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Zweifel oder Streit
regeln: wer entScheidet?
Wenn zwischen Spielern Streit ausbricht, bei Zweifeln über die Spielweise oder bei strittigen oder zweifelhaften Einzelheiten, sehen die Golfregeln Vorgehen und Entscheidungen vor.
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Im Folgenden sollen die grundsätzlichen Vorgehensweisen und Entscheidungsabläufe dargestellt werden – «Spirit of the Game» versus Zweifel oder Streit. Golf ist ein friedliches und rücksichtsvolles Spiel, von den Spielern wird eine Verhaltensweise erwartet, die dem Geist des Spiels entspricht. Was sollen also Begriffe wie «Zweifel, Streit, zweifelhaft und strittig» in einem von Fairness geprägten Umfeld? Zum Einen bleiben Spieler von ihrer menschlichen Natur halt nicht verschont, zum Anderen wird Golf überwiegend ohne die unmittelbare Anwesenheit eines Schiedsrichters oder Vertreters des Spielleitung gespielt.
LochSpIEL: ZWEIFEL odEr StrEIt üBEr
SpIELWEISE (rEGEL 2-5)
• Grundsatz: Entstehen zwischen den Spielern Zweifel oder Streit, so kann ein Spieler eine Beanstandung erheben.
• Ist kein Schiedsrichter oder anderer befugter Vertreter der Spielleitung (was die regel ist) binnen angemessener Frist (d.h. innerhalb einer Frist, welche das Spiel nicht verzögert) erreichbar, so müssen die Spieler das Spiel ohne Verzögerung fortsetzen.
• Eine Beanstandung wird von der Spielleitung berücksichtigt, wenn ein Spieler seinem Gegner mitteilt, a) dass er eine Beanstandung erhebt, b) welche tatsachen er beanstandet, und c) dass er eine regelentscheidung verlangt.
• die Beanstandung muss erhoben werden, bevor irgendein an dem Lochspiel beteiligter Spieler am nächsten Abschlag abschlägt bzw. wenn es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle an dem Lochspiel beteiligten Spieler das Green verlassen.
Spätere Beanstandungen werden gemäss dieser Golfregel nicht berücksichtigt.
• Ist eine Beanstandung angebracht worden, so sollte die Entscheidung der Spielleitung so bald als möglich gefällt werden. Es gilt regel 34-1a.
Hinweise
• die Beanstandung ist an den Gegner zu richten (gesprochene Mitteilung notwendig) und zwar rechtzeitig («bevor…»)
• Ist ein Schiedsrichter anwesend, so kann von ihm eine Entscheidung verlangt werden; die Entscheidung des Schiedsrichters ist gemäss regel 34-2 endgültig.
• Ist kein Schiedsrichter anwesend,so muss die Beanstandung bei der Spielleitung anhängig gemacht werden.
• Zweifel, Streit oder eine Beanstandung bleiben bis zum Entscheid hängig.
(Ausgenommen natürlich sind die Fälle, wo sich der beanstandende Spieler nicht an die Form und das Verfahren für die Beanstandung gemäss regel 2-5, I. - III. hält, oder siehe dazu auch Entscheidung 2-5 / 2 (Verfahren, damit eine Beanstandung gültig ist), Entscheidung 2-5/5 (Gegner widerspricht einer ungerechtfertigten Beanstandung nicht), Entscheidung 2-5/1 (Spieler sieht über einen regelverstoss seines Gegners hinweg), Entscheidung 2-5/8.5 ( Spieler und Gegner einigen sich auf ein unkorrektes Verfahren) oder Entscheidung 2-5/9 (Spieler kommt mit Gegner überein, das Loch zu halbieren).
ZähLSpIEL: ZWEIFEL üBEr SpIELWEISE (rEGEL 3-3)
• Grundsatz: Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs im Zweifel ist, welches seine rechte sind oder wie er zu spielen hat, kann straflos das Loch mit zwei Bällen beenden.
Vorgehen:
• Nach Entstehen der Lage, die den Zweifel hervorruft, muss der Spieler vor jeder weiteren handlung a) seinen Zähler oder Mitbewerber ankündigen , b) dass er zwei Bälle spielen will, und c) welcher Ball gelten soll, sofern es die regeln gestatten.
• der Spieler muss, bevor er seine Zählkarte einreicht, den Sachverhalt der Spielleitung melden.
• die Spielleitung darf – mit gewissen Ausnahmen – keine Strafe aufheben, abändern oder verhängen, nachdem das Wettspiel beendet oder das Ergebnis offiziell bekannt gegeben worden ist. Es gilt regel 34-1 b.
Hinweise
• der Spieler muss sein Vorgehen seinem Zähler bzw. dem Mitspieler ankündigen (gesprochen Mitteilung notwendig und)
• mitteilen, welcher Ball gelten soll
• der Sachverhalt muss: a) der Spielleitung gemeldet werden b) bevor die Zählkarte eingereicht wird c) der zweifelhafte Sachverhalt bleibt bis zur Entscheidung durch die Spielleitung hängig.
• Zu diesem Vorgehen ist der Spieler grundsätzlich auch dann berechtigt, wenn er den bestätigte Sachdarstellung bei der ASG vorträgt, um eine Stellungnahme bezüglich der richtigkeit der getroffenen Entscheidung zu erhalten.
• die Entscheidung des r&A ist in jedem Fall endgültig.
Entscheid eines anwesenden Schiedsrichters oder Mitglieds der Spielleitung nicht annehmen will.
ENtSchEIdUNGEN IN StrIttIGEN FäLLEN (rEGEL 34)
• regel 34-1 regelt vorab die Zuständigkeit (aus den regeln 2-5 und 3-3) und Kompetenz der Spielleitung.
• Ebenso ergibt sich die Zuständigkeit der Spielleitung aus regel 34-3 im Fall, wo kein Schiedsrichter unmittelbar anwesend ist.
• regel 34-2 bestimmt, dass der Entscheid eines Schiedsrichter endgültig ist, sofern eben ein solcher anwesend ist. Ist kein Schiri auf dem platz, so ist an die Spielleitung zu gelangen (regel 34-3), die endgültig entscheiden kann; sofern sie sich dazu nicht in der Lage sieht, so muss sie den Fall im Bereich der ASG (d.h. für Spiele, welche nach den regeln des r&A und der ASG durchgeführt worden sind) grundsätzlich dem regelkomitee der ASG vorlegen, welches endgültig entscheidet; nur im Zweifelsfall d.h wenn dieses selbst nicht zu einer endgültigen Entscheidung kommt, wird die Anfrage an den r&A weitergeleitet.
• Unterbreitet eine Spielleitung die strittige oder zweifelhafte Einzelheit nicht der ASG, so kann der Spieler ersuchen, dass die Spielleitung eine
Hinweise
• die Spielleitung hat zweifelhafte oder strittige Einzelheiten dem regelkomitee der ASG zu unterbreiten.
• direkt an die ASG gerichtete Anfragen werden durch das regelkomitee der ASG behandelt.
• das ASG regelkomitee entscheidet endgültig, unter Vorbehalt von Zweifelsfällen, welche dem r&A unterbreitet werden können.
Empfehlungen
Im Falle von Beanstandungen und zweifelhaften oder strittigen Einzelheiten: info@swingglove.ch
• Im Spiel: das in Ziffern 2-5 und 3-3 bestimmte Vorgehen ist einzuhalten und insbesondere das Spieltempo nicht zu verzögern. Zu beachten ist, dass diese Bestimmungen bei Nichteinhaltung die Grundstrafe vorsehen: im Lochspiel Lochverlust, im Zählspiel zwei Schläge bzw. disqualifikation (regel 3-3 a).
• Vor Einreichung der Zählkarte: Siehe regeln 2-5 und 3-3 sowie regel 34-1.
• Anfragen betreffend endgültige Entscheidungen sind an die Mitglieder des regelkomitees der ASG zu richten. Kontaktmöglichkeiten sind im Annuaire officiel 2010 der ASG aufgeführt.
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