bekannten EdelweissService. Eine unvergessliche Woche mit authentischen Einblicken in das wohl nur noch für kurze Zeit existierende nostalgische Kuba erwartet Sie.

F lu gpl an

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Bequemer Direktflug ab Zürich mit Swiss/Edelweiss nach Havanna in Economy Class, in Economy Max mit zusätzlicher Beinfreiheit oder in Business Class, welche bei Edelweiss analog den Langstreckenmaschinen der Swiss mit einem komfortablen "Flat bed" ausgestattet ist.

10./17.11.16, Donnerstag

11./18.11.16, Freitag

Zürich Havanna Havanna Zürich

ab an ab an

13.25 18.40 20.25 12.00

LX 8032 / WK 32 LX 8033 / WK 33

Flugplanänderungen vorbehalten.

Ho t el s PARADISUS PRINCESA DEL MAR, VARADERO ****(*) Erstklassiges Hotel am herrlichen Sandstrand. Grosse Zimmer mit allem Komfort in der Kategorie "Royal Service". Sie profitieren von reservierten Bereichen am Pool und am Strand sowie einem separaten Restaurant. Frühstücksbuffet. 630 Zimmer, 166 mit "Royal Service".

A CS-R ei s e le itu n g Diese Reisen werden durch den erfahrenen Schweizer ACS-Reiseleiter Andreas Luzio begleitet. Er lebt in Spanien und war während einigen Jahren auch in der Karibik tätig. Er steht Ihnen während Ihres Aufenthaltes als versierter Organisator sowie mit Rat und Tat zur Seite. Für Ausflüge, Besichtigungen und Führungen steht eine kompetente, deutschsprachige Fremdenführerin zur Verfügung. Von ihr erfahren Sie interessante Details zu Geschichte und Kultur sowie über Land und Leute.

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Zürich - Varadero

Individuelle Anreise zum Flughafen Zürich. 13.25 Uhr Abflug mit Swiss/Edelweiss Flug LX 8032 / WK 32 nach Havanna. 18.40 Uhr Ankunft. Nach den Einreiseformalitäten Transfer (175 km) nach Varadero zum erstklassigen Hotel Paradisus Princesa del Mar, wo Sie vom exklusiven "Royal Service" verwöhnt werden. Begrüssungscocktail mit Imbiss und Zimmerbezug.

Varadero

Der heutige Tag steht im Zeichen der Erholung. Geniessen Sie die Annehmlichkeiten im "Royal Service" Bereich Ihres Hotels, entspannen Sie an der schönen Poolanlage, spazieren Sie am endlos weiten Sandstrand und schwimmen Sie im türkisfarbenen, angenehm warmen karibischen Meer. Das Mittagessen können Sie in einem der verschiedenen Restaurants des Hotels einnehmen. Zum Dinner erwarten wir Sie in der ganz besonderen Atmosphäre eines historischen Gebäudes.

12./19.11.16, Samstag

Cayo Sta. Maria

Nach dem Frühstück beginnt der erste Teil Ihrer Fahrt über die Insel, während der wir Ihnen einen authentischen Blick in eine andere, faszinierende Welt ermöglichen. Die heutige Etappe führt über 315 km. Sie besuchen das historische Zentrum von Remedios, eine der ältesten Städte Kubas. Am Nachmittag erreichen Sie nach einer spektakulären Fahrt über einen 40 km langen Damm den Traumstrand auf Cayo Santa Maria. Zeit für einen Spaziergang und um im Meer zu schwimmen. Abendessen im exklusiven Bereich "Grand Village".

IBEROSTAR ENSENACHOS, CAYO STA. MARIA ****(*) Grosszügiges Resort am traumhaften Strand auf der Insel Cayo Ensenachos. Sie wohnen in der Kategorie "Grand Village" mit eigenem Restaurant und separatem Strand. 560 Zimmer, 46 im Bereich "Grand Village". IBEROSTAR PARQUE CENTRAL, HAVANNA ****(*) Bekanntes Haus im Herzen der Stadt. Die Zimmer verfügen über viel Komfort wie Minibar, Safe und Klimaanlage. Mehrere Restaurants, grosszügige Lobby mit Café, Bar und Livemusik. Dachterrasse mit Bar, Schwimmbad und schöner Aussicht über die Stadt. 427 Zimmer.

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Erlebnisreise Kuba 13./20.11.16, Sonntag

Trinidad

Fahrt (170 km) nach Trinidad. Die Stadt wurde mit dem Zuckerhandel reich, gilt als eine der schönsten Kolonialstädte der Insel und zählt zum Weltkulturerbe der UNESCO. Wir schlendern mit Ihnen durch die reizvollen Gassen und zeigen Ihnen Sehenswürdigkeiten wie die Plaza Mayor, Herrenhäuser aus der Kolonialzeit und die Hauptkirche aus dem 19. Jahrhundert. Nach dem Mittagessen in einem privaten Restaurant mit schönem Ausblick über die Dächer der Stadt und einem Halt bei den ehemaligen Zuckermühlen am Stadtrand Weiterfahrt zum noch immer sehr authentischen Städtchen Sancti Spiritus. Kaffeehalt und Rückkehr zum Iberostar Hotel Ensenachos, wo Sie im exklusiven Bereich "Grand Village" zum Abendessen erwartet werden.

14./21.11.16, Montag

16./23.11.16, Mittwoch

Soroa, Las Terrazas

Rundfahrt (200 km) in die Umgebung. Halt in Jaimanitas, welches der Künstler José Rodriguez Fuster in "Fusterlandia" verwandelte. Besuch des herrlichen botanischen Gartens in Soroa. Mittagshalt im Bioreservat Las Terrazas. Besuch einer alten Kaffeeplantage und Rückfahrt nach Havanna, wo zum Finale ein Dinner in einem exklusiven Restaurant in der Altstadt und der Besuch der fulminanten Revueshow im legendären Tropicana unter freiem Himmel auf dem Programm stehen.

Santa Clara, Cienfuegos

Nach dem Frühstück Fahrt nach Santa Clara (100 km). In der Hauptstadt der Provinz Villa Clara sehen Sie das Mausoleum von Che Guevara. Es wurde bereits 1988 errichtet, dient aber erst 1997 als Grabmal des gebürtigen Argentiniers. Anschliessend Weiterfahrt (80 km) nach Cienfuegos. Die Hauptstadt der gleichnamigen Provinz wird auch "Sonne des Südens" genannt und gehört zum UNESCO Weltkulturerbe. Während eines gemütlichen Spaziergangs durch die Innenstadt sehen Sie den José Marti Park, das Theater, das Rathaus und die Kathedrale. Nach dem Mittagessen in einem romantischen Restaurant an der Bucht Weiterfahrt über die Autobahn (240 km) nach Havanna. Zimmerbezug im erstklassigen Hotel Iberostar Parque Central im Herzen der Stadt. Abendessen im Restaurant auf der Dachterrasse des Hotels mit schönem Ausblick auf das Kapitol.

H i nw ei s e Minimale Teilnehmerzahl: Maximale Teilnehmerzahl:

10 20

Für Schweizer, Deutsche und Österreicher ist für die Einreise nach Kuba ein bei der Ankunft mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass sowie eine Touristenkarte, die wir für Sie besorgen, erforderlich. November ist für Kuba ein idealer Reisemonat mit meist sonnigem Wetter und kaum Regen sowie warmen, aber nicht heissen Tagestemperaturen von ca. 24 - 28 Grad, die Wassertemperatur beträgt knapp 25 Grad. Die Zeitverschiebung auf Kuba beträgt im November minus 6 Stunden zur Schweiz (MEZ). Kuba ist ein faszinierendes Reiseland, dessen Infrastruktur aber in vielen Bereichen nicht mit westeurop. Standards verglichen werden kann. Etwas Verständnis, Nachsicht und Geduld sollte mitgebracht werden wenn man die einzigartige, nostalgische Seite des Landes erleben möchte.

Vi el e Lei s t u n g e n 17./24.11.16, Donnerstag

Havanna - Zürich

Der letzte Tag steht für eigene Entdeckungen zur freien Verfügung. Entdecken Sie den Charme von Havanna und lassen Sie sich von dieser einzigartigen Atmosphäre begeistern. Ihre Reiseleitung ist gerne mit Tipps behilflich. Ihr Zimmer im Hotel ist bis zum Transfer reserviert. Am frühen Abend Fahrt zum Flughafen. 20.25 Uhr Abflug mit Swiss/Edelweiss Flug LX 8033 / WK 33.

18./25.11.16, Freitag

Ankunft Zürich

12.00 Uhr Ankunft in Zürich, individuelle Heimreise.

• Linienflüge Zürich – Havanna – Zürich mit Swiss/ Edelweiss in Economy, Economy Max oder Business Class inkl. Flughafentaxen (ca. Fr. 510.- / 630.-) • Flughafentransfers • 7 Übernachtungen in Erstklassehotels mit Frühstück • Rundfahrten und Transfers mit dem bestmöglichen, vor Ort verfügbaren Busmaterial • Ausflüge, Besichtigungen, Führungen und Eintritte gemäss Reiseprogramm • 6 Mittag- und 6 Abendessen (ohne Getränke) • Vorstellung im Tropicana Havanna (inkl. Getränke) • Touristenkarte für die Einreise (CHF 50.-) • Flughafengebühr bei der Ausreise (USD 25.-) • Ausführliche Reiseunterlagen • Versierter lokaler, deutschsprachiger Fremdenführer • Erfahrene ACS-Reiseleitung

P r ei s e Preise Arrangement pro Person in CHF (mit Reise)

KUBA Charmante Nostalgie in der Karibik 10. - 18.11. / 17. - 25.11.2016 Doppelzimmer

15./22.11.16, Dienstag

Havanna

Heute zeigen wir Ihnen unter kundiger Leitung während eines Rundgangs verschiedene interessante Gebäude, Plätze, Kirchen und Parks, die Stammbar von Hemingway und ein spannendes Projekt privater Marktwirtschaft in der Altstadt von Havanna. Nach dem Mittagessen in einem ausgesuchten Lokal in La Habana Vieja steht Ihnen der Nachmittag für individuelle Entdeckungen und zur Erholung zur freien Verfügung. Am Abend werden Sie nach einer Fahrt über die legendäre Uferstrasse Malecon zum Abendessen in einem exklusiven privaten Restaurant erwartet.

www.acs-travel.ch ACS AG BE ZH 2016-05 ACS_Bern_04.indd 39 Kuba November.indd 11

Auskünfte und Reservation: ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich

Doppelzimmer Alleinnutzung

10.11. - 18.11.2016 Economy Class

6'580

7'620

Business Class

9'480

10'520

17.11. - 25.11.2016 Economy Class

6'580

7'620

Business Class

9'980

11'020

Badeferienverlängerung

auf Anfrage

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Fr. 200.- pro Weg

Annullations- & Rückreise-Versicherung:

auf Anfrage

Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG.

Telefon 044 / 387 75 10 02.06.2016 13:37:34 24.06.16 15:47


AGENDA Sektion Bern

2016

AGENDA 2016 EVENT

DATUM

THEMA

05. August

Fahrtraining mit Instruktion, Dijon

Do/Fr

1./2. September

Internationaler Ausbildungskurs, Hockenheim

Sa/So

10./11. September

47. Bergrennen Gurnigel

01. Oktober

Sportfahrerkurs, Interlaken

Dienstag

27. Dezember

Fahrtraining Eis & Schnee, Saanen

Mittwoch

28. Dezember

Fahrtraining Eis & Schnee, Saanen

AUGUST 2016 Freitag

SEPTEMBER 2016

OKTOBER 2016 Samstag

DEZEMBER 2016

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