Spielzeitheft Theater Magdeburg 2017/2018-web

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Wird eine geplante Vorstellung abgesagt oder muss die Vorstellung, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, abgebrochen werden, wird das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarten innerhalb von 14 Tagen von der Theaterkasse des Theaters Magdeburg erstattet. Umtausch oder Auszahlung am selben Abend sind nicht möglich. Bei anderen Anbietern erworbene Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 8. Garderobe Die Garderobengebühr ist bei Veranstaltungen des TM im Opernhaus und im Schauspielhaus im Kartenpreis inbegriffen und in anderen Spielstätten sowie bei Hausvermietungen gegebenenfalls zusätzlich zu zahlen. Die Garderobe wird zur Aufbewahrung angenommen. Als Quittung erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Die Aushändigung erfolgt ohne weitere Nachprüfung gegen Vorlage der Garderobenmarke. Wertgegenstände sind an der Person zu behalten. Für die dennoch in der Garderobe befindlichen Wertgegenstände übernimmt das TM keine Haftung. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die entsprechende Garderobe nur nach Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises ausgehändigt werden. Die Identität ist dem Vorderhauspersonal zu dokumentieren. Für den Verlust der Garderobenmarke hat der Besucher Schadensersatz zu leisten. Mäntel, Schirme und sperrige Gegenstände dürfen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Diese Gegenstände sind an der Garderobe abzugeben. 9. Rollstuhlplätze Im Opernhaus und Schauspielhaus des TM werden in begrenzter Zahl Rollstuhlplätze angeboten. Bezüglich des Eintrittspreises ist im Opernhaus für die in der Platzkategorie A gelegenen Rollstuhlplätze lediglich der Preis der Kategorie C zu zahlen. Der Zugang für Rollstuhlfahrzeuge im Opernhaus erfolgt über den Eingang Theaterkasse. Der Zugang für Rollstuhlfahrzeuge im Schauspielhaus befindet sich rechts neben dem Haupteingang in der Behringstraße (bitte Rufsäule betätigen). 10. Hörhilfen Zur Unterstützung des Hörerlebnisses ist im Opernhaus für Hörgeräteträger eine Induktionsanlage verlegt. Hörgeräteträger können auf einem Hörgerät mit Telefonspule den Wahlschalter auf »T« umstellen, um einen qualitativ hochwertigen Empfang des Vorstellungstones zu erhalten. 11. Hausrecht Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger Weise den Betriebsfrieden beeinträchtigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte besitzen. Mobilfunktelefone sind im Zuschauerraum vollständig abzuschalten; die Stummschaltung mit Vibrationsalarm gilt nicht als abgeschaltet. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Rauchen ist in allen Räumen des TM untersagt. Die Besucher werden zu den Vorstellungen in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in die Foyers eingelassen. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Vorderhauspersonals ist Folge zu leisten. 12. Verbot von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist bei allen Aufführungen des TM aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Vorderhauspersonal berechtigt, das sofortige Löschen der Aufnahmen zu verlangen und den Löschvorgang zu beobachten bzw. zu kontrollieren. 13. Datenschutz Personenbezogene Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, gespeichert und genutzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für theatereigene Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 14. Inkrafttreten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 18. März 2017 in Kraft.

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