Zürcher Bote Nr. 40

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FREITAG, 4. OKTOBER 2013 NR. 40 55. JAHRGANG

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

DIE SVP UND DAS STRAFRECHTSDOSSIER

Opferschutz kommt konsequent vor Täterschutz Der Fall Carlos im Kanton Zürich sowie die Mordfälle Lucie, Marie und Adeline haben in den vergangenen Wochen eingehende Diskussionen losgetreten, wie das Schweizer Strafrecht verschärft werden kann und wie der Massnahmenvollzug verbessert werden kann. Die Debatte in der vergangenen Herbstsession im Nationalrat wurde massgeblich von Vertretern der SVP des Kantons Zürich geprägt. In allen Diskussionen muss für die SVP klar sein: Opferschutz geht vor Täterschutz! REINHARD WEGELIN PARTEISEKRETÄR

In einem Rechtsstaat ist das Strafrecht von zentraler Bedeutung. Es legt verbindliche Regeln für das Zusammenleben fest, regelt den Umgang der Staatsmacht mit Bürgern, die sich nicht an das Gesetz halten und definiert Sanktionen, mit welchen solche Regelverletzungen geahndet werden. Die Strafe soll einerseits künftige Täter davor abschrecken, Straftaten zu begehen, andererseits soll sie das Bedürfnis von Opfer und Gesellschaft nach Sühnung von Untaten befriedigen. Die Strafe kann aber diese entscheidende Aufgabe nur erfüllen, wenn sie auch wirklich einen strafenden Charakter behält. Deshalb ist für die SVP klar: Opferschutz vor Täterschutz! Massnahmen umsetzen Der Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung der Kriminalität und den Kuschel-Strafvollzug ist begreiflicherweise gross, sogar aus Kreisen der Polizei erfolgt heftige Kritik. Gegenüber den Opfern, gegenüber der Bevölkerung, haben wir die Pflicht, dafür zu sorgen, dass endlich wirksame Massnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Die Bekämpfung der Kriminalität ist eines der wichtigsten Anliegen der SVP. Reformen sind wichtig und dringlich. Unsere Partei wird den Druck aufrecht erhalten und dafür kämpfen, dass die Kriminalitätsraten sinken und dass sich die Bevölkerung künftig wieder sicherer auf den Strassen bewegen kann, ohne Gewaltakte befürchten zu müssen. Die Schweiz muss den Ruf zurückgewinnen, ein Ort zu sein, wo die öffentliche Sicherheit weltweit beispielhaft ist.

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Verwahrloster Vollzug Der Fall Carlos hat es an den Tag gebracht. Die Entscheidung über Massnahmen liegt alleine beim Strafvollzug. Hier hat die Politik keinen Einfluss. Deshalb ist es wichtig, dass dem Strafvollzug in diesem Falle die Mittel gekürzt werden. Die SVP wird in der Budgetdebatte im Zürcher Kantonsrat die entsprechenden Anträge zu stellen haben. Strafmass bei Gewaltdelikten Der Präsident der Zürcher SVP, Nationalrat Alfred Heer, hat zum Strafrecht in der vergangenen Session den entscheidenden Vorstoss eingebracht: Künftig soll die Höchstdauer der Freiheitsstrafe bei Tötungen nicht mehr 20, sondern 40 Jahre betragen. Wer zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt wird, soll frühestens nach 35 Jahren freikommen. Heute sind es lediglich 15 Jahre. Die Zielsetzung des Vorstosses ist bestechend: Die Strafen für Gewaltdelikte – insbesondere schwere Gewaltdelikte wie Tötungsdelikte und schwere Körperverletzung – erscheinen heute nicht nur aufgrund aktueller Ereignisse kaum mehr als adäquat, sondern auch im Vergleich mit dem kürzlich in das Strassenverkehrsgesetz eingefügten Raser-Straftatbestand als unangemessen tief. Den Strafrahmen erhöhen Selbst die Verurteilung zu einer lebenslänglichen Strafe bedeutet in der heutigen Gesetzgebung nicht lebenslang, sondern im Regelfall nur 15 Jahre Freiheitsstrafe. Deshalb wurden verschiedene Gesetze geändert, welche Straftäter nun vermehrt verwahren sollen. Das Mittel der Verwahrung ist jedoch oft nur eine Umgehung der zurzeit geltenden Höchststrafen, um schwere Straftaten trotzdem angemessen bestrafen zu können. Die Verwah-

rung ist aber keine Garantie für eine lange Haftstrafe, da die Verwahrung periodisch überprüft und aufgehoben werden kann. Damit die Strafen für Gewaltdelikte wieder in einem angemesseneren Verhältnis zu dem durch sie verwirklichten Unrechtsgehalt (insbesondere im Vergleich mit anderen Straftatbeständen wie z. B. dem Raser-Straftatbestand und dem den Opfern und Mitbetroffenen zugefügten Leid) stehen, soll der Strafrahmen im Strafgesetzbuch (StGB) erhöht werden. Unbedingte Strafen im Jugendstrafgesetz Zudem braucht es im Jugendstrafrecht dringend Lösungen für Jugendliche, die sämtliche Systeme «ausgereizt» haben und jede Behandlung sabotieren. Hier muss das Jugendstrafrecht glaubwürdig eingreifen – auch im Hinblick auf die präventive Wirkung. Nationalrat Hans Fehr (SVP, Eglisau) hat im Parlament eine entsprechende Motion eingebracht. Diese fordert, dass bei schweren Verbrechen generell unbedingte Strafen auszusprechen sind. Wenn eine «Massnahme» (Heimeinweisung) angeordnet wird, und der jugendliche Täter nicht kooperiert, muss der Vollzug der Freiheitsstrafe auch in einem Gefängnis möglich sein. Schliesslich muss auch endlich umgesetzt werden, dass Jugendliche in schweren Fällen nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können. Nationalrätin Natalie Rickli hat diverse Vorstösse zum Thema Verwahrung eingebracht. So fordert sie in einer Parlamentarischen Initiative, dass die Verwahrung vor der Therapie kommt. Seit 2007 geht die Zahl der Verwahrungen zurück, während die therapeutischen Massnahmen ständig zunehmen. Erst fünf Mal haben Gerichte die lebenslange Verwahrung

Verwahrung für rückfällige Täter Die Mordfälle Lucie, Marie und Adeline haben eines gemeinsam: Alle Täter sind Wiederholungstäter. Ersttäter wird es immer geben, aber dafür, dass es keine Opfer von Wiederholungstätern gibt, tragen Politik, Justiz und die Behörden Verantwortung. Genau aus diesem Grund hat Nationalrätin Rickli einen Vorstoss für die Verwahrung rückfälliger Täter eingereicht. Wenn ein Täter bereits einmal wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt worden ist, hat das Gericht eine Verwahrung anzuordnen.

In der vergangenen Session hat die SVP auch durch Natalie Rickli die Debatte bestimmt. Der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» wurde in zweiten Anlauf zugestimmt. Im Volksbegehren wird nicht über Strafen, sondern über ein Berufsverbot gesprochen. Es gibt sicher genügend andere Berufe, die solche Täter ausüben können. Es muss nicht zwingend ein Beruf mit Kindern sein. «Man zwingt ja auch keinen Alkoholiker, der gesunden will, in einem Spirituosenladen zu arbeiten», verteidigte Natalie Rickli die Initiative. Fazit: Nur wenn Verstösse gegen die geltenden Gesetze und kriminelle Taten auch entsprechend sanktioniert werden, wird auch die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Nur wenn die SVP sich dieses Themas massiv annimmt, besteht eine Chance, den teuren Strafvollzug mit kostspieligen Therapien für Täter in einen realistischeren Strafvollzug mit abschreckender Wirkung zu verwandeln. So wie es das Schweizer Volk auch will.

Vorankündigung

EINLADUNG zur Delegiertenversammlung vom Dienstag, 15. Oktober 2013, 20.00 Uhr, Zentrum Urdorf, Birmensdorferstrasse 77, Urdorf Mit Gastreferent Toni Brunner, Parteipräsident SVP Schweiz, zum Thema «Kann die SVP die Schweiz noch retten?»

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ausgesprochen, erst eine ist rechtskräftig. Auch die ordentliche Verwahrung wird weniger ausgesprochen. So wurden in den fünf Jahren vor 2007 insgesamt 87 Straftäter verwahrt, in den fünf Jahren danach waren es nur noch 23. Scheut sich ein Richter, einen gefährlichen Straftäter zu verwahren, ordnet er eine Therapie an. Damit schieben die Richter die Verantwortung oftmals einfach ab.

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