Zürcher Bote Nr. 12

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FREITAG, 22. MÄRZ 2013 NR. 12 55. JAHRGANG

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

DIREKTE MITWIRKUNG DER BÜRGER IST IN GEFAHR

Wir sitzen nicht im gleichen Boot Zurzeit ist in allen drei Staatsgewalten die Tendenz festzustellen, die Stimmbürger von der direkten Gesetzgebung abzuhalten. Was man dabei vergisst: Es ist gerade die direkte Mitwirkung der Bürger, der die Schweiz eine bessere Situation gegenüber anderen Staaten verdankt. sprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte.» Tatsächlich hat das BundesgeSoll der schweizeri- richt letzten Oktober die nicht zwinsche Verfassungsge- gende, also kündbare Europäische ber – nämlich Volk Menschenrechtskonvention (EMRK) und Stände – ausge- zum übergeordneten Recht erklärt. schaltet werden? Dieser Vorgang Die EMRK, die man nie einem obligazeichnet sich gegenwärtig ab. Betei- torischen Gesetzesreferendum unterligt sind einerseits das höchste Gericht stellt hat, wird übergeordnetes Verfasunseres Landes – das Bundesgericht – sungsrecht. Auch gibt das Bundesgeund anderseits die Rechtswissen- richt – ebenfalls ein Novum – klare schaft, dort spezifisch die Völker- Anweisungen an den künftigen Gerechtler, indem sie das schwammige setzgeber: Die EMRK habe Vorrang Völkerrecht durch allerlei Tricks dem gegenüber der Verfassung. Eine (wohl Landesrecht überordnen. knappe) Mehrheit einer Kammer von Die Bundesverfassung stellt als fünf Bundesrichtern setzte die BunStaatszweck der Eidgenossenschaft desverfassung ausser Kraft und übernach wie vor den Schutz der Freiheit trug die schweizerische Gesetzgebung und der Rechte des Volkes sowie die an einige Strassburger Richter. Unser Wahrung der UnabParlament sowie Volk hängigkeit und Sicherund Stände sind in dieheit des Landes ins ser Beziehung als «Unser oberster Zentrum. Das Völkergrundsätzliche Ge Verfassungsgeber recht ist zwar zu besetzgeber abgesetzt. achten, steht aber nicht ist der Souverän» Ein stiller Staatsgrundsätzlich über streich. dem Landesrecht. Für Zurzeit ist in allen Volksinitiativen und drei Staatsgewalten eidamit wohl generell für Verfassungs- ne klare Tendenz festzustellen, die änderungen besteht als einzige mate- Stimmbürger von der direkten Gesetzrielle Schranke das zwingende Völker- gebung abzuhalten. So wird z. B. eines recht. Die Bundesverfassung kann nur der grössten wirtschaftlichen Abendurch Parlamentsbeschluss mit obli- teuer der Schweiz – die sogenannte gatorischer Zustimmung von Volk und Energiewende – ohne VolksabstimStänden geändert werden. mung durchgesetzt. Man vergisst dabei: Es ist gerade die direkte MitwirEin stiller Staatsstreich kung der betroffenen Bürger, der die Das Bundesgericht setzt sich aber in Schweiz eine bessere Situation gegeneinem unlängst veröffentlichten Ent- über anderen Staaten verdankt. Aber scheid darüber hinweg, indem es sich die Classe politique wird durch die didurch Berufung auf auch nicht zwin- rekte Demokratie in ihrer Macht gegendes Völkerrecht über die Bundes- schmälert und versucht darum, das verfassung stellt (Urteil 2C_828/2011 Volk auszuschalten. vom 12. Oktober 2012). Dies wird in Daniel Thürer, emeritierter Profesder Verwaltung erwartungsgemäss mit sor für Völkerrecht und Europarecht Freude aufgenommen: So frohlockt an der Universität Zürich, erhielt vom das Departement des Äussern bereits Bundesrat den Auftrag, abzuklären, offiziell: «In seiner neueren Recht- wie man den Wunsch der EU nach «in-

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stitutioneller Bindung» und «Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit» übernehmen könne. Das Resultat ist aufsehenerregend, und darum habe ich es auch in den Mittelpunkt meiner diesjährigen Albisgütli-Rede gestellt. Thürer empfiehlt dem Bundesrat, er solle die EU nicht länger als «Staatenverbindung», sondern als übergeordnete «Wertegemeinschaft» verstehen – wobei ihre Werte auch ausserhalb der EU gelten müssten. Deren Beschlüsse seien nichts anderes als direkt anwendbares Völkerrecht, das nicht nur für die EU-Mitglieder, sondern auch für die Schweiz verbindlich sei. Dieses Völkerrecht sei durch das Bundesgericht durchzusetzen. Zu Ende gedacht bedeutet dies für die Schweiz einen EUBeitritt in Raten, ohne den Verfassungsgesetzgeber – insbesondere ohne die Stimmbürger – fragen zu müssen. Ein weiterer stiller Staatsstreich, der Volk und Stände ausschaltet. Wir steuern das Boot selber Thürer hat in der NZZ vom 13. Februar 2013 auf meine Kritik geantwortet. Leider geht er auf seine Hauptaussage nicht ein. Gerne hätte man von Thürer gehört, was eigentlich die EU – ausserhalb dieser doch recht idealistischen Selbstdeklaration einer quasi weltumfassenden Wertegemeinschaft – sei. Wäre nicht die Erkenntnis von Bedeutung, dass der ganze Aufbau der EU dem direktdemokratischen, föderalistischen und auf Souveränität und Eigenständigkeit gründenden schweizerischen Staatsaufbau diametral entgegensteht? Die Schweiz bezeichnet der Gutachter des Bundesrates als «Anomalie» im «Gesamtgefüge» (ähnlich wie der EU-Währungschef Claude Juncker, der unser Land als «geostrategisches Unding» in Europa qualifiziert hat). Zum Verhältnis der Schweiz zur EU meint Thürer: «Wir sitzen im gleichen Boot.» Wirklich? Die Schweizer Stimmbürgerinnen und

Stimmbürger haben sich doch bewusst für ein eigenes Boot und einen eigenständigen Kurs entschieden. Gewiss ist auch unser Schweizer Boot manchen kaum beeinflussbaren Strömungen ausgesetzt. Aber wir steuern es immer noch selber. Wenn man einmal von den willfährigen Untaten der Regierung absieht, hat sich dieses Boot beweglicher und erfolgreicher erwiesen als der kaum mehr steuerbare EUDampfer. Es ist aber keinesfalls zulässig, das Schweizer Boot durch Umgehung der Bundesverfassung vom Kurs abzubringen. Sowohl das Bundesgericht als auch die Verwaltung scheinen zu vergessen,

dass im Rechtsstaat nicht nur die Frage «Was ist richtiges Recht?», sondern mindestens so sehr «Wer ist der Gesetzgeber?» interessiert. Für die Schweiz ist klar: Oberster Verfassungsgesetzgeber ist der Souverän, das heisst Volk und Stände. Daran haben sich sämtliche Staatsorgane zu halten. Doch wie das neueste Bundesgerichtsurteil und Professor Thürers Gutachten zeigen, will sich die Classe politique darüber hinwegsetzen. Dies gilt es zu verhindern. Erstabdruck in der «NZZ» vom 6. März 2013.

«JA ZUM SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE»

Steuerehrlichkeit statt automatischer Informationsaustausch! Die Privatsphäre ist ein zentrales Gut in der freiheitlich-liberalen Gesellschaft. Doch immer mehr wird sie beschnitten. Diese Gefahr besteht gerade auch bei der finanziellen Privatsphäre. Hier will ein überparteiliches Komitee, bestehend aus Vertretern von SVP, FDP und CVP, mit einer Verfassungsinitiative die Bürgerinnen und Bürger davor schützen, in einigen Jahren zum gläsernen Bürger degradiert zu werden. Der automatische Informationsaustauch von Finanzdaten in der Schweiz soll verhindert werden. Die Idee zu dieser Volksinitiative stammt von der SVP des Kantons Zürich. Diese hat an einer ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 19. März in Winterthur die Unterstützung des Volksbegehrens beschlossen. Die Unterschriftensammlung soll in einigen Wochen offiziell gestartet werden.

Weitere Berichterstattung zur Lancierung der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» auf Seite 5.

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