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Mediengesetz

Meinungen dürfen nicht käuflich sein

Medien Staatsgelder machen Medien gefügig, sagen Gegner*innen des Mediengesetzes. Das ist falsch. Intelligente Förderung schützt vor weit gefährlicheren Abhängigkeiten.

TEXT ANDRES EBERHARD ILLUSTRATION INDIGO

Früher wurden die Fakten in Adelboden zu Gerüchten verdreht. «Was die Leute wissen, haben sie oft bloss vom Hörensagen», schrieb der ehemalige SRF-Korrespondent Toni Koller vor fast zwanzig Jahren in einer Kolumne. «Und wenn Informationen lediglich von Mund zu Mund weiterwandern, zirkulieren am Ende ebenso viele Verzerrungen wie Tatsachen.»

Was Koller forderte, war eine eigene Zeitung für das Frutigland. Sein Ruf wurde erhört. Wenig später starteten Berner Oberländer Unternehmer einen wagemutigen Versuch: Sie gründeten, mitten in der Medienkrise, eine Zeitung mit hohen journalistischen Qualitätsansprüchen. Ihr Ziel war, ihren Beitrag zu einer aufgeklärten öffentlichen Debatte zu leisten. «Wir stecken alles Geld, das wir verdienen, in die Redaktion», sagte Verleger Bernhard Egger 2017 der «Medienwoche». Der «Frutigländer» verkörperte, was nun von überallher von den Medien gefordert wird: Qualität, Unabhängigkeit, einen Beitrag zur Medienvielfalt.

Es ist eine dieser seltenen positiven Geschichten in der grossen Erzählung vom Niedergang der Medien seit Anfang des neuen Jahrtausends. Die Digitalisierung bedrängte das jahrzehntelang äusserst ergiebige Geschäftsmodell der Verlage. Statt ein neues zu suchen, bauten sich diese lukrativere Standbeine abseits des Journalismus auf. Aus ihren Medientiteln pressten sie die letzten Profite und opferten dafür die Medienvielfalt. Die Verlage schauten weitgehend tatenlos zu, wie die Digitalisierung ihr Geschäftsmodell überrumpelte. Über siebzig Zeitungen sind in den letzten zwanzig Jahren in der Schweiz verschwunden, sie wurden entweder eingestellt oder sind in anderen Titeln aufgegangen. Viele der kleineren Zeitungstitel gibt es nur noch auf dem Papier. Sie gehören den grossen Verlagen und werden von ihnen mit Inhalten gefüttert. Ringier, TX Group (Tamedia), die NZZ-Gruppe und AZ Medien kontrollieren einen Grossteil des Marktes. Sie reagierten auf die wegbrechenden Werbeeinnahmen und sinkenden Abozahlen, indem sie andere Titel aufkauften, Personal einsparten und dieselben Inhalte maximal verwerteten. Ein Artikel im «Tages-Anzeiger» erscheint heute nicht selten eins zu eins in einem Dutzend weiterer Blätter des Konzerns.

Gegen solchen Einheitsbrei, die Aushöhlung der Medienvielfalt, richtet sich das Mediengesetz, das am 13. Februar zur Abstimmung kommt (siehe rechte Spalte Seite 23). Es soll insbesondere die kleinen Medien stärken, damit diese ihre eigenständige Stimme in der Medienlandschaft bewahren können. Wie der «Frutigländer». Die Gegner*innen des Gesetzes suggerieren allerdings mit ihrer Kampagne, dass allen voran die grossen Verlage profitieren. «Keine Steuermilliarden für Medienmillionäre», so ihr Slogan. Den wenigen noch freien Verlagen gehe es gut, behaupten sie. Was stimmt nun?

Anruf beim «Frutigländer»: Von der Hochstimmung der Anfangsjahre ist hier nicht mehr viel zu spüren. Von gut gehen kann keine Rede sein. Beinahe hätte die schöne Geschichte der Berner Lokalzeitung vor eineinhalb Jahren ein jähes Ende genommen, wie Richard Müller erzählt. «Die Situation war dramatisch», so der Mitgründer und heutige Verleger. Die Einstellung der Zeitung war bereits beschlossene Sache, das Ende öffentlich kommuniziert, den sechs Redaktor*innen wurde gekündigt. Dann retteten die Gemeinden des Tals die Zeitung. Sie bildeten eine Task Force und schossen Geld ein: 60 000 Franken zahlten sie verteilt über zwei Jahre.

Das Beispiel zeigt: Auch noch so mutigen und innovativen Kleinverlagen steht das Wasser bis zum Hals. Und wirkliche Alternativen zum Dichtmachen gibt es im Prinzip nur zwei: Verkaufen oder sich vom Staat helfen lassen.

Beim «Frutigländer» engagiert man sich für ein Ja an der Urne. «Für Hilfe wären wir auf jeden Fall sehr dankbar», sagt Müller. Er rechnet mit einer zusätzlichen Staatshilfe von 150 000 Franken, die für den «Frutigländer» herausspringen würde. Das entspricht über einem Viertel des Umsatzes, den die Zeitung mit ihren knapp 4000 Abonnent*innen erwirtschaftet (ein Jahresabo kostet 149 Franken). «Damit könnten wir die Redaktion wieder zu alter Grösse ausbauen sowie in Online, Video und Social-Media investieren», so Müller. Also wieder die hohen Qualitätsziele verfolgen wie einst. Bei einem Nein würde zwar «nicht gleich dichtgemacht», wie Müller verspricht. Die Wirtschaft im Tal habe sich erholt, im letzten Jahr resultierte eine schwarze Null. Seit dem Beinahe-Aus 2020 arbeitet die Redaktion allerdings mit 80 Stellenprozenten weniger.

Die Kleinen profitieren stärker

Aber was ist dran am Argument, dass vor allem die Grossverlage vom Gesetz profitieren? Tatsächlich würden auch Ringier, Tamedia und Co. Geld erhalten. Das ist einem Kompromiss geschuldet, der beim Schnüren des Pakets geschlossen wurde. Dass Tamedia durch die Medienhilfe 17 Millionen Franken erhalten würde, wie der K-Tipp ausgerechnet hat, darf zu Recht als störend empfunden werden. Denn in anderen Branchen erzielten die Konzerne in den letzten Jahren satte Gewinne, in den Journalismus jedoch investierten sie kaum. Damit sind sie am Niedergang ihrer Medien zumindest mitschuldig. Falls die Grossverlage auch in Zukunft keine Anstalten machen, Verantwortung zu übernehmen, müssten ihre Subventionen konsequenterweise gestrichen werden. In sieben Jahren, wenn das befristete Gesetz ausläuft, wäre die ideale Gelegenheit dazu.

Fakt ist aber: Im Vergleich profitieren Kleine stärker vom Gesetz. Sie erhalten pro Exemplar deutlich mehr. Denn die Vorlage sieht vor, dass die Gelder degressiv ausgeschüttet werden. Das heisst: Je kleiner der Umsatz am Leser*innenmarkt, desto höher die Subventionen. Der «Frutigländer» würde wohl den maximalen Fördersatz von 60 Prozent des Leser*innenumsatzes erhalten. Grossverlage wie Tamedia hingegen lediglich rund 2,5 Prozent. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Förderung

Auflage und Leserzahlen ausgewählter Tages- und Sonntagszeitungen

Entwicklung der Zeitungstitel und Auflagen seit 2009

2014 2020

400 000

300 000

200 000

20 Minuten Blick TagesAnzeiger Neue Zürcher Zeitung Luzerner Zeitung St. Galler Tagblatt

Total WEMF-beglaubigte Titel mit verbreiteter Auflage

10

Verbreitete Auflage in Mio. Anzahl Titel 300

8

250

200

6

150

4

100

2

50

0

nicht die Quasi-Monopole der Grossverlage verstärkt, sondern im Gegenteil ihre Marktmacht verringert. Kommt dazu, dass auch Startups der Einstieg erleichtert wird: Jeder Franken, den sie durch neue Leser*innen einnehmen, wird durch die Förderung multipliziert. Das Argument der Gegner*innen, dass die Vorlage die Grossverlage stärkt, ist also falsch.

Alle Mächtigen hinterfragen, nicht nur den Staat

Daneben haben sich die Gegner*innen auch auf die Unabhängigkeit der Medien eingeschossen. Durch Staatsgelder würden Medien quasi gekauft, diese würden weniger kritisch berichten, heisst es. Dieses Argument ist besonders perfide. Wer so argumentiert, vergisst, dass Medien in einer Demokratie den Mächtigen auf die Finger schauen müssen. Und das sind eben nicht nur die Regierenden, sondern auch die (werbetreibende) Wirtschaft sowie mächtige Lobbys. Fakt ist: Medien sind nie völlig unabhängig von ihren Geldgeber*innen. Aber nur beim Staat kann die Abhängigkeit gesteuert werden. Das vorliegende Gesetz wurde so ausgestaltet, dass es schlicht keine Hebel gibt, um auf Inhalte Einfluss zu nehmen. Zu diesem Schluss kommen sämtliche Medienwissenschaftler*innen, die sich im Detail mit der Vorlage beschäftigt haben. Denn die Vergabe der Gelder darf sich lediglich nach formalen Kriterien richten: also etwa Auflage, Mindestumsatz mit Abos oder Spenden oder Regelmässigkeit des Erscheinens. Kommt hinzu, dass skandinavische Länder, in denen die Medienförderung relativ stark ist, in Rankings zur Pressefreiheit stets weit vorn liegen.

Anders sieht es ohne Staatsgelder aus: In diesem Fall sind die Medien stärker von Privaten abhängig. Und dieser Einfluss lässt sich nicht steuern – es lässt sich nicht per Gesetz verhindern, dass missliebige Inhalte abgestraft werden. Medienprofessor Matthias Künzler ist darum der Meinung, dass werbe- und private Finanzierungen zu einer stärkeren Abhängigkeit führen als jene des Staates, wie er in einem Interview mit dem Basler Online-Magazin «Bajour» sagte. Gerade bei rechtsbürgerlichen Medienprojekten sehe man, «dass sie die politische Haltung ihrer Financiers einnehmen». Er meint damit unter anderem Portale wie den «Nebelspalter», die «Ostschweiz» oder die «Weltwoche». Sie alle werden von finanzstarken Milliardären finanziert. Und sie sind es, die nun an vorderster Front gegen das Mediengesetz kämpfen.

Wer sich gegen Staatsgelder für Medien wehrt, plädiert automatisch für mehr Einflussnahme von Privaten auf den öffentlichen Diskurs – solchen, die es sich leisten können. Also von Reichen, nicht von Armen. Meinungen aber sollten nicht käuflich sein dürfen. So sieht es das Komitee «Dringender Aufruf», das schon die Durchsetzungsinitiative der SVP bekämpft hat: «Wer das Medienförderungspaket ablehnt, überlässt die freien Medien ein paar wenigen Milliardären, die sich Meinungen kaufen können.» Oder andersherum formuliert: Wer Medien unterstützt, stärkt sie und schützt sie vor vermutlich gefährlicheren Abhängigkeiten. Und sorgt für den «Erhalt der Infrastruktur einer aufgeklärten Gesellschaft», wie es Daniel Binswanger in der «Republik» treffend beschrieb.

Medienhilfe: Es zählt nur, wer zahlt

Am 13. Februar entscheidet das Stimmvolk über das Mediengesetz. Dieses sieht vor, die Medien zusätzlich mit maximal 151 Millionen Franken zu fördern und damit deren Vielfalt und Qualität zu stärken. Dieses Geld soll aus bestehenden Einnahmen (wie zum Beispiel der Radio- und Fernsehabgabe) sowie dem Bundeshaushalt kommen. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz ist auf sieben Jahre befristet. Weil das Referendum ergriffen wurde, wird nun abgestimmt.

Bereits heute erhalten Printmedien indirekte Subventionen im Rahmen von vergünstigten Zustelltarifen bei der Post. Diese werden ausgebaut. Auch der Förderbetrag von lokalen TV- und Radiosendern wird erhöht. Zusätzlich werden für Online-Medien erstmals 30 Millionen Franken bereitgestellt. Profitieren kann allerdings nur, wer zumindest Teile seines Umsatzes über Leser*innen generiert – also über Abogebühren oder Spenden. Rein werbefinanzierte Angebote gehen leer aus. Dies wird von Gratis-Portalen kritisiert, ist aber insofern konsequent, als tendenziell eher Anreize für qualitativ hochstehende Inhalte statt für Klicks geschaffen werden. Geld sieht das Mediengesetz ausserdem für die journalistische «Infrastruktur» wie Journalismusschulen, Nachrichtenagenturen, den Presserat oder verlagsübergreifende IT-Projekte vor.

Das Surprise Magazin würde nicht oder nur in geringem Umfang von der Medienhilfe profitieren. Denn diese wird als Subvention für die Postzustellung gewährt. Die Surprise-Hefte hingegen werden zum allergrössten Teil von Verkäufer*innen auf der Strasse vertrieben. Dies ist Teil des Geschäftsmodells von Surprise. Ob und wie der Verein Surprise mit seinem speziellen Verkaufs- und Finanzierungsmodell für die ebenfalls im Gesetz verankerten Online- oder Projekthilfen infrage käme, ist derzeit noch offen. Auch, ob solche überhaupt beantragt würden. Selbst wenn der Verein nicht oder nur wenig profitieren würde, steht er dem Gesetz positiv gegenüber. «Freie Medien sind für eine Demokratie unerlässlich», sagt Co-Geschäftsleiterin Nicole Amacher. EBA