mobil! Clubmagazin des ACS beider Basel

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Jan/Feb 2017

mobil! Clubmagazin des ACS beider Basel

Verkehrssicherheit pur: Das ACS-Classic-Jahr Jetzt werden Pendler Das Jufala 2017 2017 im Überblick steuerlich gerupft Warum die Fahr-Ausbildung des ACS beider Basel so beliebt ist.| Seite 7

Das breit gefächerte Angebot für Oldtimer-Liebhaber | Seiten 9 – 12

Wie ein Geschäftswagen ins steuerliche Verderben führen kann | Seite 17


Zum Beispiel: Badeferien in Thailand im Traumresort auf Phuket oder Koh Samui Erholsame Wellness-Reise im Südtirol Begeisterndes Formel-1-Rennen in Monaco oder Dubai Rundreise durch Amerika mit San Franzisco, Washington, Las Vegas oder Miami Fährüberfahrten nach Korsika oder Sardinen Geführte Busreisen ins Piemont, nach Lourdes, Cornwall oder ins Loiretal Flug nach New York zum Shopping-Weekend Städteflug zu einem Fussballspiel des FC Barcelona im Camp Nou Erlebnisreisen nach China oder Chile Familienferien in einer Finca auf Mallorca Kreuzfahrten auf dem Mittelmeer oder mit dem Traumschiff AIDA auf die Kanarischen Inseln Musikreisen nach Bregenz oder Verona Flussfahrten auf dem Rhein von Basel nach Amsterdam oder retour ACS-Reisen: Mit Vergnügen.

Der ACS beider Basel bietet Ihnen unzählige weiter Möglichkeiten, um auf Reisen zu gehen. Lassen Sie sich von uns inspirieren und beraten! Wir freuen uns auf Sie!

ACS beider Basel Hofackerstrasse 72, 4132 Muttenz Tel.: +41 61 465 40 30

Der ACS beider Basel ist Mitglied bei:


Editorial

Wo ein Wille ist, da geht's in Basel ruck, zuck, zack, zack

Titelfoto: Pexels

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Ja zum NAF Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Finanzierung der Strassen

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Veloring-Referendum Warum das Velo-Grossprojekt unnötig und das Geld nicht wert ist, das es kosten soll

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Das ACS-Classic-Jahr Alle Detail-Infos zum Jahresprogramm 2017

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Einspruch! Der ACS kämpft weiter gegen Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen

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Neue Verkehrsregeln Im 2017 treten diverse Gesetze in Kraft

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ACS-Reisen Ein vielseitiges Angebot lädt zur Lektüre ein

weitergezogen – und damit die letzte Chance auf ein sachlicheres Urteil gewahrt haben.

Unlängst hat der Direktor von Avenir Suisse, Peter Grünenfelder, als «Stimme der Wirtschaft» im «Sorgenbarometer» der Credit Suisse ein Interview gegeben. Darin betont er, das Schweizer Volk habe recht, dem wirtschaftlichen Wachstum höchste Priorität einzuräumen. «Wir müssen wieder vermehrt die ökonomischen Wahrheiten ins öffentliche Bewusstsein rücken.» Diese Auffassung teile ich vollumfänglich: Wir müssen uns wieder vermehrt vor Augen führen, woher unser Wohlstand kommt und was wir dafür tun müssen, damit wir ihn auch für die Zukunft behalten können. Wirtschaftliches Wachstum ist der Grundpfeiler dafür, dass es vielen Menschen in der Schweiz so gut geht. Klar: Wir alle tragen massgeblich zu diesem Erfolg bei, indem Herr und Frau Schweizer deutlich mehr arbeiten, als beispielsweise ihre nördlichen oder auch westlichen Nachbarn. Gerne vergessen wird allerdings, dass auch unsere Infrastrukturen – insbesondere auch unsere Verkehrsnetze – zu den umfassendsten und effizientesten der Welt gehören und zentrale Voraussetzungen sind, um im Herzen Europas als bedeutender Wirtschaftsstandort bestehen zu können. Jährlich werden in der Schweiz auf Strassen und Schienen rund 122 Milliarden Personenkilometer zurückgelegt. Davon entfallen über 80 Prozent auf die Strasse; nur rund 16 Prozent werden über die Schiene abgewickelt. Dennoch wurde im 2014 mit der Abstimmung über die Finanzierung

und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI), respektive der Realisierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF), die Zukunft der Schiene in erster Priorität gesichert. Erst jetzt, am 12. Februar 2017 werden die Stimmberechtigten auch über die Zukunft des schweizweit mit grossem Abstand bedeutendsten Verkehrsträgers, nämlich die Strasse, befinden können. Lesen Sie dazu bitte unseren Beitrag auf Seite 5 und die Kolumne von ACS-Zentralpräsident, Thomas Hurter, auf Seite 15. Der bevorstehende Entscheid ist von wegweisender Bedeutung. Wegweisend – zumindest für die Stadt Basel – wird auch sein, was das Bundesgericht mit unserer Einsprache gegen die Einführung von Tempo 30 auf der Hauptverkehrsachse Sevogelstrasse machen wird. Es gibt mehrere und sehr triftige Gründe, die gegen dieses Vorhaben sprechen (lesen Sie dazu unseren Beitrag auf Seite 14). Nur leider haben uns die Vorinstanzen bis anhin kein Gehör geschenkt, weshalb wir die Beschwerde nun ans Bundesgericht

Mit Freude durften wir in den letzten Wochen zahlreiche positive Rückäusserungen entgegen nehmen, was das ergriffene – und inzwischen eingereichte – Referendum gegen den unnötigen LuxusVeloring anbelangt. Die Basler Regierung hat bei diesem Projekt enorm Gas gegeben: Die Initiative wurde Mitte April 2016 eingereicht und bereits Ende August hat der Regierungsrat dem Parlament einen entsprechenden Ratschlag unterbreitet. Wo ein Wille ist, da geht es ruck, zuck, zack, zack. Zumindest, wenn es um Velos geht. Auch wenn es um den öffentlichen Verkehr geht, treibt die Stadt wichtige Projekte wie das Herzstück mit Verve und Volldampf voran. Nur beim motorisierten Verkehr hapert's mit konkreten Plänen. Ein Autobahnring ist in weiter Ferne. Der bereits 1960 beschlossene Gundeli-Tunnel wird von der Basler Regierung seit Jahrzehnten schubladisiert, wurde bis heute kein definitives Projekt erarbeitet. Wo kein Wille ist, geht ganz offensichtlich rein gar nichts. Auf ein erfolgreiches 2017, in dem schlussendlich hoffentlich doch mehr geht – und zwar in unserem Sinne. Herzlich, Ihr

Christian Greif Geschäftsführer ACS beider Basel

Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion beider Basel Hofackerstrasse 72 CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 Fax +41 61 465 40 41 info@acsbs.ch www.acsbs.ch

Redaktion Christian Greif ACS beider Basel Hofackerstrasse 72 CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 christian.greif@acsbs.ch

Inserate Katarina Van Den Steen ACS beider Basel Hofackerstrasse 72 CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 katarina.vandensteen@acsbs.ch

Druck KROMER PRINT AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon +41 62 886 33 33 Fax +41 62 886 33 34


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Verkehrspolitik

Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

ACS sagt Ja zum NAF: Damit fährt die Schweiz gut Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) schafft die Basis, um das Nationalstrassennetz leistungsfähig zu halten und Engpässe zu beseitigen. Er trägt dazu bei, die wachsende Mobilität zu bewältigen und das Verkehrsnetz in der ganzen Schweiz zu stärken. Die Schweiz braucht eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) schafft die Voraussetzungen dazu. 1. JA zur Stärkung des Schweizer Verkehrsnetzes Eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft und Gesellschaft. Die Schiene verfügt bereits über einen unbefristeten Fonds zur Finanzierung der Infrastruktur. Der NAF stellt Strasse und Schiene in der Verfassung gleich. Die notwendigen Investitionen in den Ausbau und Erhalt der Strasseninfrastruktur werden sichergestellt. Resultat ist ein tragfähiges Schweizer Verkehrsnetz, in welchem sich Schiene und Strasse sinnvoll ergänzen. Die Stärkung des Schweizer Verkehrsnetzes durch den NAF ist die richtige Antwort auf das Verkehrswachstum. 2. JA zur Beseitigung von Engpässen Der NAF sichert die Finanzierung, um Engpässe im Nationalstrassennetz zu beseitigen, denn dieses stösst an seine Grenzen. Die wirtschafts- und umweltschädlichen Staustunden steigen enorm und der Investitionsbedarf ist gross. Der neue Strassenfonds NAF schafft Abhilfe. Er stellt sicher, dass in Zukunft genügend Geld in Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen investiert werden kann. Der Ausbau der Nationalstrassen soll dort erfolgen, wo der Problemdruck am grössten ist. Von der Beseitigung der Engpässe profitieren

alle. Die Umwelt wird entlastet. Weniger Zeit und Ressourcen werden verschwendet. 3. JA zur Entlastung der Städte und Agglomerationen Der NAF hilft, die Städte und Agglomerationen zu entlasten. Der Bedarf ist gross: Die Mittel aus dem Infrastrukturfonds, die bis 2028 reichen sollten, sind bereits aufgebraucht. Ohne NAF gibt es keine Bundesbeiträge mehr, wichtige Projekte in den Agglomerationen können nicht realisiert werden. Mit dem NAF investieren Bund, Kantone, Städte und Gemeinden auch künftig gemeinsam in Umfahrungen und Entlastungsstrassen, in Busse, Trams und Metros, in Infrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr und in Massnahmen für mehr Sicherheit oder zur Verminderung von Lärm- und Umweltschäden. Die Mittel stehen kleinen, mittleren und grossen Agglomerationen in der ganzen Schweiz zur Verfügung.

4. JA zur Stärkung der Landund Bergregionen Durch den neuen Netzbeschluss werden 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Das entlastet die Kantone. Verkehrsgeplagte Dörfer und Kleinstädte entlang von wichtigen Routen im ganzen Land profitieren zum Beispiel von Umfahrungen. Der hohen Bedeutung der Strasse in den Randregionen wird Rechnung getragen. Die Strassenbeiträge an die Kantone werden etwa für den Schutz der Kantonsstrassen vor Naturgefahren sowie für den Umweltund Landschaftsschutz eingesetzt. Auch davon profitieren Menschen und Wirtschaft in den ländlichen Gebieten. 5. JA damit KMU und Wirtschaft besser fahren Der NAF sorgt dafür, dass KMU und Wirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastrukturen zur Verfügung haben. Die weit über 20’000 Staustunden pro Jahr belasten die Wirtschaft schwer. Heute stehen Gewerbetreibende und Arbeitnehmende im ganzen Land täglich im Stau. Für viele KMU ist es verheerend, wenn ihre Mitarbeitenden

ständig im Verkehr blockiert sind. Staus sind teuer und umweltbelastend. Sie kosten rund 1,6 Milliarden Franken jährlich. Der Wohlstand der Schweiz ist davon abhängig, dass unsere Unternehmen nicht stillstehen. Es profitieren alle, wenn der Verkehr besser fliesst. 6. JA zu einer langfristigen Finanzierung des Verkehrs Langfristige Projekte wie der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur brauchen eine langfristige Finanzierung. Dem Bahninfrastrukturfonds hat das Volk bereits zugestimmt. Mit dem NAF besteht die Chance, die Entwicklung des Schweizer Verkehrsnetzes weiter zu stärken. Der neue Strassenfonds ist ausgewogen: Sowohl die öffentliche Hand als auch die Autofahrenden leisten einen Beitrag. Gelder aus Automobilsteuer, Mineralölsteuer und Vignette werden zweckgebunden eingesetzt. Die Beiträge an die Kantone sind gesichert. Einer Finanzierung auf Vorrat schiebt der NAF einen Riegel: Ein höherer Mineralölsteuerzuschlag würde erst kommen, wenn baureife Projekte sonst nicht ausgeführt werden könnten.

Der Ausbau des Nationalstrassennetzes ist ein Must. Der NAF schafft die Voraussetzung dazu.

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Verkehrspolitik

Veloring-Initiative

Erfolgreiches Referendum gegen Luxus-Veloring Gegen den Anfang November 2016 vom Grossen Rat beschlossenen Kredit von 25 Millionen zur Realisierung eines «Velorings» hat der ACS zusammen mit befreundeten Organisationen und Parteien das Referendum ergriffen. Trotz Sammelfrist über die Festtage haben mehr als 3‘700 Personen das Referendum unterzeichnet. Am 6. Januar 2017 wurden die Bogen bei der Staatskanzlei eingereicht. Am 9. November 2016 hat der Basler Grosse Rat in Ausformulierung der kantonalen Initiative «für eine ringförmige Velo-Komfortroute (Veloring-Initiative)» einen Kredit von 25 Millionen beschlossen. Dagegen hat der ACS beider Basel zusammen mit den bürgerlichen Parteien LDP, SVP, dem Gewerbeverband Basel-Stadt, der Handelskammer beider Basel sowie dem TCS beider Basel das Referendum ergriffen. Das Referendum unterstützt haben aber auch die MittelstandsVereinigung Basel sowie die Jungfreisinnigen, die Jungliberalen und die Junge SVP. Worum es geht Der Veloring soll gemäss Ratschlag aus «Fahrradstrassen» bestehen. Auf diesen gilt Tempo 30 mit Velovortritt an Kreuzungen.

Zudem sollen Velos auf dem Ring nebeneinander fahren dürfen – und andere Verkehrsteilnehmer müssen warten, bis diese den Weg frei geben. Weil der Veloring nicht nur neben, sondern auch auf den Hauptverkehrsachsen des motorisierten Verkehrs geplant ist (zum Beispiel Dornacherstrasse, Schwarzwaldallee oder Strassburgerallee), würde es dort aufgrund der erwähnten Behinderungen und der Temporeduktion zu Konflikten mit dem motorisierten Individualverkehr kommen und den Ausweichverkehr in die Quartiere erhöhen. Kein Bedarf vorhanden Im Weiteren ist das Komitee überzeugt davon, dass eine Ringstrasse für Velofahrende nicht zielführend ist. Über die zahlreich vorhandenen Velowege und Velo-

In Basel-Stadt ist Velofahren fast überall gestattet, sodass ein Veloring lediglich ein Umweg bedeuten würde. Collage: C. Greif

streifen, sowie der fast überall gegebenen Möglichkeit, Einbahnstrassen mit dem Velo auch in Gegenrichtung zu befahren, gelangen Velofahrer direkter und damit schneller zu ihrem Ziel. Die Vorhaben, Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen einzuführen und den Rechtsvortritt zugunsten von Velos aufzuheben, verstossen zudem gegen geltendes Bundesrecht. In einigen Städten laufen zwar bis Ende Jahr

Versuche mit «Fahrradstrassen», jedoch sollen die Ergebnisse gemäss Veloring-Initiative nicht abgewartet werden. So würde kantonal bereits zum Gesetz gemacht, was auf Bundesebene noch nicht fertig untersucht ist. Dies ist ordnungspolitisch höchst problematisch und wäre im Falle einer Ablehnung durch den Bund sogar rechtswidrig. Überzeugende Argumente Für einen Veloring gibt es einerseits keinen Bedarf und wären die veranschlagten 25 Millionen demnach falsch investiert. Anderseits wären die für den motorisierten Verkehr zu erwartenden Nachteile nicht akzeptabel. Darum wird es wichtig sein, die möglicherweise bereits am 21. Mai 2017 stattfinde Abstimmung über die Veloring-Initiative zu gewinnen.

Helfen Sie mit, die Veloring-Abstimmung zu gewinnen!

Bei der Übergabe (v.l.n.r): Marco Greiner, Vizestaatsschreiber, Dr. Heiner Vischer, Grossrat LDP, Christophe Haller, Präsident TCS beider Basel, Christian Greif, Geschäftsführer ACS beider Basel, Andreas Ungricht, Grossrat SVP und Patrick Erny, Leiter Politik, Gewerbeverband Basel-Stadt. Foto: David Weber

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Bitte unterstützen Sie den bevorstehenden Abstimmungskampf mit einem finanziellen Beitrag auf IBAN-Nr. CH 69 0900 0000 4000 4048 4 Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch eine Rechnung zu.


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Jugendfahrlager

ACS-Jugendfahrlager

Warum ich nochmals ins Jufala wollte

Nora Seiler

Reto Bürgin

Livia Müller

Denis Bernhardt

Dank dem ACS-Jugend-Fahrlager habe ich den Führerschein innerhalb von nur drei Monaten erlangt. Zudem habe ich viele neue interessante Leute kennengelernt und wir hatten trotz dem recht strengen Programm viel Spass zusammen. Weil man die ganze Woche über verschiedene Autos fährt, habe ich schnell gelernt, mich auf ein neues Fahrzeug einzulassen, wovon ich heute noch profitiere.

Jufala ist gleichbedeutend mit einer Woche Rock and Roll! Mit Autos und Motorrädern rumcruisen und richtig viel Spass erleben – und dies alles erst noch in einer ausserordentlich lehrreichen Atmosphäre. Für mich ist das Jufala einfach etwas ganz Besonderes, das ich aus Überzeugung allen Jugendlichen nur wärmstens ans Herz legen kann: So viel Fun und dennoch gleichzeitig so viel Lernen, das gibt's nur im ACS-Jufala.

Bei mir liegt das Jufala zwar schon ein paar Jährchen zurück: Ich habe meine Ausbildung im 2007 genossen. Aber ich habe diese Zeit in allerbesten Erinnerungen. In den letzten Jahren war ich als «Insti» mit dabei. Ich finde das Jufala inbesondere auch deshalb super, weil es immer eine mega-tolle Woche mit viel Spass und Gfreutem ist – und wir nebst Auto- und Töfffahren einfach eine super Zeit zusammen haben.

Einfach unvergesslich: In Herisau auf dem Kasernenareal allein im Mazda 323 und das erste Mal bis in den dritten Gang hochschalten. Daneben absolvierten wir den Nothelferkurs in einem Stück und hatten dank motivierten Instruktoren jede Menge Spass bei den praktischen Übungen rund ums Auto. Noch vor dem 18. Geburtstag eine wertvolle Grundlage für die Fahrprüfung, die ich dann in Rekordzeit geschafft habe – Jufala sei Dank!

ACS Jugend-Fahrlager vom 1. – 8. Juli 2017

Autofahren mit 17! • • • • • •

Praxisorientierte Fahrausbildung auf geschützten Pisten Attraktive Übungsfahrzeuge (Auto & Motorrad) Fundierte, sicherheitsorientierte Verkehrssinnbildung Nothelferausbildung Begeisterndes Lagerleben Sun & Fun!

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Inklusive heorieVerkehrst Prüfung!

Jetzt anmelden! ACS beider Basel Hofackerstrasse 72, 4132 Muttenz Tel: 061 465 40 40, Email: jufala@acsbs.ch

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MEMORIAL

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ACS Classic

Die Oldtimergruppe des ACS beider Basel

Classic-Cars faszinieren mich!

Liebe Classic-Freunde Auf der Suche nach neuen Ideen, hat unsere Kommission entschieden, im 2017 anstelle einer Samstag-Frühlingsausfahrt einen zweitägigen, unvergesslichen Event zu organisieren. Keine langen Anfahrtswege, wunderbare Fahrstrecken, gemütliches Zusammensein, gutes Essen, einen Gin Tonic an der Bar – und alles zu einem vernünftigen Preis. Alles hat Platz an unserem ersten «Spring Open», das am ersten Tag dem Rhein entlang durch schöne elsässische Dörfer, Maisfelder, Reben und malerische Strassen auf der Höhe der Vogesen und tags darauf über den Kaiserstuhl der badischen Weinstrasse entlang führen wird. Zwei Tage pures Fahrvergnügen! Aber wir haben noch viel mehr zu bieten, wie unser Jahresprogramm zeigt. Ich freue mich, Sie begrüssen zu dürfen!

Am 1.1.2017 hat Katarina Van Den Steen die Nachfolge von Brigitta Olloz angetreten. «ACS mobil!» hat nachgefragt.

sammenarbeit stimmt, wo es Freude macht und man mit Menschen zusammenkommt, die am selben Strick in dieselbe Richtung ziehen wollen.

ACS: Frau Van Den Steen: Haben Sie bereits Erfahrung mit der Oldtimer-Sezene gemacht? Katarina Van Den Steen: Nein, nicht wirklich. Zwar dürften die Autos aus meiner Jugend inzwischen bereits Oldies sein. Aber ich bin mein Leben lang noch nie in einem richtigen Classic-Car mitgefahren, obschon mich diese Fahrzeuge seit jeher fasziniert haben und unser Nachbar ein solches Gefährt sein Eigen nennt. Ich habe also, um ehrlich zu sein, nicht wirklich gewusst, auf was ich mich da einlasse. Ich war mir lediglich sicher, dass ich eine Herausforderung suche, wo die Zu-

Haben Sie ein spezielles Anliegen, bezüglich der Zusammenarbeit mit der Classic-Gruppe? Ja, das schon. Ich weiss, dass meine Vorgängerin grosse Fussstapfen hinterlassen hat. Umso mehr ist es mir ein grosses Anliegen, dass auch weiterhin alles im bisherigen Rahmen abgewickelt werden kann, dass es den Mitgliedern der Classic-, aber auch der Motorradgruppe, die ich nun betreuen darf, an nichts mangeln wird, ich diese Fussstapfen so gut wie möglich ausfüllen kann. Würden Sie gerne einen Oldtimer besitzen? Und welchen?

Danke. Wir wünschen Ihnen viele schöne Erlebnisse mit den Mitgliedern unserer Classic-Gruppe.

ACS-Classic-TShirt CHF 99.–

Classic-Seiden-Schal CHF 65.–

ACS-Classic-Cap CHF 25.–

ACS-Classic-Batch CHF 100.–

ACS-Classic-Schirm CHF 48.–

Katarina Van Den Steen

Als junges Mädchen hat es mir der Peugeot – ich glaub' der mit der Nummer 204 – sehr angetan. Und später wollte ich dann unbedingt einen knallroten Ford Capri. Mir gefallen aber auch die alten Citroën mit der langen Schnauze. Und ich bin mir sicher, dass es noch viele andere Fahrzeuge gibt, von denen ich bislang keine Ahnung habe, die mir aber sehr gefallen werden.

Schlüssel-Anhänger CHF 25.–

Herzlich, Ihr

Reto Schmid

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Jahresprogramm 2017

Das Classic25. Februar 2017 5. Rallye Beifahrer-Kurs Der Kurs vermittelt Grund-Kenntnisse für die Teilnahme an Rallyes. Der Umgang mit Karte, Navigationshilfen, Zeiterfassungs- und Distanzmessgeräten sowie der Veranstaltungsablauf werden erklärt. Basiswissen ist nicht notwendig. Der Kurs richtet sich an interessierte Oldtimer-Rallye-Neulinge, FahrerInnen und BeifahrerInnen.

24. April 2017 Visit I: Lieferwagen Ein Potpourri von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit seltenen Marken und noch nie gesehenen Exponaten. Präsentiert und vorgestellt wird die 20. Sonderausstellung von Stephan Musfeld, dem Patron des Pantheon Museums in Muttenz, höchstpersönlich.

11. März 2017 Schlauchprüfungen Unter dem Motto «Übung macht den Meister» veranstaltet die ACSClassic-Gruppe wie alle Jahre für die rallyefahrende Fraktion einen Übungstag. An diesem wird das präzise Fahren von Zeitprüfungen geübt, geübt, geübt...

12. & 13. Mai 2017 Spring Open Zur Eröffnung der Saison findet erstmals das «Spring Open» statt, eine wunderschöne, zweitägige Fahrt durch das Elsass, über die Route des Crêtes, die badische Weinstrasse und die Schwarzwaldhöhen.

17. Juni 2017 Quickie Jedermann weiss, was ein Quickie ist. Bei uns bezieht sich der Quickie auf eine kurze, lustvolle Rallye bei welcher der Spass im Vordergrund steht. Einfache Prüfungen und ein leicht verständliches Roadbook führen die Teilnehmer ans Ziel.

Winterraid AVD Histomonte Retromobil Paris Retro Classic Stuttgart Autmobilsalon Genf

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18. – 21.1. 07. – 10.2. 08. – 09.02. 02. – 05.03. 09. – 20.03.

OTM Freiburg Veterama Hockenheim Technoclassica Essen

25. – 27.03. 31.3. – 02.04. 05. – 09.04.

Mille Miglia 18. – 21.05. Villa d’Este 26. – 28.05. Swiss Classic World Luzern 27. – 28.05.

Sachs Franken Classic Oldtimer in Obwalden Bodensee Klassik Welt

02. – 05.06. 03. – 04.06. 19. – 21.06.


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Jahresprogramm 2017

-Jahr 2017 23. September 2017 Gempen Memorial Auf der Bergstrecke Dornach – Gempen findet einer der spannendsten Wettbewerbe mit einem Startfeld von bis zu 120 Oldtimer-Fahrzeugen der Jahrgänge 1911 – 1966 statt. Eine Rennatmosphäre wie vor 100 Jahren! Ein Erlebnis der Sonderklasse.

24. November 2017 Classic-Spot Wir lassen das Jahr mit einem vergnüglichen Abend in einem gepflegten Restaurant ausklingen und stimmen uns auf die dann kommende Adventszeit ein. Bitte den Termin unbedingt gleich jetzt in die Agenda eintragen!

14. Oktober 2017 Herbstausfahrt Die Herbstausfahrt bildet im Oktober für manche den Abschluss der Classic-Saison bevor die guten Stücke eingewintert werden. Lassen Sie sich überraschen wo die Reise hinführt und geniessen Sie das Zusammensein mit Freunden und Gleichgesinnten.

23. Oktober 2017 Visit II: Maserati und Lamborghini Exklusiver Luxus, unvergleichliches Design und leidenschaftliche Sportlichkeit sind die Inbegriffe für Maserati und Lamborghini. Durch die Ausstellung mit aussergewöhnlichen Automobilen führt einmal mehr Stephan Musfeld als grosser Connaisseur der Materie.

Silvretta Classic BCCM St. Moritz Schauinsland Klassik

06. – 09.07. 07. – 09.07. 03. – 05.08.

Raid Suisse Paris Jungfrau Rallye Autojumble Beaulieu

24. – 26.08. 25. – 26.08. 02. – 03.09.

Goodwood Revival Auto e Moto d'epoca

08. – 10.09. 26. – 29.10.

London Brighton LBVCR

05.11.

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Classic-Gruppe

Der Grossevent vom 23. September 2017 der ACS-Classic-Gruppe

Das berühmte «Gempen-Memorial» zum Dritten Nach den Jahren 2011 und 2014 organisiert die ACS-Classic-Gruppe am 23. September 2017 zum dritten Mal das beliebte «Gempen-Memorial», ein Stelldichein für alle Liebhaber von historischen Fahrzeugen. Fasziniert von der Technik und Ästhetik der Classic Cars werden wohl wieder tausende Fans historischer Fahrzeuge zum Gempen strömen, um das Revival des Mythos von 1911 hautnah mitzuerleben. Das Gempen-Memorial ist gleichzeitig ein exklusiver Event für Liebhaber alter Automobile, ein Oldtimerfest für die ganze Familie und ein gesellschaftlicher Anlass in einem unvergleichlichen Ambiente – historische Rennatmosphäre zum Anfassen. Der Mythos von 1911 lebt Das Gempen-Memorial knüpft an die Tradition der Originalveranstaltung von 1911 an. Damals wurde in einer spannenden Bergprüfungsfahrt die schnellste Fahrzeit von Oberdornach nach Gempen unter den sehr unterschiedlich motorisierten Fahrzeugen mit einer komplexen Korrekturformel ermittelt. Vor der beeindruckenden Kulisse von bis 10‘000 Zuschauern folgten in den 20erJahren ein paar echte Bergrennen. Nach der vorerst letzten Veran-

staltung im Jahre 1947, erweckte die Classic Gruppe des ACS beider Basel im Jahre 2011 den Mythos «Bergprüfungsfahrt» zum

traktiven Bergstrecke am Fusse der Gempenfluh auf kurvenreichen 5200 Metern beim möglichst exakten Erreichen der eigenen Zeitvorgabe aus dem Trainingslauf. Es gewinnt also nicht der schnellste Fahrer von Dornach nach Gempen, sondern der Teilnehmer mit der besten Taktik

So legendäre Fahrzeuge wie der Bugatti 35B, Jahrgang 1928, werden am 23. September 2017 ihrem Namen alle Ehre machen und am dritten Gempen-Memorial mit dabei sein. Foto: Marc Sigrist

100. Jubiläum des ersten Wettbewerbs wieder zu neuem Leben. Präzision statt Geschwindigkeit Beim Gempen-Memorial messen sich die Fahrerteams auf der at-

und dem präzisesten fahrerischen Können. Am 1. Memorial ist der Sieger sogar bis auf 1/100 Sekunde an seine Zeitvorgabe heran gefahren. Auch wenn die maximal zulässige Durchnittsge-

Die ACS-Classic-Group dankt ihren Sponsoren

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schwindigkeit reglementarisch auf 49,9 km/h begrenzt ist, werden die automobilen Preziosen am Gempen stellenweise doch ziemlich flott um die 30 Kurven ziehen. Ausschreibung Die Prüfungsfahrt ist für Fahrzeuge mit 1. Inverkehrsetzung 1911 bis1966 offen. Die Autos müssen dem Strassenverkehrsgesetz entsprechen und immatrikuliert sein (oder U-Schild). Um am lizenzfreien Wettbewerb teilnehmen zu können, muss jeder Fahrer und Beifahrer im Besitze des Teilnehmer-Ausweises des ACS sein, welcher gegen ein Startgeld von Fr. 380.– pro Team (1 Fahrzeug, maximal 2 Personen) abgegeben wird. Die Gesuche für diese Teilnehmer-Ausweise müssen mit einer Kopie des Führerausweises des Fahrers, des Fahrzeug-Ausweises, einer Fotografie und einem kurzen Beschrieb der Fahrzeughistory an den ACS beider Basel gerichtet werden, und zwar spätestens 30 Tage vor der Prüfung. Das Startfeld ist auf maximal 120 Fahrzeuge begrenzt. Die Gesuche werden in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.


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News

ACS ist gegen die Einführung eines Roadpricings

CO2-Reduktionsziel 2015 wurde knapp verfehlt

Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich der ACS ganz entschieden gegen die beabsichtigte Einführung einer e-Vignette ausgesprochen. Er befürchtet nämlich, dass dieses System Tür und Tor für ein Roadpricing öffnen würde. Zudem würde ein Wechsel von der Klebe- zur elektronischen Vignette hohe Mehrkosten verursachen, welche in erster Linie die Automobilisten treffen würde.

Wie das Bundesamt für Energie mitteilte, wurde das Ziel der CO2-Gesetzgebung, nämlich die Emissionen von neuen Personenwagen bis Ende 2015 auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken, um fünf Gramm verfehlt.

Elektroautos müssen lärmen Leisere Fahrzeuge wie Elektro- und Hybridautos müssen in den USA künftig im unteren Geschwindigkeitsbereich Warntöne abgeben. Die amerikanische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, wonach ab September 2019 solche Fahrzeuge bis zu einem Tempo von 30 Kilometern pro Stunde ein Geräusch abgeben müssen, um Fussgänger, Velofahrende

Der ACS wehrt sich gegen jegliches Roadpricing. Foto: Pixabay Der ACS hat in der Vernehmlassung auch seinem Erstaunen Ausdruck verliehen, warum sich der Bundesrat mit solchen Details, anstatt mit den wirklich dringlichen Fragen der Mobilität auseinandersetzt.

und Sehbehinderte auf sich aufmerksam zu machen. Bei höheren Tempi sei ein solches Signal wegen der Wind- und Reifengeräusche nicht mehr notwendig. Ab 2020, so die Meinung der Experten, sollen damit jährlich rund 2'400 Verletzungen im Strassenverkehr verhindert werden können. In der EU wird eine ähnliche Regelung für Stromer geplant, respektive soll ab 2019 ein akustisches Fahrzeugwarnsystem eingeführt werden. (Foto: Nissan)

Nicht vergessen! ACS-GV 30. Mai 2017 18.30 Uhr im Pantheon in Muttenz

Hauptgrund für das Nichterreichen des gesetzten Ziels waren die Manipulationen von Abgastests. Emissionen von 130 Gramm CO2 entsprechen einem durchschnittlichen Verbrauch von 5,6 Liter Benzin pro 100 Kilometer.

Handschuhpflicht in Frankreich!

ACS unterstützt Referendum gegen Energiestrategie 2050 Der ACS Schweiz steht der von den eidgenössischen Räten in der Herbstsession 2016 verabschiedeten Energiestrategie 2050 kritisch gegenüber. Die Konsequenzen, die sich aus der Strategie selbst als auch deren Umsetzung ergeben, sind derzeit kaum abschätzbar, insbesondere was den Mobilitätsbereich anbelangt. Aus diesem Grund hat sich der ACS entschlossen, das Referendum gegen dieses Vorhaben zu unterstützen.

Kohlendioxid ist ein Treibhausgas, das gemäss CO2-Gesetz reduziert werden muss. Grafik: Pixabay

Verschneite und vereiste Velowege gehören in Basel der Vergangenheit an. Foto: Pixabay

Pendler-Velorouten prioritär von Eis und Schnee geräumt Gute Neuigkeiten für Velofahrende in Basel: Gemäss Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartementes werden ab diesem Winter alle Fahrrad- und Pendlerrouten wie die Hauptachsen für den motorisierten Verkehr behandelt und prioritär von Schnee und Eis befreit. Analog zu den Routen des motorisierten Verkehrs würden inskünftig alle Velorouten beim Winterdienst in die entsprechenden Dringlichkeitsstufen eingeteilt.

Seit dem 20. November des letzten Jahres ist das Tragen von CE-konformen Handschuhen in Frankreich Pflicht. Das neue Gesetz mit Nummer 20161232 gilt nicht nur für Fahrerinnen und Fahrer sondern auch für alle Mitfahrenden. Betroffen sind sämtliche motorisierten Zweiräder, inklusive Mofas, Roller, Motorräder, Trikes und Quads. Ausgenommen sind lediglich E-Bikes.

Die Handschuhe müssen der Norm EN 13594 entsprechen und mit dem Label CE ausgezeichnet sein. Die Zeit der fingerlosen oder nur halbfingerlangen Handschuhe ist damit passé – zumindest auf französischen Strassen. Wer gegen das neue Gesetzt verstösst, muss mit einer Strafe von 68 Euros pro Person rechnen. Wer aber die Busse innert 15 Tagen überweist, kommt mit 45 Euros davon.

Neu: Handschuhpflicht für motorisierte Zweiräder.

Foto: Pixabay

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2017

Verkehrspolitik

ACS zieht Verkehrsberuhigung Sevogelstrasse vors Bundesgericht:

Widerstand gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen Der Vorstand des ACS beider Basel hat an seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, gegen die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen weiter zu kämpfen und den Fall «Sevogelstrasse» vor Bundesgericht zu ziehen. In keiner Stadt der Schweiz gibt es weniger Strassen, um den motorisierten Verkehr abzuwickeln als in Basel. Darum wehrt sich der ACS gegen Tempo 30 in der Sevogelstrasse, die eine wichtige Hauptverkehrsachse ist. Als Begründung für das geplante Temporegime führen die Behörden Sicherheits- sowie Lärmschutzaspekte ins Feld. Die als Folge der Einführung von Tempo 30 berechnete Lärmreduktion von 1-2 dB(A) ist aller-

dings nicht nur kaum wahrnehmbar, sondern sie wird nach Überzeugung des ACS auch gar nie erreicht werden können. Dies weil gutachterlich bestätigt ist, dass in der breiten und übersichtlichen Sevogelstrasse Tempo 30 ohne zusätzliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen, wie Einengungen oder versetztem Parkieren, gar nicht umsetztbar ist. Diese «Verkehrsberuhigungsmassnahmen» werden allerdings zu zusätzlichen Brems- und Anfahrmanövern führen, welche die Lärmminderung zunichte macht. Sicherheitsdefizite gibt es in der Sevogelstrasse lediglich an der Kreuzung Engelgasse. Dies hat allerdings damit zu tun, dass an diesem Knoten vor Jahren Rechtsvortritt eingeführt wurde, was für verkehrsorientierte Strassen nicht nur atypisch ist, wie im Gutach-

ten festgehalten ist, sondern dort auch nicht erwartet werde. Dieser Mangel würde auch durch Einführung von Tempo 30 nicht behoben werden können. Stattdessen bedürfte es etwas Farbe und der Wiedereinführung eines Stopp-Signals in der Engelgasse. Der ACS beider Basel lehnt zwar die Einführung von durchgehend Tempo 30 in sämtlichen drei Abschnitten der Sevogelstrasse ab. Er kann sich allerdings damit einverstanden erklären, dass im Teilstück der Sevogelstrasse zwischen Hardstrasse und Engelgasse, wo sich das Sevogelschulhaus befindet, während der Schulzeiten temporär Tempo 30 gilt. Damit kann gewährleistet werden, dass • die geltende, für eine flüssige und nachhaltige Abwicklung des motorisierten Individual-

verkehrs elementare Strassennetzhierarchie aufrecht erhalten werden kann; • die kanalisierende Wirkung der Sevogelstrasse Bestand hat und die prognostizierte Verkehrsverlagerung in Wohnquartiere damit verhindert wird; • eine örtlich und zeitlich auf das Schutzbedürfnis der Schulkinder zugeschnittene und entsprechend akzeptierte Temporeduktion realisiert werden kann. Weil die Vorinstanzen die geltend gemachten Nachteile der verfügten Verkehrsanordnung bisher in völlig unzureichendem Masse gewürdigt und damit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt haben, hat der Vorstand des ACS beider Basel an seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die Beschwerde ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2017

Standpunkt

Der ACS sagt entschieden JA zur NAF-Vorlage zuschlags um 4 Rappen pro Liter und anderseits aus den Erträgen von bisherigen Abgaben des Strassenverkehrs (Automobilsteuer und 10 Prozent der Mineralölsteuer) alimentiert.

Thomas Hurter, Nationalrat Präsident Automobil Club der Schweiz

Der Automobil Club der Schweiz sagt ganz klar JA zur NAF-Vorlage. Mit der Vorlage wird eine neue Grundlage für die künftige Bereitstellung der Strasseninfrastrukturen durch den Bund geschaffen, welche die Finanzierung von Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr neu gestaltet. Zudem wird mit dem Konzept für eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen ein deutlicher Akzent in der Verkehrspolitik gesetzt. Durch die NAF-Vorlage werden bei den Rahmenbedingungen für die künftige Ausgestaltung der Verkehrspolitik zahlreiche Fortschritte erzielt. So werden Bund und Kantone dazu verpflichtet, für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesteilen zu sorgen. Gleichzeitig wird mit der Vorlage auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs errichtet. Dieser wird einerseits aus einer Erhöhung des Mineralölsteuer-

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Mit dem Einbezug des Netzbeschlusses 2012 und dem Konzept für das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrasse besteht ausserdem die Aussicht darauf, dass der Planungs- und Investitionsstau bei der Engpassbeseitigung endlich behoben werden kann. Ohne NAF könnte die Finanzierung für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen sowie die Fertigstellung des Netzes und neue Kapazitätsausbauten langfristig nicht finanziert werden. Der Verkehr auf den Strassen und auf der Schiene wird auch in Zukunft weiter wachsen, wobei sich die Verkehrsprobleme auf die Agglomerationsräume konzentrieren werden. Mit der Zustimmung von Volk und Ständen zum Bahninfrastrukturfonds (FABI) im Februar 2014 wurden die Weichen für eine gesicherte Finanzierung des künftigen Ausbaus der Schieneninfrastruktur gestellt. Ein analoges Vorgehen ist nun auch für das Nationalstrassennetz und die Projekte im Agglomerationsverkehr nötig. Deshalb empfiehlt der ACS den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein JA zur NAF-Vorlage in die Urne zu werfen.

Im 2017 treten diverse neue Regelungen in Kraft.

Foto: pixabay

Neue Verkehrsregeln im 2017 Gemäss Bundesamt für Strassen (ASTRA) treten im Laufe des Jahres 2017 diverse Neuerungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft. Fahrzeugtechnik Für ab dem 1. Januar 2017 importierte neue Motorräder werden gleichzeitig mit der EU neue, strengere Abgasvorschriften eingeführt. Damit wird der schweizerische Fahrzeugpark erneut schadstoffärmer. Ab 15. Januar 2017 sind an Blaulicht-Einsatzfahrzeuge mehr optische Warneinrichtungen erlaubt und dürfen Arbeitskarren mit Breitreifen 14 Tonnen Achslast an einer Antriebsachse aufweisen. Nachprüffristen verlängert Ab 1. Februar 2017 müssen Personenwagen und Motorräder erst nach fünf Jahren, spätestens aber bis zum sechsten Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung beim Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden. Ab 1. Juli 2017 müssen die ersten beiden Nachprüfungen von Lastwagen, Sattelschleppern und deren Anhängern, die nur im Binnenverkehr fahren, künftig nur noch in einem Intervall von zwei Jahren durchgeführt werden. Für derartige Fahrzeuge im internationalen Verkehr bleibt es bei der jährlichen Nachprüfung. Neue Regelung für Rollstühle Ab 15. Januar dürfen motorisierte Rollstühle einen geschlossenen Fahrgastraum aufweisen. Bei Rollstühlen mit Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h wird zudem

ein Beifahrerplatz erlaubt. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch nach wie vor nur einen Meter breit sein, damit Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir nicht gefährdet werden. Lockerung des Alkoholverbots Gewisse Lenker von schweren Motorfahrzeugen zum Gütertransport unterliegen nicht mehr dem absoluten Alkoholverbot. Für sie gilt ab 1. Januar 2017 wieder die ordentliche Alkoholgrenze von 0,25 mg/l beziehungsweise 0,50 Promille. Diese Erleichterung gilt für Angehörige von Milizfeuerwehren, Führer schwerer Motorwagen, welche Arbeitsmotorwagen gleichgestellt sind (blaue Kontrollschilder), die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen, sowie für Führer von Blaulichtfahrzeugen auf dringlichen Dienstfahrten, sofern sie weder im Dienst noch auf Pikett sind oder sonst wie mit einem Einsatz rechnen mussten. Fahren mit Licht am Tag Seit dem 1. Januar 2014 müssen Motorfahrzeuge auch tagsüber mit Licht fahren. Davon ausgenommen sind Töffli, E-Bikes und Velos. Neu dürfen bei Tageshelle auch die sogenannten Tagfahrlichter genutzt werden. Bei schlechten Lichtverhältnissen (Regen, Nebel, Schneefall etc.) muss ebenso mit Abblendlicht gefahren werden wie im Tunnel oder in der morgendlichen und abendlichen Dämmerung.

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2017

Recht & Gesetz

Anpassung der steuerlichen Abzüge:

Jetzt müssen Pendler höhere Steuern zahlen! Schon Jean-Baptiste Colbert, französischer Staatsmann und Finanzminister Ludwigs XIV. (1619-1683) meinte, die Kunst der Besteuerung läge darin, die Gans so zu rupfen, dass sie unter möglichst wenig Geschrei so viele Federn wie möglich lasse. Neu sollen vor allem Pendler gerupft werden, die einen Beitrag zur Finanzierung des im Februar 2014 durch das Volk angenommen Bahninfrastrukturfonds (FABI) leisten müssen. Dies, indem der Abzug der Kosten für den Arbeitsweg bei der Direkten Bundessteuer auf 3‘000 Franken begrenzt wurde. Die Kantone haben allerdings das Recht, abweichende Begrenzungen zu beschliessen. Im Vorfeld der Abstimmung zur FABI-Vorlage schien diese Begrenzung noch kein allzu grosses Unbehagen auszulösen. Erst mit der Umsetzung zeigt sich, dass es richtig teuer werden kann. Geschäftsfahrzeug Bis anhin galt: Wer ein Geschäftsfahrzeug für private Zwecke verwendete, musste dafür jährlich 9,6 Prozent auf dem Anschaffungswert als Privatanteil bezahlen oder der Betrag wurde im Lohnausweis aufgerechnet und als Einkommen besteuert. Im

Lohnausweis musste nur noch das Feld F «Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort» angekreuzt werden. Der Arbeitgeber musste zudem noch die MWST und Sozialversicherungsbeiträge abliefern, und damit war die Sache erledigt. Pragmatisch und einfach, gut schweizerisch eben. Nunmehr muss der Privatanteil von 9,6 Prozent pro Jahr auf dem Anschaffungswert des Fahrzeugs aber nicht nur für private Fahrten an Wochenenden und während den Ferien, sondern auch für den Arbeitsweg abgerechnet werden. Begründung: Eigentlich zahle der Arbeitgeber den Arbeitsweg des Arbeitnehmers, was neu limitiert werden müsse. Home-Office ist Aussendienst Der Steuerpflichtige muss in seiner privaten Steuererklärung selber deklarieren, wie viel fiktives Einkommen ihm durch die Übernahme der Kosten für den Arbeitsweg zufliessen – zusätzlich zum bereits erwähnten Privatanteil von 9,6 Prozent. Pro gefahrener Kilometer wird ein Betrag von CHF 0.70 angesetzt. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr, täglicher Hin- und Rückfahrt und einem Arbeitsweg von knapp 10 Kilometern sind die CHF 3‘000 bereits erreicht. Was darüber liegt, muss als Einkommen versteuert

Pendler werden vermehrt zur Kasse gebeten.

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Foto: 123 RF

werden. Damit die Steuerbehörden wissen, wie oft der Arbeitnehmer das Fahrzeug für den Arbeitsweg benützt, muss der Arbeitgeber im Lohnausweis unter den Bemerkungen den «Anteil Aussendienst» bescheinigen.

Daniel Kuiper, Partner Alltax AG Treuhandgesellschaft

Prinzipiell bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder er verwendet die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegten Pauschalen oder er ermittelt den effektiven Anteil anhand von täglichen Aufzeichnungen, also Bordbuch. Details sprengen den Rahmen dieses Artikels, deshalb sei an dieser Stelle auf die Ausführungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, insbesondere die Mitteilung 002-D-2016d vom 16.07.2016 verwiesen. Sonderbar ist dabei folgende Konstellation: Wer längere Zeit nicht arbeitete, beispielsweise wegen Schwangerschaft, längerdauernder Krankheit, unbezahltem Urlaub undsoweiter, dem wurde logischerweise auch der Arbeitsweg nicht bezahlt. Das gilt auch für regelmässige Home-Office-Tätigkeit. Und somit gelten bei effektiver Ermittlung des Aussendienstanteils solche Tage eben als Aussendienst – steuersystematisch konsequent und logisch, übersteigt aber den gesunden

Menschenverstand der meisten Steuerpflichtigen. Steuerfolgen Der Kanton Kanton Basel-Landschaft legte die Begrenzung ab diesem Jahr auf CHF 6‘000 fest, der Kanton Argau auf CHF 7‘000. Glück hat, wer im Kanton Solothurn wohnt, dort gibt es keine Begrenzung. Grund: Ländliche Kantone wollten ihre Randregionen nicht benachteiligen. Weniger Glück haben Pendler aus dem Kanton Basel-Stadt. Der kantonale Grenzbetrag liegt, analog zur Direkten Bundessteuer, bei CHF 3‘000. Wer einen täglichen Arbeitsweg von beispielsweise zwei Mal 40 Kilometer zurücklegt, was nicht selten vorkommt, der wird also in seiner Steuererklärung 220 Arbeitstage à 80 km à 70 Rappen, sprich insgesamt einen Betrag von CHF 12‘320 einsetzen müssen. Davon kann er zwar den Anteil Aussendienst (bei Direktoren und Mitgliedern einer Geschäftsleitung beträgt die Pauschale 5 Prozent, entsprechend CHF 616) und den Grenzbetrag von CHF 3‘000 abziehen, doch dürften die Abzüge kaum trösten. Er muss immer noch CHF 8‘704 mehr Einkommen versteuern, obwohl er tatsächlich keinen einzigen Franken mehr verdient hat. Bleibt zu hoffen, dass die betroffenen Steuerzahler sich dessen wenigstens bewusst sind. Wie viel konkret mehr versteuert werden muss, hängt von der Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort, dem Anteil Aussendienst, den Begrenzungen des Wohnortkantons und von der persönlichen Steuersituation ab. Manchmal ist die Phantasie des Steuerzahlers grösser als die Regelungskraft des Gesetzgebers. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis entwickelt. Daniel Kuiper

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2017

Verkehrssicherheit

Übung macht den Meister

Ausbildungskurse mit garantiertem Fahrspass! In Kooperation mit der ACS Sektion Bern bietet der ACS beider Basel Ausbildungskurse an, die vor allem der Sicherheit dienen, aber auch Spass bereiten. Fahrerische Aus- und Weiterbildung ist das A und O für sicheres Fahren. Nutzen Sie das vielseitige Angebot. Sportfahrerkurs in Interlaken Wir zeigen Ihnen das kleine Einmaleins eines Sportfahrers auf dem Flugplatz Interlaken. Erleben Sie die technischen und Ihre fahrerischen Grenzen. Kursdaten Samstag, 1. April 2017 Samstag, 30. September 2017 Kurskosten ACS-Mitglieder: CHF 270.– Nichtmitglieder: CHF 320.–

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Fahrkurs in Hockenheim (D) SportDriver-Kurs: Gemeinsam mit Profis die eigenen Grenzen kennenlernen und im eigenen Auto auf der Rennstrecke Sicherheit trainieren. Rennfahrer-Kurs (Lizenz-Kurs): Diese Ausbildung ist der schnellste, günstigste und erfolgreichste Weg, um eine Renn-Lizenz zu

erhalten. Perfektionieren des Fahrkönnens mit Profis. Kursdaten Mo. 13. und Di. 14. März 2017 Do. 14. und Fr. 15. September 2017 Kurskosten (2 Tage) ACS-Mitglieder: CHF 1'090.– Nichtmitglieder: CHF 1'190.–

Foto: R. Menzi

Kursanbieter ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 3007 Bern. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im Internet unter www.fahrkurs.ch oder telefonisch unter 031 311 38 28.

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2017

Reisen

ACS beider Basel: Mehr, als nur ein Pannendienst!

Abwechslungsreiche Reiseerlebnisse fürs 2017 Der ACS ist seit über 100 Jahren Inbegriff für Individualität und Mobilität – selbstverständlich auch für Reisen. Beim ACS findet sich für jeden Geschmack und auch jedes Budget ein passendes Reiseziel. Hier einige Reisehighlights 2017! Sportreisen Der ACS beider Basel ist seit vielen Jahrzehnten akkreditierte Vorverkaufsstelle von F1-, MotoGP-, DTM-, Oldtimer- oder 24h-Rennen. Nebst den Eintrittskarten organisieren wir auch die Anreise oder die Unterkunft vor Ort. Im Mai 2017 findet eine Gruppenreise mit dem Car zum 24h-Rennen auf dem Nürburgring statt. Während Mensch & Maschine 24 Std. lang an ihre Grenzen gehen, bebt die Eifel rund um die geschichtsträchtige Strecke. Die legendäre Nordschleife, spektakuläre Rennfahrzeuge und 24 Stunden Party. Im September stehen dann die traditionellen Reisen nach Monza und Singapur auf dem Programm. Weitere Highlights wie Monaco, Barcelona oder Spielberg/Graz finden Sie im aktuellen Sportkatalog 2017. Musik- und Kulturreisen Für alle Opernfans ein MUSS: vom 23. Juni bis 27. August 2017

Die Inselgruppe der Lofoten, Teil einer begeisternden Skandinavien-Rundreise.

werden in der Arena di Verona unter anderem Aida, Nabucco, Rigoletto, Tosca und Madame Butterfly aufgeführt. Ein weiteren Höhepunkt und vor einmaligen Kulissen finden vom 19. Juli bis 20. August 2017 die Bregenzer Festspiele mit Carmen statt. Sichern Sie sich frühzeitig Ihre Sitzplätze und Unterkunft. Skandinavien-Rundreise In Zusammenarbeit mit F. Dähler-Carreisen findet im Juli 2017 eine 16-tägige, unvergesslich schöne Skandinavien-Rundreise statt. Hier die Routen-Highlights:

Ein Erlebnis für Motorsportbegeisterte der Sondergüte: Das 24-StundenRennen auf dem Nürburgring. Foto: Nürburgring GruppeC

Stockholm, Helsinki, Besuch am Polarkreise in Rovaniemi, Nordkap, Lofoten, Hurtigrute, Trondheim und Lillehammer und zum Schluss nach Oslo. Sie erleben täglich Neues, welches Sie faszinieren wird und die Reise zum einmaligen Erlebnis macht. Afrika und Orient 2018 Dank einer Kooperation mit Globus Reisen können wir unseren Mitgliedern einen exklusiven Kreuzflug mit einem Privatjet vom 8. bis 29. Mai 2018 anbieten. Erleben Sie ein grandioses Reiseerlebnis mit Stopps in Jorda-

Foto: Pixabay

nien, Iran, Tansania, Seychellen, Simbabwe, Botswana, Südafrika und Marokko. Welcome onboard! Individualreisen Gerne stellen wir Ihnen auch eine individuelle Reise zusammen. Sei es ein Badeurlaub auf Mallorca, ein Wellnessweekend im Schwarzwald oder ein Shoppingevent in New York oder London. Weitere Infos, Auskünfte und alle Detailprogramme gibt's unter: ACS beider Basel, Sybille HallerHueber, sybille.haller@acsbs.ch, Telefon 061 465 40 30.

Einmal im Leben in der Arena von Verona «Aida» erleben, gehört wohl zu den schönsten Erlebnissen eines Opern-Liebhabers. Foto: Wikipedia

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So fährt die Schweiz gut.

www.NAF-ja.ch

Am 12. Februar

JA

zum NAF

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